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BMUV-CI2-20230731-SF-A003.htm

Zum Hauptdokument : Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen



Anhang C



C Anforderungen an Mess- sowie Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen für Anlagen i.S.d. TA Luft



C 1 Bildung der zu klassierenden Mittelwerte



Die Bildung der zu klassierenden Mittelwerte ist in Bild C 1 am Beispiel der Halbstunden- und Tagesmittelwerte schematisch dargestellt.



Bild C 1: Bildung der zu klassierenden Mittelwerte



Abbildung



C 2 Klassierung der Kurzzeitmittelwerte (HMW; 3-min-MW der Rußzahl)



Die gültigen Kurzzeitmittelwerte werden wie folgt klassiert (siehe Bild C 2):



Klassen M1 bis M20 gleicher Breite für Werte bis zum Doppelten des Grenzwertes für den Tagesmittelwert, dieser Wert liegt auf der oberen Klassengrenze der Klasse M20.


In die Klasse S1 sind die Überschreitungen zu klassieren, ausgenommen KMW der Sonderklassen S14 oder S17


Anmerkung: Für die Auswertung bei Messeinrichtungen zur Überwachung von Staubabscheidern (siehe auch Kapitel 2.2.2) gemäß TA Luft Nummer 5.3.3.2 Absatz 1 gilt sinngemäß Anhang F 3.3.



C 3 Sonderklassen



Es sind folgende Sonderklassen vorzusehen (siehe Bild C 2):



S1 Grenzwertüberschreitung (gültiger Mittelwert; vgl. Anhang B 1.4)



S2 ungültig aus sonstigen Gründen (vgl. Anhang B 1.12)



S3 mit Ersatzwert für Bezugsgrößen berechnet (gültiger Mittelwert; vgl. Anhang B 1.7)



S4 ungültig wegen Störung der Messeinrichtung (vgl. Anhang B 1.9)



S5 ungültig wegen Wartung der Messeinrichtung (vgl. Anhang B 1.10)



S6 Betriebszeitzähler (überwachungspflichtiger Betrieb; vgl. Anhang B 1.2)



S7 ungültig anlagenbedingt (vgl. Anhang B 1.8)



S8 nicht beurteilungspflichtig (vgl. Anhang B 1.3) sowie unplausible Werte (vgl. Anhang B 1.11)



S9 außerhalb Kalibrierbereich, Kurzzeitspeicher (gültiger Mittelwert; vgl. Anhang B 1.6)



S10 außerhalb Kalibrierbereich, Langzeitspeicher (vgl. Anhang B 1.6)



S11 ARE-Ausfall (vgl. Anhang B 1.13)



Anmerkung: Bei Messung der Rußzahl werden die Sonderklassen S3 sowie S9 bis S11 nicht belegt.



S14 Grenzwertüberschreitung bei An-/Abfahrbetrieb (gültiger Mittelwert; keine Berücksichtigung bei der Tagesmittelwertbildung)



oder



S17 Grenzwertüberschreitung bei An-/Abfahrbetrieb (gültiger Mittelwert; Berücksichtigung bei der Tagesmittelwertbildung)



Anmerkung: In die Klasse S14 oder S17 erfolgt die Klassierung gültiger Kurzzeitmittelwerte, bei denen während des An- und Abfahrbetriebes das Zweifache des Emissionsgrenzwertes für den Tagesmittelwert aus technischen Gründen nicht verhindert werden kann. Die zuständige Behörde muss festlegen, ob die gültigen Mittelwerte, die bei An- oder Abfahrbetrieb den Grenzwert für den Kurzzeitmittelwert überschreiten, bei der Tagesmittelwertbildung nicht zu berücksichtigen sind (S14) oder zu berücksichtigen sind (S17).



S18 Messbereichsüberschreitung (vgl. Anhang B 1.15)



C 4 Klassierung der Tagesmittelwerte (TMW)



C 4.1 Die Kurzzeitmittelwerte in Sonderklasse S14 werden bei der Bildung der Tagesmittelwerte nicht berücksichtigt.



C 4.2 Die Tagesmittelwerte werden entsprechend Anhang B 2.2 bis B 2.5 klassiert (siehe Bild C 2).



Anmerkung: Für Anlagen, bei denen der Schwefelemissionsgrad zu überwachen ist, gilt sinngemäß Anhang D 3.4.



TS4: Tagesmittelwerte, an denen der Schwefelemissionsgrad eingehalten wird.



TS5: Tagesmittelwerte, an denen der Schwefelemissionsgrad nicht eingehalten wird.



Bild C 2: Klassierung am Beispiel von Halbstunden- und Tagesmittelwerten



M1

M2

..........
gültig, Grenzwert für HMW eingehalten

M20

S1

S2

S3

S4

S5

S6

S7

S8

S9

S10

S11

S141) oder

S18














gültig, Überschreitung Grenzwert für HMW

ungültig aus sonstigen Gründen

gültig, mit Ersatzwert berechnet

ungültig wegen Störung der Messeinrichtung

ungültig wegen Wartung der Messeinrichtung

Betriebszeitzähler

ungültig, anlagenbedingt

nicht beurteilungspflichtig sowie unplausibel

gültig, außerhalb Kalibrierbereich, Kurzzeitspeicher

gültig, außerhalb Kalibrierbereich, Langzeitspeicher

ARE-Ausfall

S172)

gültig, Messbereichsüberschreitung

gültig, Sonderregelung: Überschreitung Grenzwert für HMW bei An-/Abfahren



1)
HMW ist bei Tagesmittelwertbildung nicht zu berücksichtigen


2)
HMW ist bei Tagesmittelwertbildung zu berücksichtigen


T1

T2

....................

T10

TS1

TS2

TS4*)

TS5*)











gültig, TGW eingehalten


gültig, Überschreitung TGW

kein gültiger TMW

≤ SEG

> SEG



*) Einzelfallregelung