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BMI-OESII5-20230313-SF-A001.htm

Zum Hauptdokument : Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung - VSA)



Anlage I
Verschlusssachenanweisung



Hinweise zur
Geheimschutzorganisation



1
Geheimschutzbeauftragte


Geheimschutzbeauftragte oder besonders beauftragte Mitarbeiter (zum Beispiel Geheimschutzbeamte) nehmen insbesondere die nachfolgend beschriebenen Aufgaben wahr:


1.1
Geheimschutzorganisation


die Einrichtung und den Betrieb einer VS-Registratur,
die Einrichtung und den Betrieb einer Kryptoverwaltung,
die Veranlassung der Bestellung von besonders beauftragten Mitarbeitern, VS-Registratoren und Kryptoverwaltern,
die Gewährleistung der erforderlichen Fachkunde aller Mitarbeiter in der Geheimschutzorganisation und
die Erstellung und Fortschreibung der Geheimschutzdokumentation.


1.2
Personeller Geheimschutz


die Erfassung der Dienstposten, auf denen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit im Sinne des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ausgeübt wird,
die Veranlassung von Sicherheitsüberprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz,
die Durchführung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes als zuständige Stelle,
die Verpflichtung, Ermächtigung und Zulassung von Personen zu sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten sowie die Erweiterung, Einschränkung oder Aufhebung der Ermächtigung und Zulassung,
die Unterrichtung der VS-Registratur über Ermächtigungen und Zulassungen sowie deren Erweiterung, Einschränkung, Aufhebung oder Erlöschen und
die Sicherstellung der Begleitung von Fremdpersonal in Sicherheitsbereichen.


1.3
Materieller Geheimschutz


die Festlegung und Einrichtung von Sicherheitsbereichen innerhalb der Dienststelle,


die Festlegung und Einrichtung von abhörsicheren, abhörgeschützten und abstrahlsicheren Räumen,


die Festlegung und Einrichtung von Räumen für die Handhabung von VS-VERTRAULICH und höher eingestuften Verschlusssachen, insbesondere


○ unter Abstrahlgesichtspunkten vermessene Räume (entsprechend dem BSI-Zonenmodell),


○ Räume zur Aufbewahrung von Verschlusssachen und


○ VS-IT-Räume und -Bereiche


die Errichtung von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen,


die Errichtung von Zutrittskontrollen,


die technischen Überprüfungen zur Abnahme und Revision von abhörgeschützten, abhörsicheren und abstrahlsicheren Räumen,


die technischen Überprüfungen zur Abnahme von technischen Sicherungseinrichtungen,


die Festlegung und Bereitstellung von Arbeitsmitteln für die Handhabung von Verschlusssachen,


die Vorkehrungen gegen ein unbefugtes Vervielfältigen von VS-VERTRAULICH oder höher eingestuften Verschlusssachen,


die Festlegung von Verfahren zur Vernichtung von Verschlusssachen,


die Lauschabwehr- und sonstigen Manipulationsprüfungen.


die Festlegung der Anforderungen des Geheimschutzes an VS-IT,


die Durchführung von Kontrollen und


die Behandlung von Geheimschutzvorkommnissen.


2
IT-Sicherheitsbeauftragte


IT-Sicherheitsbeauftragte nehmen insbesondere die nachfolgend beschriebenen Aufgaben wahr:


Zuständigkeit für das Informationssicherheitskonzept,


Unterstützung des Geheimschutzbeauftragten bei Kontrollen und der Behandlung von Geheimschutzvorkommnissen, soweit die Verarbeitung von Verschlusssachen mit IT betroffen ist,


Unterstützung des Geheimschutzbeauftragten bei der Überprüfung der Umsetzung der Geheimschutzmaßnahmen, soweit die Verarbeitung von Verschlusssachen mit IT betroffen ist und


Planung neuer und Änderung bestehender VS-IT-Verfahren.


3
VS-Registratur


Die Aufgaben der VS-Registratur umfassen insbesondere:


den Empfang und Versand von Verschlusssachen einschließlich ihrer Überprüfung auf vorschriftsmäßige Verpackung, Beschädigungen und Vollständigkeit,


die Registrierung von Verschlusssachen im VS-Bestandsverzeichnis sowie die Führung aller weiteren erforderlichen Nachweise,


die Ausgabe von Verschlusssachen nur an entsprechend ermächtigtes oder zu deren Beförderung zugelassenes Personal,


die Nachfrage, ob Verschlusssachen weiterhin beim Nutzer verbleiben müssen,


als VS-Registratur der herausgebenden Dienststelle: die notwendigen Benachrichtigungen im Falle einer Verlängerung, Änderung oder Aufhebung der Einstufung einer Verschlusssache,


als VS-Registratur der empfangenden Dienststelle: die Nachvollziehung entsprechend eingehender Benachrichtigungen,


die Prüfung, ob die Einstufung von Verschlusssachen, deren Befristung abgelaufen ist, verlängert wurde durch Abfrage in der VS-Nachweisdatenbank und gegebenenfalls die Nachvollziehung von Verlängerungen oder Aufhebungen der entsprechenden VS-Einstufungen,


die Sicherstellung der vollständigen Rückgabe von Verschlusssachen im Fall des Aufgabenwechsels von Mitarbeitern innerhalb der Dienststelle, der Aufhebung ihrer Ermächtigung sowie ihres Ausscheidens aus der Dienststelle,


die jährliche Durchführung von Bestandsprüfungen und schriftliche Berichterstattung an den Geheimschutzbeauftragten,


die Aussonderung von Verschlusssachen (Abgabe an das zuständige Archiv beziehungsweise Vernichtung) und


die unverzügliche Mitteilung von Geheimschutzvorkommnissen an den Geheimschutzbeauftragten.


Die Muster für die vorgenannten Tätigkeiten befinden sich in Anlage VIII.


4
Kryptoverwaltung


Die Aufgaben der Kryptoverwaltung umfassen insbesondere


den Empfang von Kryptomittelsendungen einschließlich ihrer Überprüfung auf vorschriftsmäßige Verpackung, Beschädigungen und Vollständigkeit,


die Registrierung von Kryptomitteln sowie die Führung aller weiteren erforderlichen Nachweise,


die Ausgabe von Kryptomitteln nur an Kryptopersonal,


die Überprüfung der Notwendigkeit von Kryptomitteln beim Kryptopersonal und gegebenenfalls deren Abmeldung bei der zuständigen Kryptoverteilerstelle,


die Sicherstellung der Rückgabe von Kryptomitteln im Fall des Aufgabenwechsels des zuständigen Kryptopersonals innerhalb der Dienststelle sowie dessen Ausscheiden aus der Dienststelle,


die jährliche Durchführung von Bestandsprüfungen und schriftliche Berichterstattung an die Geheimschutzbeauftragten,


die jährliche Durchführung der Seitenkontrollen bei Vorschriften und Dokumentationen,


die Einarbeitung von Änderungen in Vorschriften,


die Vernichtung von Kryptomitteln und


die unverzügliche Mitteilung von Bloßstellungen oder vermutlichen Bloßstellungen von Kryptomitteln sowie von Verstößen gegen Bestimmungen zum Umgang mit Kryptomitteln an die Geheimschutzbeauftragten.