BMU-RS-20050202-KF-A007.htm
Anlage 7
Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz in der Tierheilkunde für Personen nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 und § 14 Abs. 1 Nr. 4 StrlSchV und Personen nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 3 RöV
(mindestens 24 Unterrichtsstunden von 45 Minuten Dauer)
Kursinhalte:
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- Grundlagen des Strahlenschutzes in der Röntgendiagnostik und bei der Anwendung offener radioaktiver Stoffe in der Tierheilkunde
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- Physikalische Eigenschaften von ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen
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- Dosisgrößen, Einheiten, Messverfahren
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- Strahlenbiologische Grundlagen
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- Biologische Risiken
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- Strahlenschutz bei den Untersuchungsmethoden in der Tierheilkunde (insb.: Abschirmungen, Verhalten bei Personen-, Tier- und Sachkontamination; Strahlenschutzmessgeräte und Durchführung von Messungen; Dokumentation und Aufzeichnungen über radioaktive Stoffe; Rückgabe der Tiere)
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- Strahlenschutz des Personals, der Tier-Betreuungspersonen und der Umgebung (Wesentlicher Inhalt der RöV und der StrlSchV; Strahlenschutzanweisung; Messung der Personendosis; Maßnahmen bei bedeutsamen Ereignissen; Tätigkeitsverbot; Zutritt zu Strahlenschutzbereichen, Dosimetrie, Abfallbeseitigung und Abgabe)
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- Methoden der Qualitätssicherung
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- Verhalten bei Stör- und Unfällen
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- Rechtsvorschriften, Richtlinien, behördliche Verfahren und Überprüfungen