Logo jurisLogo Bundesregierung

BMG-415-20000728-SF-A001.htm

Zum Hauptdokument : Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Überwachung von Lebensmitteln nach der Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 des Rates vom 22. Dezember 1987 zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation (AVV-Strahlenschutzvorsorge-Lebensmittelüberwachung - AVV-StrahLe)



Anlage 1
zu § 3 Abs. 1



Warenkorb



I.

Lebensmittel tierischer Herkunft

 

Rindfleisch

 

Schweinefleisch

 

Kalbfleisch

 

Geflügelfleisch

 

Schaffleisch

 

Fleisch vom Haarwild

 

Fische

 

Milch und Milchprodukte

II.

Lebensmittel pflanzlicher Herkunft

 

Obst


-
 

Beerenobst


-
 

Steinobst


-
 

Kernobst


-
 

Schalenfrüchte


-
 

Zitrusfrüchte

 

Freilandgemüse


-
 

Wurzel- und Knollengemüse


-
 

Zwiebelgemüse


-
 

Fruchtgemüse


-
 

Kohlgemüse


-
 

Blattgemüse und Kräuter


-
 

Sprossgemüse


-
 

Hülsengemüse


-
 

Pilze

 

Getreide

 

Kartoffeln

III.

Säuglings- und Kleinkindernahrung

IV.

Flüssige Nahrungsmittel

 

Frucht- und Gemüsesäfte

 

Wein

 

Trinkwasser, einschließlich natürliches Mineralwasser oder Tafelwasser