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BMJ-RB3-20230328-SF-A005.htm

Zum Hauptdokument : Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)





Die Anlage E (Gemeinsame Richtlinien der Justizminister/-senatoren und der Innenminister/-senatoren der Länder über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Verfolgung der Organisierten Kriminalität) wurde nicht durch den Bund in Kraft gesetzt.



Von einer Einstellung wurde daher abgesehen.