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Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Bereich des Bundesministers der Verteidigung

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VMBl 1973 S. 369


Allgemeine Anordnung
über die Übertragung von Zuständigkeiten
zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Bereich des Bundesministers der Verteidigung
Vom 27. September 1973
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In der Fassung vom 4. April 2007 (VMBl 2007 S. 69)



A. Übertragung von Zuständigkeiten

Auf Grund des § 23 Abs.4 Satz 1 der Wehrbeschwerdeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 1972 (Bundesgesetzblatt I S. 1737, ber. S. 1906)2 übertrage ich meine Zuständigkeit, über die Beschwerde in Angelegenheiten nach § 23 Abs. 1 der Wehrbeschwerdeordnung zu entscheiden, auf die Behörde oder militärische Dienststelle, die den mit der Beschwerde angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat. Richtet sich die Beschwerde gegen einen Verwaltungsakt einer Bundeswehrverwaltungsstelle im Ausland, übertrage ich die Entscheidungsbefugnis dem Bundesamt für Wehrverwaltung.



B. Vorbehaltsklausel

1.
Abweichend von Abschnitt A bleibt es bei meiner Zuständigkeit bei Beschwerden gegen Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten:

a)
Statusangelegenheiten der Soldaten in meiner Personalführung;

b)
bei Entscheidungen einer anderen als der in Abschnitt A Satz 2 genannten Dienststelle der Bundeswehr im Ausland mit Ausnahme von Entscheidungen über Schadensersatzansprüche.

2.
Meine Befugnis, in Einzelfällen die nach Abschnitt A übertragene Zuständigkeit wieder an mich zu ziehen, bleibt unberührt.


C. Übergangsregelung

Diese Anordnung findet keine Anwendung auf Beschwerden, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung eingelegt worden sind.



D. Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am ersten Tage des auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonats in Kraft.



Bonn, den 27. September 1973


Der Bundesminister der Verteidigung

Georg Leber



Federführung: VR I 5 - Az 25-05-10-06