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BMU-SII5-20200608-SF-A006.htm

Zum Hauptdokument : Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung der Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung durch genehmigungs- oder anzeigebedürftige Tätigkeiten (AVV Tätigkeiten)



Anhang A6. Radionuklidgemische für Ableitungen mit Luft und Wasser



A6.1 Radionuklidgemische für Ableitungen mit Luft



Für Kernkraftwerke mit Leichtwasserreaktoren ist bei der prospektiven Berechnung der Exposition im Leistungsbetrieb von folgenden Modellgemischen für die emittierten Radionuklide auszugehen (gilt nur für Abgaben bis max. 1015 Bq·a-1), falls keine spezifischen Abgabewerte vorliegen. Die Modellgemische beziehen sich nicht auf alle abgeleiteten Radionuklide, sondern nur auf die Ableitungen von Edelgasen mit Luft (Tabelle 16) und auf die Ableitungen von Schwebstoffen mit Luft (Tabelle 17).



Tabelle 16: Radionuklidgemisch für Ableitungen von Edelgasen mit Luft




Siedewasserreaktor

Druckwasserreaktor

Kr-85m

2 %

2 %

Kr-85

2 %

2 %

Kr-87

1 %

1 %

Kr-88

3 %

3 %

Kr-89

3 %

0 %

Xe-131m

2 %

1 %

Xe-133

70 %

80 %

Xe-135m

2 %

0 %

Xe-135

2 %

10 %

Xe-137

8 %

0 %

Xe-138

5 %

1 %



Tabelle 17: Radionuklidgemisch für Ableitungen von Schwebstoffen mit Luft




Leichtwassergekühlte Reaktoren

Co-58

10 %

Co-60

40 %

Cs-134

15 %

Cs-137

34 %

Sr-90

1 %



Die Angaben beziehen sich auf die Gesamtschwebstoffaktivität mit Ausnahme von lod.



Bei der Schwebstoffaktivität ist von einer Berücksichtigung der kurzlebigen Radionuklide mit einer Halbwertszeit < 8 Tage abzusehen.



A6.2 Radionuklidgemisch für Ableitungen mit Wasser



Für Kernkraftwerke mit Leichtwasserreaktoren ist bei der prospektiven Berechnung der Exposition im Leistungsbetrieb, falls keine spezifischen Daten vorliegen, das folgende Modellgemisch für die Rechnung anzusetzen (Angaben bezogen auf die Gesamtaktivität, mit Ausnahme von Tritium):



Tabelle 18: Radionuklidgemisch für Ableitungen mit Wasser



Co-58

19 %


Co-60

20 %


Sr-90

1 %


I-131

10 %


Cs-134

20 %


Cs-137

30 %




Ist die Grabenbewässerung oder der Sedimentauftrag auf landwirtschaftliche Nutzflächen zu berücksichtigen, so muss die Konservativität des Gemisches überprüft werden.