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BMU-IGI2-20210818-SF-A011.htm

Zum Hauptdokument : Neufassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft)



Anhang 11 

Minderungstechniken im Stall zur Reduzierung von Ammoniakemissionen



Von den in diesem Anhang enthaltenen Emissionsfaktoren kann abgewichen werden, wenn in wissenschaftlichen Untersuchungen andere Emissionsfaktoren hergeleitet worden sind.



Teil 1 Schweine



1.)
Mastschweine (28-120 kg Lebendmasse):


Ammoniak-Emissionsfaktoren:


Haltungsverfahren mit Flüssigmist und Zwangslüftung Referenzwert unter Berücksichtigung der Fütterung nach Nummer 5.4.7.1 Buchstabe c:

2,91 kg/(TP·a)



Maximaler Emissionsfaktor bei Emissionsminderung um 40 Prozent:

1,74 kg/(TP·a)



Außenklimaställe:


Bei tiergerechten Außenklimaställen ist eine Minderung unter den Emissionswert von 1,95 Kilogramm Ammoniak je Tierplatz und Jahr nicht erforderlich.


Tabelle 25: Minderungstechniken Mastschweine



Minderungstechniken in Haltungsverfahren mit Zwangslüftung und Flüssigmistverfahren



Kurzbezeichnung der Minderungstechnik*

Minderung in Prozent

Emissionsfaktor für Ammoniak der Minderungstechnik
in kg NH3/(TP · a)

Teil- und Vollspaltenboden mit geneigten Seitenwänden im Güllekanal

50

1,45

Teilspaltenboden mit getrenntem Gülle- und Wasserkanal

40

1,74

Geneigter Teilspaltenboden mit Kotbändern (zum Beispiel V-förmig) und mehrmals täglicher Ausräumung des Mistes

60

1,16

Güllekühlung im Stallgebäude auf höchstens 10 °C (dauerhaft) Temperatur der Gülle



1.

Kühlrippen an Gülleoberfläche

50

1,45

2.

Kühlungsleitungen auf Fundament

40

1,74

Abluftreinigung (Gesamtvolumenstrom) nach Nummer 5.4.7.1. Buchstabe h) der TA Luft

70

0,87

Abluftreinigung (Teilstrombehandlung: mindestens 60 Prozent des Gesamtvolumenstromes mit 70 % Emissionsminderungsgrad für Ammoniak) nach Nummer 5.4.7.1. Buchstabe i) der TA Luft

40

1,74

Gülleansäuerung im Stallgebäude bei Voll- und Teilspaltenboden (pH-Wert 5,5 bis 6,0)

65

1,02



Minderungstechniken in Haltungsverfahren, die zusätzlich das Tierwohl verbessern



Tiergerechter Außenklimastall mit Kisten- oder Hüttensystem bei Teilspaltenboden

1,95

Tiergerechter Außenklimastall mit Schrägbodensystem

1,95



*
Die hier aufgeführten Techniken sind nichtabschließend. Gleichwertige, qualitätsgesicherte Maßnahmen können angewendet werden.


2.)
Zuchtsauen, Warte- und Deckbereich:


Ammoniak-Emissionsfaktoren:


Haltungsverfahren mit Flüssigmist und Zwangslüftung


Referenzwert unter Berücksichtigung der Fütterung nach Nummer 5.4.7.1 Buchstabe c:

3,84 kg/(TP·a)



Maximaler Emissionsfaktor bei Emissionsminderung um 40 Prozent:

2,30 kg/(TP·a)



Bei Einsatz von tiergerechten Außenklimaställen sind zusätzliche Minderungsmaßnahmen nicht erforderlich.



Tabelle 26: Minderungstechniken Zuchtsauen (Warte- und Deckbereich)



Minderungstechniken in Haltungsverfahren mit Zwangslüftung und Flüssigmistverfahren



Kurzbezeichnung der Minderungstechnik*

Minderung in Prozent

Emissionsfaktor für Ammoniak der Minderungstechnik
in kg NH3/(TP · a)

Perforierter Boden mit geneigten Seitenwänden im Güllekanal

50

1,92

Teil- oder Vollspaltenboden mit verkleinertem Güllekanal

20

3,07**

Güllekühlung im Stallgebäude auf höchstens 10 °C (dauerhaft) Temperatur der Gülle



1.

Kühlrippen an Gülleoberfläche

50

Kühlrippen:
1,92

2.

Kühlungsleitungen im Fundament

10

Kühlungsleitungen:
3,46

Abluftreinigung (Gesamtvolumenstrom) nach Nummer 5.4.7.1 Buchstabe h) der TA Luft

70

1,15

Abluftreinigung (auch Teilstrombehandlung; 60 Prozent des Gesamtvolumenstromes mit mindestens 70 Prozent Emissionsminderungsgrad für Ammoniak) nach Nummer 5.4.7.1 Buchstabe i) der TA Luft

40

2,30

Gülleansäuerung im Stallgebäude bei Voll- und Teilspaltenboden (pH-Wert 5,5 bis 6,0)

65

1,34



Minderungstechniken in Haltungsverfahren, die zusätzlich das Tierwohl verbessern



Tiergerechter Außenklimastall mit Kisten- oder Hüttensystem bei Teilspaltenboden

Einzelnachweis

Tiergerechter Außenklimastall mit Schrägbodensystem

Einzelnachweis



*
Die hier aufgeführten Techniken sind nicht abschließend. Gleichwertige, qualitätsgesicherte Maßnahmen können angewendet werden.


** Kombinationen mit anderen Techniken sind erforderlich, um einen Emissionsminderungsgrad von 40 Prozent bezogen auf den Referenzwert zu erreichen. Der erreichbare Gesamtemissionsfaktor ist in diesem Fall zu ermitteln.


3.)
Zuchtsauen, Abferkelbereich und ferkelführend:


Ammoniak-Emissionsfaktoren:


Haltungsverfahren mit Flüssigmist und Zwangslüftung


Referenzwert unter Berücksichtigung der Fütterung nach Nummer 5.4.7.1, Buchstabe c):

6,64 kg/(TP·a)



Maximaler Emissionsfaktor bei Emissionsminderung um 40 Prozent:

3,98 kg/(TP·a)



Bei Einsatz von tiergerechten Außenklimaställen sind zusätzliche Minderungsmaßnahmen nicht erforderlich.


Tabelle 27: Minderungstechniken Zuchtsauen (Abferkelbereich – ferkelführend)



Minderungstechniken in Haltungsverfahren mit Zwangslüftung und Flüssigmistverfahren



Bezeichnung der Minderungstechnik*

Minderung in Prozent

Emissionsfaktor für Ammoniak der Minderungstechnik
in kg NH3/(TP · a)

Perforierter Boden mit geneigten Seitenwänden im Güllekanal

30

4,65**

Güllekühlung im Stallgebäude auf höchstens 10 °C (dauerhaft) Temperatur der Gülle



1.

Kühlrippen an Gülleoberfläche

50

Kühlrippen: 3,32




2.

Kühlungsleitungen im Fundament

10

Kühlungsleitungen:
6,0**

Abluftreinigung (Gesamtvolumenstrom) nach Nummer 5.4.7.1, Buchstabe h) der TA Luft

70

1,99

Abluftreinigung (auch Teilstrombehandlung; 60 Prozent des Gesamtvolumenstromes mit mindestens 70 Prozent Emissionsminderungsgrad für Ammoniak) nach Nummer 5.4.7.1 Buchstabe i) der TA Luft

40

3,98

Gülleansäuerung im Stallgebäude bei Voll- und Teilspaltenboden (pH-Wert 5,5 bis 6,0)

65

2,32



Minderungstechniken in Haltungsverfahren, die zusätzlich das Tierwohl verbessern



Eingestreute Bucht mit kombinierter Gülle-/Festmisterzeugung

Einzelnachweis

Teil- oder Vollspaltenboden mit „Güllepfanne“

Einzelnachweis



*
Die hier aufgeführten Techniken sind nicht abschließend. Gleichwertige, qualitätsgesicherte Maßnahmen können angewendet werden.


** Kombinationen mit anderen Techniken sind erforderlich, um einen Emissionsminderungsgrad von 40 Prozent bezogen auf den Referenzwert zu erreichen. Der erreichbare Gesamtemissionsfaktor ist in diesem Fall zu ermitteln.


4.)
Ferkel (bis 28 kg Lebendmasse):


Ammoniak-Emissionsfaktoren:


Haltungsverfahren mit Flüssigmist und Zwangslüftung


Referenzwert unter Berücksichtigung der Fütterung nach Nummer 5.4.7.1 Buchstabe c:

0,4 kg/(TP·a)



Maximaler Emissionsfaktor bei Emissionsminderung um 40 Prozent:

0,24 kg/(TP·a)



Bei Einsatz von tiergerechten Außenklimaställen sind zusätzliche Minderungsmaßnahmen nicht erforderlich.


Tabelle 28: Minderungstechniken Ferkel



Minderungstechniken in Haltungsverfahren mit Zwangslüftung und Flüssigmistverfahren



Bezeichnung der Minderungstechnik

Minderung in Prozent

Emissionsfaktor für Ammoniak der Minderungstechnik
in kg NH3/(TP · a)

Teil- oder Vollspaltenboden Boden mit geneigten Seitenwänden im Güllekanal

50

0,20

Teilspaltenboden mit getrenntem Gülle und Wasserkanal

75

0,10

Teilspaltenboden mit Kotbändern (zum Beispiel V-förmigen)

60

0,16

Güllekühlung im Stallgebäude auf dauerhaft höchstens 10 °C Temperatur der Gülle – Kühlrippen an Gülleoberfläche

75

0,10

Abluftreinigung (Gesamtvolumenstrom) nach Nummer 5.4.7.1 Buchstabe h)

70

0,12

Abluftreinigung (auch Teilstrombehandlung; 60 Prozent des Gesamtvolumenstromes mit mindestens 70 Prozent Emissionsminderungsgrad für Ammoniak) nach Nummer 5.4.7.1 Buchstabe i) der TA Luft

40

0,24

Gülleansäuerung im Stallgebäude bei Voll- und Teilspaltenboden (pH-Wert 5,5 bis 6,0)

65

0,14



Minderungstechniken in Haltungsverfahren, die zusätzlich das Tierwohl verbessern



Tiergerechter Außenklimastall mit Kisten- oder Hüttensystem bei Teilspaltenboden

Einzelnachweis



Tiergerechter Außenklimastall mit Schrägbodensystem

Einzelnachweis



*
Die hier aufgeführten Techniken sind nicht abschließend. Gleichwertige, qualitätsgesicherte Maßnahmen können angewendet werden.


Teil 2 Geflügel



Die Referenzwerte berücksichtigen eine Minderung der Ammoniakemissionen durch eine nährstoffangepasste Fütterung nach Nummer 5.4.7.1 Buchstabe c.



Tabelle 29: Minderungstechniken Geflügel



Kurzbezeichnung der Verfahren/Minderungstechnik22

Referenzwert der Haltungsverfahren

Emissionsfaktor nach Nummer 5.4.7.1 Buchstabe h der TA Luft Minderung: 70 Prozent

Emissionsfaktor nach Nummer 5.4.7.1 Buchstabe i der TA Luft Minderung: 40 Prozent


In kg NH3/(TP · a)

Legehennen




Volierensysteme mit Kotband:




a)

Volierenhaltung, unbelüftetes Kotband, Kotabfuhr zweimal pro Woche,

a) 0,050

a) 0,015

a) 0,030

b)

Volierenhaltung, belüftetes Kotband, (0,4-0,5 m3/Tier und Stunde ohne Zuluftkonditionierung, Kotabfuhr einmal pro Woche, Trockensubstanzgehalt (TS) im Kot 55 Prozent.

b) 0,041

b) 0,012

b) 0,024

c)

Volierenhaltung, Kotbelüftung mit Außenluft (0,7 m3/TP und Stunde, 17 °C Lufttemperatur mit 55 Prozent TS im Kot, 80 Prozent TS in Einstreu

c) 0,033

c) 0,009

c) 0,019

Bodenhaltung/Auslauf (Entmistung einmal je Durchgang)

0,284

0,085

0,170

Junghennen bis 18 Wochen, Volierenhaltung, unlüftetes Kotband, Kotabfuhr zweimal pro Woche

0,0352

0,010

0,021

Junghennen bis 18 Wochen, Volierenhaltung, belüftetes Kotband, 0,1 m3/(TP·h), Kotabfuhr einmal pro Woche

0,0289

0,0087

0,017





Masthähnchen




Bodenhaltung, Zwangsentlüftung (Mast bis 33 Tage)

0,0315

0,010

0,019

Bodenhaltung, Zwangslüftung (Mast bis 42 Tage)

0,0437

0,013

0,026

Elterntiere und Großelterntiere von Masthähnchen (bis 19. Woche)

0,225

0,067

0,135

Elterntiere und Großelterntiere von Masthähnchen, Bodenhaltung mit Kotbunker (getrennte Aufzucht ab 20. Woche)

0,522

0,156

0,313

Putenhaltung




Elterntiere von Puten




Aufzucht bis 6.Woche

0,135



7.bis 30. Woche

0,423



Ab 30.Woche

0,531



Mast weiblich bis 16. Woche
Mast männlich bis 21 Wochen
Mast einschließlich Aufzucht, Hähne und Hennen

0,348 0,612 0,655



Enten




Mastenten

0,131

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Die hier aufgeführten Techniken sind nicht abschließend. Gleichwertige, qualitätsgesicherte Maßnahmen können angewendet werden.