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BMUB-SW11-20140320-SF-A005.htm

Zum Hauptdokument : Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts (Vergleichswertrichtlinie - VW-RL)



Anlage 5



Beispielrechnungen zu Nummer 9 der Vergleichswertrichtlinie



Ausgangsdaten für die Beispiele 1 bis 3



maßgeblicher Bodenwert
(baureif, ohne Berücksichtigung von Freilegungskosten)

480 000 €

bei einer WGFZ von 2,4


nutzungsabhängiger Bodenwert
(baureif, ohne Berücksichtigung von Freilegungskosten)

370 000 €

bei einer tatsächlichen WGFZ von 1,5


Freilegungskosten sowie sonstiger Aufwand (z.B. für Erschließung usw.)

60 000 €

jährlicher Reinertrag

45 000 €

Liegenschaftszinssatz

5,0 %

Zinssatz zur Abzinsung der Freilegungskosten und des sonstigen Aufwands

5,5 %

wirtschaftliche Restnutzungsdauer

8 Jahre

Barwertfaktor für die Kapitalisierung
(Kapitalisierungsfaktor)

6,46

Barwertfaktor für die Abzinsung
(Abzinsungsfaktor)

0,6768

Barwertfaktor für die Abzinsung der Freilegungskosten und des sonstigen Aufwands
(Abzinsungsfaktor)

0,6516

Sachwert der baulichen Anlagen einschließlich der baulichen Außenanlagen und sonstigen Anlagen

320 000 €

Sachwertfaktor

0,8





Beispiel 1:



Berücksichtigung der Unterausnutzung und der Freilegungskosten als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale im Ertragswertverfahren




allgemeines
Ertragswertverfahren

vereinfachtes
Ertragswertverfahren

jährlicher Reinertrag


45 000

€


45 000

€

Anteil des Bodenwerts am Reinertrag
(Bodenwertverzinsungsbetrag)
5,0 % von 370 000 € (nutzungsabhängiger Bodenwert)

–
 

18 500

€




Reinertragsanteil der baulichen Anlagen


26 500

€




Kapitalisierungsfaktor

x

6,46


x

6,46


Barwert des Reinertrags





290 700

€

Ertragswert der baulichen Anlagen


171 190

€




nutzungsabhängiger Bodenwert

+

370 000

€


370 000

€

Abzinsungsfaktor




x

0,6768


nutzungsabhängiger Bodenwert abgezinst




+

250 416

€

marktangepasster vorläufiger Ertragswert


541 190

€*


541 116

€*

besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
Ermittlung Beispiel 3







abgezinster Wertvorteil aufgrund der künftigen Nutzbarkeit

+

74 000

€

+

74 000

€

abgezinste Freilegungskosten sowie sonstiger Aufwand

–
 

39.000

€

–
 

39 000

€

Summe


576 190

€*


576 116

€*

Ertragswert


580 000

€


580 000

€





Beispiel 2:



Berücksichtigung der Unterausnutzung und der Freilegungskosten als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale im Sachwertverfahren



Sachwert der baulichen Anlagen einschließlich der baulichen Außenanlagen und sonstigen Anlagen


320 000

€

nutzungsabhängiger Bodenwert

+

370 000

€

vorläufiger Sachwert


690 000

€

Sachwertfaktor

x

0,8


marktangepasster vorläufiger Sachwert


552 000

€

besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
Ermittlung siehe Beispiel 3




abgezinster Wertvorteil aufgrund der künftigen Nutzbarkeit

+

74 000

€

abgezinste Freilegungskosten sowie sonstiger Aufwand

–
 

39 000

€

Summe


587 000

€

Sachwert


590 000

€





Beispiel 3:



Ermittlung des Wertvorteils bzw. der Freilegungskosten für die Beispiele 1 und 2



maßgeblicher Bodenwert


480 000

€

nutzungsabhängiger Bodenwert

–
 

370 000

€

Abweichung


110 000

€

Abzinsungsfaktor

x

0,6768


Ergebnis


74 448

€

abgezinster Wertvorteil aufgrund der künftigen Nutzbarkeit


74 000

€

Freilegungskosten sowie sonstiger Aufwand


60 000

€

Abzinsungsfaktor

x

0,6516


Ergebnis


39 096

€

abgezinste Freilegungskosten sowie sonstiger Aufwand


39 000

€