BMI-OESII5-20230313-SF-A001.htm
Anlage I
Verschlusssachenanweisung
Hinweise zur
Geheimschutzorganisation
- 1
- GeheimschutzbeauftragteGeheimschutzbeauftragte oder besonders beauftragte Mitarbeiter (zum Beispiel Geheimschutzbeamte) nehmen insbesondere die nachfolgend beschriebenen Aufgaben wahr:
- 1.1
- Geheimschutzorganisation
- •
- die Einrichtung und den Betrieb einer VS-Registratur,
- •
- die Einrichtung und den Betrieb einer Kryptoverwaltung,
- •
- die Veranlassung der Bestellung von besonders beauftragten Mitarbeitern, VS-Registratoren und Kryptoverwaltern,
- •
- die Gewährleistung der erforderlichen Fachkunde aller Mitarbeiter in der Geheimschutzorganisation und
- •
- die Erstellung und Fortschreibung der Geheimschutzdokumentation.
- 1.2
- Personeller Geheimschutz
- •
- die Erfassung der Dienstposten, auf denen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit im Sinne des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ausgeübt wird,
- •
- die Veranlassung von Sicherheitsüberprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz,
- •
- die Durchführung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes als zuständige Stelle,
- •
- die Verpflichtung, Ermächtigung und Zulassung von Personen zu sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten sowie die Erweiterung, Einschränkung oder Aufhebung der Ermächtigung und Zulassung,
- •
- die Unterrichtung der VS-Registratur über Ermächtigungen und Zulassungen sowie deren Erweiterung, Einschränkung, Aufhebung oder Erlöschen und
- •
- die Sicherstellung der Begleitung von Fremdpersonal in Sicherheitsbereichen.
- 1.3
- Materieller Geheimschutz
- •
- die Festlegung und Einrichtung von Sicherheitsbereichen innerhalb der Dienststelle,
- •
- die Festlegung und Einrichtung von abhörsicheren, abhörgeschützten und abstrahlsicheren Räumen,
- •
- die Festlegung und Einrichtung von Räumen für die Handhabung von VS-VERTRAULICH und höher eingestuften Verschlusssachen, insbesondere○ unter Abstrahlgesichtspunkten vermessene Räume (entsprechend dem BSI-Zonenmodell),○ Räume zur Aufbewahrung von Verschlusssachen und○ VS-IT-Räume und -Bereiche
- •
- die Errichtung von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen,
- •
- die Errichtung von Zutrittskontrollen,
- •
- die technischen Überprüfungen zur Abnahme und Revision von abhörgeschützten, abhörsicheren und abstrahlsicheren Räumen,
- •
- die technischen Überprüfungen zur Abnahme von technischen Sicherungseinrichtungen,
- •
- die Festlegung und Bereitstellung von Arbeitsmitteln für die Handhabung von Verschlusssachen,
- •
- die Vorkehrungen gegen ein unbefugtes Vervielfältigen von VS-VERTRAULICH oder höher eingestuften Verschlusssachen,
- •
- die Festlegung von Verfahren zur Vernichtung von Verschlusssachen,
- •
- die Lauschabwehr- und sonstigen Manipulationsprüfungen.
- •
- die Festlegung der Anforderungen des Geheimschutzes an VS-IT,
- •
- die Durchführung von Kontrollen und
- •
- die Behandlung von Geheimschutzvorkommnissen.
- 2
- IT-SicherheitsbeauftragteIT-Sicherheitsbeauftragte nehmen insbesondere die nachfolgend beschriebenen Aufgaben wahr:
- •
- Zuständigkeit für das Informationssicherheitskonzept,
- •
- Unterstützung des Geheimschutzbeauftragten bei Kontrollen und der Behandlung von Geheimschutzvorkommnissen, soweit die Verarbeitung von Verschlusssachen mit IT betroffen ist,
- •
- Unterstützung des Geheimschutzbeauftragten bei der Überprüfung der Umsetzung der Geheimschutzmaßnahmen, soweit die Verarbeitung von Verschlusssachen mit IT betroffen ist und
- •
- Planung neuer und Änderung bestehender VS-IT-Verfahren.
- 3
- VS-RegistraturDie Aufgaben der VS-Registratur umfassen insbesondere:
- •
- den Empfang und Versand von Verschlusssachen einschließlich ihrer Überprüfung auf vorschriftsmäßige Verpackung, Beschädigungen und Vollständigkeit,
- •
- die Registrierung von Verschlusssachen im VS-Bestandsverzeichnis sowie die Führung aller weiteren erforderlichen Nachweise,
- •
- die Ausgabe von Verschlusssachen nur an entsprechend ermächtigtes oder zu deren Beförderung zugelassenes Personal,
- •
- die Nachfrage, ob Verschlusssachen weiterhin beim Nutzer verbleiben müssen,
- •
- als VS-Registratur der herausgebenden Dienststelle: die notwendigen Benachrichtigungen im Falle einer Verlängerung, Änderung oder Aufhebung der Einstufung einer Verschlusssache,
- •
- als VS-Registratur der empfangenden Dienststelle: die Nachvollziehung entsprechend eingehender Benachrichtigungen,
- •
- die Prüfung, ob die Einstufung von Verschlusssachen, deren Befristung abgelaufen ist, verlängert wurde durch Abfrage in der VS-Nachweisdatenbank und gegebenenfalls die Nachvollziehung von Verlängerungen oder Aufhebungen der entsprechenden VS-Einstufungen,
- •
- die Sicherstellung der vollständigen Rückgabe von Verschlusssachen im Fall des Aufgabenwechsels von Mitarbeitern innerhalb der Dienststelle, der Aufhebung ihrer Ermächtigung sowie ihres Ausscheidens aus der Dienststelle,
- •
- die jährliche Durchführung von Bestandsprüfungen und schriftliche Berichterstattung an den Geheimschutzbeauftragten,
- •
- die Aussonderung von Verschlusssachen (Abgabe an das zuständige Archiv beziehungsweise Vernichtung) und
- •
- die unverzügliche Mitteilung von Geheimschutzvorkommnissen an den Geheimschutzbeauftragten.
Die Muster für die vorgenannten Tätigkeiten befinden sich in Anlage VIII. - 4
- KryptoverwaltungDie Aufgaben der Kryptoverwaltung umfassen insbesondere
- •
- den Empfang von Kryptomittelsendungen einschließlich ihrer Überprüfung auf vorschriftsmäßige Verpackung, Beschädigungen und Vollständigkeit,
- •
- die Registrierung von Kryptomitteln sowie die Führung aller weiteren erforderlichen Nachweise,
- •
- die Ausgabe von Kryptomitteln nur an Kryptopersonal,
- •
- die Überprüfung der Notwendigkeit von Kryptomitteln beim Kryptopersonal und gegebenenfalls deren Abmeldung bei der zuständigen Kryptoverteilerstelle,
- •
- die Sicherstellung der Rückgabe von Kryptomitteln im Fall des Aufgabenwechsels des zuständigen Kryptopersonals innerhalb der Dienststelle sowie dessen Ausscheiden aus der Dienststelle,
- •
- die jährliche Durchführung von Bestandsprüfungen und schriftliche Berichterstattung an die Geheimschutzbeauftragten,
- •
- die jährliche Durchführung der Seitenkontrollen bei Vorschriften und Dokumentationen,
- •
- die Einarbeitung von Änderungen in Vorschriften,
- •
- die Vernichtung von Kryptomitteln und
- •
- die unverzügliche Mitteilung von Bloßstellungen oder vermutlichen Bloßstellungen von Kryptomitteln sowie von Verstößen gegen Bestimmungen zum Umgang mit Kryptomitteln an die Geheimschutzbeauftragten.