BMDV-G16-20230829-SF-A017.htm
Anlage 17
Erklärung über Betriebserfahrungen bezüglich der Korrosion von Werkstoffen
Betriebserfahrungen zu den Absätzen 6.7.2.2.2, 6.7.2.2.7 und 6.8.2.1.9 ADR/RID über Widerstandsfähigkeit, Ausschluss der Beeinträchtigung des Transportguts und die merkliche Schwächung des Werkstoffes:
Verbindliche Erklärung über hinreichende Erfahrungen über die Korrosion des Werkstoffes unter Einwirkung des Transportgutes und Ausschluss der Beeinträchtigung des Transportgutes. Dieser Nachweis kann durch Betriebsdaten von transportablen Behältern erbracht werden. Er kann auch durch Betriebsdaten von stationären Behältern oder Anlagen erbracht werden, soweit diese auf Tanks übertragen werden können. Die Erklärung soll nach folgendem Muster abgegeben werden:
Erklärung über Betriebserfahrungen bezüglich der Korrosion von Werkstoffen unter Einwirkung von Transportgütern
Wir erklären, dass mit dem Tankwandungswerkstoff | ||||||
sowie dem Armaturenwerkstoff | ||||||
bei Transport auf | / bei der Lagerung in | |||||
der nachstehend aufgeführten Stoffe |
UN- | Benennung | Klasse | Verpackungsgruppe |
unter Berücksichtigung einer maximal auftretenden Temperatur von ................... in transportablen Behältern/stationären Behältern/Anlagen folgende Betriebserfahrungen vorliegen:
Baujahr des transportablen Behälters/ | |
Transportgut | |
Beaufschlagungszeit von bis | |
Monate/Jahre | |
ggf. Anzahl der inneren Prüfungen | |
Prüfstelle |
Auf Grund dieser Betriebserfahrungen bestätigen wir, dass die Stoffe mit dem Werkstoff nicht gefährlich reagiert haben, keine gefährlichen Stoffe erzeugt haben, den Werkstoff nicht merklich geschwächt haben und den zu befördernden Stoff nicht beeinträchtigt haben.
Name, Datum, Ort | (rechtsverbindliche) Unterschrift | |
Anlagen:
Laboruntersuchungen
Versuchsergebnisse aus Laboruntersuchungen
Bemerkung:
Ergibt die Beurteilung mit der angegebenen Nachweismethode, unter Beachtung der Randbedingungen, eine merkliche Schwächung des Werkstoffes, so kann durch Nebenbestimmungen im Zulassungsbescheid eine gleichartige Sicherheit alternativ herbeigeführt werden, z. B. durch die Forderung nach einer Innenauskleidung, die Verkürzung des Prüfzeitraumes oder durch Korrosionszuschläge.