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BMUB-RSII4-20141103-SF-A010.htm

Zum Hauptdokument : Durchführung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Röntgenverordnung (RöV); hier: Strahlenschutz in der Tierheilkunde



Anlage 10



Inhalt der Unterweisung bei Tätigkeiten im Kontrollbereich vor der Anwendung von radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung, der technischen Durchführung oder technischen Mitwirkung nach RöV oder StrlSchV



Die Unterweisung ersetzt nicht den Erwerb von Basiswissen im Strahlenschutz, das im Sinne dieser Richtlinie nur mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz oder den erforderlichen Kenntnissen im Strahlenschutz erworben wird.



Beispiele für Themen der Unterweisung



Allgemeines



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Inhalt der Genehmigung und deren Nebenbestimmungen


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wesentliche Inhalte der RöV und der StrlSchV


–
Strahlenschutzanweisung


–
Messung der Personendosis


Schutzmaßnahmen



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Grundregeln beim Umgang mit ionisierender Strahlung


–
Maßnahmen bei bedeutsamen Ereignissen


–
Tätigkeitsverbot, Zutritt zu Strahlenschutzbereichen


–
Strahlenschutzmessgeräte, personendosimetrische Überwachung


–
Qualitätskontrollen


Spezielle Themen beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen



–
Verhalten bei Personen-, Tier- und Sachkontamination


–
Arbeitsmethoden


–
Strahlenschutzmessgeräte und Durchführung von Messungen


–
Bestellung, Lieferung, Lagerung und Buchführung radioaktiver Stoffe


–
Rückgabe der Tiere mit Kontaminationen oder Inkorporationen


–
Abfallbeseitigung und Abgabe