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Vollstreckung von Ansprüchen gegen Schuldner mit Wohnsitz Im Ausland; Punkt 4 j der Tagesordnung der 156. LAA-Leiter-Tagung am 14. und 15. Oktober 2003 in Hamburg

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DER PRÄSIDENT
DES BUNDESAUSGLEICHSAMTES

Bad Homburg v. d. Höhe, den 22. Januar 2004

Az.: I - LA 3520 VII - 2/97

Bei Antwortschreiben bitte Aktenzeichen angeben






Bundesausgleichsamt Postfach 12 63 61282 Bad Homburg v. d. Höhe




Landesausgleichsämter



DV - Sonderverteiler






Vollstreckung von Ansprüchen gegen Schuldner mit Wohnsitz Im Ausland;



Punkt 4 j der Tagesordnung der 156. LAA-Leiter-Tagung am 14. und 15. Oktober 2003 in Hamburg



1 Anlage





Unter dem o. a. Tagesordnungspunkt 4 j wurde auf der letzten LAA-Leiter-Tagung eingehend das Thema der Vollstreckung von Ansprüchen gegen Schuldner mit Wohnsitz im Ausland, vornehmlich in den USA, erörtert. Eine wesentliche Rolle spielte hierbei die Einschaltung von Inkassobüros und die mögliche Übernahme derartiger Fälle durch das Bundesausgleichsamt. Entsprechend dem Erörterungsergebnis bedarf es vor Einleitung weiterer Maßnahmen der Ermittlung der Fallzahlen und Größenordnung der einschlägigen Fälle.



Zu diesem Zweck wird gebeten, unter Verwendung des beiliegenden Musters die entsprechenden Daten zum Stichtag 31. Januar 2004 für Ihren jeweiligen Bereich zu übermitteln. Von der darin erbetenen Aufgliederung nach den jeweiligen Einzelfällen verspreche ich mir zuverlässige Erkenntnisse zur Vorbereitung der erforderlichen Schritte. Da sich die einschlägigen Fälle nach meinen bisherigen Erfahrungen bei den meisten Ausgleichsämtern in einem überschaubaren Rahmen bewegen und unter laufender Kontrolle stehen, dürfte die Erfassung der Fälle mit keinem allzu großen Verwaltungsaufwand verbunden sein.



Ferner wäre ich, soweit möglich, um eine überschlägige Einschätzung dankbar, in welcher Größenordnung (Fallzahl und ungefähres Rückforderungsvolumen) bei den noch nicht bearbeiteten Fällen mit Rückforderungen gegen Schuldner mit Wohnsitz im Ausland zu rechnen ist.



Ich bitte um Erledigung bis spätestens 31. März 2004. Die Übermittlung kann auch per Telefax oder E-Mail unter den angegebenen Verbindungen vorgenommen werden.



Dieses Schreiben nebst Anlage ergeht vorab per E-Mail; das Original erfolgt auf dem Postweg.







Rückforderungsansprüche gegen Schuldner mit Wohnsitz im Ausland





Stand:……………………

LAA:………………………………





Datum des Rückforderungs-
bescheids

bestands-
kräftig
seit

Zustellung
noch
offen

Wohnsitzland
des
Schuldners

Höhe des
Rückforderungs-
betrages

bisher
vereinnahmter
Betrag

Bemerkungen


































































































































































Summe