Rechnungswesen und Statistik der sozialen Pflegeversicherung - hier: Änderung des Kontenrahmens und der Statistikvordrucke PJ1 und PV45
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Erlass an die
bundesunmittelbaren Träger
der sozialen Pflegeversicherung
Betreff: Rechnungswesen und Statistik der sozialen Pflegeversicherung;
hier: Änderung des Kontenrahmens und der Statistikvordrucke PJ1 und PV45
Nach Abstimmung mit den Ministerien und Senatsverwaltungen für Arbeit, Soziales und Gesundheit der Länder gebe ich folgende Änderungen des Kontenrahmens für die Träger der sozialen Pflegeversicherung und den Ausgleichsfonds und der Statistikvordrucke PJ1 und PV45 bekannt:
- I.
- Änderungen des Kontenrahmens für die Träger der sozialen Pflegeversicherung und den Ausgleichsfonds.
- 1.
- Es wird folgendes neue Kontengruppe eingerichtet:„46 Pflegepflichteinsätze“Die Kontengruppe erhält folgende Bestimmung:„Pflegepflichteinsätze bei Pflegegeldempfängern nach § 37 Abs. 3 SGB XI“
- 2.
- Es wird folgende neue Kontenart eingerichtet:„460 Pflegepflichteinsätze“
- 3.
- Es wird folgendes neues Konto eingerichtet:„4600 Pflegepflichteinsätze“
- II.
- Änderung der Statistik PJ1 der Träger der sozialen Pflegeversicherung.Nach Schlüsselnummer 4510 wird die neue Schlüsselnummer 4600 mit der Bezeichnung „Pflegepflichteinsätze“ eingefügt.
- III.
- Änderung der Statistik PV45 der Träger der sozialen Pflegeversicherung.Nach Schlüsselnummer 4510 wird die neue Schlüsselnummer 4600 mit der Bezeichnung „Pflegepflichteinsätze“ eingefügt.Die Änderungen gelten rückwirkend ab 01.08.1999.Bonn, den 18. August 1999125-18410-1/18422-1
