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Personenstandswesen, Ehe- und Familienrecht im Ausland; hier: Namensführung der Ehegatten und der Kinder nach ausländischem Recht

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Personenstandswesen, Ehe- und Familienrecht im Ausland



hier: Namensführung der Ehegatten und der Kinder nach ausländischem Recht



Bezug: Mein RdSchr: v. 27. 9. 1984 - V II 6 - 133 400/11 und V II 6 - 133 400/9 - (GMBl 1984, S. 482)



- RdSchr. d. BMl v. 22. 3. 2004 - V 5 (a) - 133 400/9 u./11 -



Die im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichte Zusammenstellung des ausländischen Namensrechts (GMBl 1970 S. 586; 1972 S. 316, 647; 1973 S. 236; 1977 S. 304 und 1984 S. 482) ist durch zahlreiche Änderungen und Ergänzungen unübersichtlich geworden. Daher habe ich die Zusammenstellung anhand der Berichte der deutschen Auslandsvertretungen aktualisiert.



Als Anlage übersende ich Ihnen die Übersichten zur

- Namensführung der Ehegatten nach ausländischem Recht
(Anlage 1 - V 5(a) - 133 400/11 -) und zum

- Familiennamen des Kindes nach ausländischem Recht
(Anlage 2 - V 5(a) - 133 400/9 -).



Die Angaben zur Namensführung der Ehegatten und zum Familiennamen des Kindes nach ausländischem Recht sind für alle mit der Registrierung ausländischer Staatsangehöriger befassten deutschen Stellen von Bedeutung. Insbesondere den Standesbeamten soll die Feststellung der Namen, mit denen ausländische Staatsangehörige in die Personenstandsbücher einzutragen sind, durch die aktuelle Übersicht erleichtert werden. Die Sammlung soll den Standesbeamten einen Anhalt für die Rechtslage in den erfassten Staaten geben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Berichte der deutschen Auslandsvertretungen aufgrund der unterschiedlich zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten (wie z.B. die Einschaltung von Vertrauensanwälten) von unterschiedlicher Qualität sind. Nicht in allen Fällen konnten die oft sehr vielfältigen Formen der Namensführung vollständig erfasst und dargestellt werden. In Einzelfällen kann es daher erforderlich sein, anderweit zu recherchieren und - insbesondere bei Anhaltspunkten für eine Rechtsänderung in dem betreffenden Staat - den aktuellen Stand zu ermitteln. Ich beabsichtige, die in den beiliegenden Zusammenstellungen enthaltenen Angaben bei Bedarf zu aktualisieren. Sie werden im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und auf der Internet-Seite des Bundesministeriums des Innern www.bmi.bund.de eingestellt.



Ich wäre dankbar, wenn Sie die zuständigen Behörden Ihres Geschäftsbereichs unterrichten würden.



An die
Innenministerien/Senatsverwaltungen für Inneres
der Länder
nachrichtlich:

An die
Vertretungen der Länder beim Bund