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BMDV-G16-20230829-SF-A017.htm

Zum Hauptdokument : Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) -RSEB-



Anlage 17



Erklärung über Betriebserfahrungen bezüglich der Korrosion von Werkstoffen



Betriebserfahrungen zu den Absätzen 6.7.2.2.2, 6.7.2.2.7 und 6.8.2.1.9 ADR/RID über Widerstandsfähigkeit, Ausschluss der Beeinträchtigung des Transportguts und die merkliche Schwächung des Werkstoffes:



Verbindliche Erklärung über hinreichende Erfahrungen über die Korrosion des Werkstoffes unter Einwirkung des Transportgutes und Ausschluss der Beeinträchtigung des Transportgutes. Dieser Nachweis kann durch Betriebsdaten von transportablen Behältern erbracht werden. Er kann auch durch Betriebsdaten von stationären Behältern oder Anlagen erbracht werden, soweit diese auf Tanks übertragen werden können. Die Erklärung soll nach folgendem Muster abgegeben werden:



Erklärung über Betriebserfahrungen bezüglich der Korrosion von Werkstoffen unter Einwirkung von Transportgütern



Wir erklären, dass mit dem Tankwandungswerkstoff


sowie dem Armaturenwerkstoff


bei Transport auf


/ bei der Lagerung in


der nachstehend aufgeführten Stoffe




UN-Nummer

Benennung

Klasse

Verpackungsgruppe







unter Berücksichtigung einer maximal auftretenden Temperatur von ................... in transportablen Behältern/stationären Behältern/Anlagen folgende Betriebserfahrungen vorliegen:



Baujahr des transportablen Behälters/
stationären Behälters/der stationären Anlage


Transportgut


Beaufschlagungszeit von bis


Monate/Jahre


ggf. Anzahl der inneren Prüfungen


Prüfstelle




Auf Grund dieser Betriebserfahrungen bestätigen wir, dass die Stoffe mit dem Werkstoff nicht gefährlich reagiert haben, keine gefährlichen Stoffe erzeugt haben, den Werkstoff nicht merklich geschwächt haben und den zu befördernden Stoff nicht beeinträchtigt haben.



Name, Datum, Ort


(rechtsverbindliche) Unterschrift









Anlagen:



Laboruntersuchungen
Versuchsergebnisse aus Laboruntersuchungen



Bemerkung:



Ergibt die Beurteilung mit der angegebenen Nachweismethode, unter Beachtung der Randbedingungen, eine merkliche Schwächung des Werkstoffes, so kann durch Nebenbestimmungen im Zulassungsbescheid eine gleichartige Sicherheit alternativ herbeigeführt werden, z. B. durch die Forderung nach einer Innenauskleidung, die Verkürzung des Prüfzeitraumes oder durch Korrosionszuschläge.