Sonderurlaub für die Teilnahme an Veranstaltungen des Deutsch-Französischen Jugendwerks
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| Der Bundesminister des Innern | 53 | Bonn, den 28. September 1966 Rheindorfer Straße 198 Fernruf: 600 5638 oder 6001 (Vermittlung) |
| - II A 2 - 211 413/48 - | |
Abschrift
An den
Herrn Bundesminister für
Familie und Jugend
552 Bad Godesberg
| Betr.: | Sonderurlaub für die Teilnahme an Veranstaltungen des Deutsch- |
| Bezug: | Ihr Schreiben vom 5. August 1966 - III/1 - 1070 - 1 - |
| Anlg.: | - 1 - |
Ich erkläre mich damit einverstanden, daß Bundesbeamten und Richtern im Bundesdienst für eine Tätigkeit als ehrenamtlicher Jugendgruppenleiter bei Veranstaltungen des Deutsch-Französischen Jugendwerks Sonderurlaub unter Fortzahlung der Dienstbezüge gewährt wird. § 7 Satz 1 Nr. 4 und 8 der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst vom 18. August 1965 (BGBl. I S. 902) sind entsprechend anzuwenden.
Ich bin ferner damit einverstanden, daß vorstehende Regelung auf Angestellte und Arbeiter des Bundes nach Maßgabe des Abschnittes I Nr. 1 Buchst. e) zu Nr. 4 meines Rundschreibens vom 27. August 1965 - II B 2 - 220 223/17 - außertariflich Anwendung findet.
Im Auftrag
Hering
An die
obersten Bundesbehörden
Bonn/ Bad Godesberg
Vorstehende Abschrift übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
