Aufbewahrungsfristen für Akten der Ausgleichsverwaltung
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DER PRÄSIDENT | Bad Homburg v. d. Höhe, | |
Az.: II - LA 3867 - 5/04 | |
Bundesausgleichsamt Postfach 12 63 61282 Bad Homburg v. d. Höhe
Ausgleichsverwaltung | Verteiler DV - 2 |
Aufbewahrungsfristen für Akten der Ausgleichsverwaltung
Mein Rundschreiben vom 4. Februar 2000 - II - LA 3867 - 1/00
Anlage: 1 Übersicht
Aufgrund des mit meinem Rundschreiben vom 16. Februar 2004 -II - LA 3867 -1/04 - bekanntgegebenen Wegfalls der Aufbewahrungsfrist für Akten mit vollständig getilgten Darlehen sowie der in meinem Rundschreiben zur Änderung des Rundschreibens zum Gesetz über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts vom 15. März 2004 -II - LA 3867 -4/04 enthaltenen Änderungen zur Aufbewahrungsfrist von LA-Akten entspricht die mit o. a. Schreiben versandte Übersicht über die Aufbewahrungsfristen für Akten der Ausgleichsverwaltung nicht mehr dem heutigen Stand. Ich bitte daher, ab sofort die anliegende aktualisierte Fassung zu verwenden.
Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)
Anlage: Übersicht über die Aufbewahrungsfristen für Akten der Ausgleichsverwaltung