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Rundschreiben über die Bestimmung der Farbgebungen und Bestellung der Urkunden vom 18. Juni 1975

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Rundschreiben über die Bestimmung der Farbgebungen und Bestellung der Urkunden vom 18. Juni 1975





– V II 5 – 124 110 – 39/8 –



1.
Für die Vordrucke der Staatsangehörigkeitsurkunden nach den Mustern der Anlagen 1 bis 9 der allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen (StAUrkVwV) vom 18. Juni 1975, S. 462, habe ich mit der Bundesdruckerei folgende Farbgebungen bestimmt:




Anlage 1

Einbürgerungsurkunde

– hellgrün –




Anlage 2

Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung

– hellblau –




Anlage 3

Entlassungsurkunde

– rosa –




Anlage 4

Verzichtsurkunde

– hellviolett –




Anlage 5

Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

– hellbraun –




Anlagen 6 bis 9

Staatsangehörigkeitsausweis und Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher

– gelb –



Anmerkung: Die aktuellen Urkunden sind im Anlagenverzeichnis der StAUrkVwV aufgeführt.



2.
Den Bedarf an Staatsangehörigkeitsurkunden nach den neuen Mustern bitte ich, von den Staatsangehörigkeitsbehörden unmittelbar der Bundesdruckerei mitteilen zu lassen. Auch die Bestellungen und die Angabe des gewünschten Auslieferungszeitpunktes sollen von den Staatsangehörigkeitsbehörden unmittelbar bei der Bundesdruckerei erfolgen.


Die Bundesdruckerei ist veranlaßt worden, vom 1. Juli 1975 ab keine Urkunden nach den Mustern der allgemeinen Verwaltungsvorschriften über Vordrucke in Staatsangehörigkeitssachen und die Gültigkeitsdauer von Staatsangehörigkeitsurkunden vom 23. August 1951 (GMBl. S. 208) mehr auszuliefern.


An die
Innenminister (-senatoren) der Länder



An das
Bundesverwaltungsamt



GMBl. 1975, S. 472