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BMJ-RB3-20230328-SF-A004.htm

Zum Hauptdokument : Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)





Die Anlage D (Gemeinsame Richtlinien der Justizminister/-senatoren und der Innenminister/-senatoren der Länder über die Inanspruchnahme von Informanten sowie über den Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Personen) und Verdeckten Ermittlern im Rahmen der Strafverfolgung) wurde nicht durch den Bund in Kraft gesetzt.



Von einer Einstellung wurde daher abgesehen.