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BMELV-329-20091109-KF-005-A008.htm

Zum Hauptdokument : Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung von Hygienevorschriften für Lebensmittel und zum Verfahren zur Prüfung von Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis (AVV Lebensmittelhygiene - AVV LmH)



Anlage 3
(zu § 10 Absatz 1)



Überprüfung der Sauberkeit
von Rindern, Schafen, Schweinen und Geflügel, die zur Schlachtung angeliefert werden



1
Zweck und Anwendungsbereich


Die nachfolgend beschriebene Methode dient der Überprüfung der Vorgaben nach Artikel 11 Absatz 4 sowie Artikel 43 Nummer 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627. Lebensmittelunternehmer, die Schlachthöfe betreiben, sind verpflichtet, kontinuierlich und ordnungsgemäß ein HACCP-gestütztes Verfahren anzuwenden, um sicherzustellen, dass so weit wie möglich nur saubere Tiere in die Räumlichkeiten des Schlachthofs aufgenommen werden (vgl. Anhang II Abschnitt II Nummer 2 Buchstabe d sowie Anhang III Abschnitt I Kapitel IV Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004).



Bei der Schlachtung von Rindern, Schafen, Schweinen und Geflügel stellen Fell-, Haut- und Federverschmutzungen eine bedeutsame Quelle für unerwünschte mikrobiologische Kontaminationen von Fleisch dar. Insbesondere Verschmutzungen der Tiere in den nachfolgend genannten Bereichen können bei der Schlachtung zu fäkalen Kontaminationen des Fleisches führen:



1.
Bei Schweinen: Brust-, Hals- und Analbereich,


2.
bei Rindern und Schafen: Brustkorb in der Nähe der Linea alba, Flanken, Vorder- und Hintergliedmaßen sowie Nacken und analer Bereich,


3.
bei Geflügel: vorwiegend Brust- und Rückenbereich.


2
Kurzbeschreibung


Bei der amtlichen Überprüfung der betrieblichen HACCP-gestützten Verfahren in diesem Bereich werden Rinder, Schafe, Schweine oder Geflügel im Hinblick auf die Sauberkeit visuell bewertet.



3
Bewertung der Sauberkeit von Schlachttieren


Um zu überprüfen, ob ein Verfahren angewendet wird, das sicherstellt, dass so weit wie möglich nur saubere Tiere in die Räumlichkeiten des Schlachthofs aufgenommen werden, sind Schweine, Rinder, Schafe und Geflügel einer Anlieferungsgruppe nach visueller Kontrolle bei angemessener natürlicher oder künstlicher Beleuchtung im Hinblick auf ihre Sauberkeit zu prüfen. Bei der Prüfung der Sauberkeit der Schlachttiere sind gegebenenfalls tierartspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen.



Schweine sind als sauber zu bewerten, wenn mehr als die Hälfte der geprüften Tiere nur vereinzelt geringe Verschmutzungen im Bereich der Gliedmaßen aufweist. Kein geprüftes Tier weist Verschmutzungen an den Flanken sowie im Brust-, Hals- und Analbereich auf.



Rinder und Schafe sind als sauber zu bewerten, wenn das Fell der geprüften Tiere trocken ist und sich am Fell keine bis wenige Verschmutzungen befinden. Das Fell der geprüften Tiere kann vereinzelte, locker anhängende Stroh- oder Einstreureste an den Gliedmaßen und im Bauchbereich aufweisen. Dabei weist kein geprüftes Tier flächenmäßig umfangreiche und zusammenhängende Verschmutzungen auf, die sich zum Beispiel in Form von verklebten, trockenen oder nassen Verschmutzungen zeigen und die sich am Brustkorb, in der Nähe der Linea alba, an Flanken, Vorder- und Hintergliedmaßen sowie am Nacken und im analen Bereich befinden.



Geflügel ist als sauber zu bewerten, wenn die überwiegende Anzahl der geprüften Tiere ein trockenes Gefieder ohne Verschmutzungen aufweist und sich unter den geprüften Tieren keine stark verschmutzten Tiere mit locker anhängenden, trockenen Verschmutzungen insbesondere im Brust- oder Rückenbereich befinden.