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BK-SP6-20251219-SF-A001.htm

Zum Hauptdokument : Richtlinien des Bundeskanzleramtes über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport (Förderrichtlinien Sportstättenbau – FR Bau)



Anlage 1



Zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Ausgaben nach Kostengruppen:



KG

Bezeichnung KG

zuwendungsfähig

nicht zuwendungsfähig

100

Grundstück

---

insgesamt

200

Vorbereitende Maßnahmen

---

Herrichten (210)

öffentliche Erschließung (220)


nichtöffentliche Erschließung (230), es sei denn, die Funktionsfähigkeit der zuwendungsfähigen Baumaßnahmen erfordert dies,

Ausgleichsabgaben (240)

Übergangsmaßnahmen (250)

300

Bauwerk – Baukonstruktion


insgesamt, aber ohne Ausgaben für ...

... sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen (390), soweit nicht für die Zweckbestimmung der Maßnahme erforderliche Bauleistungen (im Einzelnen nachzuweisen)

400

Bauwerk – Technische Anlagen


insgesamt, aber ohne Ausgaben für ...

... sonstige Maßnahmen für Technische Anlagen (490), soweit nicht für die Zweckbestimmung der Maßnahme erforderliche Bauleistungen (im Einzelnen nachzuweisen)

500

Außenanlagen und Freiflächen

Geländeflächen (510), aber ohne anteilige Ausgaben für ...

... nicht sportfunktionell notwendige Bepflanzung und Begrünung

... Wasserflächen, soweit nicht zur Sportplatzpflege notwendig

Erstellung von Kfz-Stellplätzen, es sei denn, diese sind für Sportlerinnen und Sportler mit Behinderungen sowie für hauptamtliches Betriebspersonal notwendig



befestigte Flächen (520): Sportplatzflächen, für den Sportbetrieb notwendige Wege

sonstige Verkehrsanlagen

Abbruch- und Abrissmaßnahmen, es sei denn, dass bestehende Bauwerk wurde bereits mit Bundesmitteln für den Spitzensport gefördert.

Baukonstruktionen (530): Sportanlagen-Einfriedungen, Stützmauern, Geländebearbeitung und -gestaltung, Rampen, Treppen, Stufen, jeweils nur in dem für die sportliche Nutzung erforderlichen Umfang

Technische Anlagen (540): Abwasser- und Versorgungsanlagen, Anlagen für Immissionsschutz, jeweils nur in dem für die sportliche Nutzung erforderlichen Umfang; Trainingsbeleuchtung



Einbauten in Außenanlagen (550): Außengeräte-, Umkleide- und Sanitärräume, jeweils nur in dem für die sportliche Nutzung erforderlichen Umfang

Wirtschaftsgegenstände

Sonstige Maßnahmen in Außenanlagen (590), soweit nicht für die Zweckbestimmung der Maßnahme erforderliche Bauleistungen (im Einzelnen nachzuweisen)

600

Ausstattung und Kunstwerke

---

insgesamt

Anmerkung:

Fest mit dem Bauwerk verbundene Einbaugeräte gehören zu den Ausgaben für das Bauwerk (300)

700

Baunebenkosten

Ausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen (720 bis 740), jedoch nur, wenn die Leistungen mit Ausnahme der

alle übrigen Ausgaben

Grundlagenermittlung,

Vorplanung,

Objektbetreuung sowie

Dokumentation

nicht durch kommunales Personal oder von Dritten unentgeltlich erbracht werden

800

Finanzierung

---

insgesamt