Durchführung der Pflegeversicherung ; hier: Erstattung zu Unrecht geleisteter Pflichtbeiträge für Pflegepersonen
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Berlin, 18. September 2006
D I 5 - 213 100 - 82/4
* Durchführung der Pflegeversicherung
hier | Erstattung zu Unrecht geleisteter Pflichtbeiträge für Pflegepersonen |
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bittet darum, im Vorgriff auf eine bevorstehende Verwaltungsanweisung Erstattungsanträge für zu Unrecht geleistete Pflichtbeiträge für Pflegepersonen – abweichend von der für die Beitragszahlung verfügten Aufteilung der Beträge - ab sofort ausschließlich unmittelbar an den aktuell kontoführenden Rentenversicherer zu richten.
Dieses Rundschreiben wird im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht.
An die
Obersten Bundesbehörden
nachrichtlich:
an die für das Beihilferecht zuständigen
Obersten Landesministerien
Referat Z 1
-im Hause
