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Aufbewahrungsfristen für Akten der Ausgleichsverwaltung

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DER PRÄSIDENT
DES BUNDESAUSGLEICHSAMTES

Bad Homburg v. d. Höhe,
den 22. März 2004

Az.: II - LA 3867 - 5/04
Bei Antwortschreiben bitte Aktenzeichen angeben




Bundesausgleichsamt Postfach 12 63 61282 Bad Homburg v. d. Höhe



Ausgleichsverwaltung


Verteiler DV - 2








Aufbewahrungsfristen für Akten der Ausgleichsverwaltung

Mein Rundschreiben vom 4. Februar 2000 - II - LA 3867 - 1/00



Anlage: 1 Übersicht





Aufgrund des mit meinem Rundschreiben vom 16. Februar 2004 -II - LA 3867 -1/04 - bekanntgegebenen Wegfalls der Aufbewahrungsfrist für Akten mit vollständig getilgten Darlehen sowie der in meinem Rundschreiben zur Änderung des Rundschreibens zum Gesetz über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts vom 15. März 2004 -II - LA 3867 -4/04 enthaltenen Änderungen zur Aufbewahrungsfrist von LA-Akten entspricht die mit o. a. Schreiben versandte Übersicht über die Aufbewahrungsfristen für Akten der Ausgleichsverwaltung nicht mehr dem heutigen Stand. Ich bitte daher, ab sofort die anliegende aktualisierte Fassung zu verwenden.




Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Anlage: Übersicht über die Aufbewahrungsfristen für Akten der Ausgleichsverwaltung