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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

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Anordnung
über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern


vom 29. Februar 2008

Fundstelle: GMBl. 2008 Nr. 13, S. 262



I.

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBL I S. 1286) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundes


a)
der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15
-
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes,
-
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesverwaltungsamtes und des Bundesausgleichsamtes,
-
der Präsidentin und Professorin oder dem Präsidenten und Professor des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie,
-
der Direktorin oder dem Direktor des Bundesinstituts für Sportwissenschaft,
-
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik,
-
der Direktorin oder dem Direktor des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern,
-
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe,
-
der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk,
-
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge,
-
der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung,
-
der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,

b)
der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15, C 1 bis C 2 und W2
-
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes,
-
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz,
-
der Präsidentin oder dem Präsidenten der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung für die Beamtinnen und Beamten des Zentralbereichs und den Fachbereich Allgemeine innere Verwaltung,

c)
der Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst) bis A 15
-
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums für ihren oder seinen Geschäftsbereich einschließlich der eigenen Behörde, d) der Besoldungsgruppen A 2 bis A 13 (gehobener Dienst)
-
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums ausschließlich für die Beamtinnen und Beamten der eigenen Behörde,
-
der Präsidentin oder dem Präsidenten einer Bundespolizeidirektion und der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundespolizeiakademie jeweils für ihren oder seinen Geschäftsbereich einschließlich der eigenen Behörde.


II.

Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der unter Abschnitt I genannten Beamtinnen und Beamten vor. Diese Regelung gilt entsprechend für die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums gegenüber ihrem oder seinem Geschäftsbereich.



III.

Diese Anordnung tritt am 1. März 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern vom 9. August 2007 (GMBl I S. 766) außer Kraft.



Berlin, den 29. Februar 2008

Z 1 - 001 061/4


Der Bundesminister des Innern
Dr. Schäuble