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BMDV-G16-20230829-SF-A006.htm

Zum Hauptdokument : Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) -RSEB-



Anlage 6



Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 35 Absatz 4 der GGVSEB



(Name und Anschrift des Antragstellers)



An
Eisenbahn-Bundesamt/Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt1)



1.
Die UN-Nummer und die Benennung der zu befördernden Stoffe und Gegenstände sowie Angabe des/der Gefahrzettels/Gefahrzettel (Klasse)





2.
Beförderungsart
(die im Straßenverkehr vorgesehen ist – z. B. in Tankcontainern‚ in Tankfahrzeugen‚ Versandstücken‚ Versandstücken in Containern‚ Art und Größe der Container)





3.
Beladeort
(Angabe der Gemeinde‚ Straße‚ Hausnummer‚ ggf. genaue Bezeichnung der Stelle auf dem Betriebsgelände)





4.
Name des Befüllers oder Verladers
(§ 2 Nr. 2 oder 3 der GGVSEB)





5.
Entladeort
(Angabe der Gemeinde‚ Straße‚ Hausnummer‚ ggf. genaue Bezeichnung der Stelle auf dem Betriebsgelände)





6.
Name des Empfängers





7.
Zeitraum‚ in dem die Bescheinigung gültig sein soll





8.
Voraussichtliche durchschnittliche Beförderungsmengen je Beförderung





9.
Voraussichtliche Anzahl der Beförderungen





10.
Entfernung in Kilometern auf der Straße





11.
Ein gleichlautender Antrag wurde an das Eisenbahn-Bundesamt gestellt
(Nur bei Anträgen an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt auszufüllen)





(Ort Datum)


(Unterschrift)




Eisenbahn-Bundesamt1)
Referat 33
Heinemannstraße 6
53175 Bonn



Für die vorstehend durch die Nummern 1 bis 10 bestimmten Beförderungen wird hiermit nach § 35 Absatz 4 der GGVSEB bescheinigt‚ dass eine Beförderung auf dem Eisenbahnweg‚ einschließlich des multimodalen Verkehrs‚ nicht möglich ist.



Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt1)
Am Propsthof 51
53121 Bonn



Für die vorstehend durch die Nummern 1 bis 10 bestimmten Beförderungen wird hiermit nach § 35 Absatz 4 der GGVSEB bescheinigt‚ dass eine Beförderung auf dem Wasserweg‚ einschließlich des multimodalen Verkehrs‚ nicht möglich ist.



Diese Bescheinigung gilt bis zum .............................................



(Ort Datum)


(Unterschrift)