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Durchführung der Pflegeversicherung ; hier: Erstattung zu Unrecht geleisteter Pflichtbeiträge für Pflegepersonen

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Berlin, 18. September 2006

D I 5 - 213 100 - 82/4



* Durchführung der Pflegeversicherung



hier


Erstattung zu Unrecht geleisteter Pflichtbeiträge für Pflegepersonen




Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bittet darum, im Vorgriff auf eine bevorstehende Verwaltungsanweisung Erstattungsanträge für zu Unrecht geleistete Pflichtbeiträge für Pflegepersonen – abweichend von der für die Beitragszahlung verfügten Aufteilung der Beträge - ab sofort ausschließlich unmittelbar an den aktuell kontoführenden Rentenversicherer zu richten.


Dieses Rundschreiben wird im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht.




An die


Obersten Bundesbehörden


nachrichtlich:


an die für das Beihilferecht zuständigen

Obersten Landesministerien


Referat Z 1


-im Hause