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BMJ-RB3-20230328-SF-A003.htm

Zum Hauptdokument : Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)





Die Anlage C (Ausführungsvorschriften zum Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen) wurde nicht durch den Bund in Kraft gesetzt.



Von einer Einstellung wurde daher abgesehen.