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BMEL-315-20210120-SF-A003.htm

Zum Hauptdokument : Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV Rahmen-Überwachung – AVV RÜb)



Anlage 3
(zu § 9 Absatz 1)



Anforderungen an ein System zur Ermittlung
der risikoorientierten Häufigkeit amtlicher Kontrollen von Futtermittelbetrieben



1 Einstufung in Risikobetriebsarten



Zur Durchführung der amtlichen Kontrolle sind die zu kontrollierenden Betriebe zunächst in Risikobetriebsarten (RBA) einzustufen und die Kontrollhäufigkeit durch die Überwachungsbehörden der Länder auf der Grundlage einer Risikobeurteilung zu ermitteln. Die Einstufung ist für jeden Betrieb zu dokumentieren und fortzuschreiben.



In die Risikobeurteilung fließen in Abhängigkeit von den der zuständigen Behörde vorliegenden Informationen die folgenden Beurteilungsmerkmale ein:



a)
die Betriebsart,


b)
der Produktions- und Handelsumfang, das Vertriebsgebiet,


c)
die Anzahl kritischer Rezepturwechsel,


d)
die Verderblichkeit des Produktes, Rezepturarten,


e)
die Herkunft der Futtermittel,


f)
die Produktion und die Behandlung,


g)
der bauliche und technische Zustand der Produktions-, Lagerungs-, Behandlungs- und Transporteinrichtungen sowie der Hygienezustand und die Wartung,


h)
die Bewertung des Verschleppungsrisikos,


i)
eventuelle, potenzielle Kontaminationsmöglichkeiten mit Stoffen, die keine Futtermittel sind,


j)
die Dokumentation und die Rückverfolgbarkeit,


k)
die Aktualität und die Anwendung des HACCP-Systems,


l)
Wareneingangs- und Produktausgangskontrollen, die interne Betriebsorganisation,


m)
eventuelle Beanstandungen und Produktrückrufe,


n)
das Verhalten des Unternehmers (Mängelbeseitigung, Reaktion auf Beanstandungen, Ergreifen von Abhilfemaßnahmen, Kooperationsbereitschaft),


o)
die Ergebnisse amtlicher Futtermitteluntersuchungen und


p)
die Ergebnisse aus Inspektionen.


2 Beispielmodell zur risikoorientierten Beurteilung von Futtermittelbetrieben



2.1 Zweck und Anwendung



Das vorliegende Beispielmodell eines Risikobeurteilungssystems dient als Instrument zur Bewertung des individuellen betriebsspezifischen Risikos eines Futtermittelunternehmens im Sinne des § 3 Nummer 11 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) im Hinblick auf die Einhaltung futtermittelrechtlicher Vorschriften insbesondere unter Berücksichtigung potenzieller gesundheitlicher Gefahren für Mensch oder Tier.



Dabei ergibt sich das Risiko, das von einem Futtermittelunternehmen ausgeht, aus der entsprechenden RBA sowie einer individuellen Bewertung anhand der vier Hauptmerkmale, nämlich



a)
Produktions-/Handelsmenge und Produktionsspektrum (I),


b)
Produktions- und Betriebsstruktur (II),


c)
Qualitätsmanagement und -kontrollsysteme und Eigenverantwortung (III) und


d)
Bewertung von Ergebnissen aus der amtlichen Futtermittelüberwachung (IV).


Das so ermittelte betriebsspezifische Risiko (Gesamtrisiko RB), dargestellt als Gesamtpunktzahl in einer Skala von 0 bis 250, bestimmt die Häufigkeit von Kontrollfrequenzen für Inspektionen. In Verbindung mit der zusätzlichen, risikoorientiert durchgeführten amtlichen Entnahme von Futtermittelproben findet die nach Artikel 9 der Verordnung (EU) 2017/625 geforderte risikoorientierte Durchführung von amtlichen Kontrollen damit ihre Umsetzung.



Die Durchführung der Risikobeurteilung obliegt der zuständigen Fachbehörde für den Vollzug des Futtermittelrechts. Bewertet werden alle Futtermittelunternehmen im Sinne des § 3 Nummer 11 LFGB. Bezogen auf einzelne Unternehmen können gegebenenfalls mehrere Betriebsstätten vorhanden sein, die jeweils gesondert zu bewerten sind.



2.2 Aufbau



Die Bewertung eines betrieblichen Risikos erfolgt in einem zweistufigen System, der Kombination aus Risikobetriebsart (RBA, siehe Anhang 1) und individueller Beurteilung eines Betriebes (RI) mit Hilfe der vier Hauptmerkmale. Über das beschriebene Punktesystem wird das Gesamtrisiko (RB), ausgedrückt als Risikopunktzahl eines Betriebes, ermittelt. Aus dieser Risikopunktzahl des jeweiligen Betriebes kann die Risikoklasse und damit die Kontrollfrequenz dieses Betriebes bestimmt werden (Anhang 2).



2.3 Durchführung



2.3.1 Grundsätzliches



Die Risikobeurteilung eines Betriebes ist nach jedem Betriebsbesuch zu ergänzen und zu aktualisieren und in das Risikobeurteilungssystem einzupflegen. Insbesondere Änderungen der Risikobetriebsart, die sich gegebenenfalls aus einem veränderten Tätigkeitsspektrum ergeben können, müssen aktualisiert werden.



2.3.2 Ersteinstufung



Alle Betriebe werden anhand ihres Tätigkeitsprofils (ermittelt aus Zieltiergruppe, Produkt und Tätigkeit) in eine Risikobetriebsart eingestuft. Mit Ausnahme der Unternehmen aus den Risikobetriebsarten 4 und 5 wird dem angemeldeten Betrieb in den einzelnen Bewertungspunkten jeweils die geringste Punktzahl (= Startpunktzahl der jeweiligen Risikobetriebsart, SRBA) zugeordnet, sofern nicht bereits weitere Erkenntnisse vorliegen. Aufgrund des besonderen Risikopotenzials, das von Betrieben der Risikobetriebsarten 4 und 5 ausgeht, erhalten diese Betriebe jeweils die höchste Punktzahl, sofern nicht bereits weitere Erkenntnisse vorliegen.



2.3.3 Festlegung der Risikobetriebsart (RBA)



2.3.3.1 Standardeinstufung



Die Risikobetriebsart eines Futtermittelunternehmens orientiert sich am Risikopotenzial der durchgeführten Tätigkeiten im Bereich der Erzeugung, der Herstellung, der Lagerung, des Transports, des Inverkehrbringens sowie der Verwendung von Futtermitteln für Nutz- und Heimtiere.



Diese Zuordnung von Tätigkeiten in eine RBA erfolgt in Anlehnung an den zwischen Bund und Ländern abgestimmten Kodierkatalog der nach Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 anzugebenden Tätigkeiten (vgl. Anhang 1). Dieser Kodierkatalog kann in einem EDV-System zur Erstellung des Verzeichnisses von registrierten und zugelassenen Betrieben hinterlegt sein. In dem hier beschriebenen System wird den Tätigkeitsarten eine entsprechende Risikobetriebsart anhand der in Anhang 1 dargestellten Vorgaben zugewiesen. Bei mehreren Tätigkeiten ist grundsätzlich diejenige Betriebsart einzusetzen, von der das höchste Risiko ausgeht. Es gibt fünf mögliche RBA, wobei der RBA 1 das kleinste, der RBA 5 das größte Risiko zugesprochen wird (vgl. Anhang 2). Jeder RBA ist eine Startpunktzahl (SRBA) sowie ein Punktefenster/Intervall (IRBA) vorgegeben. Durch die Festlegung der RBA bzw. der Startpunktzahl wird die Kontrollfrequenz wesentlich beeinflusst.



2.3.3.2 Anpassung der Standardeinstufung und Bewertung des Heimtierfutterbereichs



Aufgrund von Merkmalen bestimmter Tätigkeitsarten, die möglicherweise ein höheres oder auch geringeres Risiko hervorbringen als bei der standardmäßigen Einstufung berücksichtigt werden kann, sind in Einzelfällen Korrekturen notwendig (siehe Anhang 1).



Aufgrund der Besonderheiten im Heimtierfutterbereich wird bei der Einstufung in die RBA eine Korrektur vorgenommen. Sofern ein Unternehmen ausschließlich Futtermittel für Heimtiere erzeugt oder in Verkehr bringt (Gefährdungspotenzial auf die menschliche Gesundheit ist hier nicht gegeben), wird die standardmäßig vorgegebene RBA immer um eine Stufe herabgesetzt. Dadurch wird den unterschiedlichen Risiken der Zieltiergruppen Rechnung getragen.



2.3.4 Hauptmerkmale – Risikopunkte – Punktevergabe – individuelles Risiko



Zur Bewertung der individuell erreichten Punktzahl (RI) stehen vier Hauptmerkmale (Produktions-/Handelsmenge und Produktionsspektrum (I), Produktions- und Betriebsstruktur (II), Qualitätskontrollsystem und Eigenverantwortung (III) und Bewertung von Ergebnissen aus der amtlichen Futtermittelüberwachung (IV)) zur Verfügung, die jeweils wiederum in bis zu sieben Risikofaktoren unterteilt sein können. Jeder dieser Risikofaktoren besitzt maximal fünf Bewertungs- oder Risikostufen (0 bis 4). Durch die Auswahl einer Stufe wird die jeweils entsprechend dem nachfolgenden Schema hinterlegte Punktzahl festgelegt. In einigen Fällen sind Entscheidungsfelder (ja/nein) auszuwählen, zu denen ebenfalls eine entsprechende Punktzahl hinterlegt ist. Die Risikofaktoren sind aus den in Punkt 2.3.5 beschriebenen Gründen gewichtet, was von einem EDV-Programm automatisch unterstützt werden kann.



Zur Verdeutlichung und zur Objektivierung werden nachfolgend die Risikofaktoren innerhalb der Hauptmerkmale näher beschrieben. Diese Beschreibungen sollen die Auswahl der jeweiligen Risikostufe bzw. Punktzahl erleichtern. Die Bewertung erfolgt damit nach individueller Betriebskenntnis anhand eines standardisierten Bewertungsverfahrens. Grundsätzlich gilt, dass je höher das Risiko desto höher ist die zu wählende Risikostufe bzw. Punktzahl.



Hauptmerkmal I: Produktions-/Handelsmenge und Produktionsspektrum



Risikofaktor

    Risikostufe    
(= Punkte)

Kriterium

Beschreibung

I.1
Produktionsumfang
und -spektrum

0

< 3 000 t

Je größer der Produktionsumfang desto mehr Futtermittel und Abnehmer sind betroffen, desto höher also das Risiko. Die auszuwählende Risikostufe richtet sich nach den Produktions-/Handelsmengen des Betriebs. Um dabei dem unterschiedlichen Risiko verschiedener Produkte Rechnung zu tragen, werden für die Ermittlung der vergleichenden Produktionsmenge zunächst die produzierten/gehandelten Mengen unter Anwendung eines produktspezifischen Faktors berechnet. Je Menge in Verkehr gebrachtes Produkt ist dabei mit folgenden Faktoren zu multiplizieren:

1

3 000 bis 10 000 t

2

10 000 bis 50 000 t

3

50 000 bis 100 000 t

4

> 100 000 t

–  

Einzelfuttermittel: x 0,1

Mischfuttermittel: x 1

Mineralfuttermittel: x 15

Vormischungen: x 30

Futtermittelzusatzstoffe: x 50

Die sich daraus ergebenden Mengen (in t) werden bei der Einstufung in die jeweilige Risikostufe zugrunde gelegt. Bei verschiedenen Produkten sind die jeweilig errechneten Mengen zu summieren. Der errechnete Wert dient der Einstufung in die jeweilige Risikostufe.

I.2
Handelsumfang nicht         
selbst hergestellter
Futtermittel

0

< 3 000 t

Je größer der Handelsumfang desto mehr Futtermittel und Abnehmer sind betroffen, desto höher also das Risiko. Die auszuwählende Risikostufe richtet sich nach den Handelsmengen des Betriebs. Um dabei dem unterschiedlichen Risiko verschiedener Produkte Rechnung zu tragen, werden für die Ermittlung der vergleichenden Produktionsmenge zunächst die gehandelten Mengen unter Anwendung eines produktspezifischen Faktors berechnet. Je Menge in Verkehr gebrachtes Produkt ist dabei mit folgenden Faktoren zu multiplizieren:

1

3 000 bis 10 000 t

2

10 000 bis 50 000 t

3

50 000 bis 100 000 t

4

> 100 000 t

Einzelfuttermittel: x 0,1

alle anderen: x 1

Für selbst eingeführte Futtermittel können höhere Faktoren eingesetzt werden.

Die sich daraus ergebenden Mengen (in t) werden bei der Einstufung in die jeweilige Risikostufe zugrunde gelegt. Bei verschiedenen Produkten sind die jeweils errechneten Mengen zu summieren. Der errechnete Wert dient der Einstufung in die jeweilige Risikostufe.

I.3
Vertriebsgebiet

0

< 50 km

Je größer das Vertriebsgebiet desto mehr Abnehmer/Tiere/Länder sind betroffen, desto höher also das Risiko. Die Auswahl der Risikostufe erfolgt anhand der vorgegebenen Gebiete.

1

landesweit

2

national (innerhalb D)

3

EU-weit

4

weltweit

I.4
Kritische Produkt-
wechsel je Produktionslinie/Verschlep-
pungsrisiko

0

keine

Herstellung ohne kritische Produktwechsel (z. B. wenn nur für eine Tierkategorie wie z. B. Legehennen hergestellt wird). Hierzu gehört auch z. B. das Herstellen von einem oder mehreren Einzelfuttermitteln, einer Vormischung oder eines Futtermittelzusatzstoffes

Gilt nur für Hersteller. Produktwechsel können das Risiko von Verschleppungen insbesondere von kritischen Stoffen erhöhen. Für die Bewertung ist es jedoch entscheidend, welche Mischungen in der jeweiligen Linie produziert werden.

Je mehr verschiedene Futtermitteltypen mit kritischen Stoffen pro Linie hergestellt werden desto größer ist das Risiko. Die höchste Risikostufe betrifft Produktionslinien, die alle Mischfuttertypen inklusive des Einsatzes von Kokzidiostatika beinhalten.

1

wenig kritisch

Herstellung unter Verwendung von Mineralfuttermitteln oder Herstellen ausschließlich gleichartiger Vormischungen (z. B. nur unterschiedliche Konzentrationen) oder gleichartiger Futtermittelzusatzstoffe (z. B. nur Aromastoffe, Bindemittel/Fließhilfsstoffe)

2

mäßig kritisch

Herstellung unter Verwendung von Futtermittelzusatzstoffen und/oder Vormischungen oder es werden nicht ausschließlich gleichartige Vormischungen hergestellt (z. B. Vitaminvormischungen und Spurenelementvormischungen)

3

kritisch

Herstellung von Ergänzungsfuttermitteln und Alleinfuttermitteln mit und ohne Kokzidiostatika oder Herstellung nicht ausschließlich gleichartiger Futtermittelzusatzstoffe (z. B. Vitamine und Spurenelemente)

4

sehr kritisch

Herstellung von Ergänzungsfuttermitteln (einschließlich Mineralfuttermitteln) und Alleinfuttermitteln mit und ohne Kokzidiostatika oder Herstellung von Vormischungen oder mehreren Futtermittelzusatzstoffen, deren Verschleppung Auswirkungen auf die Sicherheit des Futtermittels hat (z. B. unterschiedliche Kokzidiostatika)

I.5
Rezepturarten

0

nur Standardmischungen

Die Herstellung von Auftragsmischungen birgt gegenüber den Standardmischungen ein höheres Risiko.

2

auch Auftragsmischungen

4

überwiegend Auftragsmischungen (mehr als 75 % der Gesamtproduktion)

I.6
Herkunft der
Futtermittel

0

aus EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Staaten

Insbesondere Einzelfuttermittel oder Futtermittelzusatzstoffe bestimmter Herkunft können je nach Herkunft unterschiedliche gesundheitsgefährdende Risiken bergen. Die Wahl der Risikostufe richtet sich daher nach problematischen Herkünften. Das höchste Risiko wird Herkünften mit bekannter Belastungsproblematik zugesprochen.


1

Pflanzliche Einzelfuttermittel aus Drittländern   

2

sonstige Futtermittel aus Drittländern

4

kritische Futtermittel aus Ländern mit bekannter Belastungsproblematik

I.7
Verderblichkeit
des Produktes

0

niedrig

Leicht verderbliche Produkte können zu einer Anreicherung von Mikroorganismen und gegebenenfalls zur Bildung von gesundheitsschädlichen Stoffen (z. B. Mykotoxine) führen. Das kann ein höheres Risiko darstellen.


3

hoch











Hauptmerkmal II: Produktions- und Betriebsstruktur






Risikofaktor

Risikostufe
(= Punkte)

Kriterium

Beschreibung

II.1
Produktion/
Behandlung

0

vollständig automatisiert

Eine automatisierte Produktion ist eher geeignet, Futtermittel gleichbleibender Qualität zu erzeugen. Je mehr manuell beeinflusste Arbeitsgänge, desto höher das Risiko von Qualitätsschwankungen und Fehlmischungen.

Vollständig automatisierter Betrieb ist z. B. gekennzeichnet durch:

kritische Chargenabfolgen d. EDV-Programm gesperrt

Mikrokomponenten-Dosieranlage für Futtermittelzusatzstoffe/Vormischungen

technische Vermeidung von Fehlzugaben

vollautomatische Absackung inklusive Kennzeichnung

2

wenig automatisiert, mit Handzugabe

Betrieb wenig automatisiert; einige Arbeitsvorgänge manuell (Handzugabe)

4

vorwiegend manuelle Arbeitsgänge

Betriebe mit vorwiegend manuell beeinflussten Arbeitsgängen, z. B.:

–  

Entnahme/Abwaage/Zugabe von Futtermittelzusatzstoffen von Hand

Absacken, Kennzeichnen von Hand

kein EDV-System zur Sperrung kritischer Chargenabfolgen

II.2
Baulicher und
technischer Zustand
der Produktions-/
Lager-/Behand-
lungs-/Transpor-
teinrichtungen/
Hygienezustand/
Wartung

0

sehr gut

Nicht optimal auf die Betriebsabläufe ausgerichtete bauliche und technische Einrichtungen sowie schadhafte und verunreinigte Gebäude/Lager und Produktionseinrichtungen stören den Produktionsprozess und erhöhen das Risiko von nachteiligen Effekten auf das erzeugte Futtermittel. Es erfolgt eine Bewertung des gegebenen baulichen und technischen Zustandes der Produktions- und Betriebsstätten. Dazu gehört auch der innerbetriebliche Transport der eingesetzten Erzeugnisse sowie Produkte. Werden Instandhaltungs-/und Wartungsmaßnahmen angemessen durchgeführt? Zeigt der Unternehmer Investitionsbereitschaft, um entsprechende Zustände zu verbessern bzw. zu optimieren? Werden den Tätigkeiten des Unternehmens angepasste Prüfungen der Misch- und/oder Herstellungsvorgänge (z. B. Wägegenauigkeit, Mischhomogenitätsuntersuchungen, etc.) durchgeführt? Liegen entsprechende Reinigungspläne vor? Besteht ein effektives Schädlingsbekämpfungssystem?

sehr guter Zustand aller Produktionsanlagen (kurze Wege, keine Überhebungen, optimale Wartungsintervalle, technische Anlagen in opt. Zustand, baulicher und technischer Zustand bietet umfassenden Schutz vor Kontaminationen); sofortige und umfassende Instandhaltungsmaßnahmen ohne zeitliche Verzögerung, gegebenenfalls betriebsspezifischer und den Tätigkeiten angemessener Nachweis der Mischhomogenität vorhanden, Überprüfung wird regelmäßig durchgeführt, betriebsbezogene Reinigungspläne vorhanden, werden regelmäßig umgesetzt; Schädlingsbekämpfung betriebsspezifisch angepasst und organisiert.

1

Gut

Anordnung und Zustand der Anlagen und Einrichtungen gut, Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen werden durchgeführt, gegebenenfalls betriebsspezifischer und den Tätigkeiten angemessener Nachweis der Mischhomogenität vorhanden, Reinigungspläne vorhanden; Schädlingsbekämpfung wird durchgeführt; Hygienezustand gut.

2

Mäßig

Anordnung und Zustand der Anlagen und Einrichtungen mäßig, Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen werden in der Regel rechtzeitig durchgeführt, Hygienezustand befriedigend, Nachweis der Mischhomogenität vorhanden, entspricht aber nicht vollständig den ausgeübten Tätigkeiten.

3

schlecht

Anordnung der Anlagen und Einrichtungen teilweise ungünstig, Zustand schlecht und mit problematischen Bereichen, Hygienezustand ausreichend, Nachweis der Mischhomogenität vorhanden, entspricht aber nicht den ausgeübten Tätigkeiten.

4

sehr schlecht

Anordnung der Anlagen und Einrichtungen überwiegend ungünstig (lange Transportwege, häufige Überhebungen, meist mechanisch); Zustand mangelhaft; hohe Gefahr der Entmischung/Verschleppung, mangelnde oder fehlende Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen; Gefahr von Kontaminationen hoch; hygienische Bedingungen mangelhaft; kein Nachweis der Mischhomogenität vorhanden.

II.3
Kontaminations-
möglichkeiten mit/
Verschleppungsrisiko
von „Nicht-Futter-
mitteln“

0

nein


Besteht die Gefahr der Verunreinigung der eingesetzten Erzeugnisse oder erzeugten Produkte durch Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel, Biozide oder andere „Nicht-Futtermittel-Stoffe“?

3

ja








Hauptmerkmal III: Qualitätskontrollsystem und Eigenverantwortung






Risikofaktor

Risikostufe
(= Punkte)

Kriterium


Beschreibung

III.1
Dokumentation/
Rückverfolgbarkeit/
Produktrückruf

0

Dokumentation erfüllt alle rechtlichen Anforderungen, Daten zur Rückverfolgbarkeit sind nach Vorgabe der zuständigen Behörde sehr zeitnah verfügbar

Umfassende Dokumentation der Warenströme und Produktionsprozesse sowie Rückstellproben gewährleisten die Rückverfolgbarkeit. Ein etabliertes und funktionierendes Produktrückrufsystem minimiert Zeitverluste. Die Dokumentation von Arbeits- und Verfahrensabläufen schafft ein standardisiertes Produktionsverfahren, die Fehlersuche im Problemfall wird erleichtert.

Ungenügende oder nicht systematisch durchgeführte (angemessene) Dokumentation verzögert oder verhindert eine effektive Rückverfolgbarkeit, ein rasches Handeln zur Fehlerbehebung und erhöht damit das Risiko. Rechtliche Anforderungen enthalten z. B. Artikel 18 Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Verordnung (EG) Nr. 183/2005.

System zur Rückverfolgbarkeit funktionsfähig und betriebsspezifisch angepasst; auch innerbetriebliche Rückverfolgbarkeit gewährleistet; Dokumentation betriebsintern (z. B. Rezepturen, Mischprotokolle, Deklarationen, Warenausgang) und -extern (z. B. Herkunft Rohwaren, Daten Lieferanten sowie Kunden) transparent und nachweisbar; erfasst alle relevanten Betriebsabläufe, System sinnvoll und betriebsspezifisch erweitert; Rückstellproben vorhanden, eindeutig identifizierbar und schnell auffindbar. Die Daten zur Rückverfolgbarkeit werden in der von der Behörde verlangten Form sehr zeitnah (bis zu 4 Stunden) elektronisch zur Verfügung gestellt.

1

Dokumentation erfüllt alle rechtlichen Anforderungen. Daten zur Rückverfolgbarkeit sind zeitnah verfügbar

System zur Rückverfolgbarkeit funktionsfähig und betriebsspezifisch angepasst; Dokumentation (z. B. Herkunft Rohwaren, Daten Lieferanten sowie Kunden) transparent und nachweisbar; erfasst alle relevanten Betriebsabläufe, System sinnvoll und betriebsspezifisch erweitert; Rückstellproben vorhanden, eindeutig identifizierbar und schnell auffindbar. Die Daten zur Rückverfolgbarkeit werden in der von der Behörde verlangten Form zeitnah (bis zu 12 Stunden) elektronisch zur Verfügung gestellt.

2

Dokumentation erfüllt alle rechtlichen Anforderungen, Rückverfolgbarkeit ist gewährleistet

Rückverfolgbarkeitssystem funktionsfähig, Rückstellproben vorhanden, Dokumentation erfüllt die rechtlichen Anforderungen; darüber hinaus gehende Anpassung an betriebsspezifischen Produktionsprozess nur bedingt durchgeführt. Die Daten zur Rückverfolgbarkeit werden zeitnah (bis zu 12 Stunden) zur Verfügung gestellt.

3

Vorlage geforderter Dokumente nur mit Zeitverzögerung; Rückverfolgbarkeit nicht ausreichend gewährleistet

Rückverfolgbarkeitssystem nur bedingt funktionsfähig, Rückstellproben vorhanden, Dokumentation erfüllt die rechtlichen Anforderungen nur teilweise. Die Daten zur Rückverfolgbarkeit werden nur mit Zeitverzögerung zur Verfügung gestellt.

4

Dokumentation unvollständig oder nicht vorhanden, Rückverfolgbarkeit nicht sichergestellt

System der Rückverfolgbarkeit ungenügend/mit Plausibilitätsmängeln; Dokumentation ungenügend; Rückstellproben unvollständig.

III.2
Aktualität und
Anwendung des
HACCP-Konzepts

0

alle Anforderungen erfüllt, Aktualität nachgewiesen

Das im Betrieb vorliegende Konzept berücksichtigt alle gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen, ist dabei funktionstüchtig und betriebsspezifisch angepasst. Eine regelmäßige Aktualisierung und Weiterentwicklung wird durchgeführt.

Betriebe mit ungenügendem Eigenkontrollsystem stellen ein höheres Risiko dar, da Fehler im Produktionsablauf nicht oder zu spät erkannt werden.

Futtermittelunternehmer auf der Stufe der Primärproduktion nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 erhalten hier standardmäßig die Risikostufe 0.

Gefahrenanalyse angemessen und umfassend durchgeführt (einschließlich Überprüfung der Lieferanten) und eventuell vorhandene Kontrollpunkte (CP) sowie kritische Kontrollpunkte (CCP) festgelegt; Verfahren zur Überwachung der CCP ist vorhanden; Grenzwerte als Auslösewerte und Maßnahmen zur gegebenenfalls Behebung sind festgelegt; zuständiges Personal ist bestimmt, das regelmäßig geschult wird; das operative Betriebspersonal kennt die CPs und CCPs und ist über deren Kontroll- und Beherrschungsmaßnahmen informiert; Arbeitsanweisungen liegen arbeitsplatznah vor, sind bekannt und werden berücksichtigt; Verifizierungssystem für alle im Konzept durchgeführten Maßnahmen ist vorhanden; Dokumentation aller Verfahren und Maßnahmen; Konzept wird regelmäßig aktualisiert und an Veränderungen (z. B. im Produktionsprozess) angepasst.

2

Anforderungen weitestgehend erfüllt, jedoch verbesserungswürdig

Das operative Betriebspersonal kennt die CPs und CCPs teilweise und ist über deren Kontroll- und Beherrschungsmaßnahmen nur mäßig informiert; Arbeitsanweisungen liegen nicht griffbereit vor, sind nur mäßig bekannt und werden nicht immer berücksichtigt.

4

Anforderungen nicht erfüllt, nicht angemessen funktionsfähig

HACCP ist nicht plausibel, Konzept nicht an tatsächlichen Betriebsstrukturen und -tätigkeiten ausgerichtet; erforderliche Grenzwerte fehlen, erforderliche Kontrollmaßnahmen werden nicht durchgeführt, kein effektives Verifizierungssystem vorhanden; das operative Betriebspersonal kennt die CCPs nicht und ist über deren Kontroll- und Beherrschungsmaßnahmen nicht informiert; Arbeitsanweisungen liegen nicht vor, sind unbekannt.

III.3
Wareneingangs- und
Produktausgangs-
kontrollen

0

gehen über die Anforderungen der Risikostufe 1 hinaus

Die Qualität der eingesetzten Rohwaren bestimmt nachhaltig die Qualität des erzeugten Produktes. Eigene Produktkontrollen dienen der Qualitätssicherung in der Produktion. Neben der Anzahl der durchgeführten Kontrollen (sensorisch, chemisch, mikrobiologisch) wird hier die risikoorientierte Durchführung (Auswahl der Untersuchungsparameter; Kontrollintervalle) bewertet. Branchenspezifische Qualitätssicherungssysteme (z. B. die im „QS-Prüfsystem“ QS-Leitfaden Futtermittelmonitoring formulierten Kontrollpläne für die jeweiligen Betriebsarten) können als Orientierung dienen.

Der Qualitätskontrollplan erfasst insbesondere die im aktuellen HACCP festgelegten Kontrollen zur Verifizierung sowie die Überprüfung der Spezifikationen der Futtermittel und geht dabei über branchenspezifische Vorgaben hinaus. Kontrollen werden regelmäßig durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert und können sehr zeitnah vorgelegt werden.

1

werden regelmäßig, risikobasiert und mit angemessener Häufigkeit durchgeführt

Der Qualitätskontrollplan erfasst die im aktuellen HACCP festgelegten Kontrollen zur Verifizierung sowie die Überprüfung der Spezifikationen der Futtermittel, wobei auch branchenspezifische Vorgaben berücksichtigt werden. Kontrollen werden regelmäßig durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert und können zeitnah vorgelegt werden.

2

werden nicht immer regelmäßig, risikobasiert oder mit angemessener Häufigkeit durchgeführt

Der Qualitätskontrollplan erfasst nicht im vollen Umfang die im aktuellen HACCP festgelegten Kontrollen zur Verifizierung sowie die Überprüfung der Spezifikationen der Futtermittel. Branchenspezifische Vorgaben werden jedoch berücksichtigt.

3

werden nicht regelmäßig, risikobasiert oder mit angemessener Häufigkeit durchgeführt

Qualitätskontrollplan und Dokumentation sind lückenhaft. Produkt- und tätigkeitsbezogene Risiken sowie Überprüfung der Spezifikationen werden unzureichend berücksichtigt; Spezifikationen werden sporadisch überprüft.

4

werden nicht oder nicht regelmäßig, nicht risikobasiert und nicht mit angemessener Häufigkeit durchgeführt

Ein Qualitätskontrollplan liegt nicht vor; Dokumentation ist weder vollständig noch nachvollziehbar; Untersuchungen werden nicht produkt- und tätigkeitsbezogen durchgeführt (es werden ausschließlich unproblematische Parameter erfasst, sporadisch, ohne System) oder es wird vollständig auf Kontrollen verzichtet.

III.4
Verhalten des
Unternehmers (Mängelbeseitigung,
Reaktion auf
Beanstandungen,
Ergreifen von
Abhilfemaßnahmen,
Kooperations-
bereitschaft)

0

sehr gut

Betriebe, die eine hohe Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde zeigen, die Beanstandungen ernst nehmen, eigeninitiativ Ursachenforschung betreiben und umgehend Abhilfemaßnahmen einleiten, stellen ein geringeres Risiko dar als Betriebe, die lediglich „oberflächlich“ oder nur nach wiederholter Aufforderung oder gar

erst nach Androhung oder Durchführung von Zwangsmaßnahmen tätig werden.

Eigeninitiativ, sofort, umfassend; mit Vorbeugemaßnahmen; umfassende Abhilfemaßnahmen sowie gegebenenfalls sinnvolle vorbeugende Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung werden eigeninitiativ und unverzüglich eingeleitet; Kommunikation bzw. Informationsweitergabe an zuständige Behörde erfolgt zeitnah.

1

gut

Reaktion des Betriebes erfolgt in angemessener Zeit, ausreichende Abhilfemaßnahmen werden eingeleitet; Kommunikation bzw. Informationsweitergabe an zuständige Behörde erfolgt mit zeitlicher Verzögerung.

2

mäßig

Betrieb reagiert mit zeitlichem Verzug oder erst nach Aufforderung.

3

schlecht

Nach wiederholter Aufforderung, mit deutlichem zeitlichem Verzug und/oder nur mit minimalem Aufwand.

4

sehr schlecht

Erst nach schriftlicher Aufforderung und unter Androhung von Zwangsmaßnahmen; Betrieb reagiert gar nicht oder nur mit minimalem Aufwand; falsche Maßnahmen werden ergriffen; es wird keine umfassende Problemanalyse durchgeführt und es werden keine Vorsorgemaßnahmen getroffen; Betrieb zeigt nur wenig/keine Eigeninitiative und geringes „Problembewusstsein“; Informationsweitergabe an zuständige Behörde nur widerwillig.

III.5
Interne Betriebs-
organisation

0

gut

Bewertet werden hier Besonderheiten in der innerbetrieblichen Organisation. Dazu gehören z. B. Personalmanagement (wechselnde Zuständigkeiten, innerbetrieblicher Informationsfluss, Qualifikation des Personals, Personalfluktuation, Qualität der Einarbeitung, Fortbildungsbereitschaft), Häufigkeit des Lieferantenwechsels, gegebenenfalls privatwirtschaftliche Zertifizierungs-, Akkreditierungssysteme, sowie den Tätigkeiten des Unternehmens angepasste Prüfungen der Arbeits- und Mischgenauigkeit sowie der Herstellungsvorgänge (z. B. Wägegenauigkeit, Homogenitätsuntersuchungen, Verschleppung/Kreuzkontamination).

Betrieb gut strukturiert/organisiert; gut eingearbeitetes Stammpersonal mit angemessener Qualifikation, eigene Lieferantenaudits mit Prüfung des Lieferanten vor Ort liegen vor; hohe Zuverlässigkeit; nur selten Rücksendung bezogener Waren.

2

mäßig

Innerbetriebliche Organisation weist in einigen der beschriebenen Punkte Schwächen auf.

4

schlecht

Innerbetriebliche Organisation weist gravierende Schwächen auf. Häufige Personalwechsel, Hilfskräfte ohne fachliche Qualifikation bzw. ohne angemessene Einarbeitung, keine Informationen zu Zuverlässigkeit der Lieferanten; Abfälle/Unrat/nicht mehr benötigte Gerätschaften stehen im Produktionsbereich.







Hauptmerkmal IV: Bewertung von Ergebnissen aus der amtlichen Futtermittelüberwachung






Risikofaktor

Risikostufe
(= Punkte)

Kriterium


Beschreibung

IV.1
Ergebnisse amtlicher
Futtermittelunter-
suchungen

0

sehr gut

Zur Risikobetrachtung gehört die Bewertung bisher vorliegender Untersuchungsergebnisse aus der amtlichen Futtermittelüberwachung. Eine hohe Anzahl an Beanstandungen lässt auf mangelnde Sorgfalt schließen. Entscheidend ist dabei auch, welche Art von Verstößen vorliegt (Kennzeichnung, Höchstgehaltsüberschreitung, Gesundheitsgefährdung). Als ein Parameter zur Einschätzung kann z. B. die relative Beanstandungsquote herangezogen werden. In diesem Fall sind jedoch immer die Betrachtung innerhalb der jeweils vorliegenden RBA sowie vergleichbare Zeiträume und Probenzahlen zugrunde zu legen.

Keine Beanstandungen.

1

gut

Wenig Beanstandungen und/oder lediglich Kennzeichnungsverstöße.

2

befriedigend

Durchschnittlich viele Beanstandungen und/oder Beanstandungen mit Abweichung vom deklarierten Gehalt.

3

schlecht

Viele Beanstandungen und/oder Beanstandungen mit Abweichung vom Höchstgehalt.

4

sehr schlecht

Sehr viele Beanstandungen und/oder Beanstandungen mit Gesundheitsgefährdung/Rückholung.

IV.2
Ergebnisse aus
Inspektionen

0

gut

Zur Risikobetrachtung gehört auch die qualitative Bewertung der Ergebnisse aus Inspektionen, die nicht in Hauptmerkmal II. und III. bewertet wurden, z. B.:

Es werden keine risikorelevanten Mängel festgestellt, eventuelle Hinweise hatten belehrenden Charakter; eventuell früher vorgefundene Mängel wurden nachhaltig abgestellt.

Wie häufig werden bei Inspektionen Mängel festgestellt?

2

durchschnittlich


Es wurden vereinzelte Sachverhalte festgestellt, die unter ungünstigen Umständen risikorelevant sein können (z. B. Behältnisse sind nicht eindeutig beschriftet, Umgang mit Retouren unklar).

Wurden risikorelevante Sachverhalte festgestellt, die der Betrieb dringend selbst hätte erkennen müssen (z. B. Fehler in Produktionsmatrix, Unklarheiten im Umgang mit Retouren, eindeutige Beschriftung von Behältnissen)?

4

auffällig


Es werden immer wieder Sachverhalte festgestellt, die risikorelevant sind oder sein können.

Wurden Wiederholungsverstöße, das sind Verstöße, die in vorherigen Kontrollen bereits beanstandet und auch behoben wurden, bei einer weiteren Kontrolle jedoch wieder vorgefunden wurden, festgestellt?



2.3.5 Gewichtung der einzelnen Risikofaktoren



Um den verschiedenen Risikopotenzialen Rechnung zu tragen, wird ein Multiplikator ausgehend vom Faktor 1 als Basisrisiko bis zu Faktor 4 als Gewichtungsfaktor für ein hohes Risikopotenzial verwendet.



Gewichtung der Risikofaktoren



Risikofaktor

   Gewichtung   

I.1

Produktionsumfang und -spektrum

3

I.2

Handelsumfang nicht selbst hergestellter Futtermittel

2

I.3

Vertriebsgebiet

2

I.4

Kritische Rezepturwechsel je Produktionslinie/Verschleppungsrisiko

4

I.5

Rezepturarten

1

I.6

Herkunft der Futtermittel

2

I.7

Verderblichkeit des Produktes

1

II.1

Produktion/Behandlung

1

II.2

Baulicher und technischer Zustand der Produktions-/Lager-/Behandlungs-/Transporteinrichtungen/Hygienezustand/Wartung

3

II.3

Kontaminationsmöglichkeiten mit/Verschleppungsrisiko von „Nicht-Futtermitteln“

1

III.1

Dokumentation/Rückverfolgbarkeit/Produktrückruf

3

III.2

Aktualität und Anwendung des HACCP-Konzepts

3

III.3

Wareneingangs- und Produktausgangskontrollen

4

III.4

Verhalten des Unternehmers

3

III.5

Interne Betriebsorganisation

2

IV.1

Ergebnisse amtlicher Futtermitteluntersuchungen

2

IV.2   

Ergebnisse aus Inspektionen

3



Die Gewichtung der Risikofaktoren ist durch den Anwender nicht veränderbar.



2.3.6 Berechnung des Gesamt-Risikos und der Kontrollfrequenz



2.3.6.1 Startpunktzahl und Intervall für Risikobetriebsarten



   Risikobetriebsart   
RBA

   Startpunktzahl   
S
RBA

   Intervall   
I
RBA

RBA 1

0


50


RBA 2

20

  

80

  

RBA 3

50


100


RBA 4

100


100


RBA 5

150


100




2.3.6.2 Berechnung des Gesamtrisikos RB für einen Betrieb



Die Berechnung der individuell erreichten Punktzahl (RI) ergibt sich aus der Summe der nach 2.3.5 gewichteten einzelnen Bewertungspunkte der Risikofaktoren.



Unter Berücksichtigung der Risikobetriebsart und der innerhalb dieser Betriebsart möglichen Spannweite (IRBA) kann das Gesamtrisiko eines Betriebes (RB) wie folgt ermittelt werden:



Titel: Formel - Beschreibung: Formel



RB:

Betriebsspezifisches Gesamt-Risiko

SRBA:

Startpunktzahl der jeweiligen Risikobetriebsart

IRBA:

Intervall der jeweiligen Risikobetriebsart

RI:

individuell erreichte Punktzahl

Rmax:

maximal erreichbare Punktzahl z. B.
für Mischfutterhersteller: 158 Punkte
für reine Händler: 122 Punkte (da hier einige Risikofaktoren entfallen)



2.3.6.3 Zuordnung zu einer Risikoklasse/Kontrollfrist



Aus dem errechneten betriebsspezifischen Gesamt-Risiko RB lässt sich nachfolgend die Risikoklasse und damit die Kontrollfrequenz ablesen (siehe auch Anhang 2):



   Risikoklasse   

Gesamt-Risikopunktzahl (RB)

Kontrollfrequenz
(ohne Probenahme)

I

0 bis

40


> 3 Jahre

II

41 bis

80


alle 3 Jahre

III

81 bis

110


alle 2 Jahre

IV

111 bis

135


alle 18 Monate

V

136 bis

160


alle 15 Monate

VI

161 bis

185


alle 12 Monate (einmal pro Jahr)

VII

186 bis

210


alle 9 Monate

VIII

211 bis

230


alle 6 Monate

IX

  231 bis

  250


alle 3 Monate



Wenn der sich aus der Risikobeurteilung ergebende nächste Kontrolltermin geändert wird, ist dies schriftlich zu begründen.



Betriebe der Futtermittelprimärproduktion können auch durch das vorliegende System beurteilt werden.



Anhang 1: Zuordnung der Risikobetriebsarten



I. Einteilung in Risikobetriebsarten (RBA) in Anlehnung an den zwischen Bund und Ländern abgestimmten Kodierkatalog für im Verzeichnis der registrierten und zugelassenen Betriebe nach Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 anzugebende Tätigkeiten



Grundannahme: 5 Risikobetriebsarten, dabei 1 = sehr geringes Risiko, 5 = höchstes Risiko



Tabelle 1: Zuordnung RBA allgemein



Code 1

Tätigkeit

   Code 2   

Futtermittelart

   RBA   

A

Futtermittelprimärproduktion und Tätigkeiten nach Artikel 5 Absatz 1 oder 2 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005



1

B   

Herstellen (zugelassen)

1

Futtermittelzusatzstoffe

4

Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005

2

Vormischungen

5

4

Mischfuttermittel

5

5

Hochkonzentrate (Diätfuttermittel)

5

C

Herstellen (registriert)

1

Futtermittelzusatzstoffe

4

2

Vormischungen

4

3

Einzelfuttermittel

2

4

Mischfuttermittel

4

C

Trocknungsbetrieb (mit allg. Registrierung)

5


3 bzw.
siehe II.

D

Trocknen von Grünfutter, Lebensmitteln oder Lebensmittelresten, unter direkter Einwirkung der Verbrennungsgase



5 bzw.
siehe II.

E

Entgiften (zugelassener Betrieb)



4

F

Inverkehrbringen (zugelassen)

1

Futtermittelzusatzstoffe

3

Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005

2

Vormischungen

3

G

Inverkehrbringen (registriert)

1

Futtermittelzusatzstoffe

2

2

Vormischungen

2

3

Einzelfuttermittel

1

4

Mischfuttermittel

2

H

Drittlandsvertreter (zugelassen)

1

Futtermittelzusatzstoffe

4

2

Vormischungen

4

4

Mischfuttermittel

3

I

Drittlandsvertreter (registriert)



3

J

Lagern



2

K

Transportieren



2

L

Herstellen (zugelassen) Artikel 10 Nummer 3 in Verbindung mit Anhang II der VO (EG) Nr. 183/2005

1

Verarbeitung roher pflanzlicher Öle

5

2

Oleochemische Herstellung von Fettsäuren

5

3

Herstellung von Biodiesel

4

4

Mischen von Fetten

5

M

Inverkehrbringen (zugelassen) § 17 Absatz 3 der Futtermittelverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
29. August 2016 (BGBl. I S. 2004), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16.07.2020 (BGBl. I S. 1700)
geändert worden ist



3

N

Einfuhr (registriert)

1

Futtermittelzusatzstoffe

4

2

Vormischungen

4

3

Einzelfuttermittel

3

4

Mischfuttermittel

4



II. Zuordnung der Risikobetriebsart für Trocknungsbetriebe



Abhängig von den eingesetzten Brennstoffen ergeben sich für Futtermittel-Trocknungsbetriebe unterschiedliche Risiken. Für Trocknungsbetriebe ist es deshalb erforderlich, genauere Angaben zum Betrieb zu machen. Sind die Merkmale noch nicht erfasst worden, dann wird die standardmäßig festgelegte RBA (siehe Tab. 1) zugeordnet.



Tabelle 2: Zuordnung der RBA für Trocknungsbetriebe



Merkmal

RBA

Indirekte Trocknung

1

Direkte Trocknung mit

–  

Gas (direkt, Gras + LM)

3

Heizöl (direkt, Gras + LM)

4

Feststoffen/sonstiges (direkt, Gras + LM)

5

Gas (direkt, sonst. FM)

1

Heizöl (direkt, sonst. FM)

2

Feststoffen/sonstiges (direkt, sonst. FM)

3



III. RBA*: Korrekturen der RBA bei bestimmten Tätigkeiten/Produkten



Aufgrund von Merkmalen bestimmter Tätigkeitsarten, die gegebenenfalls ein höheres oder auch geringeres Risiko hervorbringen, als bei der standardmäßigen Einstufung berücksichtigt werden kann, sind in Einzelfällen Korrekturen notwendig.



Tabelle 3: Korrekturen bei RBA



Code 1

Tätigkeit

Code 2

besonderes Merkmal

RBA*

A     

Gebrauch der Ausnahmeregelungen für Wiederkäuer (WK) und Nicht-WK nach Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001


Mit entsprechender Zulassung

RBA + 1

B

4    

C

4

Registrierung/Meldung nach der Verordnung (EG) Nr. 999/2001.

J


B

Herstellen (zugelassen nach Artikel 10 Verordnung (EG) Nr. 183/2005) von Futtermittelzusatzstoffen

1

Herstellung unter Verwendung von mindestens einem Kokzidiostatikum/Histomonostatikum.

RBA + 1

C

Herstellen von Futtermittelzusatzstoffen und Vormischungen (registriert)

1

Herstellung von ausschließlich Aromastoffen.

RBA – 1

2

C

Herstellen von Mischfuttermitteln

4

Herstellung von ausschließlich einfachen Mischfuttermitteln.

RBA – 1

F

Inverkehrbringen (zugelassen nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005) von Futtermittelzusatzstoffen

1

Inverkehrbringen von mindestens einem Kokzidiostatikum/Histomonostatikum.

RBA + 1

J

Lagern


Es werden verpackte Futtermittel gelagert (ausgenommen solche, die eingeführt werden sollen).

RBA – 1

J

Lagern


Lagern von Futtermitteln, die eingeführt werden sollen.

RBA + 2

K

Transportieren


Es werden verpackte Futtermittel transportiert.

RBA – 1



Darüber hinaus:



Korrektur bei allen Betrieben, deren Produktspektrum ausschließlich Nicht-Nutztierfutter umfasst. Korrektur: RBA* = RBA – 1.





Anhang 2: Kontrollfrequenzen






Punktzahl

0

1

2

3

4




Risiko-
   faktor   


  Risikostufe 0  
(niedrig)

  Risikostufe 1  

  Risikostufe 2  

  Risikostufe 3  

  Risikostufe 4  
(hoch)

Max.
Punkt-
zahl in-
  nerhalb  
des Pa-
rame-
ters

Ge-
wich-
  tung  

  Max.  
Punkt-
zahl
nach
Gewich-
tung

Hauptmerkmal I: Produktions-/Handelsmenge und Produktspektrum

I.1    

Produktionsumfang/spektrum produktspezif. Faktoren: EF: *0,1; Misch-FM: *1; MinFM: 15; VM: *30; ZS *50

< 3 000 t

3 000 bis 10 000 t

10 000 bis 50 000 t

50 000 bis 100 000 t

> 100 000 t

4

3

12

I.2

Handels- oder Einfuhrumfang produktspezifische Faktoren: EF: *0,1; alle anderen FM: 1

< 3 000 t

3 000 bis 10 000 t

10 000 bis 50 000 t

50 000 bis 100 000 t

> 100 000 t

4

2

8

I.3

Vertriebsgebiet

< 50 km

landesweit

national

EU-weit

weltweit

4

2

8

I.4

Kritische Rezepturwechsel je Produktionslinie/Verschleppungsrisiko

keine;
Herst. ohne kritische Rezepturwechsel (z. B. nur für eine Tierkategorie)

wenig kritisch;
Herst. unter Verwendung von MinFM

mäßig kritisch;
Herst. unter Verwendung von ZS und/oder VM

kritisch;
Herst. von Erg-FM und AF mit und ohne Kokzidiostatika

sehr kritisch;
Herst. von MinFM und ErgFM und AF mit und ohne Kokzidiostatika

4

4

16

I.5

Rezepturarten

nur Standardmischungen


auch Auftragsmischungen


überwiegend Auftragsmischungen (mehr als 75 % der Gesamtproduktion)

4

1

4

I.6

Herkunft der Futtermittel

aus EU-Mitgliedstaaten

pflanzliche Einzelfuttermittel aus Drittländern

sonstige Erzeugnisse aus Drittländern


kritische Erzeugnisse aus Ländern mit bekannter Belastungsproblematik

4

2

8

I.7

Verderblichkeit des Produktes

niedrig



hoch


3

1

3

Hauptmerkmal II: Produktions- und Betriebsstruktur

II.1

Produktion/Behandlung

vollständig automatisiert


wenig automatisiert, mit Handzugabe


vorwiegend manuelle Arbeitsgänge

4

1

4

II.2

Baulicher und technischer Zustand der Produktions-/Lager-/Behandlungs-/Transporteinrichtungen/Hygienezustand/Wartung

sehr gut keine Überhebungen/Förderung nach Mischvorgang ausschließlich über Schwerkraft, kurze Transportwege, keine Verschleißanfälligkeit, Mischgutachten angemessen, Betriebshygiene sehr gut, Schädlingsbek. betriebsspez. und effektiv

gut

mäßig

schlecht

sehr schlecht mehrere Überhebungen, lange Transportwege, hohe Verschleißanfälligkeit, kein Mischhomogenitätsnachweis, mangelhafte Hygiene, mangelhafte/fehlende Schädlingsbek.

4

3

12

II.3

Kontaminationsmöglichkeiten mit/Verschleppungsrisiko von „Nicht-Futtermitteln“

nein



ja


3

1

3

Hauptmerkmal III: Qualitätskontrollsystem und Eigenverantwortung

III.1

Dokumentation/Rückverfolgbarkeit/Produktrückruf

Dokumentation erfüllt alle gesetzlichen Vorschriften, Daten zur Rückverfolgbarkeit sind nach Vorgabe der zuständigen Behörde jederzeit verfügbar

Dokumentation erfüllt alle gesetzlichen Vorschriften, Daten zur Rückverfolgbarkeit sind zeitnah verfügbar

Dokumentation erfüllt alle gesetzlichen Vorschriften, Rückstellproben vorhanden, Rückverfolgbarkeit ist gewährleistet

Vorlage geforderter Dokumente nur mit Zeitverzögerung; Rückverfolgbarkeit ungenügend

Dokumentation unvollständig oder nicht vorhanden, Rückverfolgbarkeit nicht sichergestellt

4

3

12

III.2

Aktualität und Anwendung des HACCP

alle Anforderungen erfüllt, Aktualität nachgewiesen


Anforderungen weitestgehend erfüllt, jedoch verbesserungswürdig


Anforderungen nicht erfüllt, nicht angemessen funktionsfähig

4

3

12

III.3

Wareneingangs- und Produktausgangskontrollen

gehen über die Anforderungen der Risikostufe 1 hinaus

werden regelmäßig, risikobasiert und mit angemessener Häufigkeit durchgeführt

werden nicht immer regelmäßig, risikobasiert oder mit angemessener Häufigkeit durchgeführt

werden nicht regelmäßig, risikobasiert oder mit angemessener Häufigkeit durchgeführt

werden nicht oder nicht regelmäßig, nicht risikobasiert und nicht mit angemessener Häufigkeit durchgeführt

4

4

16

III.4

Verhalten des Unternehmens (Mängelbeseitigung, Reaktion auf Beanstandungen, Ergreifen von Abhilfemaßnahmen)

sehr gut

gut

mäßig

schlecht

sehr schlecht

4

3

12

III.5

interne Betriebsorganisation

gut


mäßig


schlecht

4

2

8

Hauptmerkmal IV: Bewertung von Ergebnissen aus der amtlichen Futtermittelüberwachung

IV.1

Ergebnisse amtlicher Futtermitteluntersuchungen

sehr gut
(keine Beanstandungen BAs)

gut
(wenig BAs u/o lediglich Kennzeichnungsverstöße)

befriedigend (durchschnittlich viele BAs u/o BAs mit Abw. vom dekl. Gehalt)

schlecht
(viele BAs u/o BAs mit Abw. vom Höchstgehalt)

sehr schlecht
(sehr viele BAs u/o BA mit Rückholung)

4

2

8

IV.2

Ergebnisse aus Inspektionen

gut


durchschnittlich


auffällig

4

3

12







max. erreichbare
Summe R
max

158