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BMUV-CI2-20230731-SF-A001.htm

Zum Hauptdokument : Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen



Anhang A



A Definitionen, Abkürzungen, Beispiele für die Anwendung der Statuskennungen für Kurzzeitmittelwerte



A 1 Definitionen und Begriffsbestimmungen



Es gelten die folgenden Begriffe und Definitionen:



A 1.1 Ausfall Abgasreinigung



Nicht vorhersehbarer Ausfall bzw. Störung der Abgasreinigungseinrichtung. Die maximale Dauer bei Aufrechterhaltung des Anlagenbetriebs ist begrenzt.



A 1.2 automatische Messeinrichtung (AMS)



Messeinrichtung, die ständig an der Anlage zwecks kontinuierlicher Überwachung von Emissionen oder Messung von Bezugsgrößen installiert ist (DIN EN 14181, Ausgabe Februar 2015)



Anmerkung 1: Eine automatische Messeinrichtung ist ein Verfahren, das auf ein Referenzverfahren rückführbar ist.



Anmerkung 2: Neben dem Analysator gehören zu einer automatischen Messeinrichtung auch Einrichtungen zur Probenahme (z.B. Probenahmesonde, Probengasleitungen, Volumenstrommessgeräte, Regler, Förderpumpen) und zur Probenaufbereitung (z.B. Staubfilter, Trocknungseinrichtungen, Konverter, Verdünnungseinrichtungen). Diese Definition schließt auch Geräte zur Prüfung und Einstellung ein, die zur regelmäßigen Funktionsprüfung benötigt werden.



Anmerkung 3: Bei eignungsgeprüften Messeinrichtungen gehört auch der Eignungsprüfungsbericht zur automatischen Messeinrichtung.



A 1.3 Betriebsart der Anlage



Durch eindeutige Signale und/oder Kenngrößen gekennzeichneter Betriebszustand der Anlage, der bei der Auswertung der kontinuierlichen Emissionsmessungen von Bedeutung ist.



Anmerkung: Einer Betriebsart können z.B. einzelne Brennstoffe zugeordnet sein, bei denen bestimmte Emissionsgrenzwerte gelten (z.B. bei Mischfeuerungen: Betriebsart 1: Ölbetrieb, Betriebsart 2: Gasbetrieb, Betriebsart 3: Anfahren, Betriebsart 4: Stand-by).



A 1.4 beurteilungspflichtiger Anlagenbetrieb



Teil des überwachungspflichtigen Anlagenbetriebs, bei dem festgelegte Emissionsbegrenzungen auf Einhaltung zu überwachen sind (VDI 4204-1, Ausgabe März 2022)



A 1.5 berichtspflichtiger Modus



Anlagenbetriebsmodus oder -modi, während dem/denen für eine bestimmte behördliche Anforderung eine Berichtspflicht besteht (DIN EN 17255-1, Ausgabe Oktober 2019)



Anmerkung 1: Die berichtspflichtigen Modi nach DIN EN 17225-1 umfassen in Abhängigkeit von der Anwendung den überwachungspflichtigen Anlagenbetrieb oder den beurteilungspflichtigen Anlagenbetrieb.



A 1.6 Bezugsgröße



Festgelegte physikalische oder chemische Größe, die zur Umrechnung der Messgröße auf festgelegte Bedingungen benötigt wird.



Anmerkung 1: Bezugsgrößen sind z.B. Temperatur, Druck, Wasserdampfgehalt und Sauerstoffkonzentration.



Anmerkung 2: Der Abgasvolumenstrom ist keine Bezugsgröße.



A 1.7 gerundeter Kurzzeit- oder Langzeitmittelwert



entsprechend Abschnitt 5.4 der VDI 4204 Blatt 1 (Ausgabe März 2022) gerundeter Kurzzeit- oder Langzeitmittelwert



Anmerkung 1: Der gerundete Kurzzeit- oder Langzeitmittelwert ist i. d. R. validiert.



Anmerkung 2: Zum gerundeten Kurzzeit- oder Langzeitmittelwert gehören ein Zeitbezug und die Statuskennung.



A 1.8 Kalibrierung



Ermittlung einer Kalibrierfunktion von (zeitlich) begrenzter Gültigkeit, die für eine AMS an einem bestimmten Messplatz Anwendung findet (DIN EN 15267-3, Ausgabe März 2008)



A 1.9 Kurzzeitmittelwert



arithmetisches Mittel der über die Mittelungszeit gemittelten gültigen FLD



Anmerkung: Übliche Mittelungszeiten für Kurzzeitmittelwerte sind 3 min, 10 min, 30 min (Halbstundenmittelwert) und 1 h.



A 1.10 Langzeitmittelwert



arithmetisches Mittel der über die Mittelungszeit gemittelten gültigen Kurzzeitmittelwerte, ausgenommen nicht beurteilungspflichtige Kurzzeitmittelwerte (siehe Abschnitt 8.8 der VDI 4204 Blatt 1, Ausgabe März 2022)



Anmerkung: Übliche Mittelungszeiten für Langzeitmittelwerte sind ein Tag, ein Monat und ein Jahr.



A 1.11 Messsignal



Ausgabe einer AMS in analoger oder digitaler Form, die mit Hilfe der Kalibrierfunktion in einen Messwert umgerechnet wird (DIN EN 15267-3, Ausgabe März 2008)



A 1.12 Messwert



vom Messsignal abgeleiteter Schätzwert der Messgröße (DIN EN 14181, Ausgabe Februar 2015)



Anmerkung 1: Dies schließt gewöhnlich Berechnungen auf Grund der Kalibrierung und Umrechnungen in gesuchte Größen ein.



Anmerkung 2: Ein Messwert ist ein Kurzzeitmittelwert.



A 1.13 Mittelungszeit



Zeitspanne, über die ein arithmetischer oder zeitlich gewichteter Mittelwert einer Konzentration gebildet wird (DIN EN 15267-3, Ausgabe März 2008)



A 1.14 Rohdaten



direkt von der AMS empfangener Wert, optional nach einer Skalierung auf z.B. Einheiten, die für Konzentrationen stehen, sowie zugehörige Statussignale (DIN EN 17255-1, Ausgabe Oktober 2019)



A 1.15 Statussignal



binärer Wert oder Aufzählungswert von der Anlage, der AMS oder dem Bedienpersonal, der auf einen bestimmten Betriebszustand hinweist (DIN EN 17255-1, Ausgabe Oktober 2019)



Anmerkung: Es wird zwischen messgrößenbezogenen Statussignalen (Status eines Messwerts) und anlagenbezogenen Statussignalen (Anlagenbetriebsstatus) unterschieden.



A 1.16 überwachungspflichtiger Anlagenbetrieb



Betrieb der Anlage in einem emissionsrelevanten Modus (VDI 4204 Blatt 1, Ausgabe März 2022)



A 1.17 Verfügbarkeit



Zeitanteil des gesamten Überwachungszeitraums, für den verwertbare Messergebnisse vorliegen (DIN EN 15267-3, Ausgabe März 2008)



Anmerkung 1: Die Messeinrichtung kann auf Grund von Störungen oder Wartung (einschließlich Nullpunkt- und Referenzpunktkontrollen) nicht verfügbar sein.



Anmerkung 2: Die Mess- sowie die Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen müssen bestimmte Anforderungen an die Verfügbarkeit im Rahmen der Eignungsprüfung (vgl. 2.2.1.3 und vgl. DIN EN 17255-3 Abschnitt 6.8.1) und im laufenden Betrieb (vgl. 4.2.1) erfüllen.



Anmerkung 3: Der Überwachungszeitraum ist i.d.R. das Kalenderjahr.



A 1.18 Zeitbezug



In der Regel Zeitpunkt am Ende des Mittelungszeitraumes.



Anmerkung: Es kann auch der Anfang und das Ende des Mittelungszeitraumes angegeben werden.



A 2 Abkürzungen



AMS

automatische Messeinrichtung



ARE

Abgasreinigungseinrichtung



AST

jährliche Funktionsprüfung



BA

Betriebsart



BeP

Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen



EFÜ

Emissionsdatenfernübertragung



FLD

Basisdaten



HMW

Halbstundenmittelwert



JMW

Jahresmittelwert



LTA

Langzeitmittelwert



MM

Monatsmasse, Monatswert der Masse



MMV

Monatsmittelwert der Massenverhältnisse



MWS

Messwertstatus



OSSTA

auf Sauerstoffbezugswert umgerechneter normierter Kurzzeitmittelwert



QAL1

erste Qualitätssicherungsstufe



QAL2

zweite Qualitätssicherungsstufe



QAL3

dritte Qualitätssicherungsstufe



SAG

Schwefelabscheidegrad



SMW

Stundenmittelwert



SSTA

normierter Kurzzeitmittelwert



STA

Kurzzeitmittelwert



TEHG

Treibhausgasemissionshandelsgesetz



TGW

Tagesgrenzwert



TM

Tagesmasse



TMW

Tagesmittelwert



TNBZ

Temperatur in der Nachbrennzone (Nachverbrennungstemperatur)



VSTA

validierter Kurzzeitmittelwert



3-min-MW

Mittelwert über 3 Minuten (Dreiminutenmittelwert)



10-min-MW

Mittelwert über 10 Minuten (Zehnminutenmittelwert)



A 3 Beispiele für die Anwendung der Statuskennungen für Kurzzeitmittelwerte



Beispiel 1



Anlage (TA Luft) im überwachungspflichtigen Betrieb, Messung für Kohlenmonoxid normal in Betrieb, keine besonderen Vorkommnisse in der Anlage, Betriebsart 1 (hier definiert als Feuerung mit Öl betrieben)



Zum gerundeten, validierten Halbstundenmittelwert 273 mg/m3 Kohlenmonoxid wird die Statuskennung für Anlage in Betrieb, gültiger Mittelwert, normaler Betrieb und Betriebsart 1 abgespeichert: 273; G; G; B; 1 oder 273 GGB 1



Beispiel 2



Anlage (TA Luft) im überwachungspflichtigen Betrieb, Messung für Kohlenmonoxid normal in Betrieb, Sauerstoffbezugsmessung für 12 min ausgefallen, keine besonderen Vorkommnisse in der Anlage, Betriebsart 1 (Normalbetrieb)



Zum gerundeten, validierten Halbstundenmittelwert 324 mg/m3 Kohlenmonoxid werden die Statuskennung für Anlage in Betrieb, gültiger Messwert wurde mit Ersatzwert (für Sauerstoff) berechnet, normaler Betrieb und Betriebsart 1 abgespeichert: 324; G; E; B; 1 oder 324 GEB 1



Beispiel 3



Anlage der 13. BImSchV im überwachungspflichtigen Betrieb, Messgerät für Schwefeldioxid signalisiert für 2 min Störung und für 9 min automatische Null- und Referenzpunktkontrolle (Wartung), Betriebsart 1 (Normalbetrieb)



Zum gerundeten, validierten Halbstundenmittelwert von 115 mg/m3 Schwefeldioxid (Mittelwert über 19 min) wird die Statuskennung für Anlage in Betrieb, ungültig wegen Störung der Messeinrichtung, normaler Betrieb und Betriebsart 1 abgespeichert: 115 G; S; B; 1 oder 115 GSB 1



Anmerkung: Der Messwertstatus 1 „ungültig wegen Störung“ hat bei < 2/3 eine höhere Priorität als „ungültig wegen Wartung“.



Beispiel 4



Anlage der 13. BImSchV für 3 min außer Betrieb und für 27 min im überwachungspflichtigen Betrieb, Messgerät für Kohlenmonoxid normal in Betrieb, 3 min Betriebsart 0 (Anlage außer Betrieb (nicht überwachungspflichtig)), 12 min Betriebsart 2 (Anfahren mit Heizöl (Sauerstoff-Gehalt ≥ 16 Vol.-%, nicht beurteilungspflichtig)), 15 min Betriebsart 3 (beurteilungspflichtiger Anfahrbetrieb (Zuschalten der Kohlemühlen/Stabilisierung, Sauerstoff-Gehalt < 16 Vol.-%))



Zum gerundeten, validierten Halbstundenmittelwert 10 mg/m3 Kohlenmonoxid (Mittelwert über 27 min) wird die Statuskennung für Anlage in Betrieb, ungültiger Mittelwert wegen sonstiger Gründe (Anfahren), Anfahrbetrieb/Anfahren und Betriebsart 3 abgespeichert: 10; G; I, A; 3 oder 10 GIA 3



Beispiel 5



Anlage während des gesamten Mittelungszeitraums außer Betrieb (nicht überwachungspflichtig), Messeinrichtung für Staub normal in Betrieb, Betriebsart 0



Es wird kein Mittelwert gebildet. Es werden folgende Angabe und die Statuskennung für Anlage außer Betrieb abgespeichert:



im Datenspeicher, insbesondere bei Emissionsfernübertragung: 0; X; N; N; 0


und


im Textdokument (Tabelle der Mittelwerte): -; X; N; N; 0 oder – XNN 0


Anmerkung 1: Die Speicherung von Kurzzeitmittelwerten mit Statuskennung bei Anlagenstatus „X“ ist optional.



Anmerkung 2: Bei Anlagenstatus „X“ wird automatisch für den Messwertstatus 1 und 2 jeweils die Kennung „N“ ausgegeben.