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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschift 2009 - WoGVwV 2009)

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Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Neuregelung
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009
(Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 – WoGVwV 2009)


Vom 29. April 2009


Nach Artikel 85 Abs. 2 des Grundgesetzes wird folgende allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen:


Artikel 1
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009
(Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 – WoGVwV)



Inhaltsverzeichnis


Abkürzungsverzeichnis

Teil A

Wohngeldgesetz (WoGG)

Teil B

Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) – Allgemeiner Teil –

Teil C

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)


- Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -

Teil D

Schlussvorschriften



Artikel 2
Aufhebung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2002


Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2002 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Dezember 2001 (BAnz. Nr. 11a vom 17. Januar 2002) wird aufgehoben.


Der Bundesrat hat zugestimmt.


Berlin, den 29. April 2009



Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel



Der Bundesminister
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

W. Tiefensee



Anlagenverzeichnis

Anlage 1

Wohngeld für ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied

Anlage 2

Wohngeld für zwei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder

Anlage 3

Wohngeld für drei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder

Anlage 4

Wohngeld für vier zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder

Anlage 5

Wohngeld für fünf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder

Anlage 6

Wohngeld für sechs zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder

Anlage 7

Wohngeld für sieben zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder

Anlage 8

Wohngeld für acht zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder

Anlage 9

Formblatt E 1

Anlage 10

Formblatt E 2

Anlage 11

Formblatt E 3