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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden -DA-)

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Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Personenstandsgesetz
(Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA -)

Vom 27. Juli 2000
i.d.F. vom 15. August 2007



Die Fassung berücksichtigt


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die Fassung der Bekanntmachung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 20. Januar 1999 (BAnz. Nr. 27a vom 10. Februar 1999),

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die Vierzehnte allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden – DA –) vom 26. November 1999 (BAnz. S. 19 669),

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die Fünfzehnte allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden – DA –) vom 26. Juli 2001 (BAnz. S. 16 289),

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die Sechzehnte allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden – DA –) vom 10. Juli 2002 (BAnz. S. 16 025),

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die Siebzehnte allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden – DA –) vom 27. März 2003 (BAnz. S. 6 577),

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die Achtzehnte allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA - (18. DA-ÄndVwV) - Vom 14. April 2005

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die Neunzehnte allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA - (19. DA-ÄndVwV) - Vom 15. August 2007


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die Neunzehnte Bekanntmachung von Änderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden – DA –) vom 17. Januar 2000 (BAnz. S. 1957).

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die Zwanzigste Bekanntmachung von Änderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden – DA –) vom 10. Juni 2002 (BAnz. S. 14 786).

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die Einundzwanzigste Bekanntmachung von Änderungen der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA - vom 8. März 2005 (GMBl 2005 S. 782 )

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die Zweiundzwanzigste Bekanntmachung von Änderungen der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA Vom 18. Juni 2007


Inhaltsverzeichnis


Erster Teil - Allgemeines - Abschnitte 1-14 (§§ 1-126a)

Zweiter Teil - Eheschließung und Heiratsbuch - Abschnitte 15-20 (§§ 127-222)

Dritter Teil - Familienbuch - Abschnitte 21-28 (§§ 223-252)

Vierter Teil - Geburtenbuch - Abschnitte 29-33 (§§ 253-324)

Fünfter Teil - Sterbebuch - Abschnitte 34-37 (§§ 325-366)

Sechster Teil - Besondere Aufgaben des Standesbeamten - Abschnitte 38-42 (§§ 367-402)

Siebenter Teil - Schlussvorschriften (§ 403)