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BMI-OESII5-20230313-SF-A001.htm

Zum Hauptdokument : Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung - VSA)



Anlage I
Verschlusssachenanweisung



Hinweise zur
Geheimschutzorganisation



1
Geheimschutzbeauftragte


Geheimschutzbeauftragte oder besonders beauftragte Mitarbeiter (zum Beispiel Geheimschutzbeamte) nehmen insbesondere die nachfolgend beschriebenen Aufgaben wahr:


1.1
Geheimschutzorganisation


•
die Einrichtung und den Betrieb einer VS-Registratur,
•
die Einrichtung und den Betrieb einer Kryptoverwaltung,
•
die Veranlassung der Bestellung von besonders beauftragten Mitarbeitern, VS-Registratoren und Kryptoverwaltern,
•
die Gewährleistung der erforderlichen Fachkunde aller Mitarbeiter in der Geheimschutzorganisation und
•
die Erstellung und Fortschreibung der Geheimschutzdokumentation.


1.2
Personeller Geheimschutz


•
die Erfassung der Dienstposten, auf denen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit im Sinne des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ausgeübt wird,
•
die Veranlassung von Sicherheitsüberprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz,
•
die Durchführung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes als zuständige Stelle,
•
die Verpflichtung, Ermächtigung und Zulassung von Personen zu sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten sowie die Erweiterung, Einschränkung oder Aufhebung der Ermächtigung und Zulassung,
•
die Unterrichtung der VS-Registratur über Ermächtigungen und Zulassungen sowie deren Erweiterung, Einschränkung, Aufhebung oder Erlöschen und
•
die Sicherstellung der Begleitung von Fremdpersonal in Sicherheitsbereichen.


1.3
Materieller Geheimschutz


•
die Festlegung und Einrichtung von Sicherheitsbereichen innerhalb der Dienststelle,


•
die Festlegung und Einrichtung von abhörsicheren, abhörgeschützten und abstrahlsicheren Räumen,


•
die Festlegung und Einrichtung von Räumen für die Handhabung von VS-VERTRAULICH und höher eingestuften Verschlusssachen, insbesondere


○ unter Abstrahlgesichtspunkten vermessene Räume (entsprechend dem BSI-Zonenmodell),


○ Räume zur Aufbewahrung von Verschlusssachen und


○ VS-IT-Räume und -Bereiche


•
die Errichtung von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen,


•
die Errichtung von Zutrittskontrollen,


•
die technischen Überprüfungen zur Abnahme und Revision von abhörgeschützten, abhörsicheren und abstrahlsicheren Räumen,


•
die technischen Überprüfungen zur Abnahme von technischen Sicherungseinrichtungen,


•
die Festlegung und Bereitstellung von Arbeitsmitteln für die Handhabung von Verschlusssachen,


•
die Vorkehrungen gegen ein unbefugtes Vervielfältigen von VS-VERTRAULICH oder höher eingestuften Verschlusssachen,


•
die Festlegung von Verfahren zur Vernichtung von Verschlusssachen,


•
die Lauschabwehr- und sonstigen Manipulationsprüfungen.


•
die Festlegung der Anforderungen des Geheimschutzes an VS-IT,


•
die Durchführung von Kontrollen und


•
die Behandlung von Geheimschutzvorkommnissen.


2
IT-Sicherheitsbeauftragte


IT-Sicherheitsbeauftragte nehmen insbesondere die nachfolgend beschriebenen Aufgaben wahr:


•
Zuständigkeit für das Informationssicherheitskonzept,


•
Unterstützung des Geheimschutzbeauftragten bei Kontrollen und der Behandlung von Geheimschutzvorkommnissen, soweit die Verarbeitung von Verschlusssachen mit IT betroffen ist,


•
Unterstützung des Geheimschutzbeauftragten bei der Überprüfung der Umsetzung der Geheimschutzmaßnahmen, soweit die Verarbeitung von Verschlusssachen mit IT betroffen ist und


•
Planung neuer und Änderung bestehender VS-IT-Verfahren.


3
VS-Registratur


Die Aufgaben der VS-Registratur umfassen insbesondere:


•
den Empfang und Versand von Verschlusssachen einschließlich ihrer Überprüfung auf vorschriftsmäßige Verpackung, Beschädigungen und Vollständigkeit,


•
die Registrierung von Verschlusssachen im VS-Bestandsverzeichnis sowie die Führung aller weiteren erforderlichen Nachweise,


•
die Ausgabe von Verschlusssachen nur an entsprechend ermächtigtes oder zu deren Beförderung zugelassenes Personal,


•
die Nachfrage, ob Verschlusssachen weiterhin beim Nutzer verbleiben müssen,


•
als VS-Registratur der herausgebenden Dienststelle: die notwendigen Benachrichtigungen im Falle einer Verlängerung, Änderung oder Aufhebung der Einstufung einer Verschlusssache,


•
als VS-Registratur der empfangenden Dienststelle: die Nachvollziehung entsprechend eingehender Benachrichtigungen,


•
die Prüfung, ob die Einstufung von Verschlusssachen, deren Befristung abgelaufen ist, verlängert wurde durch Abfrage in der VS-Nachweisdatenbank und gegebenenfalls die Nachvollziehung von Verlängerungen oder Aufhebungen der entsprechenden VS-Einstufungen,


•
die Sicherstellung der vollständigen Rückgabe von Verschlusssachen im Fall des Aufgabenwechsels von Mitarbeitern innerhalb der Dienststelle, der Aufhebung ihrer Ermächtigung sowie ihres Ausscheidens aus der Dienststelle,


•
die jährliche Durchführung von Bestandsprüfungen und schriftliche Berichterstattung an den Geheimschutzbeauftragten,


•
die Aussonderung von Verschlusssachen (Abgabe an das zuständige Archiv beziehungsweise Vernichtung) und


•
die unverzügliche Mitteilung von Geheimschutzvorkommnissen an den Geheimschutzbeauftragten.


Die Muster für die vorgenannten Tätigkeiten befinden sich in Anlage VIII.


4
Kryptoverwaltung


Die Aufgaben der Kryptoverwaltung umfassen insbesondere


•
den Empfang von Kryptomittelsendungen einschließlich ihrer Überprüfung auf vorschriftsmäßige Verpackung, Beschädigungen und Vollständigkeit,


•
die Registrierung von Kryptomitteln sowie die Führung aller weiteren erforderlichen Nachweise,


•
die Ausgabe von Kryptomitteln nur an Kryptopersonal,


•
die Überprüfung der Notwendigkeit von Kryptomitteln beim Kryptopersonal und gegebenenfalls deren Abmeldung bei der zuständigen Kryptoverteilerstelle,


•
die Sicherstellung der Rückgabe von Kryptomitteln im Fall des Aufgabenwechsels des zuständigen Kryptopersonals innerhalb der Dienststelle sowie dessen Ausscheiden aus der Dienststelle,


•
die jährliche Durchführung von Bestandsprüfungen und schriftliche Berichterstattung an die Geheimschutzbeauftragten,


•
die jährliche Durchführung der Seitenkontrollen bei Vorschriften und Dokumentationen,


•
die Einarbeitung von Änderungen in Vorschriften,


•
die Vernichtung von Kryptomitteln und


•
die unverzügliche Mitteilung von Bloßstellungen oder vermutlichen Bloßstellungen von Kryptomitteln sowie von Verstößen gegen Bestimmungen zum Umgang mit Kryptomitteln an die Geheimschutzbeauftragten.