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BMI-OESII5-20230313-SF-A003.htm

Zum Hauptdokument : Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung - VSA)



Anlage III
Verschlusssachenanweisung



Hinweise zur Einstufung



Tragen Sie durch eine sachgerechte Einstufung dazu bei, dass



tatsächlich geheimhaltungsbedürftige Informationen effektiv geschützt und


Aufwand für unnötige Sicherheitsmaßnahmen vermieden wird.


Beachten Sie deshalb Folgendes:



1
Prüfen Sie kritisch, ob eine Einstufung tatsächlich notwendig ist.


Eine Einstufung kommt nur im öffentlichen Interesse, insbesondere zum Schutz des Wohles des Bundes oder eines Landes in Betracht. Geschäfts-, Betriebs-, Erfindungs-, Steuer- oder sonstige private Geheimnisse oder Umstände des persönlichen Lebensbereichs sind nur dann einzustufen, wenn die Einstufung zumindest auch im öffentlichen Interesse liegt.


Ein öffentliches Interesse an einer Einstufung kann insbesondere bei Informationen vorliegen, die


die innere Sicherheit,
die äußere Sicherheit oder
die auswärtigen Beziehungen


des Bundes oder eines Landes betreffen.


Im Falle einer Einstufung muss vom Herausgeber der Verschlusssache schlüssig darzulegen sein, welche Schäden, Gefährdungen oder Nachteile für den Bestand, die Sicherheit oder die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder bei Kenntnisnahme der Verschlusssache durch Unbefugte entstehen können.


Für Informationen, die die oben beschriebenen Anforderungen nicht erfüllen, kann eine Einstufung nicht erfolgen. Für diese Informationen bestehen möglicherweise andere (Spezial-)Regelungen, die zu beachten sind und den Schutz dieser Informationen sicherstellen (zum Beispiel das Datenschutzrecht oder das Bundesarchivgesetz).


2
Im Falle einer Einstufung müssen der gewählte Geheimhaltungsgrad und die damit verbundenen Schutzmaßnahmen dem konkreten Schutzbedürfnis entsprechen.


Eine Einstufung als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH oder höher hat zur Folge, dass alle Personen, die Zugang zu der Verschlusssache haben oder ihn sich verschaffen können einer aufwendigen, in Persönlichkeitsrechte eingreifenden Sicherheitsüberprüfung unterzogen und kostenintensive materielle Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.


3
Beispiele für VS-Einstufungen:


3.1
STRENG GEHEIM


Eine Einstufung als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades STRENG GEHEIM kommt zum Beispiel in Betracht für:


den (Gesamt-)Alarmplan der Bundeswehr,
das (Gesamt-)Informationsaufkommen eines Nachrichtendienstes und
Zusammenstellungen, deren einzelne Teile GEHEIM eingestuft sind, die jedoch in ihrer Gesamtheit STRENG GEHEIM einzustufen sind.


3.2
GEHEIM


Eine Einstufung als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades GEHEIM kommt zum Beispiel in Betracht für:


Maßnahmen nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses,
Informationen zur „Elektronischen Kampfführung“ der Bundeswehr,
Teile des Alarmplanes der Bundeswehr,
besondere Einsatzmittel und -verfahren von Spezialeinheiten der Polizei,
Kryptodaten, die für die Verschlüsselung von VS-VERTRAULICH und höher eingestuften Verschlusssachen eingesetzt werden und
Zusammenstellungen, deren einzelne Teile VS-VERTRAULICH eingestuft sind, die jedoch in ihrer Gesamtheit GEHEIM einzustufen sind.


3.3
VS-VERTRAULICH


Eine Einstufung als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH kommt zum Beispiel in Betracht für:


Ermittlungsberichte in Spionageverdachtsfällen,
Erkenntnisse über die Arbeitsweise extremistischer/terroristischer Organisationen, deren Preisgabe die weitere Beobachtung/Aufklärung gefährden würde,
außenpolitische Verhandlungspositionen, deren frühzeitige Bekanntgabe deutschen Interessen schaden würde und
Zusammenstellungen, deren einzelne Teile VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft sind, die jedoch in ihrer Gesamtheit VS-VERTRAULICH einzustufen sind.


3.4
VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH


Eine Einstufung als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH kommt zum Beispiel in Betracht für:


Fahndungsunterlagen aus den Bereichen Terrorismus/Extremismus,
Geheimschutzdokumentationen und
Zusammenstellungen, deren einzelne Teile nicht eingestuft sind, die jedoch in ihrer Gesamtheit VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH einzustufen sind.