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Maßnahmen zur Versorgung mit mineralischen Rohstoffen

Zurück zur Teilliste Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie



Das Bundesministerium für Wirtschaft gibt bekannt:



Am 26. Juni 1970 hat die Bundesregierung ein Programm zur Sicherung der Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit mineralischen Rohstoffen beschlossen. Die Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, insbesondere im Bereich der metallerzeugenden, -verarbeitenden und –exportierenden Industrie, setzt einen störungsfreien Bezug von mineralischen Rohstoffen voraus. Diese Voraussetzung ist beim heutigen Stand der Importabhängigkeit bei wichtigen Basismetallen wie z. B. Kupfer, Blei und Zink, des unzureichenden Zugangs zu ausländischen Lagerstätten und der mangelhaften Integration Deutschlands in die internationale Berg- und Rohstoffwirtschaft nicht gewährleistet. Um die notwendigen Initiativen der deutschen Industrie auf diesem Gebiet zu fördern, hat die Bundesregierung folgende Maßnahmen beschlossen:



1.
Laufende Beobachtung der internationalen Märkte und Erarbeitung von Angebots- und Nachfrageprognosen. Diese Arbeiten sollen durch die Bundesanstalt für Bodenforschung in Hannover und das deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin in engem Kontakt mit der Wirtschaft ausgeführt werden.


2.
Verstärkte Mitwirkung der Bundesanstalt für Bodenforschung bei der Prospektion ausländischer Lagerstätten. Die Bundesanstalt soll insbesondere Vorschläge zur Aufsuchung von mineralischen Rohstoffen im Ausland ausarbeiten und darüber hinaus die Prospektionsarbeiten deutscher Unternehmen durch den Einsatz ihrer Experten unterstützen.


3.
Gewährung von bedingt rückzahlbaren Zuschüssen für Prospektions- und Explorationsarbeiten und Wirtschaftlichkeitsstudien bei ausgewählten ausländischen Rohstoffprojekten. Richtlinien, die näheres über die Vergabe dieser Mittel regeln, sollen in Kürze erlassen werden. Mit dem Anlauf dieser Maßnahme wird zu Beginn des Jahres 1971 gerechnet.


4.
Ferner soll die Übernahme von Garantieleistungen des Bundes zur Erleichterung bergbaulicher Investitionen im Ausland, soweit möglich, unter Berücksichtigung der Besonderheit bergbaulicher Investitionen (spezifische bergbauliche Risiken, lange Anlaufzeiten, hohe Investitionsbeträge) wie auch der speziell rohstoffbezogenen Gesichtspunkte geprüft werden.


Bei den Garantieleistungen für ungebundene Finanzkredite, die zur Erlangung langfristiger Lieferverträge von besonderer Bedeutung sind, sollen bergbauliche und rohstoffbezogene Gesichtspunkte auch künftig verstärkt berücksichtig werden.


5.
Schließlich soll festgestellt werden, inwieweit in vergleichbaren Industrienationen für bergbauliche Investitionen im Ausland finanzielle Erleichterungen oder Anreize, auch steuerlicher Art, gewährt werden, ob und gegebenenfalls inwieweit im internationalen Vergleich eine Schlechterstellung deutscher Investoren besteht, die Anlass zu Überlegungen über weitere deutsche Maßnahmen bietet.