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Festsetzung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen; Rundschreiben zur Bundesbesoldungsordnung B (BBesO B)

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Festsetzung von Zusätzen
zu den Grundamtsbezeichnungen;
Rundschreiben zur Bundesbesoldungsordnung B
(BBesO B)



Fundstelle: GMBl. 2023 Nr. 14, S. 282



Bezug: 

Rundschreiben des BMI vom 1. März 2022 – D3-30200/183#5



– RdSchr. d. BMI v. 13.2.2023 – D3-30200/183#5–



I.
Allgemeines


Durch das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2053) sind die Amtsbezeichnungen „Direktor“, „Direktor und Professor“, „Erster Direktor“, „Oberdirektor“, „Präsident“ sowie „Präsident und Professor“ in den Besoldungsgruppen B 1 bis B 9 in Grundamtsbezeichnungen umgewandelt worden. Von der Umwandlung nicht betroffen sind die Ämter der Vizepräsidenten, da diese an die Einstufungen der Präsidenten gekoppelt sind (grundsätzlicher Abstand drei Besoldungsgruppen).



Nach Nummer 1 Absatz 2 Satz 3 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B (Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz) dürfen die Grundamtsbezeichnungen „Rat“, „Oberrat“, „Direktor“, „Leitender Direktor“, „Direktor und Professor“, „Erster Direktor“, „Oberdirektor“, „Präsident“ und „Präsident und Professor“ nur in Verbindung mit einem Zusatz verliehen werden.



Amtsinhaber von Ämtern, die vor Inkrafttreten des BesStMG ohne Zusatz geführt wurden, sind berechtigt, ihre bisherigen Amtsbezeichnungen ohne Zusatz weiterzuführen. Amtsbezeichnungen, die durch das BesStMG weggefallen sind, dürfen ebenfalls weitergeführt werden (vgl. § 74 BBesG).



Aufgrund der Nummer 1 Absatz 3 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B (Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz) mache ich die in der Anlage zu diesem Rundschreiben genannten Zusätze zu den Grundamtsbezeichnungen der Bundesbesoldungsordnung B bekannt.



II.
Organisatorischer Ablauf bei Erst- und Neubewertungsersuchen


Entsprechend Nr. 22.2 des Haushaltsaufstellungsrundschreibens vom 3. Januar 2023 – II A 1 – H 1105/22/10001 :001 können Anmeldungen von entsprechenden Planstellen/Stellen zu Leitungsämtern der BBesO B nur berücksichtigt werden, wenn nachgewiesen wird, dass das besoldungsrechtliche Einvernehmen von BMI und BMF nach § 18 Absatz 2 BBesG vorliegt.



In Abstimmung mit dem BMF gebe ich für eine besoldungsrechtliche Erst- oder Neubewertung von Leitungsämtern von Besoldungsgruppen der BBesO B folgende Verfahrenshinweise:



1.
Schreiben zur Einholung des Einvernehmens zur Einstufung oder Neufestsetzung von Ämtern der BBesO B sind an BMI Referat D 3 und BMF Referat Z B 2 zu richten. Diese sollten eine ausführliche Begründung enthalten. Zwingend notwendig sind Angaben zur Entwicklung der Planstellen/Stellen und des Haushaltsvolumens (ohne Personalausgaben) sowie eine detaillierte Aufgabenbeschreibung.


2.
BMI und BMF bewerten die vorgelegten Unterlagen und entscheiden über das besoldungsrechtliche Einvernehmen.


3.
BMI versendet die Erteilung des Einvernehmens an die antragstellende oberste Bundesbehörde nebst Abdruck an BMF.


Die besoldungsrechtliche Erst- oder Neubewertung von Leitungsämtern gilt, sofern nichts Anderes festgelegt ist,



bei Neugründung von Behörden ab dem gesetzlich festgelegten Gründungsdatum und


bei bestehenden Behörden ab der Erteilung des Einvernehmens durch BMI und BMF (vgl. Nr. 3).


Das Rundschreiben vom 1. März 2022 wird aufgehoben und durch dieses Rundschreiben ersetzt.



Oberste Bundesbehörden
Deutsche Bundesbank
– nur per E-Mail –

 

Anlage



(1)
BesGr

(2)
Grundamtsbezeichnung

(3)
zulässiger Zusatz

(4)
Voraussetzung für die Verleihung des Amtes

B 1

Direktorin und Professorin/Direktor und Professor

beim/bei der ...
(Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf die wissenschaftliche Forschungseinrichtung oder die Dienststelle oder Einrichtung mit eigenen wissenschaftlichen Forschungsbereichen hinweist, der der Amtsinhaber angehört. Dies gilt für entsprechende Dienststellen und Einrichtungen nach Nummer 2 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B.)


B 2

Direktorin/Direktor

als Beauftragter für das Ehrenamt bei der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk


als Landesbeauftragter bei der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk


bei der ...
(Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf eine konkrete gewerbliche Berufsgenossenschaft [Anlage 1 SGB VII] oder die „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ hinweist, der der Amtsinhaber angehört.)

bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben


bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen


bei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

als Leiter eines großen Fachbereichs

bei der Staatsbibliothek der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

als der ständige Vertreter des Generaldirektors und Leiter einer Abteilung

bei der Unfallversicherung Bund und Bahn

– 

als Leiter des Geschäftsbereichs Künstlersozialversicherung

als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung

bei der Bundesagentur für Arbeit

als Geschäftsführer einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter)1

als Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion

als Leiter eines großen und bedeutenden Bereiches der Zentrale

bei der Führungsakademie der Bundeswehr2

B 2

Direktorin/Direktor

bei der Zollverwaltung

als Leiter einer besonders bedeutenden und besonders großen Ortsbehörde der Zollverwaltung

beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

als Leiter einer Hauptabteilung

beim Bundesamt für den militärischen Abschirmdienst

als Unterabteilungsleiter

beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

beim Bundeseisenbahnvermögen

als Leiter einer Dienststelle

beim Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr

als der ständige Vertreter des Amtsleiters

beim Katholischen Militärbischofsamt

als der ständige Vertreter des Amtsleiters

beim Marinearsenal

als Leiter eines Arsenalbetriebes

als Leiter des Technischen Systemservice

eines Rechtsberaterzentrums der Bundeswehr

als Leiter der Dienststelle

in der Bundesfernstraßenverwaltung3

Direktorin und Professorin/Direktor und Professor

beim/bei der ...
(Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf die wissenschaftliche Forschungseinrichtungseinrichtung oder die Dienststelle oder Einrichtung mit eigenen wissenschaftlichen Forschungsbereichen hinweist, der der Amtsinhaber angehört. Dies gilt für entsprechende Dienststellen und Einrichtungen nach Nummer 2 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B.)

– 

als Leiter einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung

bei einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung oder in einem wissenschaftlichen Forschungsbereich als Leiter einer Abteilung, eines Fachbereichs, eines Instituts sowie einer großen oder bedeutenden Gruppe (Unterabteilung) oder eines großen oder bedeutenden Laboratoriums, soweit sein Leiter nicht einem Unterabteilungsleiter oder Gruppenleiter unmittelbar unterstellt ist

bei der Bundesagentur für Arbeit

als Leiter eines großen und bedeutenden Forschungsbereiches beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

des Deutschen Zentrums für Schienenverkehrsforschung

B 3

Direktorin/ Direktor

als Beauftragter für die Netze des Bundes

B 3

Direktorin/Direktor

beim/bei der ...
(Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf die Dienststelle oder sonstige Einrichtung hinweist, der der Amtsinhaber angehört; die Amtsinhaber beim Bundesamt für Verfassungsschutz sind berechtigt, die Amtsbezeichnung „Direktor“ ohne Zusatz zu führen.)

als Leiter einer Hauptabteilung oder einer gleich zu bewertenden, besonders großen und besonders bedeutenden Abteilung bei einer Bundesoberbehörde oder einer vergleichbaren Bundesanstalt, wenn der Leiter mindestens in Besoldungsgruppe B 8 eingestuft ist

als Leiter einer Abteilung, Unterabteilung oder Gruppe oder als Leiter einer Sonderorganisation bei einem Amt der Bundeswehr, dessen Leiter in Besoldungsgruppe B 9 eingestuft ist

als der ständige Vertreter des Leiters der Abteilung Personalgewinnung im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

bei der ...
(Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf eine konkrete gewerbliche Berufsgenossenschaft [Anlage 1 SGB VII] oder die „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ hinweist, der der Amtsinhaber angehört.)


bei der Bundesagentur für Arbeit

als Geschäftsführer einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter)4

als Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion

als Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion

als Leiter der Familienkasse

als Leiter eines großen und bedeutenden Bereiches der Zentrale

bei der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung

als Leiter einer Lehrgruppe

bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

B 3

Direktorin/Direktor

bei der Deutschen Nationalbibliothek

als der ständige Vertreter des Generaldirektors der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main

als der ständige Vertreter des Generaldirektors der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig

bei der Führungsakademie der Bundeswehr

als Leiter einer Fakultät

bei der Unfallversicherung Bund und Bahn

als Leiter des Geschäftsbereichs Künstlersozialversicherung5

als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung

beim Befehlshaber des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr

als Rechtsberater

beim Befehlshaber des Multinational Joint Headquarters

als Rechtsberater

beim Bildungszentrum der Bundeswehr

beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

als der ständige Vertreter des Abteilungsleiters Luft

beim Bundesinstitut für Berufsbildung

als Leiter einer Abteilung

beim Bundesnachrichtendienst
(Die Amtsinhaber sind berechtigt, die Amtsbezeichnung „Direktor“ ohne Zusatz zu führen.)

beim Inspekteur einer Teilstreitkraft oder eines militärischen Organisationsbereichs

als Rechtsberater

beim Luftfahrtamt der Bundeswehr

als Leiter einer Abteilung

beim Planungsamt der Bundeswehr

als Leiter einer Abteilung

beim Zentrum für Cyber-Sicherheit der Bundeswehr

beim Zentrum Innere Führung der Bundeswehr

als Beauftragter für die Rechtsausbildung in den Streitkräften

der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

der Bundeswehrverwaltungsstelle USA und Kanada

der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

als Behördenleitung

der Schule für ABC-Abwehr und gesetzliche Schutzaufgaben der Bundeswehr

der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung

B 3

Direktorin/Direktor

des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung

des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa

des Bundesinstituts für Sportwissenschaft

als Geschäftsführender Direktor

des Verpflegungsamts der Bundeswehr

des Zentrums für Brandschutz der Bundeswehr

in der Bundesfernstraßenverwaltung6

in der Bundespolizei

als Leiter des ärztlichen und sicherheitstechnischen Dienstes

als Leiter einer Abteilung des Bundespolizeipräsidiums

im Bundesministerium des Innern und für Heimat

Direktorin und Professorin/Direktor und Professor

beim/bei der ...
(Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf die wissenschaftliche Forschungseinrichtung oder die Dienststelle oder Einrichtung mit eigenen wissenschaftlichen Forschungsbereichen hinweist, der der Amtsinhaber angehört. Dies gilt für entsprechende Dienststellen und Einrichtungen nach Nummer 2 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B).

als Leiter einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung

als Mitglied des Präsidiums der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

als Mitglied des Präsidiums der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

bei einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung oder in einem wissenschaftlichen Forschungsbereich als Leiter einer großen Abteilung, eines großen Fachbereichs oder eines großen Instituts

bei der Bundesagentur für Arbeit

als Leiter eines großen und bedeutenden Forschungsbereiches beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

als Mitglied des Präsidiums

bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

als Mitglied des Präsidiums

beim Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr

als der Leiter der Abteilung Angewandte Geowissenschaften

der Bundesanstalt für Gewässerkunde

der Bundesanstalt für Wasserbau

des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung

als Geschäftsführender Direktor

des Kunsthistorischen Instituts in Florenz

B 3

Direktorin und Professorin/Direktor und Professor

des Wehrwissenschaftlichen Instituts für Schutztechnologien – ABC-Schutz

des Wehrwissenschaftlichen Instituts für Werk- und Betriebsstoffe

B 4

Direktorin/Direktor

bei der ...
(Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf eine konkrete gewerbliche Berufsgenossenschaft [Anlage 1 SGB VII] oder die „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ hinweist, der der Amtsinhaber angehört.)

der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

einer Wehrtechnischen Dienststelle

in der Bundesfernstraßenverwaltung7

Erste Direktorin/Erster Direktor

bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

beim Bundesinstitut für Berufsbildung

als Leiter des Forschungsbereichs und als der ständige Vertreter des Präsidenten

beim Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr

als der ständige Vertreter des Kommandeurs

im Bundeskriminalamt

beim Bundesamt für Verfassungsschutz
(Die Amtsinhaber sind berechtigt, die Amtsbezeichnung „Direktor“ ohne Zusatz zu führen.)

Präsidentin/Präsident

des Beschaffungsamts des BMI

des Bundessortenamts

einer Bundespolizeidirektion

B 5

Direktorin/Direktor

bei der ...
(Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf eine konkrete gewerbliche Berufsgenossenschaft [Anlage 1 SGB VII] oder die „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ hinweist, der der Amtsinhaber angehört.)

Direktorin und Professorin/Direktor und Professor

bei der Bundesagentur für Arbeit

als Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

der Stiftung Jüdisches Museum Berlin

Erste Direktorin/Erster Direktor

der Unfallversicherung Bund und Bahn

Oberdirektorin/Oberdirektor

bei der Bundesagentur für Arbeit

als Geschäftsführer bei der Zentrale

B 5

Oberirektorin/Oberdirektor


als Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion

Präsidentin/Präsident

der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich

des Bundesamts für Naturschutz

des Bundessprachenamts

des Fernstraßen-Bundesamts

Präsidentin und Professorin/Präsident und Professor

der Bundesanstalt für Straßenwesen

der Stiftung Deutsches Historisches Museum

der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie

des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie

B 6

Direktorin/Direktor

bei der ...
(Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf eine konkrete gewerbliche Berufsgenossenschaft [Anlage 1 SGB VII] oder die „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ hinweist, der der Amtsinhaber angehört.)

beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

als der leitende Beamte

beim Bundesrechnungshof

der ...
(Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf eine konkrete gewerbliche Berufsgenossenschaft [Anlage 1 SGB VII] oder die „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ hinweist, der der Amtsinhaber angehört.)

als Geschäftsführer (§ 36 Abs. 1 SGB IV) oder Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung (§ 36 Abs. 4 SGB IV)

im Bundesarchiv8

Direktorin und Professorin/Direktor und Professor

bei der Bundesagentur für Arbeit

als Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

Erste Direktorin/Erster Direktor

bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

B 6

Erste Direktorin/Erster Direktor

beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

beim Bundesnachrichtendienst
(Die Amtsinhaber sind berechtigt, die Amtsbezeichnung „Erster Direktor“ ohne Zusatz zu führen.)

beim Luftfahrtamt der Bundeswehr

als der ständige Vertreter des Amtschefs

beim Planungsamt der Bundeswehr

als der ständige Vertreter des Amtschefs

Oberdirektorin/Oberdirektor

bei der Bundesagentur für Arbeit

als Geschäftsführer bei der Zentrale

als Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion

Präsidentin/Präsident

der Bundesfinanzakademie

der Bundespolizeiakademie9

-

der Bundeszentrale für politische Bildung

-

des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

des Bundesamts für Logistik und Mobilität

des Bundesamts für Strahlenschutz

des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen und des Bundesausgleichsamts

des Bundeseisenbahnvermögens

des Deutschen Wetterdienstes

des Eisenbahn-Bundesamts

des Kraftfahrt-Bundesamts

des Luftfahrt-Bundesamts

einer Bundespolizeidirektion

Präsidentin und Professorin/Präsident und Professor

der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

des Bundesinstituts für Risikobewertung

des Deutschen Archäologischen Instituts

des Friedrich-Loeffler-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit

B 6

Präsidentin und Professorin/Präsident und Professor

des Johann Heinrich von Thünen-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei

des Julius Kühn-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen

des Max Rubner-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel

B 7

Direktorin/Direktor

bei der ...
(Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf eine konkrete gewerbliche Berufsgenossenschaft [Anlage 1 SGB VII] oder die „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ hinweist, der der Amtsinhaber angehört.)

bei der deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung

der ...
(Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf eine konkrete gewerbliche Berufsgenossenschaft [Anlage 1 SGB VII] oder die „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ hinweist, der der Amtsinhaber angehört.)

als Geschäftsführer (§ 36 Abs. 1 SGB IV) oder Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung (§ 36 Abs. 4 SGB IV)

Oberdirektorin/Oberdirektor

bei der Bundesagentur für Arbeit

als Geschäftsführer bei der Zentrale10

Präsidentin/Präsident

der Bundesakademie für Sicherheitspolitik

des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten11

der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

des Bildungszentrums der Bundeswehr

des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung

des Bundesamts für Justiz

des Bundesarchivs

des Bundesinstituts für Berufsbildung

des Bundesamts für den Militärischen Abschirmdienst

des Planungsamts der Bundeswehr

B 7

Präsidentin und Professorin/Präsident und Professor

der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

des Paul-Ehrlich-Instituts

B 8

Direktorin/Direktor

bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

als Mitglied des Direktoriums

der...
(Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf eine konkrete gewerbliche Berufsgenossenschaft [Anlage 1 SGB VII] hinweist, der der Amtsinhaber angehört.)

als Geschäftsführer (§ 36 Abs. 1 SGB IV) oder Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung (§ 36 Abs. 4 SGB IV)

Erste Direktorin/Erster Direktor

der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

als Geschäftsführer oder Vorsitzender der Geschäftsführung

Präsidentin/Präsident

der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung12

der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik

des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

des Bundeskartellamts

des Bundeszentralamts für Steuern

des Deutschen Patent- und Markenamts

des Statistischen Bundesamts

des Umweltbundesamts

Präsidentin und Professorin/Präsident und Professor

der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte

des Robert-Koch-Instituts13

B 9

Präsidentin/Präsident

der Generalzolldirektion

des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr

B 9

Präsidentin/Präsident

des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

des Bundesamts für Soziale Sicherung

des Bundesamts für Verfassungsschutz

des Bundeskriminalamts

des Bundesnachrichtendienstes

des Bundespolizeipräsidiums

des Bundesverwaltungsamts



1
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 3 oder in der A-Besoldung.


2
Gilt nur für den derzeitigen Amtsinhaber (2021) und längstens bis 30. September 2027.


3
Dieses Amt darf nur Beamtinnen und Beamten übertragen werden, die nach § 3 Fernstraßen-Überleitungsgesetz aus einer Landesstraßenbauverwaltung statuswahrend zum Fernstraßen-Bundesamt versetzt wurden.


4
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 2 oder in der A-Besoldung.


5
Das Einvernehmen für die Bewertung des Dienstpostens nach Besoldungsgruppe B 3 erfolgt ausschließlich für den derzeitigen Amtsinhaber und wird zeitlich auf die Dauer seiner Wahrnehmung der Funktion beschränkt.


6
Dieses Amt darf nur Beamtinnen und Beamten übertragen werden, die nach § 3 Fernstraßen-Überleitungsgesetz aus einer Landesstraßenbauverwaltung statuswahrend zum Fernstraßen-Bundesamt versetzt wurden.


7
Dieses Amt darf nur Beamtinnen und Beamten übertragen werden, die nach § 3 Fernstraßen-Überleitungsgesetz aus einer Landesstraßenbauverwaltung statuswahrend zum Fernstraßen-Bundesamt versetzt wurden.


8
Gilt nur für den derzeitigen Amtsinhaber (2021).


9
Gilt nur für den derzeitigen Amtsinhaber (2020).


10
Für höchstens einen Geschäftsführer, dessen Funktion sich von denen der Geschäftsführer in den Besoldungsgruppen B 5 und B 6 abhebt.


11
Gilt nur für den derzeitigen Amtsinhaber (2022).


12
Gilt nur für den derzeitigen Amtsinhaber (2022).


13
Nur für den derzeitigen Amtsinhaber (2021).


Stand: 13. Februar 2023