Logo jurisLogo Bundesregierung

BMU-RS-20050202-KF-A007.htm

Zum Hauptdokument : Strahlenschutz in der Tierheilkunde - Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und zur Röntgenverordnung (RöV)



Anlage 7





(mindestens 24 Unterrichtsstunden von 45 Minuten Dauer)



Kursinhalte:



-
Grundlagen des Strahlenschutzes in der Röntgendiagnostik und bei der Anwendung offener radioaktiver Stoffe in der Tierheilkunde
-
Physikalische Eigenschaften von ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen
-
Dosisgrößen, Einheiten, Messverfahren
-
Strahlenbiologische Grundlagen
-
Biologische Risiken
-
Strahlenschutz bei den Untersuchungsmethoden in der Tierheilkunde (insb.: Abschirmungen, Verhalten bei Personen-, Tier- und Sachkontamination; Strahlenschutzmessgeräte und Durchführung von Messungen; Dokumentation und Aufzeichnungen über radioaktive Stoffe; Rückgabe der Tiere)
*
Strahlenschutz des Personals, der Tier-Betreuungspersonen und der Umgebung (Wesentlicher Inhalt der RöV und der StrlSchV; Strahlenschutzanweisung; Messung der Personendosis; Maßnahmen bei bedeutsamen Ereignissen; Tätigkeitsverbot; Zutritt zu Strahlenschutzbereichen, Dosimetrie, Abfallbeseitigung und Abgabe)
-
Methoden der Qualitätssicherung
-
Verhalten bei Stör- und Unfällen
-
Rechtsvorschriften, Richtlinien, behördliche Verfahren und Überprüfungen