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BMDV-LF15-20220812-SF-A001.htm

Zum Hauptdokument : SOLF - Standard Offshore-Luftfahrt Für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (Teil 1 - Allgemeines, Teil 2 - Prüfung der Luftfahrtbelange und Zulassungserfordernisse, Teil 3 - Spezifikationen für Offshore-Hubschrauberlandedecks, Teil 4 - Spezifikationen für Windenbetriebsflächen, Teil 5 - Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen)



Stand 12.08.2022





SOLF

Standard Offshore-Luftfahrt

Für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone

Teil 1 - Allgemeines





Änderungs- und Berichtigungsverzeichnis



Änderungen und Berichtigungen werden in den Nachrichten für Luftfahrer bekanntgemacht. Die nachfolgend aufgeführten Tabellen sind für die Dokumentation von Änderungen und Berichtigungen im Teil 1 vorgesehen.



Änderungen


Berichtigungen

Nr.

Wirksam
ab

Geändert
am

Geändert
durch

Nr.

Wirksam
ab

Berichtigt
am

Berichtigt
durch

      

                

                

                   

      

                

                

                   











































































































































































































































Tabelle 1. Spezifikation der Änderungen im Teil 1



  Änderung  

  Quelle  

Gegenstand

angenommen am
   bekanntgemacht   
am
wirksam ab



                                                 








































Inhalt



1
Allgemeines


1.1
Einleitung


1.2
Zulassungsbehörde


1.3
Regelungsgegenstand


1.4
Grundlagen


1.5
Fortschreibung


1.6
Sprachliche Regelungen


1.7
Übergangsregelungen


1.8
Ausnahmegenehmigung


2
Begriffsbestimmungen


3
Abkürzungen




1
Allgemeines


1.1
Einleitung


Die im Rahmen des Ausbaus der erneuerbaren Energien in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) errichteten Offshore-Bauwerke sind in Anbetracht ihrer Küstenentfernung und der dabei zu überbrückenden Distanzen auf eine möglichst verlässliche, sichere und schnelle verkehrstechnische Anbindung an das Land angewiesen. Unter diesen Rahmenbedingungen stellen die Errichtung und der Betrieb von Hubschrauberflugplätzen in der AWZ hierfür eine in den meisten Fällen erforderliche Voraussetzung dar. Aber auch die Errichtung von Windenergieanlagen selbst bedarf aufgrund ihres Hindernischarakters einer luftfahrttechnischen Regelung. In der Vergangenheit führten jedoch luftrechtliche Fragestellungen bezüglich der Geltung der hierbei anzuwendenden nationalen Regelwerke in der AWZ, insbesondere im Zusammenhang mit der Genehmigung von Hubschrauberflugplätzen sowie aufgrund der die AWZ betreffenden Änderung in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen, oft zu Unklarheiten. Mit dem hier vorliegenden Standard Offshore-Luftfahrt für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (SOLF) werden diese Unklarheiten ausgeräumt und bestehende Lücken geschlossen, sodass die luftfahrtinfrastrukturellen Belange in der AWZ vollumfänglich geregelt werden.


1.2
Zulassungsbehörde


Die in diesem Standard getroffenen Regelungen sind von der zuständigen Zulassungsbehörde im Rahmen ihrer Aufgaben entsprechend zu berücksichtigen. Zulassungsbehörde im Sinne dieses Standards ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).
Das BSH hat jedoch keine luftverkehrstechnischen Zuständigkeiten in der AWZ. Die dort zuständige Luftfahrtbehörde ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Das BSH unterstützt dieses operativ bei der Wahrnehmung infrastruktureller Luftfahrtbelange.


1.3
Regelungsgegenstand


Der vorliegende Standard, einschließlich der Teile 2 bis 5, konkretisiert für den Bereich der deutschen AWZ die Anforderungen an


-
die Errichtung von für die Sicherheit des Luftverkehrs relevanten Offshore-Bauwerken (Luftfahrthindernissen), die unter den Anwendungsbereich des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) oder des Seeanlagengesetzes (SeeAnlG) fallen,


-
für nach Bundesberggesetz (BBergG) in Bezug auf die Sicherheit des Luftverkehrs zuzulassende Tätigkeiten (Forschungshandlungen) und Einrichtungen (Unterwasserkabel und Transit-Rohrleitungen),


-
die Zulassung und den Betrieb von Hubschrauberlandedecks und


-
die baulichen Mindesterfordernisse und anlagenbezogenen Rahmenbedingungen für einen sicheren Hubschrauberwindenbetrieb.


Zusätzlich werden darin die in diesem Zusammenhang zu berücksichtigenden Mindestanforderungen an die Qualifikationen von Luftfahrtsachverständigen festgelegt.


1.4
Grundlagen


Dieser Standard berücksichtigt die einschlägigen Anforderungen des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dezember 1944 (BGBl. 1956 II S. 411, 412), das zuletzt durch die Protokolle vom 6. Oktober 2016 (BGBl. 2018 II S. 306, 307) geändert worden ist (Chicagoer Abkommen): Kapitel 6 ICAO-Anhang 14 Band I in der Fassung von Juli 2018 sowie ICAO-Anhang 14 Band II in der Fassung vom Juli 2020 in Verbindung mit ICAO-Dokument 9261 „Leitfaden für Hubschrauberflugplätze“ in der Fassung von 2021. Zusätzlich berücksichtigt er die Spezifikationen von Kapitel 1 und 5 des Anhangs 15 zum Chicagoer Abkommen in der Fassung vom Juli 2018 in Verbindung mit den Anhängen 1 und 8 sowie den Luftfahrtdatenkatalog des ICAO-Dokuments 10066 in der Fassung von 2018, die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission vom 5. Oktober 2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 296 vom 25.10.2012, S. 1) in der konsolidierten Fassung vom 03.04.2022, die Richtlinien für das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Landeplätzen vom 01. März 1983 (einschließlich der Änderungen bis zum 02. August 2016), die Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (BAnz AT 30.04.2020 B4) sowie die Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder über Windenbetriebsflächen auf Windenergieanlagen vom 18. Januar 2012 (BAnz. Nr. 16, S. 338).


1.5
Fortschreibung


Dieser Standard wird in angemessenen Zeitintervallen einer fortschreitenden Entwicklung und/oder Aktualisierung unterzogen.


1.6
Sprachliche Regelungen


Alle Unterlagen gemäß diesem Standard sind in deutscher Sprache einzureichen. Dies gilt insbesondere für alle Sachverständigengutachten. Technische Unterlagen können abweichend in englischer Sprache eingereicht werden.


1.7
Übergangsregelungen


Dieser Standard gilt für alle Vorhaben, deren Zulassung nach Inkrafttreten des SOLF beantragt wird, in der zum Zeitpunkt der Zulassung geltenden Fassung.


Abweichend hiervon ist der Standard in der jeweils geltenden Fassung


1.
für Verfahren bei wesentlichen Änderung von bereits zugelassenen Offshore-Bauwerken und deren Nebeneinrichtungen anzuwenden,


2.
anzuwenden, sofern im Standard Vorgaben, die luftverkehrstechnische Systeme betreffen, geändert werden,


-
diese Änderung sicherheitsrelevant ist, und


-
aufgrund einer Anordnung in der Zulassung die Verpflichtung besteht, dem jeweils geltenden Stand der Technik zu entsprechen.


Bereits durch das BSH erteilte Ausnahmegenehmigungen behalten auch nach Inkrafttreten dieses Standards ihre Gültigkeit.


1.8
Ausnahmegenehmigung


Eine Abweichung von den Bestimmungen dieses Standards ist ausschließlich aufgrund ausreichender Begründung möglich, wenn und soweit dies in diesem Standard vorgesehen ist.


2
Begriffsbestimmungen


Im Folgenden werden die in diesem Standard verwendeten Begriffe definiert.


Abhilfemaßnahme. Eine Maßnahme zur Beseitigung der Ursache einer festgestellten Nichteinhaltung der einschlägigen Anforderungen, um eine Wiederholung zu verhindern.


Abstellfläche. Eine Fläche auf einem Hubschrauberlandedeck, die dem Abstellen und gegebenenfalls Verzurren eines Hubschraubers dient. Eine Aufsetz- und Abhebefläche (TLOF) kann zwar auch zu diesen Zwecken genutzt werden, mit einer Abstellfläche sind jedoch primär Park- oder Push-In-Flächen auf einem Hubschrauberlandedeck gemeint. Mit einer solchen Fläche soll die Möglichkeit geschaffen werden, einen Hubschrauber auf einer Offshore-Plattform abstellen zu können und gleichzeitig den Landeplatz (FATO/TLOF) frei für weiteren Hubschrauberbetrieb zu halten, sodass damit eine größere operative Flexibilität erzielt werden kann.


Absturzhöhe. Ist der senkrechte Höhenunterschied zwischen der Absturzkante und der angrenzenden, tiefer liegenden, ausreichend großen und tragfähigen Auftrefffläche.


Absturzkante. Ist im Sinne dieses Standards die Außenkante des durchtrittsicheren Teils eines Hubschrauberlandedecks, an der eine Absturzhöhe von mehr als 1,0 m und im Falle eines umlaufenden Laufstegs als 1,1 m gegeben ist.


Aeronautische Such- und Rettungsleitstelle (ARCC). Ist die jeweilige nationale Rettungsleitstelle für Luftnotlagen (SAR). Die deutschen ARCCs werden von der Bundeswehr betrieben. Die für die den größten Teil der deutschen AWZ zuständige Leitstelle hat ihren Sitz in Glücksburg.


Auffangbreite. Die Auffangbreite ist der horizontale Abstand zwischen dem Rand der Arbeitsfläche (Absturzkante) und dem Rand des Schutznetzes.


Auflösung. Bezeichnet die Anzahl von Einheiten oder Stellen, bis zu der ein gemessener oder berechneter Wert dargestellt und verwendet wird.


Aufsetz- und Abhebefläche (TLOF). Eine Fläche, auf der ein Hubschrauber aufsetzen und von der er abheben kann.


Aufsetz-/Positionierungskreis (TDPC). Ist eine Aufsetz-/Positionierungsmarkierung in Form eines Kreises, um auf einer Aufsetz- und Abhebefläche (TLOF) oder Parkfläche die Möglichkeit zur omnidirektionalen Positionierung eines Luftfahrzeuges anzuzeigen.


Aufsetz-/Positionierungsmarkierung (TDPM). Eine Markierung, die visuelle Hinweise für die Positionierung von Hubschraubern gibt.


Bedingt dynamisch tragfähig. Bezeichnet die Eigenschaft einer Oberfläche auf einem Hubschrauberlandedeck, den Aufpralllasten (Landestoß) des Referenzhubschraubers während einer Normallandung standzuhalten (vgl. Lastfall C gemäß Nummer 3.2.4.3 in Teil 3 dieses Standards).


Bodeneffekt. Aerodynamisch bedingter Zusatzauftrieb bei einem Hubschrauber, der bei einem Flug in Bodennähe entsteht. Die Flughöhe ist hierbei kleiner oder gleich dem Durchmesser seines Hauptrotors (1,0 RD).


Bodenstromaggregat (GPU). Stellt eine externe elektrische Energieversorgung für ein Luftfahrzeug bereit.


Brechbarkeit. Ein Merkmal eines Objektes, durch das es seine strukturelle Unversehrtheit und Steifigkeit bis zur gewünschten Belastungsgrenze beibehält, aber beim Auftreffen einer größeren Last so bricht, sich verformt oder nachgibt, dass sich für Luftfahrzeuge die geringste Gefahr ergibt.


D. Dieser Wert entspricht der Gesamtlänge eines Hubschraubers bei drehenden Rotoren (Länge über alles). Diese Länge wird zwischen der vordersten Position der Hauptrotorblattspitzenebene und der hintersten Position der Heckrotorblattspitzenebene oder Hubschrauberstruktur (z. B. bei NOTAR-Systemen) gemessen.


Design-D. Entspricht der Länge „D“ des Referenzhubschraubers (DD).


D-Wert. Ist ein auf der Länge „D“ basierender, gerundeter Wert zur Angabe der auf einem Hubschrauberlandedeck oder einer Windenbetriebsfläche bzw. eines darin definierten Bereiches maximal zulässigen Größe eines Hubschraubers oder der entsprechend gerundeten Gesamtlänge eines Hubschraubermusters.


Datenqualität. Bezeichnet den Grad oder das Maß an Zuverlässigkeit, mit dem die bereitgestellten Daten den Anforderungen des Datennutzers im Hinblick auf Genauigkeit, Auflösung und Integrität genügen.


Datentyp. Gibt an, ob zur Bestimmung eines Positionsdatensatzes eine Vermessung, eine Berechnung (z. B. mathematische Berechnung auf Grundlage bereits vermessener Datenpunkte) oder der Rückgriff auf festgelegte Datensätze (z. B. die Datensätze zur Festlegung von Fluginformationsgebieten) erforderlich ist.


Deck Integrated Fire Fighting System (DIFFS). Ist ein in die Hubschrauberlandedeckoberfläche integriertes Brandbekämpfungssystem.


Dynamisch tragfähig. Bezeichnet die Eigenschaft einer Oberfläche, den beim Auftreffen einer bewegten Masse verursachten Kräften bis zu einer vorgegebenen Größenordnung standzuhalten. In Bezug auf die Flugbetriebsflächen eines Hubschrauberlandedecks sind damit die Aufpralllasten (Landestoß) des Referenzhubschraubers während einer Notlandung gemeint (vgl. Lastfall A gemäß Nummer 3.2.4.1 in Teil 3 dieses Standards).


Durchtrittsicher. Flächen oder Bauteile sind durchtrittsicher, wenn sie beim Betreten nicht brechen und Personen nicht durch sie hindurch stürzen können.


Ellipsoid-Höhe. Ist die auf das Referenz-Ellipsoid bezogene Höhe eines Punktes. Sie wird entlang der durch diesen Punkt verlaufenden Ellipsoidnormalen gemessen.


Endanflug- und Startfläche (FATO). Eine festgelegte Fläche, über der das Endanflugverfahren zum Schweben oder Landen beendet wird und von der das Startverfahren begonnen wird. Soll die FATO von Hubschraubern, die in der Flugleistungsklasse 1 betrieben werden, genutzt werden, muss die hierfür vorgesehene Fläche die verfügbare Startabbruchfläche beinhalten.


Erdgravitationsmodell 1996 (EGM-96). Ist ein globales Potentialmodell der Erde, welches durch Koeffizienten sogenannter sphärisch-harmonischer Funktionen bzw. Kugelfunktionen bis Grad und Ordnung 360 parametrisiert wird und auf diese Weise eine spektrale Darstellung des Erdschwerefeldes mit einer Auflösung von etwa 110 Kilometern (äquivalent zu 1 Grad) voller Wellenlänge und Meter-Genauigkeit erlaubt. Abgeleitet aus mittlerweile veralteten Satellitendaten und oberflächennahen Schweremessungen ist das EGM-96 noch immer das konventionelle Geoidmodell des WGS-84 und damit faktisch auch der Standard in der Luftfahrt.


Europäisches Terrestrisches Referenzsystem 1989 (ETRS-89). Ist ein globales terrestrisches Referenzsystem (geodätisches Datum), dessen Koordinatensystem so an die Bewegung der Eurasischen Platte gekoppelt ist, dass im langjährigen Verlauf keine Gesamtverschiebung und -rotation der Punktkoordinaten des europäischen Festlandes auftritt. Zwischen ITRS (bzw. WGS-84) und ETRS-89 besteht daher eine Drift von näherungsweise 2,5 Zentimeter pro Jahr in nordöstlicher Richtung. Die Differenz zwischen Koordinaten eines identischen Punktes in ITRS und ETRS-89 beträgt aktuell (Stand 2020) etwa 75 Zentimeter.


Flugbewegung. Definiert einen An- oder einen Abflug eines Hubschraubers.


Fluginformationsdienst (FIS). Erteilt Informationen, die für die sichere, geordnete und flüssige Durchführung von Flügen nützlich sind und unterstützt Luftfahrzeuge durch Bereitstellung navigatorischer Unterstützung und durch die Annahme und Weiterleitung von Flugplan- und Flugplanfolgemeldungen. Sollte die sichere Durchführung eines Fluges zweifelhaft erscheinen, unternimmt die Flugverkehrskontrollstelle geeignete Maßnahmen.


Fluginformationsgebiet (FIR). Innerhalb dieser Gebiete werden von der für dieses Gebiet zuständigen Flugsicherungsorganisation Flugverkehrsdienste bereitgestellt. In dem sich über der AWZ befindlichen Teil einer FIR beschränken sich diese im Wesentlichen auf den Fluginformationsdienst.


Flugleistungsklasse (FLK). Die Flugleistungsklasse beschreibt die Leistungsanforderungen an einen Hubschrauber einer bestimmten Kategorie, die dieser für einen gewissen Aufgabenbereich bzw. in einer bestimmten Einsatzkonfiguration an dem jeweiligen Einsatzort und für den vorgesehenen Einsatzzeitraum erfüllen muss.


a)
Betrieb in Flugleistungsklasse 1. Bedeutet Betrieb, bei dem der Hubschrauber bei Ausfall des kritischen Triebwerks innerhalb der verfügbaren Startabbruchstrecke landen oder den Flug zu einem geeigneten Landebereich sicher fortsetzen kann, je nachdem, wann der Ausfall eintritt.
Hubschrauber, die in Flugleistungsklasse 1 betrieben werden, müssen in Kategorie A oder in einer gleichwertigen Kategorie nach Festlegung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit zugelassen sein.


b)
Betrieb in Flugleistungsklasse 2. Bedeutet Betrieb, bei dem im Falle eines Ausfalls des kritischen Triebwerks genügend Leistung vorhanden ist, die es dem Hubschrauber erlaubt, den Flug sicher fortzusetzen, sofern der Ausfall nicht zu einem frühen Zeitpunkt während des Starts oder einem späten Zeitpunkt der Landung eintritt, in welchem Fall eine Notlandung erforderlich sein kann.


Hubschrauber, die in Flugleistungsklasse 2 betrieben werden, müssen in Kategorie A oder in einer gleichwertigen Kategorie nach Festlegung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit zugelassen sein.


c)
Betrieb in Flugleistungsklasse 3. Bedeutet Betrieb, bei dem im Falle eines Triebwerkausfalls zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Flugs eine Notlandung in einem mehrmotorigen Hubschrauber erforderlich sein kann und in einem einmotorigen Hubschrauber erforderlich ist.
Hubschrauber, die in Flugleistungsklasse 3 betrieben werden, müssen in Kategorie A oder in einer gleichwertigen Kategorie nach Festlegung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit oder in Kategorie B zugelassen sein. Weitere Einschränkungen sowie etwaige Ausnahmen werden in der jeweils geltenden Fassung der EU-Verordnung Nr. 965/2012 geregelt.


Flugplatz. Eine festgelegte Fläche an Land oder auf dem Wasser (inklusive aller Gebäude, Installationen und der Ausrüstung), die ganz oder teilweise für die Landung, den Abflug und die Bodenbewegung von Luftfahrzeugen vorgesehen ist.


Foreign Object Damage (FOD). Ist das Resultat einer Fremdkörpereinwirkung an einem Luftfahrzeug.


Foreign Object Debris (FOD). Sind meist lose und sich auf einer flugbetrieblich genutzten Fläche befindliche Fremdkörper.


Flugbetriebsflächen. Sind alle auf einem Hubschrauberlandedeck für den Flugbetrieb, d. h. zum Starten, Landen, Rollen, Schweben, Abstellen oder Verzurren eines Hubschraubers genutzten Flächen.


Genauigkeit. Bezeichnet den Grad der Übereinstimmung zwischen dem geschätzten oder gemessenen und dem tatsächlichen Wert.


Geödätisches Datum/terrestrisches Referenzsystem. Ist ein Konzept eines mit der Erde rotierenden globalen geozentrischen Koordinatensystems mit dem Mittelpunkt im Geozentrum, der Z-Achse in Richtung eines konventionellen (mittleren) Nordpols und der XY-Koordinatenebene in der entsprechenden Äquatorebene (z. B. ITRS, WGS-84, ETRS-89). Die eigentliche Datumsfestlegung geschieht mittels Realisierung von Referenzrahmen durch Bestimmung konkreter Koordinaten (z. B. ETRF-2000), wobei die Plattenkinematik global oder regional unterschiedlich gehandhabt wird.


Geodätisches Referenzsystem 1980 (GRS-80). Ist ein von der International Association of Geodesy (IAG) im Jahr 1979 verabschiedetes Referenzellipsoid mit den definierenden Parametern


a = 6378137,0 m (große Halbachse),


J2 = 1,08263·10-3 (dynamischer Formfaktor, entspricht Abplattung f = 1/298,257222101), GM = 3,9869005·1014 m3s-2 (geozentrische Gravitationskonstante),


ω = 7,292115·10-5 s-1 (mittlere Erdrotationsgeschwindigkeit).


Ellipsoidische Koordinaten im Europäischen Referenzsystem ETRS-89 werden üblicherweise auf das GRS-80-Ellipsoid bezogen und in Deutschland beispielsweise durch die TR BGeoRG festgelegt.
Unter Voraussetzung eines identischen geodätischen Datums (Lagerung und Orientierung des geozentrischen Koordinatensystems) sind die Koordinatenunterschiede bei der Umrechnung von geozentrischen in geographische Koordinaten unter Nutzung des Referenzellipsoids von GRS-80 oder WGS84 kleiner als 0,1 Millimeter. Zu beachten ist jedoch die Koordinatendrift europäischer Stationen aufgrund unterschiedlicher Datumsfestlegungen im ETRS-89 und im WGS-84.


Geoid. Ist eine Äquipotentialfläche (Niveaufläche) im Erdschwerefeld, die dem ungestörten und sich unter den Kontinenten fortgesetzt gedachten mittleren Meeresspiegel entspricht.


Geoid-Höhe/Geoid-Undulation. Ist die Geoid-Höhe. Sie entspricht dem Abstand zwischen Geoid und Referenz-Ellipsoid. Die Geoid-Höhe ist positiv, wenn sich das Geoid oberhalb des Referenz-Ellipsoids befindet, negativ, wenn es unterhalb liegt, und Null, wenn ihre beiden Flächen zusammenfallen.


Grenzzustand der Ermüdung (Fatigue Limit State, FLS). Der FLS ist ein Grenzzustand der Tragfähigkeit, wird häufig aber wegen seiner Wichtigkeit separat aufgeführt.
Speziell werden im Grenzzustand der Ermüdung lebensdauerrelevante Aspekte der Tragfähigkeit betrachtet (zum Beispiel Wechsellasten), die zur Ermittlung des zeitabhängigen Bauteilwiderstands und damit der Ermittlung der rechnerischen Lebensdauer dienen.
Bezogen auf die Gründung ist dieser Grenzzustand erreicht, wenn die Summe der Beanspruchungen des Baugrundes zu einer Verminderung entweder der Steifigkeit oder der Festigkeit des Baugrundes oder Teilen davon geführt haben, so dass die Standsicherheit und/oder die Gebrauchstauglichkeit der Gründung für das Bauwerk nicht mehr gewährleistet sind.


Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit (Serviceability Limit States, SLS). Zustände, bei deren Überschreitung die festgelegten Bedingungen für die Gebrauchstauglichkeit eines Tragwerks oder eines Bauteils nicht mehr erfüllt sind.


Grenzzustände der Tragfähigkeit (Ultimate Limit States, ULS). Zustände, die im Zusammenhang mit Einsturz oder anderen Formen des Tragwerksversagens stehen. Sie entsprechen im Allgemeinen dem größten Tragwiderstand des Tragwerks oder des tragenden Bauteils.


Havariekommando (HK). Diese Einrichtung bündelt die Verantwortung für die Planung, Vorbereitung, Übung und Durchführung von Maßnahmen der Maritimen Notfallvorsorge. Hierzu zählen die Menschenrettung, Schadstoffunfallbekämpfung, Brandbekämpfung, Hilfeleistung sowie gefahrenabwehrbezogene Bergung insbesondere in komplexen Schadenslagen und komplexen Rettungssituationen auf See.
Eine komplexe Schadenlage liegt vor, wenn ein Ereignis eine Vielzahl von Menschenleben, Sachgüter von bedeutendem Wert, die Umwelt oder die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs gefährdet oder eine Störung dieser Schutzgüter bereits eingetreten ist und zur Beseitigung dieser Gefahrenlage die Mittel und Kräfte des täglichen Dienstes nicht ausreichen oder eine einheitliche Führung mehrerer Aufgabenträger erforderlich ist.
Eine komplexe Rettungssituation liegt vor, wenn eine technisch anspruchsvolle und zeitkritisch spezielle Rettung mit individualmedizinischer Notfallversorgung eines oder mehrerer Betroffener notwendig ist oder die Beseitigung dieser Gefahrenlage eine einheitliche Führung mehrerer Aufgabenträger erfordert und die pflichtige unternehmerische Vorhaltung zur zielgerichteten Gefahrenabwehr nicht greift.


Helicopter Landing Officer (HLO). Ist, sofern vorhanden, HSLD-seitig für die sichere Durchführung des HSLD-Betriebs verantwortlich. Die Aufgaben umfassen u. a. regelmäßige FOD-Kontrollen sowie die Bodenabfertigung. Letztere umfasst dabei insbesondere die Kontaktaufnahme mit der Hubschrauber-Besatzung, die Ent- und Beladung des Gepäcks und/oder der Fracht, die Passagierabfertigung sowie ggf. die Betankung des Hubschraubers und, falls vorhanden und gewünscht, die Bereitstellung der Bodenstromversorgung. Des Weiteren obliegt dieser Rolle die Führung und Koordinierung des Rettungs- und Brandschutzpersonals (RFFT).


Helideck Assistant (HDA). Ist, sofern vorhanden, die Assistenz eines oder einer HLO und unterstützt diese Person bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere in Bezug auf die Brandbekämpfung sowie die Durchführung von Rettungsmaßnahmen.


Hindernis. Alle festen (zeitweilig oder ständig vorhandenen) und alle beweglichen Objekte oder Teile davon, die


-
sich auf einer für die Bodenbewegungen von Luftfahrzeugen bestimmten Fläche befinden oder


-
über eine festgelegte Fläche hinausragen, die zum Schutze von Luftfahrzeugen im Fluge bestimmt ist, oder


-
sich außerhalb dieser Flächen befinden und als Gefahr für die Luftfahrt eingestuft wurden. Hierzu zählen u. a. Flutlichtbeleuchtungen sowie exponierte Teilstrukturen (z. B. Masten, Kräne, Blitzableiter oder sonstige Aufbauten) auf Offshore-Plattformen, wenn sich diese auf Flächen in unmittelbarer Nähe oder in einer für den Flugbetrieb relevanten Distanz zum Hubschrauberlandedeck oder zur Rettungsfläche befinden und sie in den Bereich des Hubschrauberlandedecks oder der Rettungsfläche hineingeschwenkt werden können und/oder sie aufgrund ihrer Form und Höhe eine Gefährdung für den Luftverkehr, z. B. für tieffliegende Luftfahrzeuge oder den Hubschrauberwindenbetrieb, darstellen können.


Höchster Gezeitenwasserstand (HAT). Bezeichnet die Höhe des höchsten Hochwassers, das in einem Tidengewässer allein auf der Grundlage der ermittelten, örtlich herrschenden Gezeitenbedingungen vorausberechnet werden kann.


Hubschrauberflugplatz. Ein Flugplatz oder eine festgelegte Fläche auf einem künstlichen Unterbau, der bzw. die ganz oder teilweise für die Landung, den Abflug und die Bodenbewegung von Hubschraubern vorgesehen ist. Es gibt folgende Hubschrauberflugplatztypen:


-
Hubschrauber-Boden-/Wasserflugplatz. Ein Hubschrauberflugplatz, der sich auf festem Boden oder auf dem Wasser befindet.


-
Hubschrauber-Bordflugplatz. Ein Hubschrauberflugplatz auf einem Schiff. Als Hubschrauber-Bordflugplatz werden sowohl solche Flächen, die eigens für den Betrieb von Hubschraubern gebaut und ausgerüstet sind (zweckgebundener Hubschrauber-Bordflugplatz), als auch solche, die zwar grundsätzlich den Betrieb eines Hubschraubers ermöglichen, aber über keine speziellen Vorkehrungen oder Einrichtungen für einen Hubschrauberbetrieb verfügen (nicht zweckgebundener Hubschrauber-Bordflugplatz), bezeichnet.


-
Erhöhter Hubschrauberflugplatz. Ein Hubschrauberflugplatz an Land, der sich auf einer erhöhten Unterkonstruktion befindet.


-
Hubschrauberlandedeck (HSLD). Ein Hubschrauberflugplatz auf einer Offshore-Plattform, welcher ausschließlich für die Nutzung durch Hubschrauber vorgesehen ist.


Hubschrauberflugplatz-Bezugspunkt. Der vorgesehene Standort eines Hubschrauberflugplatzes.


Internationales Terrestrisches Referenzsystem (ITRS). Ist ein globales terrestrisches Referenzsystem (geodätisches Datum), dessen Koordinatensystem so festgelegt ist, dass im langjährigen Verlauf keine Gesamtverschiebung und -rotation des Netzes aufgrund der Plattenbewegung auftritt. Es ist das wissenschaftliches Pendant zum militärischen WGS-84.


Kategorie A. Ein Hubschrauber mit mehreren Triebwerken, der gemäß den zutreffenden Bauvorschriften mit voneinander unabhängigen Triebwerken und Systemen ausgestattet und in der Lage ist, bei Ausfall des kritischen Triebwerkes unter Anwendung der für diesen Fall festgelegten Werte für Start und Landung, welche die Anforderungen für die Eignung der Landefläche sowie die Daten für die notwendige Leistungsfähigkeit enthalten, den Flug sicher fortzusetzen oder einen sicheren Startabbruch durchzuführen.


Kategorie B. Ein Hubschrauber mit einem oder mehreren Triebwerken, der nicht die Anforderungen an Kategorie A erfüllt. Für Hubschrauber der Kategorie B ist im Falle eines Triebwerksausfalls nicht sichergestellt, dass sie den Flug sicher fortsetzen können, und die Durchführung einer außerplanmäßigen Landung wird angenommen.


Kritische Fläche. Ist eine Fläche, die der Ermittlung des Löschmittelbedarfs auf einem Hubschrauberlandedeck dient. Sie entspricht jeweils mindestens der Inkreisfläche der zu berücksichtigenden Aufsetz- und Abhebefläche (TLOF).


Kritisches Triebwerk. Bezeichnet das Triebwerk, welches bei Ausfall die größtmögliche Verschlechterung hinsichtlich des Leistungsangebots und/oder der Steuerbarkeit des Hubschraubers zur Folge hat.


Konfidenzniveau. Die Wahrscheinlichkeit, dass der tatsächliche Wert eines Parameters innerhalb eines bestimmten Intervalls um seinen Schätzwert liegt.


Koordinierte Weltzeit (UTC). Ist eine vom Bureau International de l’Heure und vom Internationalen Dienst für Erdrotation und Referenzsysteme (IERS) bereitgestellte Zeitskala. Sie bildet die Grundlage für eine koordinierte Verbreitung von Standardfrequenzen und standardisierten Zeitsignalen. Sie resultiert aus der Kombination von astronomischer Universalzeit und internationaler Atomzeit (TAI).


Korrektur. Eine Maßnahme zur Beseitigung einer festgestellten Nichteinhaltung der einschlägigen Anforderungen.


Luftfahrtdaten. Bezeichnet Fakten, Konzepte oder Anweisungen mit Luftfahrtbezug in einem Format, das für die Kommunikation, Auslegung oder Verarbeitung geeignet ist.


Luftfahrtinformationen. Bezeichnet Informationen, die durch Zusammenfügung, Analyse und Formatierung von Luftfahrtdaten entstanden sind.


Maritime Such- und Rettungsleitstelle (MRCC). Ist die jeweilige nationale Seenotrettungsleitstelle (SAR). Die deutsche MRCC wird von der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) betrieben und hat ihren Sitz in Bremen.


Mittlerer Meeresspiegel (MSL). Ist eine Höhenbezugsfläche, die in der Navigation durch ein konventionelles Geoidmodell approximiert wird. Aktuelles Standardmodell in der internationalen Luftfahrt ist das EGM-96.


Nacht. Bezeichnet die Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Die bürgerliche Dämmerung endet am Abend und beginnt am Morgen, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindet.


Niedrigster Gezeitenwasserstand (LAT). Bezeichnet die Höhe des niedrigsten Niedrigwassers, das in einem Tidengewässer allein auf der Grundlage der ermittelten, örtlich herrschenden Gezeitenbedingungen vorausberechnet werden kann.


Offshore-Bauwerk. Ist im Sinne dieses Standards eine feste oder nicht nur zu einem kurzfristigen Zweck schwimmend befestigte bauliche oder technische Einrichtung einschließlich künstlicher Inseln sowie die für die Errichtung und den Betrieb erforderlichen Nebeneinrichtungen, welche insbesondere


-
der Erzeugung von Energie aus Wasser, Strömung und Wind,


-
der Übertragung von Energie aus Wasser, Strömung und Wind,


-
anderen wirtschaftlichen Zwecken oder


-
meereskundlichen Untersuchungen


dienen. Nicht-Offshore-Bauwerke im Sinne dieses Standards sind Schiffe sowie schwimmfähige Plattformen und zu Plattformen umgestaltete Schiffe, auch wenn sie mit dem Ziel der Wiederinbetriebnahme befestigt werden und nicht unter Satz 1 fallen, Schifffahrtszeichen, Anlagen, die nach bergrechtlichen Vorschriften zugelassen werden, überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften sowie passives Fanggerät der Fischerei (weiterführende Definition siehe § 1 SeeAnlG).


Offshore-Station/-Plattform. Ist ein Offshore-Bauwerk, das weder eine Windenergieanlage noch ein Rohrleitungs- oder Kabelsystem ist. Sie ist eine künstliche Standfläche im Meer mit allen erforderlichen Infrastrukturkomponenten und Sicherheitsausrüstungen. Es stehen unterschiedliche Konstruktionsformen zur Auswahl, je nach Anwendung und Größe der Plattform sowie geologischen Bedingungen am späteren Standort.


Orthometrische Höhe. Ist die auf das Geoid bezogene Höhe eines Punktes. Im Allgemeinen entspricht sie der Höhe über dem mittleren Meeresspiegel (MSL).


Parkfläche. Ist eine Flugbetriebsfläche, die ausschließlich dem Abstellen und gegebenenfalls Verzurren eines Hubschraubers dient. Je nach Auslegung kann sie von einem Hubschrauber aktiv (schwebend und/oder rollend) und passiv (geschleppt) genutzt werden.


Positionierungskreis-Orientierungsmarkierung (PCOM). Ist eine zusätzliche Markierung auf einem Aufsetz-/Positionierungskreis (TDPC), um die Notwendigkeit zur Einhaltung einer bestimmten Ausrichtung des Hubschraubers beim Positionieren anzuzeigen.


Präzision. Ist die kleinste Differenz, die verlässlich in einem Messprozess unterschieden werden kann.


Push-In-Fläche. Ist eine Flugbetriebsfläche, die ausschließlich dem Abstellen und gegebenenfalls Verzurren eines Hubschraubers dient. Auf dieser darf ein Hubschrauber ausschließlich passiv (geschleppt) und mit stehenden Rotoren bewegt werden.


Referenz-Ellipsoid. Ist ein einem geodätischen Datum zugeordnetes ellipsoidisches Modell der Erde zur Definition eines geographischen Koordinatensystems, welches durch die Paramater große Halbachse a und Abplattung f (alternativ dynamischer Formfaktor J2) festgelegt wird. Im weiteren Sinne wird mit der geozentrischen Gravitationskonstante GM und der Rotationsgeschwindigkeit ω zugleich auch ein sphäroidisches (d. h. regelmäßiges, rotationssymmetrisches) Modell des Erdschwerefeldes (Normalschwerefeld) festgelegt (vgl. GRS-80 und WGS-84).


Rettungs- und Brandschutzpersonal (RFFT). Bezeichnet das bei Flugbetrieb für den Einsatz des Feuerlösch- und Rettungsgerätes erforderliche Personal.


Rettungsfläche (RF). Ist eine Windenbetriebsfläche auf einer Offshore-Plattform. Ihre Nutzung ist grundsätzlich auf die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben von Personen (Notfall) oder auf erforderliche hoheitliche Maßnahmen beschränkt. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist ausnahmsweise zulässig, wenn bei einem technischen Störfall


-
das Gefahrenpotential innerhalb eines kurzen Zeitraums reduziert werden muss, um den Eintritt eines Notfalls zu verhindern;


-
eine Einflussnahme von Land aus nicht möglich ist oder eingeleitete Gegenmaßnahmen ohne Erfolg geblieben sind; und


-
temporär keine geeigneteren Zugangsmöglichkeiten zur Offshore-Plattform zur Verfügung stehen.


Ein Regelzugang von Personen zur Offshore-Plattform mittels Hubschrauberwindenbetrieb ist nicht gestattet.


Rotorabwind. Vertikal von oben nach unten durch den drehenden Rotor beschleunigte Luftmasse. Der Massendurchsatz durch den Rotor ist dabei abhängig von dessen Durchmesser und Drehzahl sowie dem Einstellwinkel der Rotorblätter.


Sachkundige Person. Eine Person ist sachkundig, wenn sie die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fachkunde besitzt.


Schutzfläche. Ist eine Fläche, die auf einem Hubschrauberlandedeck an der Peripherie von Transfer- und Parkflächen eingerichtet wird, um das Risiko von Schäden infolge von aus diesen Flächen herausragenden Hubschrauberteilen, z. B. im Rahmen des Abstellens eines Hubschraubers, zu verringern.


Statisch tragfähig. Bezeichnet die Eigenschaft einer Oberfläche, der durch eine auf ihr ruhenden Masse ausgeübten Gewichtskraft standzuhalten. In Bezug auf die Flugbetriebsflächen eines Hubschrauberlandedecks ist damit der Lastfall B gemäß Nummer 3.2.4.2 in Teil 3 dieses Standards gemeint.


Startabbruchfläche. Eine Fläche auf einem Hubschrauberflugplatz, auf der es einem in der Flugleistungsklasse 1 betriebenen Hubschrauber ermöglicht wird, einen Startabbruch durchzuführen.


Such- und Rettungsdienst (SAR). Ist ein Dienst, der unter Einbindung öffentlicher und privater Ressourcen, einschließlich kooperierender Flugzeuge und Schiffe sowie anderer Fahrzeuge und Einrichtungen, die Überwachung von Notfallfrequenzen sowie bei Notfällen die Kommunikation und Koordinierung sicherstellt, die dabei erforderlichen Such- und Rettungsaufgaben wahrnimmt und die medizinische Erstversorgung oder medizinische Evakuierung durchführt.


t-Wert. Der Wert dient der gerundeten Angabe der auf einem Hubschrauberlandedeck zulässigen maximalen Abflugmasse eines Hubschraubers (MTOMD) oder der MTOM eines Hubschraubermusters.


Transferfläche. Ist eine Flugbetriebsfläche, die der Anbindung einer FATO/TLOF an eine Abstellfläche dient.


Unbemannt. Eine Offshore-Plattform gilt als unbemannt, wenn ein geplanter Aufenthalt nur während der Arbeitszeit stattfindet und keine geplanten Übernachtungen erfolgen. Andernfalls gilt sie als bemannt.


Ein Hubschrauberlandedeck gilt flugbetrieblich als unbemannt, wenn die Offshore-Plattform, auf der es sich befindet, weder mit Wartungspersonal noch anderen, von der HSLD-/Offshore-Plattform-Betreiberin beauftragten Personen besetzt ist.


Verfügbare Landestrecke (LDAH). Die Länge der Endanflug- und Startfläche zuzüglich zusätzlicher Flächen, die für verfügbar und geeignet erklärt worden sind, sodass ein Hubschrauber ein Landemanöver aus einer festgelegten Höhe vollenden kann.


Verfügbare Startabbruchstrecke (RTODAH). Ist die Länge der Endanflug- und Startfläche, die als für Hubschrauber der Flugleistungsklasse 1 für die Durchführung eines Startabbruchs verfügbar und geeignet erklärt wurde.


Verfügbare Startstrecke (TODAH). Die Länge der endgültigen Endanflug- und Startfläche zuzüglich, falls vorhanden, der Länge der Hubschrauber-Freifläche, die als verfügbar erklärt wurde und die für einen Hubschrauberstart geeignet ist.


Windenbetriebsfläche auf einer Windenergieanlage (WBF). Eine entsprechend gekennzeichnete und hindernisfreie Fläche auf Windenergieanlagen, die dem Absetzen und Aufnehmen von Personen sowie von Material (Lasten) mit einer Seilwinde von und an Bord eines dafür geeigneten Hubschraubers dient.


Windenergieanlage (WEA). Bezeichnet eine Windenergieanlage auf See gemäß § 3 Nummer 11 Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG).


Windentransferpunkt. Bezeichnet den Punkt auf einer Windenbetriebsfläche, auf dem ein Windengast beim Hubschrauberwindenbetrieb abgesetzt wird.


World Geodetic System 1984 (WGS-84). Ist ein globales Referenzsystem des USamerikanischen Satellitennavigationssystems NAVSTAR/GPS, welches nicht nur das gleichnamige Referenzellipsoid mit den definierenden Parametern


a = 6378137,0 m (große Halbachse),


f = 1/298,257223563 (Abplattung),


GM = 3,9869004418·1014 m3s-2 (geozentrische Gravitationskonstante),


ω = 7,292115·10-5 s-1 (mittlere Erdrotationsgeschwindigkeit)


umfasst, sondern auch gleichzeitig ein geodätisches Datum darstellt. Die aktuelle Realisierung des WGS-84 ist auf Zentimeterniveau konsistent mit dem ITRS, nicht jedoch mit dem ETRS-89.


Zulassungsverfahren. Im Sinne dieses Standards sind Zulassungsverfahren sowohl Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren gemäß dem Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See oder dem Seeanlagengesetz als auch Genehmigungsverfahren gemäß dem Bundesberggesetz oder dem Seeanlagengesetz.


3
Abkürzungen


Im Folgenden werden die in diesem Standard verwendeten Abkürzungen spezifiziert.


AFFF

wasserfilmbildender Löschschaum (Aqueous Film Forming Foam)



AIS

Flugberatungsdienst (Aeronautical Information Service)



ALS

Grenzzustände unter außergewöhnlicher Beanspruchung (Accidential Limit State)



AMSL

über MSL (Above Mean Sea Level)



ArbSchG

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz)



ARCC

aeronautische Such- und Rettungsleitstelle (Aeronautical Rescue Coordination Center)



AWZ

ausschließliche Wirtschaftszone



BBergG

Bundesberggesetz



BBS

Brandbekämpfungssystem



BetrSichV   

Betriebssicherheitsverordnung



BL

allgemein: Abstandslinie, die benutzt wird, um die Position von Bauteilen in Bezug auf die Luftfahrzeuglängsachse zu beschreiben, hier: Distanz zwischen einsatzbereitem Windenseil und Hubschrauberlängsachse (Wing Buttock Line/Buttock Line)



CCTV

Überwachungskamerasystem (Closed Circuit Television)



D

Länge „D“ (allgemein) oder Bezug auf den Referenzhubschrauber (Subskript)



DGUV

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.



DIFFS

Deck Integrated Fire Fighting System



EGM-96

Erdgravitationsmodell 1996 (Earth Gravitational Model 1996)



ETRS-89

Europäisches Terrestrisches Referenzsystem 1989 (European Terrestrial Reference System 1989)



FATO

Endanflug- und Startfläche (Final Approach and Take-off area)



FIR

Fluginformationsgebiet (Flight Information Region)



FFAS

ortsfestes/stationäres Löschschaumsystem (Fixed Foam Application System)



FIS

Fluginformationsdienst (Flight Information Service)



FLK

Flugleistungsklasse



FMS

ortsfestes/stationäres Löschmonitorsystem (Fixed Monitor System)



FOD

Foreign Object Debris oder Foreign Object Damage



GPU

Bodenstromaggregat (Ground Power Unit)



GRS-80

Geodätische Referenzsystem 1980 (Geodetic Reference System 1980)



HAT

höchster Gezeitenwasserstand (Highest Astronomical Tide)



HCFP

handbetriebenes Schlauchleitungssystem (Hand Controlled Foam Pipes)



HDA

Helideck Assistant



HEMS

medizinischer Hubschraubernoteinsatz, Luftrettungsdienst (Helicopter Emergency Medical Service)



HK

Havariekommando



HLO

Helicopter Landing Officer



HSLD

Hubschrauberlandedeck



ICAO

Internationale Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Aviation Organization)



ITRS

Internationales Terrestrisches Referenzsystem



LAT

niedrigster Gezeitenwasserstand (Lowest Astronomical Tide)



LDAH

verfügbare Landestrecke (Landing Distance Available Helicopter)



LDP

Landeentscheidungspunkt (Landing Decision Point)



LFZ

Luftfahrzeug



LOS

begrenzter Hindernissektor (Limited Obstacle Sector)



MRCC

Maritime Such- und Rettungsleitstelle (Maritime Rescue Coordination Centre)



MSL

mittlerer Meerespiegel (Mean Sea Level)



MTOM

maxinmale Abflugmasse eines Luftfahrzeuges (Maximum Take-Off Mass)



NOTAR

kein Heckrotor (No Tail Rotor)



NPAI

unbemannt betriebene Offshore-Plattform (Not Permanently Attended Installation)



OFS

hindernisfreier Sektor (Obstacle Free Sector)



PCOM

Positionierungskreis-Orientierungsmarkierung (Positioning Circle Orientation Marking



PSA

Persönliche Schutzausrüstung



RD

Hauptrotordurchmesser eines Hubschraubers



RF

Rettungsfläche



RFFT

Rettungs- und Brandschutzpersonal (Rescue and Fire-Fighting Team)



RMS

Ringleitungssystem (Ring Main System)



RTODAH

verfügbare Startabbruchstrecke (Rejected Take-off Distance Available Helicopter)



SAR

Such- und Rettungsdienst (Search and Rescue Service)



SeeAnlG

Seeanlagengesetz



SKN

Seekartennull



SLS

Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit



TDP

Startentscheidungspunkt (Take-off Decision Point)



TDPC

Aufsetz- /Positionierungskreis (Touchdown/Positioning Circle)



TDPM

Aufsetz- /Positionierungsmarkierung (Touchdown/Positioning Marking)



TLOF

Aufsetz- und Abhebefläche (Touchdown and Lift-off Area)



TODAH

verfügbare Startstrecke (Take-Off Distance Available Helicopter)



TRA

Task and Resource Analysis



ULS

Grenzzustände der Tragfähigkeit



UTC

Koordinierte Weltzeit (Coordinated Universal Time)



WBF

Windenbetriebsfläche auf einer Windenergieanlage



WEA

Windenergieanlage



WindSeeG

Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz)



WGS-84

World Geodetic System 1984