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Erlass; Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes

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Erlass

Vergabe- und Vertragshandbuch für
die Baumaßnahmen des Bundes



Fundstelle: GMBl 2019 Nr. 37, S. 706



hier:

Aktualisierung auf den Stand 2019

Bezug: 

Erlass B I 7 – 81064.02/01 vom 8.12.2017



I



Das Vergabehandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (VHB) wurde mit Erlass vom 8. Dezember 2017 eingeführt.



II



Im Februar dieses Jahres wurde die VOB/A 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht und der Abschnitt 1 für den Bundeshochbau per Erlass vom 20. Februar 2019 zur Anwendung vorgeschrieben. Die Abschnitte 2 und 3 bedurften der Änderung der statischen Verweise in der Vergabeverordnung bzw. in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit. Die Bekanntmachung der entsprechenden Änderungsverordnung ist im BGBl. I Nr. 27 S. 1082 vom 17. Juli 2019 erfolgt.



Die Änderungen der VOB/A führen zu Anpassungen an den Formblättern und Richtlinien des VHB. Darüber hinaus wurden die Formblätter für vertragsrechtliches Einschreiten des Auftraggebers stärker aufgegliedert und der Bereich der Rahmenvereinbarungen neu strukturiert.



III



Die Änderungen sind in der Anlage „Dokumentation der Änderungen“ im Einzelnen aufgeführt und kurz begründet, in der Lesefassung sind die Änderungen gekennzeichnet, soweit es sich nicht um neue Formblätter handelt oder die Änderungen nahezu das ganze Formblatt betreffen.



1
Anpassung an die VOB/A


Die Änderungen der VOB/A wirken sich auf viele Teile des VHB aus. Während einige Regelungen, z. B. die Gleichstellung von Öffentlicher Ausschreibung und Beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb, inhaltlich „nur“ die Anpassung von Richtlinien (111, Anhang 13) nach sich ziehen, führen andere zur Änderung zahlreicher Formblätter, wenn auch teilweise nur redaktionell, und eine zur Einführung eines neuen Formblattes.



Die mit der Gleichstellung der o. g. Verfahren einhergehende stärkere Formalisierung des Teilnahmewettbewerbs hat hingegen auch Auswirkungen auf das Bekanntmachungsformblatt 122, weil dort bei Begrenzung der Zahl der zur Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehenen Bewerber auch eine Angabe erfolgen muss, wie die Vergabestelle die entsprechenden Bewerber auswählen will.



Eine weitere Formalisierung des Teilnahmewettbewerbes, wie es etwa Bundeswasserstraßenbau, Bundesfernstraßenbau und diverse Länder durch Formblätter für Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb und einen Teilnahmeantrag (angelehnt an die Formblätter „Aufforderung zur Angebotsabgabe“, „Teilnahmebedingungen“ und „Angebotsschreiben“) vorsehen, wurde in der Arbeitsgruppe Vergabehandbuch diskutiert und (vorläufig) verworfen. Sinnvoll erschien allenfalls eine Vorgabe für einen Teilnahmeantrag, weil das die Auswertung für die Vergabestellen erleichtern würde, wenn nicht jeder Bewerber seine Unterlagen nach „eigenem System“ zusammenstellen und einreichen würde, sondern sich Angaben und Erklärungen zu gleichen Sachverhalten an gleicher Stelle eines bestimmten Dokumentes wiederfinden würden. An die Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ herangetragen wurde der Wunsch nach einer solchen Formalisierung und Vereinheitlichung jedoch nur aus einem einzigen Land, so dass die Arbeitsgruppe zunächst die dortigen Erfahrungen abwarten will.



Die Aufnahme eines Direktauftrages hat Eingang in die Richtlinien 111 und 340 gefunden. Der Bestellschein und die zugehörige Richtlinie sind zwar für vereinfachte Freihändige Vergaben vorgesehen, das Bestellscheinverfahren sieht aber regelmäßig nach wie vor Wettbewerb vor. Direktaufträge können ohne Einhaltung einer Form (also z. B. auch mündlich) erteilt werden. Da die Auftragserteilung für die rechnungsbegründenden Unterlagen jedoch in der Regel dokumentiert sein muss (Vermerk über mündliche Auftragserteilung, Bestätigung auf einem Angebot, dgl.), bietet sich als weitere Möglichkeit die Nutzung des Bestellscheins an, wobei hier weder Gegenangebote eingeholt werden brauchen noch eine Begründung für die Art der Vergabe erforderlich ist.



Die mit der neuen Nachforderungsregelung einhergehenden Änderungen schlagen sich in vielen Formblättern und Richtlinien nieder. Die Möglichkeit, ausnahmsweise auf die Nachforderung zu verzichten, zog Ergänzungen in den Formblättern für den Vergabevermerk (hier Formblatt 111), Bekanntmachungsformblättern, Aufforderungen zur Angebotsabgabe und Absageschreiben nach sich.



Daneben führte die für den möglichen Verzicht auf Nachforderung aufgenommene Kompensationsregelung (§ 8 Absatz 2 Nummer 5 VOB/A) zur Benennung aller im Vergabeverfahren geforderten Unterlagen an zentraler Stelle zur Einführung eines neuen Formblattes. Hier war es der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ wichtig, für Klarheit auf beiden Seiten zu sorgen. Obwohl nicht zwingend gefordert, wurde vorgesehen, dass auch alle Positionen benannt werden müssen, in denen Produktangaben gefordert sind. Das dient auch dem Zweck, vor Einleitung des Vergabeverfahrens Überprüfungen zu erleichtern, ob tatsächlich in allen genannten Positionen Produktangaben erforderlich sind. Für Positionen ohne Produktabfrage verspricht der Bieter mit Abgabe eines Preises die in der Leistungsbeschreibung benannten Anforderungen. Er darf damit im Ausführungsstadium weder ein Produkt einbauen, das diese Anforderungen nicht erfüllen würde, noch kann er sich erfolgreich darauf berufen, das „falsche“ Produkt seiner Kalkulation zugrunde gelegt zu haben und für ein dem Vertrag entsprechendes Produkt Mehrkosten geltend machen. Demgegenüber führen im Vergabeverfahren benannte, nicht den Bedingungen entsprechende Produktangaben zum zwingenden Angebotsausschluss, ein Austausch ist vergaberechtlich unzulässig.



Das neue Formblatt 216 kann den Unternehmern als Checkliste dienen, ob alle geforderten Unterlagen dem Angebot beigefügt bzw. für vorbehaltene Anforderung bereitgehalten wurden und der Vergabestelle einerseits als Unterstützung, ob alle benötigten Unterlagen aufgeführt sind und andererseits dann wiederum zur Kontrolle der eingereichten Unterlagen. Zwar gibt es bei diesem Formblatt scheinbare Überschneidungen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Jedoch handelt es sich bei letzterer um ein Anlagenverzeichnis, d. h. um eine Liste, welche Formblätter im „Paket“ Vergabeunterlagen enthalten sind. Daran ändert auch die Tatsache, dass den einzelnen Buchstaben dieses Anlagenverzeichnisses eine Erläuterung mitgegeben wird, was der Bieter mit der entsprechenden Anlage machen soll, nichts. Insofern ist weder das Anlagenverzeichnis noch die Auflistung der geforderten Unterlage im neuen Formblatt 216 entbehrlich.



Eine Angabe, ob in dem betreffenden Vergabeverfahren nicht nachgefordert wird, ist neben der Bekanntmachung auch in der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen. Das ist einerseits erforderlich, weil ein möglicher Ausschluss der Nachforderung auch in Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung denkbar ist, andererseits vereinfacht es dem Unternehmen das Auffinden der entsprechenden Angabe. In der Aufforderung zur Angebotsabgabe wurde hierfür (einheitlich für Bundeshochbau, Bundeswasserstraßenbau und Bundesfernstraßenbau) die Nummer 4 (alt: Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen) neu strukturiert.



In die Aufforderung zur Angebotsabgabe haben auch die neuen Regelungen zur Zulassung/Nichtzulassung von mehr als einem Hauptangebot sowie die Bekanntgabe der Zuschlagskriterien Eingang gefunden. Bei Ersterem gilt in allen drei Abschnitten der VOB/A 2019 der Grundsatz „zugelassen, wenn nicht ausdrücklich ausgeschlossen“, was folgerichtig im Formblatt 111 zu einer Begründungspflicht bei Nichtzulassung oder Einschränkung führt.



Hinsichtlich der Bekanntgabe der Zuschlagskriterien sind die Verfahren im Ober- und Unterschwellenbereich nun gleichgestellt, d. h. die bisherige „freie“ Nummer 6 ist jetzt auch (wegen der Aufnahme der Regelungen zur Zulassung von mehr als einem Hauptangebot als neue Nummer 7) im Unterschwellenbereich belegt.



2
Weitere Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln im Bundesbau“


2.1
Eigenerklärung zur Eignung


Neben redaktionellen Anpassungen an die neuen Regelungen der VOB/A wird im Teilnahmewettbewerb auf die Angaben zum Personal und die Referenzbescheinigungen als Anlagen zum Teilnahmeantrag verzichtet. Da die Angaben zu Referenzprojekten jedoch in der Regel ausschlaggebend für die Bewertung der Eignung sind, muss zunächst eine Referenzliste vorgelegt werden. Die Referenzbescheinigungen mit Angaben des Referenzgebers müssen hingegen nur die Bewerber vorlegen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen.



Die Angaben darüber, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter beeinträchtigt, wurden neu gegliedert und erweitert. Der Bieter kann künftig zum einen auch ankreuzen, dass (fakultative) Ausschlussgründe vorliegen, und zum andern eine Erklärung abgeben, dass zwar Ausschlussgründe vorliegen, das Unternehmen aber Selbstreinigungsmaßnahmen durchgeführt hat. Darüber hinaus wurde auf die Aufzählung der einzelnen Straftatbestände verzichtet und stattdessen ein Verweis auf § 6e EU VOB/A aufgenommen, der (analog) auch im Unterschwellenbereich für die Prüfung der Zuverlässigkeit herangezogen werden kann (und soll).



Neu strukturiert wurde auch der Teil mit den Angaben zu Registereintragungen, hier wurden insbesondere die den Bewerbern/Bietern möglichen Erklärungen mit den geforderten Nachweisen synchronisiert.



2.2
Verzicht auf die Angabe der natürlichen Person, die die Angebotserklärung abgegeben hat


Die Umsetzung der mit der VOB/A 2016 eröffneten Möglichkeit, Angebote in Textform einzureichen, wurde seinerzeit für den Bundesbau (alle drei Bereiche) so umgesetzt, dass neben dem Firmennamen auch der Name der natürlichen Person, die das Angebot eingereicht hat, anzugeben war. Die dahinter stehende Absicht war, Papierangebot und elektronisch übermitteltes Angebot in Textform gleich zu behandeln. Das hat sich in der Praxis nicht bewährt. Teilweise wurde der Firmenname erneut angegeben, teilweise wurde das Angebotsschreiben (nicht leserlich) unterschrieben und anschließend eingescannt.



Die Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln für den Bundesbau“ hat sich daher dazu entschlossen, auf die Benennung der natürlichen Person zu verzichten. Weder für eine Gleichstellung mit zu unterschreibenden Angeboten noch für eine Prüfung, ob die Angebotsabgabe durch eine berechtigte Person erfolgte, wird eine Notwendigkeit gesehen. Darüber hinaus führt auch die Zulassung elektronischer Siegel dazu, dass die das Siegel verwendende Person dem Auftraggeber nicht namentlich bekannt ist.



Das mit dem Verzicht einhergehende Risiko des Bestreitens der Angebotsangabe durch die Firma wird als gering eingeschätzt und angesichts des anderweitig erforderlichen Ausschlusses in Kauf genommen.



Es wird für elektronisch übermittelte Angebote in Textform daher künftig ausreichen, dass zu erkennen ist, welcher Bieter es eingereicht hat. Das Unterschriftsfeld im Angebotsschreiben muss künftig nur bei schriftlichen Angeboten ausgefüllt sein. Bei (allen) elektronisch übermittelten Angeboten kann es unausgefüllt sein, solange sich aus dem Angebot ergibt, wer es eingereicht hat und solange es die ggf. geforderte Signatur/Siegel enthält.



Alle Aufforderungen zur Angebotsabgabe und Angebotsschreiben wurden entsprechend angepasst.



2.3
Aufforderungen zur Angebotsabgabe


Die Kommunikation wurde um eine dritte Option erweitert, bei der die Abwicklung des Vergabeverfahrens bis einschließlich Angebotsöffnung über die Vergabeplattform erfolgt, die An- oder Nachforderung von Unterlagen, ggf. die Aufklärung des Angebotsinhaltes, die Informations- und Absageschreiben sowie das Auftragsschreiben auch schriftlich oder in Textform gefordert/eingereicht werden können. Dahinter steht die Überlegung, dass die Kommunikation durch die Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist parallel mit allen Bietern erfolgt, während nach Öffnung der Angebote individuell mit jeweils nur einem Bieter kommuniziert wird und in den Prozess weitere Organisationseinheiten oder freiberuflich Tätige eingebunden sind, die möglicherweise keinen Zugriff auf die Plattform haben. Jedenfalls für die nationalen Vergabeverfahren lässt die VOB/A eine solche Herangehensweise aus hiesiger Sicht zu. In EU-Verfahren müssten Interessenten/Bieter h. E. eine solche Verfahrensweise zunächst rügen, so dass die Vergabestelle noch die Möglichkeit hätte, das Verfahren entsprechend zu ändern. Es ist jedoch nicht ersichtlich, inwiefern eine „geteilte“ Kommunikation einen Bieter benachteiligen könnte.



Die Nummer 3 (Unterlagen) erhält eine neue Struktur unter Einbindung der Nachforderung und folgt dem vorgesehenen Verfahren in § 16a VOB/A (nur solche Unterlagen werden nachgefordert, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war). Um in allen drei Bundesbaubereichen die gleiche Struktur zu wahren, bleibt im Bundeshochbau die Nummer 3.2 frei, während z. B. im Bundesfernstraßenbau hier geforderte Unterlagen zu Zuschlagskriterien eingetragen werden. Die Nachforderungsregelung sieht drei Optionen vor, wobei die Option „teilweise nachgefordert und zwar folgende Unterlagen“ im Bundeshochbau und Bundeswasserstraßenbau vorgesehen sind. Im Bundesfernstraßenbau wird die entsprechende Regelung (§ 16a Absatz 3 VOB/A) so ausgelegt, dass nur „nachgefordert“ oder „nicht nachgefordert“ zulässig ist, während in den beiden anderen Bereichen aufgrund der „Oder-Verknüpfung“ eine höhere Flexibilität eingeräumt wird.



Für den Fall, dass in einem Vergabeverfahren nur wenige Unterlagen im Sinne von § 8 Absatz 2 Nummer 5 VOB/A erforderlich sind, kann auf das neue Formblatt verzichtet werden und die Unterlagen können in Nummer 3.1 und 3.4 aufgeführt werden.



2.4
Aufgabe der Zusätzlichen Vertragsbedingungen


Im Zuge der Einführung des VHB 2017 waren zum Erhalt der Privilegierung der VOB/B die Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen einer kritischen Kontrolle unterzogen und „radikal“ reduziert worden. Daneben fand eine Verlagerung von den für jeden Vertrag zutreffenden Teilen der Besonderen in die Zusätzlichen Vertragsbedingungen statt. Das führte im Bereich der Sicherheitsleistungen dazu, dass von der Vergabestelle in den Besonderen Vertragsbedingungen ein Kreuz gesetzt werden musste, wenn keine Vertragserfüllungssicherheit gefordert war, hinsichtlich der Mängelansprüchesicherheit musste hingegen ein Kreuz gesetzt werden, wenn sie zu stellen war.



Die Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln im Bundesbau“ einigte sich im Zuge der Umsetzung der Regelungen der VOB/A 2019 in die vereinheitlichten Formblätter darauf, auf Zusätzliche Vertragsbedingungen künftig ganz zu verzichten, um vertragliche Regelungen zu konzentrieren und damit das Vertragswerk einfacher zu gestalten. Das führt u.a. dazu, dass die Regelungen zu Sicherheitsleistungen wieder zusammengeführt werden. Um Plausibilitätskontrollen getätigter Eingaben zu ermöglichen, werden sowohl für die Vertragserfüllungssicherheit als auch für die Mängelansprüchesicherheit je zwei gegensätzliche Optionen vorgesehen, von denen jeweils nur eine ausgewählt werden kann. Die Regelung zum Bausteuerabzug „wandert“ als Erklärung ins Angebotsschreiben, die restlichen Regelungen werden in die Besonderen Vertragsbedingungen integriert.



3
Rahmenvereinbarungen


Nachdem einerseits Rahmenvereinbarungen auch in den Abschnitt 3 der VOB/A aufgenommen wurden und andererseits an die Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ die Bitte herangetragen wurde, nationale Rahmenvereinbarungen im Angebotsverfahren weiter zu öffnen, hat die Arbeitsgruppe beschlossen, den gesamten Bereich Rahmenvereinbarungen zusammenzufassen und neu zu strukturieren.



Ähnlich wie im Bereich 210 (Formblätter für Bauleistungen) wird es künftig getrennte Aufforderungen zur Angebotsabgabe und Teilnahmebedingungen, aber für das Angebotsverfahren gemeinsame Angebotsschreiben, Besondere Vertragsbedingungen, Rahmenvereinbarungen und Einzelaufträge geben. Im Auf- und Abgebotsverfahren (künftig unter der Bezeichnung Rahmenvereinbarung Bauunterhalt geführt) verbleibt es auch hinsichtlich Angebotsschreiben und Einzelauftrag bei abweichenden Formblättern.



4
Entfallene/neue Formblätter


Neben den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (FB 215, 615) entfällt das Formblatt 314, das eine zunehmend geringere Rolle spielt, da die Fragen und die Auskunftserteilung über die Plattform abgewickelt und auch dokumentiert wird.



Neu hinzugekommen sind das bereits erwähnte Formblatt 216 für die im Vergabeverfahren geforderten Unterlagen, ein Formblatt zu Besonderheiten bei Arbeiten in militärischen Liegenschaften, wenn weder Unterlagen (VS-)eingestuft noch Schutz- oder Sperrzonen i. S. der RiSBau eingerichtet sind, ein Formblatt für eine Preisgleitklausel für Rahmenvereinbarungen (615, vorgesehen für langfristige Rahmenvereinbarungen) und ein Hinweisblatt zum Datenschutz (, das aber noch nicht endgültig abgestimmt ist und daher gesondert eingeführt werden wird).



In einem neuen Anhang 14 findet sich eine Übersicht, welches VHB-Formblatt in welchem Vergabeverfahren/Auftrag zur Anwendung vorgesehen ist. Die Übersicht wird, zur Erleichterung ihrer Nutzung, auch in einer Excel-Datei mit der Möglichkeit zum Ausblenden nicht benötigter Spalten zur Verfügung gestellt. Damit wird auch der ihr auf den ersten Blick innewohnende Nachteil – die beträchtliche Größe – ausgeglichen. Inhaltlich sind den Vergabearten, unterschieden in die Bereiche Bauleistungen (national, EU, VS), Liefer- und Dienstleistungen (national, EU), Rahmenvereinbarungen für Bauleistungen (national, Bauunterhaltung, EU und VS) sowie NATO-Infrastrukturmaßnahmen die jeweils für das Vergabeverfahren und die Vertragsdurchführung vorgesehenen Formblätter zugeordnet. In Klammern aufgeführte Formblätter kommen in Abhängigkeit des Vergabeverfahrens/Auftrags zur Anwendung. Eine Besonderheit ergibt sich hinsichtlich des Formblattes 234 (Bieter-/Arbeitsgemeinschaft): Das Formblatt kann bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb zwar in der ersten Verfahrensstufe zur Anwendung kommen, wird aber nicht Bestandteil der Vergabeunterlagen.



IV



Die Aktualisierung des VHB 2017 auf den Stand 2019 ist ab 1. August 2019 anzuwenden. Formblätter, die in elektronische Systeme integriert werden müssen, sind spätestens ab dem 1. Februar 2020 anzuwenden.



Bis zur Umsetzung der Formblätter ist insbesondere zu Angaben zum Ausschluss der Nachforderung, zum Ausschluss der Möglichkeit, mehr als ein Hauptangebot abzugeben und zu den vorgesehenen Zuschlagskriterien in nationalen Vergabeverfahren die Nummer 10 des Formblattes Aufforderung zur Angebotsabgabe zu nutzen. Die im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen können ggf. auch in den Nummern 3.1 und 3.2 der (alten) Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt werden. Hinsichtlich des Verzichts auf die Benennung der natürlichen Person bei der Angebotsabgabe kann den Vergabeunterlagen ein Hinweisblatt mit Erläuterung der Vereinfachung beigefügt werden.



Die Formblätter: Aufforderung(en) zur Angebotsabgabe, Angebotsschreiben und Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen sind bevorzugt in die entsprechenden elektronischen Systeme umzusetzen.



Soweit mit diesem Erlass Formblätter, Richtlinien und Anhänge geändert werden, werden die entsprechenden Regelungen aus dem Bezugserlass B I 7 – 81064.02/01 vom 8. Dezember 2017 aufgehoben. Regelungen zu von der Aktualisierung nicht betroffenen Formblättern, Richtlinien und Anhängen bleiben unberührt.





Berlin, den 23. Juli 2019 

BWI7-70426/4#1



Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat



Im Auftrag

Christine Hammann





Nur per E-Mail
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Fachaufsicht führende Ebenen der Länder





Anlage



Dokumentation der Änderungen



Nummer
Formblatt/
Richtlinie    

Änderung in / bei

Art der Änderung

Begründung

1

Formblätter


1.1  

Teil 1 Vorbereitung der Vergabe

111

Vergabeart

Änderung der Bezeichnung: beschränkte Ausschreibung mit/ohne Teilnahmewettbewerb

Einführung der VOB/A 2019, 1. Abschnitt

mehrere Hauptangebote

neue Felder für die Angabe, ob die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot zugelassen ist, einschließlich Erweiterung des Begründungsfeldes für Nebenangebote um Angaben, falls die Abgabe von mehr als einem Haupangebot nicht zugelassen wird

Umsetzung VOB/A 2019

Nachforderung von Unterlagen

neue Felder für den vorgesehenen Umgang mit der Nachforderung von Unterlagen, einschließlich eines Begründungsfeldes, wenn die Nachforderung eingeschränkt bzw. ausgeschlossen werden soll

Umsetzung der VOB/A 2019

schutzwürdige Daten in den Vergabeunterlagen

Aufnahme von Feldern für die Beschränkung des (grundsätzlich freien) Zugangs zu Vergabeunterlagen in besonderen Situationen (für Vergabeunterlagen, die Verschlusssachen enthalten, bleibt es bei den bisherigen Regelungen)

Umsetzung VOB/A 2019

Verzicht auf bestimmte Eignungsnachweise

neue Felder für die Angabe von Eignungskriterien, auf deren Vorlage verzichtet werden soll incl. eines Begründungsfeldes

Umsetzung der VOB/A 2019, 1. Abschnitt

Firmenliste für Verfahren ohne Bekanntmachung

Streichung der Spalten 2 (FNR/nat. KZ) und 4 (Datum)

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Vereinfachung


113

Formblattkopf

Anpassung der Paragrafenverweise

Umsetzung der VOB/A 2019, 1. Abschnitt

Vergabeverfahren

Ergänzung „ohne Teilnahewettbewerb“

Umsetzung der VOB/A 2019, 1. Abschnitt


114

Nummer 4.3

Umbenennung in „Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise), Entfall von „Nachweise/Angaben“ in 4.3.1 und 4.3.2 (alt), neue Nummer 4.3.2 für Angaben zur vorgesehenen Nachforderung von Unterlagen

Anpassung an die Termini der VOB/A 2019, Angleichung an die in der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln für die Aufforderungen zu Angebotsabgabe beschlossene Neugliederung

114

Nummer 6 (neu)

Angabe, ob die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot zugelassen werden soll

Anpassung an die Termini der VOB/A 2019, Angleichung an die in der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln für die Aufforderungen zu Angebotsabgabe beschlossene Regelung

Nummern 8 und 9 (alt)

Zusammenfassung und Neustruktur, Verzicht auf Angabe der natürlichen Person, die die Erklärung abgegeben hat

Angleichung an die in der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln für die Aufforderungen zu Angebotsabgabe beschlossene Regelung, die Zusammenfassung und Neustruktur dient der Verbesserung der Übersichtlichkeit, der Verzicht auf die Benennung der natürlichen Person wurde als Reaktion auf die Verständnisprobleme bei den unternehmen beschlossen


121/122

Buchstabe c

zugelassene Abgabe der Angebote und Teilnahmeanträge

Vereinfachung in Angleichung an die in der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln für die Aufforderungen zu Angebotsabgabe beschlossene Regelung

Buchstabe f

Ersatz „in Lose“ durch „nach Losen“

redaktionell

Buchstabe h

Ergänzung Feld für die Option „ja“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Vereinfachung von Logikprüfungen

Buchstabe k (neu)

mehrere Hauptangebote

Umsetzung VOB/A 2019,

Verschiebung der Nummerierung der nachfolgenden Buchstaben

Folgeänderung

Form der Vergabeunterlagen: elektronisch/schriftlich

Anpassung an VOB/A in der Fassung Juli 2016

Buchstabe l (neu)

FB 122: Ergänzung Teilnahmeunterlagen;

Vereinheitlichung mit dem Bereich Wasserbau, der (wie einige Bundesländer auch im Hochbaubereich) den Teilnahmewettbewerb formalisiert hat und Unterlagen zur Verfügung stellt

erste Option: Entfall von „nur“, 2. Option: Ersatz „unter“ durch „bei“

redaktionell in beiden Formblättern

121/122

Buchstabe l (neu)

Aufnahme von Feldern für die Beschränkung des (grundsätzlich freien) Zugangs zu Vergabeunterlagen in besonderen Situationen (für Vergabeunterlagen, die Verschlusssachen enthalten, bleibt es bei den bisherigen Regelungen)

Umsetzung der VOB/A in beiden Formblättern

neue Felder für den vorgesehenen Umgang mit der Nachforderung von Unterlagen

Umsetzung der VOB/A 2019

Buchstabe n (neu, FB 122)

Ersatz „Adresse, an die die Anträge zu richten sind“ durch „Adresse für elektronische Teilnahmeanträge/Angebote“ und neues Feld „Anschrift für schriftliche Teilnahmeanträge/Angebote“

Vereinheitlichung mit dem Bereich Wasserbau zur Klarstellung der erwarteten Eintragungen und zur Erleichterung von Logikprüfungen für die getätigten Eingaben

Buchstabe o (neu, FB 121)

Ergänzung um den Ablauf der Bindefrist (vorher Buchstabe v)

Umsetzung der VOB/A 2019

Buchstabe p (neu, FB 121)

Ersatz „Anschrift, an die die Angebote zu richten sind“ durch „Adresse für elektronische Angebote“ und neues Feld „Anschrift für schriftliche Angebote“

Vereinheitlichung mit dem Bereich Wasserbau zur Klarstellung der erwarteten Eintragungen und zur Erleichterung von Logikprüfungen für die getätigten Eingaben

Buchstaben q, s (FB 121), t, u, v, x (jeweils neu)

neue Gliederung durch Einfügung der Buchstaben k (mehrere Hauptangebote) und r (Zuschlagskriterien)

Umsetzung der VOB/A 2019

Buchstabe r (neu)

neue Felder für Angabe der vorgesehenen Zuschlagskriterien bzw. Verweis auf die Vergabeunterlagen, falls die Zuschlagskriterien dort benannt werden

Umsetzung der VOB/A 2019

Buchstabe w

Ersatz „Nachweise zur Eignung“ durch „Beurteilung der Eignung“

Vereinheitlichung mit dem Bereich Wasserbau zur flexibleren Nutzung des Formblattes

FB 122: Verzicht auf die Angabe der Personalkapazitäten und auf die Vorlage von Referenzbescheinigungen mit dem Teilnahmeantrag

Umsetzung der VOB/A, diese Unterlagen sollen nur von den Bewerbern gefordert werden, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen

FB 122: zusätzliche Felder für Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber und Kriterien für die Begrenzung, also die Auswahl derjenigen Bewerber, die eingeladen werden sollen

Umsetzung VOB/A 2019





124

Referenzen

Auflösung der Unterscheidung in 3 und 5 Jahre, Verwendung des Begriffes „Kalenderjahre“, Verweis auf einen gem. Auftragsbekanntmachung ggf. genannten Zeitraum

Anpassung an die VOB 2019, Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“ zur Festlegung des maßgeblichen Zeitraumes, falls Bekanntmachung und Formblatt auseinanderfallen

Verzicht auf Vorlage der Referenzbescheinigungen im Teilnahmewettbewerb, im Gegenzug ist jedoch eine Referenzliste vorzulegen, Ersatz „Angebot“ durch „Teilnahmeantrag/Angebot“ bei der Auflistung der Angaben für die Referenzbescheinigungen

Anpassung an die VOB 2019, Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“ zur Begrenzbarkeit der zur Angebotsaufforderung vorgesehenen Bewerbungen

Angaben zu Arbeitskräften

Verzicht auf die Vorlage (detaillierter) Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag, Ersatz „Angebot“ durch „Teilnahmeantrag/Angebot“ bei der Forderung nach Angaben von detaillierten Erklärungen, Ersatz „Geschäftsjahre“ durch „Kalenderjahre“

Anpassung an die VOB 2019, Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“

Registereintragungen

Neustrukturierung

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“ zur Anpassung der Erklärungen an die als Nachweis geforderten Unterlagen

Angaben zur Zuverlässigkeit

Ergänzung „oder Bieter“ in der Überschrift; Verzicht auf die Aufzählung der Paragrafen, stattdessen Verweis auf § 6e EU VOB/A auch für Vergaben im Unterschwellenbereich, Aufnahme einer Erklärungsmöglichkeit zum Vorliegen von fakultativen ausschlussgründen und zu Selbstreinigungsmaßnahmen

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“ zur Vereinfachung


124 LD

Referenzen

Abstellen auf Referenzliste statt Referenzbescheinigungen, Verzicht auf die Benennung des Ansprechpartners bereits mit dem Teilnahmeantrag, Reduzierung des Zeitraumes auf 3 Jahre mit Verweis auf einen ggf. in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum

Korrektur zur Anpassung an die Regelwerke, Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Begrenzbarkeit der zur Angebotsaufforderung vorgesehenen Bewerbungen

Angaben zu Arbeitskräften

Verzicht auf die Vorlage (detaillierter) Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag, Ersatz „Angebot“ durch „Teilnahmeantrag/Angebot“ bei der Forderung nach Benennung der füpr die Ausführung vorgesehenen Personen

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Angleichung der Verfahren

124 LD

Zuverlässigkeitserklärung

Verzicht auf die Aufzählung der Paragrafen, stattdessen Verweis auf die §§ 123; 124 GWB; , Aufnahme einer Erklärungsmöglichkeit zum Vorliegen von fakultativen ausschlussgründen und zu Selbstreinigungsmaßnahmen

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Vereinfachung

Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Verzicht auf den Nachweis

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Vereinfachung


125


Korrektur von Verweisen nach Einführung der neuen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung - VSA) vom 10. August 2018

redaktionell


126

Änderungen analog Formblatt 125


1.2

Teil 2 Vergabeunterlagen

211

Vergabeart

Anpassung der Vergabearten

Einführung der VOB/A 2019, redaktionelle Anpassungen

Anlagenverzeichnis

Aktualisierung von Verweisen, Aufnahme neuer Formblätter, Streichung entfallender Formblätter

Einführung der VOB/A 2019, redaktionelle Anpassungen

Nummer 2

Ersatz „in Textform unter nachstehender Anschrift“ durch „auf andere Weise (schriftlich/Textform), Zulassung einer Mischform mit Kommunikation über die Plattform bis zur Angebots(er)öffnung und Nutzung auch anderer Kommunikationswege für Anforderung/Nachforderung von Unterlagen, Absageschreiben, Auftrag dgl.

Vereinheitlichung mit dem Wasserbau, redaktionelle Klarstellung bei Kommunikation in Textform, Vereinfachung des Prüfungs- und Wertungsprozesses durch Möglichkeit zur Kommunikation auch per E-Mail

Nummer 3

Neugestaltung unter Berücksichtigung der Begriffsdefinition „Unterlagen“ in § 16a VOB/A und unter Einbeziehung der Regelungen zur Nachforderung, incl. Verweis auf das neue Formblatt „im Vergabeverfahren vorzulegende Unterlagen“

Beschluss der AG „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“ zur Umsetzung der VOB/A 2019

Nummer 5 (neu)

Abbildung der Regelungen über die Zulassung von mehr als einem Hauptangebot

Beschluss der AG „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“ zur Umsetzung der VOB/A 2019

Nummer 6 (neu)

Verweisanpassungen

Folgeänderung zur Änderung der Teilnahmebedingungen

211

Nummer 7 (neu)

Aufnahme von Feldern für die Angabe der Zuschlagskriterien

Beschluss der AG „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“ zur Umsetzung der VOB/A 2019

Nummer 8 (neu) und 8 (alt)

Zusammenfassung mit Verbesserung der Struktur

Beschluss der AG „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“ zur Vereinfachung und übersichtlicheren Gestaltung

Nummer 8

Verzicht auf Angabe der natürlichen Person, die die Angebotserklärung abgibt, es muss nur aus dem Angebot erkennbar sein, von welchem Bieter es eingereicht wurde

Beschluss der AG „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“ zur Vereinfachung des Vergabeverfahrens für die Bieter

211 EU


analog 211



211 VS


analog 211



212,
212 EU,
212 VS   

Nummer 4 (alt)

entfällt

Beschluss der AG „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“; Regelungen finden Eingang in das (neue) Formblatt „im Vergabeverfahren vorzulegende Unterlagen“

Nummer 5 ff

redaktionelle Anpassungen

Folgeänderung zum Wegfall der Nummer 4

Nummer 6 (alt)

Aufnahme Siegel

Beschluss der AG „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“; die „Firmenunterschrift“ ist ausreichend


213

Bieterangaben

Aufnahme von Angaben zum Registergericht und der BImA-Nummer

eindeutige Identifikation des Bieters

Nummer 6

Aufnahme einer Bieterangabe zur KMU-Zugehörigkeit

Beschluss der AG „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“ im Vorgriff auf die Statistikverordnung

Nummer 8

Überführung der Regelung zum Steuerabzug bei Bauleistungen in eine Bietererklärung

Beschluss der AG „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“ im Zuge der Auflösung der ZVB


Unterschriftsfeld

Hinweis zu elektronisch übermittelten Angeboten in Textform: Angabe der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht mehr erforderlich, Ergänzung „elektronische Siegel“

Beschluss der AG „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“ zur Vereinfachung der elektronischen Angebotsabgabe für die Bieter


214

Nummer 4

Wegfall des 2. Habsatzes aus der bisherigen Regelung; Ergänzung einer Auswahlmöglichkeit für die Vereinbarung einer Vertragserfüllungssicherheit (Übernahme aus Nummer 2.1 der ZVB)

Beschluss der AG „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“ im Zuge der Auflösung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen; die Aufnahme von 2 alternativen Auswahlmöglichkeiten soll die Logikprüfung der Eingaben vereinfachen

Nummer 5

Übernahme der Regelung aus Nummer 2.2 der ZVB, ergänzt um eine Auswahloption mit Verzicht auf Sicherheit für Mängelansprüche

Beschluss der AG „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“ im Zuge der Auflösung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen; die Aufnahme von 2 alternativen Auswahlmöglichkeiten soll die Logikprüfung der Eingaben vereinfachen

Nummer 6 (neu)

Überführung von Regelungen zu Sicherheitsleistung durch Bürgschaft

Beschluss der AG „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“ im Zuge der Auflösung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen

Nummer 7 (neu)

Überführung der Regelungen zu den technischen Spezifikationen

Auflösung der ZVB

Nummer 8 (neu)

Überführung der Regelungen zum Werbeverbot auf Baustellen

Auflösung der ZVB


215


Formblatt entfällt

Beschluss der AG „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“ zur Vereinfachung von Vergabeverfahren und Vertrag


216

neues Formblatt

Zusammenfassung aller im Vergabeverfahren geforderten Unterlagen

Umsetzung der VOB/A 2019


246

Formblattkopf und Nummer 2   

Ersatz „Zusätzliche“ durch „Besondere“ (Vertragsbedingungen)

Folgeänderung zum Verzicht auf Zusätzliche Vertragsbedingungen


247

Fußnote 1

Aktualisierung der Verweise

redaktionell

Nummer 1

Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten: Aufnahme des Verfahrens der elektronischen Sicherheitserklärungen für Baumaßnahmen der Bundeswehr

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“

Ergänzung der zutreffenden Paragrafenverweise aus dem SÜG

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Präzisierung der Regelung

Nummer 2

Aktualisierung des Verweises

redaktionell

Nummer 3.4

Ergänzung „Informationsträger“ und „Löschung von Dateien“

Anpassung an gegenwärtige Praktiken für Fotografie

Nummer 4.4

Präzisierung der Regelung zur Erlangung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für ausländische Auftragnehmer/Nachunternehmer

Anpassung auf Vorschlag des für Geheimschutz zuständigen Referates des BMWi

Nummern 4.5 und 5.5

Ergänzung „Informationsträger“ und „Löschung von Dateien“

Anpassung an gegenwärtige Praktiken für Fotografie

Nummer 5.2.1

Präzisierung der Regelung und Wegfall der Verpflichtung, Lichtbilder beizufügen

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Klarstellung

Nummer 5.4 (alt)

entfällt

im vorbeugenden personellen Sabotageschutz nicht vorgesehen; Umgang mit Auslandsaufenthalten ergibt sich aus SÜG und stellt in den meisten Fällen eine Einzelfallentscheidung dar, vgl. §§ 12, 14 SÜG

Nummer 5.4 (neu)

Präzisierung der Regelung

Klarstellung auf Vorschlag des BMWi

Nummer 5.6 (neu)

Ergänzung „oder Vorliegen einer sicherheitserheblichen Erkenntnis“ hinter „Risiken für die nationale Sicherheit“

Präzisierung der Regelung zur Klarstellung

Nummer 6 (neu)

Regelungen zu Arbeiten in militärisch genutzten Liegenschaften

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ - Ergänzung von Regelungen zu Besonderheiten in militärisch genutzten Liegenschaften


247 MIL

neues Formblatt

Arbeiten in militärischen Liegenschaften ohne Schutz- oder Sperrzonen

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Information für Unternehmen über Erschwernisse/Einschränkungen und entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen





1.3

Teil 3 Durchführen der Vergabe

313

Nummer I.1

Anpassung der Vergabearten

Einführung VOB/A 2019

Nummer I.3

Eröffnungstermin nur in solchen (nationalen) Verfahren, in denen schriftliche Angebote zugelassen sind

Einführung VOB/A 2019

Nummer II

Eingangssatz: Ergänzung um Regelung zu schriftlich zugelassenen Angeboten

Einführung VOB/A 2019

Nummer II.3

Wegfall Gesamtzahl der fristgerecht eingereichten Angebote

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ - Angabe ist nicht erforderlich

Nummer II.4

Ergänzung „in denen schriftliche Angebote zugelassen sind“

Einführung VOB/A 2019

Nummer II.10 (neu)

sonstige Bemerkungen

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Flexibilisierung des Formblattes


315

Fußnote

Ersatz „Erklärenden“ durch „Bieters“

Verzicht auf die Angabe der natürlichen Person, die die Erklärung (Angebot) abgibt


331


zusätzliche Felder für Angabe der Nummer des Haupt- oder Nebenangebotes

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Umsetzung der künftigen Möglichkeit, mehrere Hauptangebote abzugeben


332, 334

Nummer 1

Ersatz „Erklärungen oder Nachweise“ durch „Unterlagen“ beim 3. Ausschlussgrund, Aufnahme zweier neuer Ausschlussgründe für fehlende Unterlagen bei ausgeschlossener Nachforderung und für Abgabe von mehr als einem Hauptangebot trotz Ausschluss dieser Möglichkeit

Einführung der VOB/A 2019


336

Vergabeverfahren

redaktionelle Anpassung Vergabeart

Einführung der VOB/A 2019


352

Beabsichtigtes Vorgehen

Anpassung der Vergabearten

Einführung der VOB/A 2019





1.4

Teil 4 Baudurchführung

442, 443

Seite 1

Verzicht auf die Paragrafenverweise

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Vereinfachung

Seite 2

Einfügen einer Fußnote bei „Auftragnehmer“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Klarstellung, dass nur bei gemeinsamer Abnahme eine Unterschrift des AN erforderlich ist


444

Seite 1, Angaben zum Referenzgeber

Wegfall Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Auftraggeber und Vertreter, Einfügung von Fußnoten zur Klarstellung, dass die Angabe der juristischen Person ausreichend ist und ein Vertreter (juristische Person) nur benannt werden muss, wenn dieser im Auftrag des Auftraggebers die Referenzbescheinigung ausstellt

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Daten sind nicht erforderlich; Datenschutzgrundverordnung

Leistungsbereiche entsprechend Leitlinie   

Verzicht auf Angabe des Ministeriums, das die Leitlinie herausgibt

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Vereinfachung, Angabe ist nicht erforderlich und führt bei Umressortierung zu Problemen

stichwortartige Benennung des Leistungsumfangs bei Einzelleistungen

Klammerzusatz mit beispielhafte Aufzählung der am häufigsten verwendeten Mengeneinheiten

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ auf Vorschlag des PQ-Vereins

Erklärung des Referenzgebers

Ergänzung einer Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Datenschutzgrundverordnung


452

Seite 1

zusätzliche Option, wenn der Zahlungsbetrag dem Rechnungsbetrag entspricht

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Klarstellung in Folge der systematischen Geschäftsprüfung des Bundesrechnungshofes zu VOB Schlusszahlungsbelegen


461-466


Neugestaltung der Formblätter zu Rechtsfolgen bei Schlechtleistungen mit Entzerrung der verschiedenen Tatbestände

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Vereinfachung der Übersichtlichkeit und Verbesserung der Anwendung


1.5

Teil 5 Nachtragsmanagement

522


vollständige Überarbeitung

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Klarstellung und mit Aufnahme von Begründungsfeldern für den Verzicht auf ein neues Vergabeverfahren


1.6

Teil 6 Sonstiges

610

gesamte Gruppe

Neustruktur analog Bereich 210, Neuaufnahme Formblätter für Rahmenvereinbarung VS

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Strukturangleichung, Einführung VOB/ 2019


611,
611 BU,
611 EU,
611 VS

Formblattbezeichnung

Formblattbezeichnung entsprechend der neuen Struktur (Aufbau des neuen Formblattes 611 VS analog 611 EU)

Folgeänderung zum Beschluss zur Neustrukturierung

611,
611 BU

Vergabeart

Anpassung der Vergabearten

Einführung der VOB/A 2019

611,
611 BU,
611 EU

Anlagenverzeichnis

Aufnahme zusätzlicher Formblätter

Einführung der VOB/A 2019

611

Nummer 1

Ersatz „Zeitvertragsarbeiten“ durch „Bauleistungen“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ im Zuge der Öffnung des Angebotsverfahrens für Rahmenvereinbarungen über Bauunterhalt hinaus

611 EU

Nummer 1

Öffnung für Rahmenvereinbarungen mit mehreren Auftragnehmern

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Gleichstellung aller Rahmenvereinbarungen

611,
611 BU

Nummer 2

Einfügung „in der Bekanntmachung oder“ vor „den Besonderen Vertragsbedingungen“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Gleichstellung aller Rahmenvereinbarungen

611 EU

Nummer 2

Ergänzung „die“ vor Auftragnehmer“

Folgeänderung zur Öffnung für den Abschluss mit mehreren Auftragnehmern

611

Nummer 3

keine Angabe der Verteilung auf bestimmte Einzelauftragsgrößen, stattdessen Angabe geschätztes Auftragsvolumen pro Jahr und für die Vertragslaufzeit

Folgeänderung des Verzichts auf Wertgrenzen für Einzelaufträge im Angebotsverfahren, Angleichung an Regelungen für Rahmenvereinbarungen EU und VS

611,
611 BU,
611 EU

Nummer 3, Satz 2

Ergänzung von „geschätzte“ vor Auftragsvolumen

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Verdeutlichung, dass es sich nicht um einen abschließenden Wert handelt

611,
611 BU,
611 EU

Nummer 4

Ersatz „in Textform unter nachstehender Anschrift“ durch „auf andere Weise (schriftlich/Textform), Zulassung einer Mischform mit Kommunikation über die Plattform bis zur Angebots(er)öffnung und Nutzung auch anderer Kommunikationswege für Anforderung/Nachforderung von Unterlagen, Absageschreiben, Auftrag dgl.

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, redaktionelle Klarstellung bei Kommunikation in Textform, Vereinfachung des Prüfungs- und Wertungsprozesses durch Möglichkeit zur Kommunikation auch per E-Mail

Nummer 5

Neugestaltung unter Berücksichtigung der Begriffsdefinition „Unterlagen“ in § 16a VOB/A und unter Einbeziehung der Regelungen zur Nachforderung, incl. Verweis auf das neue Formblatt „im Vergabeverfahren vorzulegende Unterlagen“

Beschluss der AG „Vergabehandbuch“ zur Umsetzung der VOB/A 2019

Nummer 7 (Nummer 6 im FB 611 BU)

Abbildung der Regelungen über die Zulassung von mehr als einem Hauptangebot

Beschluss der AG „Vergabehandbuch“ zur Umsetzung der VOB/A 2019

611

Nummer 8

Aufnahme von Regelungen zu Nebenangeboten

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Gleichstellung mit Rahmenvereinbarungen EU und VS

611 EU

Nummer 8

Verweiskorrektur

Folgeänderung zum Wegfall der Nummer 4 aus den Teilnahmebedingungen

611,
611 BU

Nummer 9

Aufnahme von Regelungen zur Angebotswertung

Einführung der VOB/A 2019

611 EU

Nummer 9

Streichung „Lohngleitklausel und Instandhaltungsvertrag“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ Instandhaltungsverträge werden nicht als Bestandteil von Rahmenvereinbarungen abgeschlossen, Gleitklauseln sind für längerfristige Verträge vorgesehen, sollen aber in der Angebotswertung unberücksichtigt bleiben, da ihre Berechnung wegen fehlender konkreter Angebotssumme (Auftragsvolumen steht nicht fest, sondern ist geschätzt) nicht seriös möglich ist

611,
611 BU,
611 EU

Nummer 10 (Nummer 9 bei 611 BU)

Zusammenfassung mit Verbesserung der Struktur

Beschluss der AG „Vergabehandbuch“ zur Vereinfachung und übersichtlicheren Gestaltung

Verzicht auf Angabe der natürlichen Person, die die Angebotserklärung abgibt, es muss nur aus dem Angebot erkennbar sein, von welchem Bieter es eingereicht wurde

Beschluss der AG „Vergabehandbuch“ zur Vereinfachung des Vergabeverfahrens für die Bieter


612,
612 BU,
612 EU,
612 VS

Formblattbezeichnung

Formblattbezeichnung entsprechend der neuen Struktur (Aufbau des neuen Formblattes 611 VS analog 611 EU)

Folgeänderung zum Beschluss zur Neustrukturierung

612 BU

Nummern 3.6 und 3.7

Regelung entfällt

Folgeänderung Neustrukturierung

612 BU

Nummer 3.8

Streichung „auf der Grundlage von § 4 Absatz 4 VOB/A“ und

Folgeänderung Neustrukturierung

Streichung letzter Satz

Beschluss der AG „Vergabehandbuch“ - Verweis erfolgte auf eine bei der Einführung des VHB 2017 gestrichene Regelung

612

Nummer 3.8

Regelung entfällt

Folgeänderung Neustrukturierung

612

Nummer 4 (neu)

Aufnahme von Regelungen zu Nebenangeboten

Folgeänderung der Aufnahme in die Aufforderung zur Angebotsabgabe, Gleichstellung mit Rahmenvereinbarungen EU und VS

612 EU

Nummer 4 (alt)

entfällt

Beschluss der AG „Vergabehandbuch“; Regelungen finden Eingang in das (neue) Formblatt „im Vergabeverfahren vorzulegende Unterlagen“

612 EU

Nummer 5

Ergänzung Siegel

Beschluss der AG „Vergabehandbuch“; die „Firmenunterschrift“ ist ausreichend


613,
613 Lose,
613 BU

Formblattbezeichnung

Formblattbezeichnung entsprechend der neuen Struktur (Aufbau des neuen Formblattes 611 VS analog 611 EU)

Folgeänderung zum Beschluss zur Neustrukturierung

613,
613 Lose,
613 BU

Bieterangaben

Aufnahme von Angaben zum Registergericht und der BImA-Nummer

eindeutige Identifikation des Bieters

Anlagenverzeichnis

Aufnahme zusätzlicher Formblätter

Einführung der VOB/A 2019

613,
613 Lose


Wegfall des Klammerzusatzes

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ als Folge zum Beschluss zur Neustrukturierung

Wegfall „gem. Verzeichnis der Liegenschaften“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ als Folge zum Beschluss zur Neustrukturierung

Ersatz „Zeitvertragsarbeiten im Bereich“ durch „Baumaßnahme“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ als Folge zum Beschluss zur Neustrukturierung

Nummer 3 (neu)

Angabe der Anzahl von Nebenangebote

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ als Folge zum Beschluss zur Neustrukturierung

613,
613 Lose,
613 BU

Nummer 6 (im FB 613 BU Nummer 3)

Aufnahme einer Bieterangabe zur KMU-Zugehörigkeit

Beschluss der AG „Vergabehandbuch“ im Vorgriff auf die Statistikverordnung

613,
613 Lose

Nummer 8

Aufnahme einer Regelung zu eingereichten Nebenangeboten

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ als Folge zum Beschluss zur Neustrukturierung, Angleichung an Rahmenvereinbarungen EU und VS

613,
613 Lose,
613 BU

Nummer 8 (im FB 613 BU Nummer 5)

Überführung der Regelung zum Steuerabzug bei Bauleistungen in eine Bietererklärung

Beschluss der AG „Vergabehandbuch“ im Zuge der Auflösung der ZVB

Unterschriftsfeld

Hinweis beim Unterschriftsfeld zu elektronisch übermittelten angeboten in Textform: Angabe der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht mehr erforderlich, Ergänzung „elektronische Siegel“

Beschluss der AG „Vergabehandbuch“ zur Vereinfachung der elektronischen Angebotsabgabe für die Bieter


614


vollständige Überarbeitung

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ als Folge der Strukturänderung sowie des Beschlusses zum Wegfall von Zusätzlichen Vertragsbedingungen


615

(alt)

entfällt

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Auflösung der ZVB





615

(neu)

Formblatt für Preisgleitklausel bei langfristigen Verträgen

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“


616 - 618


Formblattbezeichnung

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ als Folge zum Beschluss zur Neustrukturierung


631,
631 EU

Nummer 3

Ersatz „Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen“ durch „Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise)

Angleichung an den Baubereich unter Nutzung der Definition aus VgV und UVgO

Nummern 3.2

Wegfall „Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248“

Korrektur, entsprechend Leitfaden erfolgt die Vorlage erst bei Anlieferung auf der Baustelle

Nummern 7 und 8

Zusammenfassung mit Verbesserung der Struktur

Beschluss der AG „Vergabehandbuch“ zur Vereinfachung und übersichtlicheren Gestaltung


Verzicht auf Angabe der natürlichen Person, die die Angebotserklärung abgibt, es muss nur aus dem Angebot erkennbar sein, von welchem Bieter es eingereicht wurde

Beschluss der AG „Vergabehandbuch“ zur Vereinfachung des Vergabeverfahrens für die Bieter


633,
633 Lose

Bieterangaben

Aufnahme von Angaben zum Registergericht und der BImA-Nummer

eindeutige Identifikation des Bieters

Unterschriftsfeld

Hinweis beim Unterschriftsfeld zu elektronisch übermittelten angeboten in Textform: Angabe der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht mehr erforderlich, Ergänzung „elektronische Siegel“

Beschluss der AG „Vergabehandbuch“ zur Vereinfachung der elektronischen Angebotsabgabe für die Bieter


636


Ergänzung „auf das Angebot eines anderen Bieters“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Klarstellung


651-657


entfallen

durch Neustrukturierung in den Bereich 610 verschoben bzw. mit Formblättern aus dem Bereich 610 zusammengefasst



2

Richtlinien


2.1

Teil 1 Vorbereitung der Vergabe


100

Nummer 1.3

ergänzender Hinweis, dass das VHB auf Freiberufliche Dienstleistungen grundsätzlich keine Anwendung findet

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ Klarstellung

Nummer 2.3, 2. Tiret

Anpassung an neue Nachforderungsregelung

Einführung VOB/A 2019

Nummer 2.3, 7. Tiret

Verweisanpassung

Strukturänderung RL 321

Nummer 5.6 (alt)

entfällt

von einer Fortschreibung des Leitfadens ist nicht (mehr) auszugehen


111

Nummer 1.1.1

Ergänzung „beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb“ in der Überschrift, Wegfall des letzten Satzes

Einführung VOB/A 2019

Nummer 1.1.2

Ergänzung „ohne Teilnahmewettbewerb“ in der Überschrift, Anpassung von Verweisen

Einführung VOB/A 2019

Nummer 1.1.3

Verweisanpassung

Einführung VOB/A 2019

neu Nummer 1.1.4

Regelungen zum Direktauftrag

Einführung VOB/A 2019

Nummer 5 (neu)

Regelungen zur Zulassung von mehr als einem Hauptangebot

Einführung VOB/A 2019

Nummer 6.2.3 (neu)

Wegfall der Regelung, die Angebotsfrist nicht an einem Werktag direkt vor oder nach einem Sonn- oder Feiertag enden zu lassen

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, die Beschränkung ist für elektronische Angebote nicht relevant und daher nicht (mehr) erforderlich

Nummer 7 (neu)

Ergänzung „ohne Teilnahmewettbewerb“ hinter „Beschränkter Ausschreibung“ bei der Regelung zur vorwiegenden Aufforderung präqualifizierter Unternehmen

Einführung VOB/A 2019

Nummer 7 (neu)

Wegfall der Zwischenunterschrift „Liste der aufzufordernden Unternehmen“, Neuformulierung des darauffolgenden Satzes

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Klarstellungen


121-122

Nummer 3

Streichung „oder Aufforderung zur Interessensbestätigung“

redaktionelle Korrektur, die FB 121 und 122 und die zugehörige Richtlinie gelten für nationale Verfahren

Aufnahme von Regelungen zu schutzwürdigen Daten

Einführung VOB 2019


123 EU

Anleitung, Nummer 1.3

Wegfall des Hinweises auf die Übergangsfrist

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Fristablauf

Anleitung, Nummer IV.1.5 (neu)

Aufnahme Regelung für Verhandlungsverfahren, wenn keine Verhandlung vorgesehen ist

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“


2.2

Teil 2 Vergabeunterlagen

211

zu Anlagenliste Nummer 1

Aufnahme Verzichtmöglichkeit bei geforderter Urkalkulation

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“


zu Nummer 2

Neuregelung entsprechend Änderungen im Formblatt

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“


zu Nummer 7 (neu)

Verpflichtung zur Gewichtung von Zuschlagskriterien

Einführung VOB/A 2019


zu Nummer 7 (alt)

Ergänzung Siegel

Vertrauensdienstegesetz


223

Sätze 3 (neu) und 4

Klarstellung, dass die Angaben nur von Bietern gefordert werden dürfen, deren Angebote in die engere Wahl kommen

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Änderung in Satz 4 redaktionell zur Klarstellung


247

Richtlinienbezeichnung

Ausdehnung der Richtlinie auf das neue Formblatt 247 MIL

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“


Nummer 1

Erweiterung der Überschrift auf die Anwendung des Formblattes 247 MIL

Folgeänderung


Untergliederung der Nummer 1 in 1.1 und 1.2

Erweiterung der Struktur mit Übernahme der Regelungen aus Nummer 1 alt in Nummer 1.1 und Aufnahme zur Anwendung des Formblattes 247 MIL in Nummer 1.2

Folgeänderung


Nummer 1, 5. Punkt und Nummer 2.1 Satz 2

Anpassung der Ministeriumsbezeichnung sowie der Verweise auf die Verschlusssachenanweisung vom August 2018

redaktionell


2.3

Teil 3 Durchführen der Vergabe


313

Nummer 2.1

Ergänzung „Ist die Abgabe schriftlicher Angebote zugelassen, sind“ im 1. Satz

Anpassung an VOB/A Juni 2016 - ein Eröffnungstermin ist nur erforderlich, wenn es sich um ein nationales Verfahren handelt und in diesem Verfahren schriftliche Angebote zugelassen sind

Nummer 2.2, 1. Absatz

Unterscheidung der Durchführung von Öffnungstermin und Eröffnungstermin

Anpassung an VOB/A Juni 2016, Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Vereinfachung unter Rückgriff auf die definitorische Unterscheidung zwischen Öffnungstermin und Eröffnungstermin

313

Nummer 2.2, 5. Absatz

Ersatz „Vergabe nach VOB/A Abschnitt 1“ durch „Durchführung eines Eröffnungstermins“

Vereinfachung zur Anpassung an VOB/A Juni 2016

Nummer 2.2, neuer 6. Absatz

Regelung zum Umgang mit nicht zugelassenen, aber dennoch schriftlich eingereichten Angeboten

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“

Nummer 2.2.1, 2. Absatz

Streichung „ggf. andere, den Preis betreffende Angaben“ sowie der Klammer um „Nachlässe ohne Bedingungen“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Angleichung an die Regelung der VOB/A (entsprechende Passage ist in der VOB/A Ausgabe 2016 vereinfacht worden)

Nummer 2.2.2

Streichung „bei Ausschreibungen nach VOB/A Abschnitt 1“ aus der Überschrift und aus dem ersten Satz

Anpassung an VOB/A Juni 2016


Ersatz „Zeitvertragsarbeiten“ durch „Rahmenvereinbarungen für den Bauunterhalt“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Neustruktur der Rahmenvereinbarungen

Nummer 3

Vereinfachung der Regelung über die Mitteilung des Ausschreibungsergebnisses unter Nutzung der Definition des Eröffnungstermins

Anpassung an die VOB/A Juni 2016


321

Nummern 1 und 2

Tausch der Reihenfolge mit Anpassung der Regelungen zur Abgabe von mehr als einem Angebot an die VOB/A 2019

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Einführung der VOB/A 2019

Nummer 2.1

Verzicht auf die beispielhafte Aufzählung von Auffälligkeiten

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Vereinfachung

Nummer 2.2

Anpassung der Regelung zum Umgang mit fehlenden Preisangaben

Einführung VOB/A 2019

Nummer 2.3

Anpassung der Regelungen zum Angebotsausschluss

Einführung VOB/A 2019

Nummer 3.1

Gliederungsergänzung und Aufnahme Regelung zum Umgang mit nachgeforderten Preisen

Einführung VOB/A 2019

Nummer 3.3, 3. Absatz neues 3. Tiret

Aufnahme einer Regelung zum Umgang mit nachgeforderten Preisen

Einführung VOB/A 2019

321

Nummer 4.1.1, 3. Absatz

Ergänzung „zunächst“ hinter „Bewerberauswahl“, Ersatz „Referenznachweise“ durch „Referenzliste“

Anpassung an die Regelungen der VOB/A 2019, wonach im Teilnahmewettbewerb die Nachweise (Bescheinigungen) nur von den Bewerbern gefordert werden, die zur Angebotsangabe aufgefordert werden sollen

Nummer 4.1.3 (neu)

Regelung zum Umgang mit bereits vorliegenden Eignungsnachweisen

Einführung VOB/A 2019

Nummer 4.2

Anpassung an die neue Nachforderungsregelung

Einführung VOB/A 2019


Verweiskorrektur AEntG

redaktionell

Nummer 5.3, vorletzter Absatz

Ersatz „schriftlich“ durch „in Textform“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ - Schriftform ist nicht erforderlich


Ergänzung der Aufklärungsregelung um Hinweise u.a. zum Umgang mit auffälligen Preisen zu einzelnen Teilleistungen

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Klarstellung

Nummern 5.5 und 5.6 (alt)

Wegfall

Einführung der VOB/A 2019 - hier Regelungen zur vorherigen Bekanntgabe der Zuschlagskriterien

Nummer 5.5.4 (neu)

Vereinfachung der Überschrift

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“

diverse

Struktur-/Gliederungsanpassungen

Erreichung einer einheitlichen Gliederungsstruktur


340

Richtlinienbezeichnung

Ergänzung „Direktauftrag“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“

Satz 1 und 2

Ersatz „Vergütung“ durch „“voraussichtliche Auftragssumme“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Klarstellung

Satz 2

Ergänzung Wertgrenze Direktauftrag

Einführung VOB/A 2019


Einfügung „ausnahmsweise“ vor „auf den Wettbewerb verzichtet“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Klarstellung, dass auch bei guter Konjunkturlage grundsätzlich Wettbewerb erforderlich ist

neuer Satz

Hinweis auf formlose Beauftragung bei Direktkauf/Direktauftrag

Einführung VOB/A 2019

letzter Satz

Ergänzung „bei Bestellscheinverfahren und Direktauftrag“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Klarstellung, dass beiden Verfahren zwischen den Unternehmen gewechselt werden soll


2.4

Teil 4 Bauausführung

400

Nummer 7.1

Verweiskorrektur

redaktionell

Nummer 11.1 und analog Nummer 11.3 vorletzter Satz

Wegfall „bzw. der abweichend hiervon im Vertrag vereinbarten Frist“

Folgeänderung der in der Fassung 2017 des VHB durchgeführten Bereinigung der Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen zur Sicherung der Privilegierung

Nummer 11.3

Richtigstellung zur Beweislast für bei der Abnahme festgestellte Mängel

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“

Nummer 12.3.2

ausführlichere Regelung

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Klarstellung

Nummer 14.6.2

Ersatz „VOL-Verträgen“ durch „Liefer- und „Dienstleistungen“

redaktionell, Wegfall der VOL/A


423

Nummer 3

Wegfall „-/Mängelansprüche“

Folgeänderung aus Verzicht auf Kombibürgschaft


452

Seite 2

Ergänzung einer Regelung für Nachzahlungen

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Klarstellung in Folge der systematischen Geschäftsprüfung des Bundesrechnungshofes zu VOB Schlusszahlungsbelegen


461-466


Neufassung mit Gliederung in die Bereiche, die vertragsrechtliches Einschreiten erfordern und Aufnahme von Schaubildern

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zum Umgang mit den Formblättern nach deren Entzerrung


2.5

Nachtragsmanagement

510

2.1.3 Aufzählung

letztes Tiret: redaktionelle Klarstellung

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“

2.1.3 Absatz nach der o.g. Aufzählung

Einfügen von Klammern und Ergänzung eines „z.B.“ vor „mit Formblatt 521“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zum Verzicht auf die zwingende Anwendung des Formblattes 521, eine Vergütungszuordnung und - berechnung ist weiterhin erforderlich, kann jedoch auch in einer abweichenden Form erstellt werden

2.1.3 Folgeabsatz, 2.10 zweiter Absatz, 3.2.3, 3.2.4 Buchstabe b und vorletzter Absatz, Nummer 6 erster und letzter Absatz




2.6

Teil 6 Sonstiges

611

Richtlinienbezeichnung

Anpassung an Neustruktur

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“


Neufassung der Regelungen unter Anpassung an die geänderte Struktur im Bereich Rahmenvereinbarungen

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“


614

Richtlinienbezeichnung

Wegfall „für Zeitvertragsarbeiten“

Folgeänderung zur Neustruktur, Richtlinie gilt für alle Arten von Rahmenvereinbarungen im Baubereich

Nummer 1

Neufassung unter Berücksichtigung der Ausdehnung über den Bauunterhalt hinaus

Folgeänderung zur Neustruktur, Richtlinie gilt für alle Arten von Rahmenvereinbarungen im Baubereich

Nummer 2 Satz 1

Wegfall „für Zeitvertragsarbeiten“

Folgeänderung zur Neustruktur, Richtlinie gilt für alle Arten von Rahmenvereinbarungen im Baubereich

Nummer 4

Umgang mit Stundenlohnarbeiten

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ als Folge der Auflösung der ZVB


617

Richtlinienbezeichnung

Wegfall „für Zeitvertragsarbeiten“

Folgeänderung zur Neustruktur, Richtlinie gilt für alle Arten von Rahmenvereinbarungen im Baubereich


Neufassung der Regelungen unter Anpassung an die geänderte Struktur im Bereich Rahmenvereinbarungen u.a. mit Wegfall von Wertgrenzen für Einzelaufträge im Angebotsverfahren



651, 654


Wegfall

Folgeänderung zur Neustruktur, Integration Bereich 650 in 610





3

Anhang

Anhang 13

Vergabearten nationale Verfahren

Anpassung an die Gleichstellung von öffentlicher Ausschreibung und beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb, Anpassung der Verfahrensbezeichnungen und der Paragrafenverweise

Einführung VOB/A 2019

alle Anwendungsfälle

Ersatz „Eignungsprüfung“ durch „Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen an den Geheim- und/oder Sabotageschutz“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ - Richtigstellung, es handelt sich nicht um „klassische“ Eignungsmerkmale, die vor allem im Oberschwellenbereich abschließend definiert sind, auch wenn das Ergebnis der Überprüfung die gleiche Wirkung entfaltet

alle Anwendungsfälle

Ersatz „incl. Beschränkungen zu Herkunft von Beschäftigten/Erzeugnissen“ durch „incl. vom Nutzer geforderter Beschränkungen“

die Zulässigkeit solcher Beschränkungen ist zwischen BMWi und BMVg umstritten (Klärung erfolgt durch BMVg); BMWi sieht derartige Beschränkungen allenfalls als ausnahmsweise gerechtfertigt, andererseits sind Beschränkungen jeder Art kalkulationserheblich und müssen deshalb den Unternehmen im Vorfeld mitgeteilt werden, damit sie berücksichtigt werden können

Endnote 4

Wegfall Verweis auf § 55 BHO

Gleichstellung der Verfahren ist jetzt auch in der VOB/A umgesetzt


Anhang 14

neu

Formblattübersicht

Übersicht, welche Formblätter in Abhängigkeit vom Vergabeverfahren für Vertragsanbahnung und - durchführung zum Einsatz kommen (können).