Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden -DA-)
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Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Personenstandsgesetz
(Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA -)
Vom 27. Juli 2000
i.d.F. vom 15. August 2007
Die Fassung berücksichtigt
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- die Fassung der Bekanntmachung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 20. Januar 1999 (BAnz. Nr. 27a vom 10. Februar 1999),
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- die Vierzehnte allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden – DA –) vom 26. November 1999 (BAnz. S. 19 669),
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- die Fünfzehnte allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden – DA –) vom 26. Juli 2001 (BAnz. S. 16 289),
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- die Sechzehnte allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden – DA –) vom 10. Juli 2002 (BAnz. S. 16 025),
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- die Siebzehnte allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden – DA –) vom 27. März 2003 (BAnz. S. 6 577),
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- die Achtzehnte allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA - (18. DA-ÄndVwV) - Vom 14. April 2005
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- die Neunzehnte allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA - (19. DA-ÄndVwV) - Vom 15. August 2007
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- die Neunzehnte Bekanntmachung von Änderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden – DA –) vom 17. Januar 2000 (BAnz. S. 1957).
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- die Zwanzigste Bekanntmachung von Änderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden – DA –) vom 10. Juni 2002 (BAnz. S. 14 786).
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- die Einundzwanzigste Bekanntmachung von Änderungen der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA - vom 8. März 2005 (GMBl 2005 S. 782 )
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- die Zweiundzwanzigste Bekanntmachung von Änderungen der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA Vom 18. Juni 2007
Erster Teil - Allgemeines - Abschnitte 1-14 (§§ 1-126a)
Zweiter Teil - Eheschließung und Heiratsbuch - Abschnitte 15-20 (§§ 127-222)
Dritter Teil - Familienbuch - Abschnitte 21-28 (§§ 223-252)
Vierter Teil - Geburtenbuch - Abschnitte 29-33 (§§ 253-324)
Fünfter Teil - Sterbebuch - Abschnitte 34-37 (§§ 325-366)
Sechster Teil - Besondere Aufgaben des Standesbeamten - Abschnitte 38-42 (§§ 367-402)
