Gruppierungsplan
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E-VSF: H 10 20
Gruppierungsplan (GPl)
Vorbemerkungen zum Gruppierungsplan
0 | Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU- | Hauptgruppe 0 |
01 | Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage | Obergruppe 01 |
011 | Lohnsteuer | Gruppe 011 |
012 | Veranlagte Einkommensteuer | Gruppe 012 |
013 | Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Zinsabschlag) | Gruppe 013 |
014 | Körperschaftsteuer | Gruppe 014 |
015 | Umsatzsteuer | Gruppe 015 |
016 | Einfuhrumsatzsteuer | Gruppe 016 |
017 | Gewerbesteuerumlage | Gruppe 017 |
018 | Zinsabschlag | Gruppe 018 |
02 | EU- | Obergruppe 02 |
021 | Mehrwertsteuer- | Gruppe 021 |
022 | BSP- | Gruppe 022 |
023 | Zölle | Gruppe 023 |
024 | Abschöpfungen | Gruppe 024 |
03/04 | Bundessteuern | Obergruppe 03/04 |
031 | Mineralölsteuer | Gruppe 031 |
032 | Tabaksteuer | Gruppe 032 |
033 | Branntweinmonopol | Gruppe 033 |
034 | Schaumweinsteuer | Gruppe 034 |
035 | Kaffeesteuer | Gruppe 035 |
036 | Versicherungsteuer | Gruppe 036 |
037 | Stromsteuer | Gruppe 037 |
044 | Solidaritätszuschlag | Gruppe 044 |
049 | Sonstige | Gruppe 049 |
05/06 | Landessteuern | Obergruppen 05/06 |
051 | Vermögensteuer | Gruppe 051 |
052 | Erbschaftsteuer | Gruppe 052 |
053 | Grunderwerbsteuer | Gruppe 053 |
054 | Kraftfahrzeugsteuer | Gruppe 054 |
055 | Totalisatorsteuer | Gruppe 055 |
056 | Andere Rennwettsteuern | Gruppe 056 |
057 | Lotteriesteuer | Gruppe 057 |
058 | Sportwettsteuer | Gruppe 058 |
059 | Feuerschutzsteuer | Gruppe 059 |
061 | Biersteuer | Gruppe 061 |
069 | Sonstige | Gruppe 069 |
07/08 | Gemeindesteuern(nur Stadtstaaten) | Obergruppen 07/08 |
071 | Gemeindeanteil an der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer | Gruppe 071 |
072 | Grundsteuer A | Gruppe 072 |
073 | Grundsteuer B | Gruppe 073 |
075 | Gewerbesteuer | Gruppe 075 |
076 | Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer | Gruppe 076 |
077 | Gewerbesteuerumlage Gewerbesteuerumlage, die an den Bund und an die Länderebene des Stadtstaates gezahlt wird. Es erfolgt ein Nachweis mit negativem Vorzeichen. | Gruppe 077 |
078 | Gemeindeanteil am Zinsabschlag | Gruppe 078 |
081 | Vergnügungsteuer für die Vorführung von Bildstreifen | Gruppe 081 |
082 | Sonstige Vergnügungsteuern | Gruppe 082 |
083 | Hundesteuer | Gruppe 083 |
084 | Getränkesteuer | Gruppe 084 |
085 | Grunderwerbsteuer bzw. Zuschlag zur Grunderwerbsteuer | Gruppe 085 |
086 | Schankerlaubnissteuer | Gruppe 086 |
087 | Jagd- und Fischereisteuer | Gruppe 087 |
089 | Sonstige | Gruppe 089 |
09 | Steuerähnliche Abgaben | Obergruppe 09 |
092 | Münzeinnahmen | Gruppe 092 |
093 | Abgaben von Spielbanken | Gruppe 093 |
099 | Sonstige | Gruppe 099 |
<marg>Hauptgruppe 1</marg>
- 1
- Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.
<marg>Obergruppe 11</marg>
- 11
- Verwaltungseinnahmen
<marg>Gruppe 111</marg>
- 111
- Gebühren, sonstige EntgelteGebühren und Auslagen aller Art, die in Gesetzen, Verordnungen, Gebührenordnungen, Satzungen usw. für Leistungen der Verwaltung und der Gerichte festgelegt sind (soweit nicht unter 112)Tarifliche und gebührenartige Entgelte, die auf abgabenrechtlichen Vorschriften beruhen, einschließlich Benutzungsgebühren und -entgelten für die Inanspruchnahme der Anstalten und EinrichtungenBeiträge im Sinne des Abgabenrechts (soweit nicht unter 341)Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz
<marg>Gruppe 112</marg>
- 112
- Geldstrafen und Geldbußen (einschließlich der damit zusammenhängenden Gerichts- und Verwaltungskosten)Geldstrafen für gerichtlich oder sonst erkannte Strafen, Ordnungsstrafen, Disziplinarstrafen, Sühnegelder und Geldbußen einschließlich damit zusammenhängender Prozesskosten usw.
<marg>Gruppe 119</marg>
- 119
- SonstigeEinnahmen aus VeröffentlichungenErsatzleistungen und andere Entschädigungen aus Versicherungsverträgen und von Privaten für SchädenStundungs- und Verzugszinsen (nur soweit die Buchung zusammen mit der Hauptforderung nicht möglich ist)Einnahmen aus Aufträgen DritterZugunsten der Staatskasse eingezogene VermögenswerteEinnahmen aus der Verwertung von PfändernErlöse aus dem Verkauf von Altmaterial und Abfällen sowie FundsachenEinnahmen aus Untersuchungen, Vorträgen, Gutachten, Beratungen und aus anderen Inanspruchnahmen der VerwaltungEinnahmen aus dem Verfall von KautionsbeträgenEinnahmen aus RegressenHaftungsentschädigungenRückzahlungen aufgrund von Prüfungsbemerkungen des RechnungshofesRückzahlung überzahlter Beträge, FrachterstattungenKostenbeiträge für private Benutzung amtlicher Fernsprechanschlüsse sowie verwaltungseigener Geräte, Fahrzeuge usw.Ablieferungen aus Nebenbeschäftigungen und von Tantiemen der Bediensteten, HonorarabgabenSonstige Verwaltungseinnahmen von geringerer Bedeutung, die nach ihrer Zweckbestimmung keiner anderen Gruppe zugeordnet werden können oder für die im entsprechenden Haushaltskapitel kein Titel ausgebracht ist
<marg>Obergruppe 12</marg>
- 12
- Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)Als wirtschaftliche Tätigkeit des Bundes und der Länder ist im Sinne dieser Obergruppe zu verstehen:
- ●
- Betrieb eigener Wirtschaftsunternehmen in verschiedenen Rechtsformen
- ●
- Beteiligung an Wirtschaftsunternehmen
- ●
- Erzeugung und Erwirtschaftung von Gütern für den Eigenbedarf und für den Verkauf an Dritte in Betriebszweigen der Verwaltung, der Anstalten und Einrichtungen
<marg>Gruppe 121</marg>
- 121
- Gewinne aus Unternehmen und BeteiligungenAblieferungen eigener Unternehmen des Bundes und der Länder ohne Rücksicht auf die Rechtsform sowie aus Beteiligungen an Unternehmen, und zwar
- ●
- Dividenden, Gewinnanteile, Gewinnbeteiligungen, Gewinn- und Überschussablieferungen
(Die Einnahmen im Haushaltsplan brutto veranschlagter Unternehmen sind nach ihrer Zweckbestimmung den entsprechenden Gruppen zuzuordnen.)
<marg>Gruppe 122</marg>
- 122
- KonzessionsabgabenVertragsmäßige, periodisch gewöhnlich jährlich wiederkehrende Abgaben von Unternehmen für die Einräumung eines bevorzugten Nutzungsrechts am öffentlichen Eigentum,
- z.B.
- aus Bergbaukonzessionen (Fördererlöse und -abgaben für Erdöl, Erdgas, Kalisalz, Eisenerz usw.), von kommunalen Versorgungs- und Verkehrsunternehmen
<marg>Gruppe 123</marg>
- 123
- Einnahmen aus Lotterie, Lotto und TotoGewinnablieferungen aus den staatlichen Lotterien, dem Zahlenlotto und dem Fußballtoto
<marg>Gruppe 124</marg>
- 124
- Mieten und PachtenEinnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung von Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Anlagen und Geräten, z.B.
- ●
- Kostenbeiträge für Beleuchtung, Heizung, Wasser und andere Abgabenanteile
- ●
- Pachteinnahmen für Parkplätze, Garagen, Tankanlagen, Marktplätze und Ausstellungsgelände
- ●
- Pachteinnahmen für verwaltungseigene Kantinen
- ●
- Jagd- und Fischereipacht
<marg>Gruppe 125</marg>
- 125
- Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher TätigkeitVerkauf von erwirtschafteten Gütern und Diensten in Wirtschaftsunternehmen sowie in Betriebszweigen der Verwaltung, der Anstalten und Einrichtungen,
- z.B.
- Holzverkäufe und andere Erlöse aus der Bewirtschaftung der Forsten
Verkauf von Erzeugnissen der Versuchsgüter, Versuchsfelder und anderer Einrichtungen sowie von Erzeugnissen der Werkstättenbetriebe einschließlich der Werkstättenbetriebe in JustizvollzugsanstaltenErträge aus Jagd und FischereiEinnahmen aus sonstigen Betriebszweigen,- z.B.
- Einnahmen aus Vermessungsarbeiten, kartographischen Arbeiten, Verkauf von Karten, Katalogen
Einnahmen aus der Abgabe von VerpflegungVerpflegungsentgelteVerkauf von Material durch Bauhöfe und Materiallager an Dritte
<marg>Gruppe 129</marg>
- 129
- Sonstigefrei für Einnahmen, die den Gruppen 121 bis 125 nicht zugeordnet werden können
<marg>Obergruppe 13</marg>
- 13
- Erlöse aus der Veräußerung von Gegenständen, Kapitalrückzahlungen
<marg>Gruppe 131</marg>
- 131
- Erlöse aus der Veräußerung von unbeweglichen SachenErlöse aus der Veräußerung von Grundstücken, Grundstücksbestandteilen (z.B. Gebäuden, Bauwerken zu Abbrucharbeiten) und beschränkt dinglichen Rechten (Nutzungs-, Verwertungs- und Sicherungs- bzw. Erwerbsrechten)
<marg>Gruppe 132</marg>
- 132
- Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen SachenSoweit nicht bei 119 und 125
<marg>Gruppe 133</marg>
- 133
- Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem KapitalvermögenErlöse aus der Veräußerung von Forderungen und Anteilsrechten an UnternehmenEinnahmen aus der Herabsetzung des Kapitals oder der Abwicklung von UnternehmenVerwendung von KapitalbeständenRückzahlung von BetriebsmittelnErlöse aus dem Verkauf von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren
<marg>Gruppe 134</marg>
- 134
- Kapitalrückzahlungen
<marg>Obergruppe 14</marg>
- 14
- Einnahmen aus der Inanspruchnahme von GewährleistungenRückflüsse und andere Einnahmen aus der Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen oder anderen ähnlichen Zwecken dienenden Verträgen
<marg>Gruppe 141</marg>
- 141
- Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Inland
<marg>Gruppe 146</marg>
- 146
- Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Ausland
<marg>Obergruppe 15</marg>
- 15
- Zinseinnahmen aus dem öffentlichen BereichZinseinnahmen aus DarlehensgewährungZur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 151</marg>
- 151
- Zinseinnahmen vom Bund
<marg>Gruppe 152</marg>
- 152
- Zinseinnahmen von Ländern
<marg>Gruppe 153</marg>
- 153
- Zinseinnahmen von den Gemeinden und Gemeindeverbänden
<marg>Gruppe 154</marg>
- 154
- Zinseinnahmen von SondervermögenZur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 156</marg>
- 156
- Zinseinnahmen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesanstalt für Arbeit
<marg>Gruppe 157</marg>
- 157
- Zinseinnahmen von Zweckverbänden
<marg>Obergruppe 16</marg>
- 16
- Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen
<marg>Gruppe 161</marg>
- 161
- Zinseinnahmen von öffentlichen Unternehmen und EinrichtungenZur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.8.2 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 162</marg>
- 162
- Sonstige Zinseinnahmen aus dem InlandZinsen von z. B. Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten für DarlehenZinsen von Wertpapieren, aus Rücklagenbeständen, Stiftungsvermögen
<marg>Gruppe 166</marg>
- 166
- Zinseinnahmen aus dem Ausland
<marg>Obergruppe 17</marg>
- 17
- Darlehensrückflüsse aus dem öffentlichen BereichZur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 171</marg>
- 171
- Darlehensrückflüsse vom Bund
<marg>Gruppe 172</marg>
- 172
- Darlehensrückflüsse von Ländern
<marg>Gruppe 173</marg>
- 173
- Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden
<marg>Gruppe 174</marg>
- 174
- Darlehensrückflüsse von SondervermögenZur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 176</marg>
- 176
- Darlehensrückflüsse von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesanstalt für Arbeit
<marg>Gruppe 177</marg>
- 177
- Darlehensrückflüsse von Zweckverbänden
<marg>Obergruppe 18</marg>
- 18
- Darlehensrückflüsse aus sonstigen Bereichen
<marg>Gruppe 181</marg>
- 181
- Darlehensrückflüsse von öffentlichen Unternehmen und EinrichtungenZur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.8.2 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 182</marg>
- 182
- Sonstige Darlehensrückflüsse aus dem InlandDarlehensrückflüsse von z. B. Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten im Inland
<marg>Gruppe 186</marg>
- 186
- Darlehensrückflüsse aus dem Ausland
<marg>Hauptgruppe 2</marg>
- 2
- Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für InvestitionenZur Abgrenzung von Zuweisungen und Zuschüssen vgl. Nr. 3.8 der Allgemeinen Hinweise(Zur Abgrenzung der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen vgl. Hauptgruppe 3)
<marg>Obergruppe 21</marg>
- 21
- Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen BereichZur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen HinweiseZuweisungen, die ohne Zweckbindung an einen Aufgabenbereich (Funktion) dem Gesamthaushalt als allgemeine Deckungsmittel zugeführt werden, insbesondere Zuweisungen im Rahmen des gesetzlich geregelten Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften
<marg>Gruppe 211</marg>
- 211
- Allgemeine Zuweisungen vom Bund
- z.B.
- Zuweisungen des Bundes für finanzschwache Länder
<marg>Gruppe 212</marg>
- 212
- Allgemeine Zuweisungen von Ländern
- z.B.
- Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs
<marg>Gruppe 213</marg>
- 213
- Allgemeine Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
- z.B.
- Landesumlagen
<marg>Gruppe 214</marg>
- 214
- Allgemeine Zuweisungen von SondervermögenZur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 216</marg>
- 216
- Allgemeine Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesanstalt für Arbeit
<marg>Gruppe 217</marg>
- 217
- Allgemeine Zuweisungen von Zweckverbänden
<marg>Obergruppe 22</marg>
- 22
- Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen BereichZur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen HinweiseZuweisungen zur Erleichterung des Schuldendienstes für auf dem Kapitalmarkt aufgenommene Darlehen und Anleihen, vorwiegend zur Verbilligung der Zinsleistungen
<marg>Gruppe 221</marg>
- 221
- Schuldendiensthilfen vom Bund
<marg>Gruppe 222</marg>
- 222
- Schuldendiensthilfen von Ländern
<marg>Gruppe 223</marg>
- 223
- Schuldendiensthilfen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
<marg>Gruppe 224</marg>
- 224
- Schuldendiensthilfen von SondervermögenZur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 226</marg>
- 226
- Schuldendiensthilfen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesanstalt für Arbeit
<marg>Gruppe 227</marg>
- 227
- Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden
<marg>Obergruppe 23</marg>
- 23
- Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen BereichZur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen HinweiseZweckgebundene Zuweisungen als Beteiligung an Gemeinschaftsaufgaben und zur Förderung von originären Aufgaben der einzelnen BereicheLeistungen, die im Rahmen der Lastenverteilung von einer Körperschaft des öffentlichen Bereichs voll oder teilweise zu tragen und an einen vorläufigen oder mit der Aufgabenerfüllung beauftragten Träger zu erstatten sindGesetzlich oder durch Verwaltungsabkommen geregelte Erstattungen von Verwaltungsausgaben innerhalb des öffentlichen Bereichs
<marg>Gruppe 231</marg>
- 231
- Sonstige Zuweisungen vom Bund
- z.B.
- Erstattung● von Kriegsfolgenhilfeleistungen● des Anteils des Bundes an den Miet- und Lastenbeihilfen● des Anteils des Bundes am Wohngeld● von Ausgaben für die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten usw.
<marg>Gruppe 232</marg>
- 232
- Sonstige Zuweisungen von Ländern
- z.B.
- Erstattung für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen
<marg>Gruppe 233</marg>
- 233
- Sonstige Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
<marg>Gruppe 234</marg>
- 234
- Sonstige Zuweisungen von SondervermögenZur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 235</marg>
- 235
- Sonstige Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesanstalt für Arbeit
<marg>Gruppe 236</marg>
- 236
- Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesanstalt für Arbeit
<marg>Gruppe 237</marg>
- 237
- Sonstige Zuweisungen von Zweckverbänden
<marg>Obergruppe 26</marg>
- 26
- Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen BereichenZu Schuldendiensthilfen vgl. Erläuterungen zu OGr. 22
<marg>Gruppe 261</marg>
- 261
- Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Inland
- z.B.
- Erstattungen von Verwaltungsausgaben durch● Banken und Versicherungen● Stiftungen und Fonds● Religionsgemeinschaften für die Erhebung der Kirchensteuer
<marg>Gruppe 266</marg>
- 266
- Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Ausland
<marg>Obergruppe 27</marg>
- 27
- Zuschüsse von der EU
<marg>Gruppe 271</marg>
- 271
- Erstattungen von der EU
<marg>Gruppe 272</marg>
- 272
- Sonstige Zuschüsse von der EU
<marg>Obergruppe 28</marg>
- 28
- Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen
<marg>Gruppe 281</marg>
- 281
- Sonstige Erstattungen aus dem Inland
<marg>Gruppe 282</marg>
- 282
- Sonstige Zuschüsse aus dem Inland
- z.B.
- Förderungs- und Kostenbeiträge Dritter (Körperschaften, Verbände, Stiftungen, Vereine, Private), Spenden
<marg>Gruppe 286</marg>
- 286
- Sonstige Erstattungen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)Erstattungen von der EU sind bei Gruppe 271 nachzuweisen
<marg>Gruppe 287</marg>
- 287
- Sonstige Zuschüsse aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)Sonstige Zuschüsse von der EU sind bei Gruppe 272 nachzuweisen
<marg>Obergruppe 29</marg>
- 29
- Vermögensübertragungen, soweit nicht für InvestitionenVgl. Erläuterungen zu Obergruppe 69
<marg>Gruppe 291</marg>
- 291
- Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen
<marg>Gruppe 292</marg>
- 292
- Vermögensübertragungen von Ländern, soweit nicht Investitionszuweisungen
<marg>Gruppe 293</marg>
- 293
- Vermögensübertragungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit nicht Investitionszuweisungen
<marg>Gruppe 297</marg>
- 297
- Vermögensübertragungen von Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse
<marg>Gruppe 298</marg>
- 298
- Vermögensübertragungen von Sonstigen aus dem Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse
<marg>Gruppe 299</marg>
- 299
- Vermögensübertragungen aus dem Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse
<marg>Hauptgruppe 3</marg>
- 3
- Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere FinanzierungseinnahmenSchuldenaufnahmen:
- ●
- Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite sind mit dem Nominalbetrag, Diskontpapiere sind mit dem abgezinsten Betrag zu veranschlagen
- ●
- Disagio- und Geldbeschaffungskosten sind den entsprechenden Ausgabearten zuzuordnen
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen:- ●
- Einnahmen, die zur Finanzierung der bei den Hauptgruppen 7 und 8 nachzuweisenden Investitionsausgaben bestimmt sind
Besondere Finanzierungseinnahmen sind:- ●
- Entnahmen aus Rücklagen und anderen Vermögensbeständen (Fonds, Stöcke usw.)
- ●
- Übertragene Überschüsse aus Vorjahren
- ●
- Zum Ausgleich des Haushalts veranschlagte Mehr- und Mindereinnahmen
- ●
- Haushaltstechnische Verrechnungen
<marg>Obergruppe 31</marg>
- 31
- Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftlichen Zusammenschlüssen
<marg>Gruppe 311</marg>
- 311
- Schuldenaufnahmen beim Bund
<marg>Gruppe 312</marg>
- 312
- Schuldenaufnahmen bei Ländern
<marg>Gruppe 313</marg>
- 313
- Schuldenaufnahmen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden
<marg>Gruppe 314</marg>
- 314
- Schuldenaufnahmen bei SondervermögenZur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 317</marg>
- 317
- Schuldenaufnahmen bei Zweckverbänden
<marg>Obergruppe 32</marg>
- 32
- Schuldenaufnahmen am KreditmarktDer Kreditmarkt ist im weitesten Sinne zu verstehen, d.h. ohne Rücksicht auf die Verschuldungsform und auf die Unternehmensform des Kreditgebers. Hierzu gehören neben Anleihen. Kassenobligationen und Schuldbuchforderungen die Schuldenaufnahmen bei Banken, Sparkassen, sonstigen Geldinstituten und Versicherungen.
<marg>Gruppe 321</marg>
- 321
- Schuldenaufnahmen bei öffentlichen Unternehmen und EinrichtungenZur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.8.2 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 322</marg>
- 322
- Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und der Bundesanstalt für Arbeit
<marg>Gruppe 325</marg>
- 325
- Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt
<marg>Gruppe 326</marg>
- 326
- Schuldenaufnahmen im Ausland
<marg>Obergruppe 33</marg>
- 33
- Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen BereichZur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 331</marg>
- 331
- Zuweisungen für Investitionen vom BundWohnungsbauprämien
<marg>Gruppe 332</marg>
- 332
- Zuweisungen für Investitionen von Ländern
<marg>Gruppe 333</marg>
- 333
- Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
<marg>Gruppe 334</marg>
- 334
- Zuweisungen für Investitionen von SondervermögenZur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 336</marg>
- 336
- Zuweisungen für Investitionen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesanstalt für Arbeit
<marg>Gruppe 337</marg>
- 337
- Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden
<marg>Obergruppe 34</marg>
- 34
- Beiträge und sonstige Zuschüsse für Investitionen
<marg>Gruppe 341</marg>
- 341
- BeiträgeBeiträge Dritter – sonstige Körperschaften, Verbände, Vereine u. dgl., private und öffentliche Unternehmen, private Haushalte – zu gemeinsam finanzierten einzelnen InvestitionsvorhabenBeiträge von Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden zur Deckung der Kosten für die Herstellung von Anlagen, die durch das öffentliche Interesse erforderlich werden, z.B. Anliegerbeiträge, Beiträge zu Straßenkosten u.ä.
<marg>Gruppe 342</marg>
- 342
- Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Inland
<marg>Gruppe 346</marg>
- 346
- Zuschüsse für Investitionen von der EU
<marg>Gruppe 347</marg>
- 347
- Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)
<marg>Obergruppe 35</marg>
- 35
- Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und StöckenAllgemeine und zweckgebundene, d.h. für Einzelzwecke gebildete eigene Rücklagen, Fonds, Stöcke und andere Vermögensbestände mit besonderen Zweckbestimmungen
<marg>Gruppe 351</marg>
- 351
- Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage
<marg>Gruppe 352</marg>
- 352
- Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage
<marg>Gruppe 353</marg>
- 353
- Entnahmen aus der Schuldendienstrücklage
<marg>Gruppe 354</marg>
- 354
- Entnahmen aus der Bürgschaftssicherungsrücklage
<marg>Gruppe 355</marg>
- 355
- Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage
<marg>Gruppe 356</marg>
- 356
- Entnahmen aus Fonds und Stöcken
<marg>Gruppe 359</marg>
- 359
- Sonstige
<marg>Obergruppe 36</marg>
- 36
- Einnahmen aus Überschüssen der VorjahreHaushalts- und rechnungsmäßiger Nachweis der Übertragung von Überschüssen
<marg>Obergruppe 37</marg>
- 37
- Globale Mehr- und Mindereinnahmen
<marg>Gruppe 371</marg>
- 371
- Globale MehreinnahmenZum Ausgleich des Haushaltsplans veranschlagte globale Mehreinnahmen, die für den Gesamthaushalt erwartet werden
<marg>Gruppe 372</marg>
- 372
- Globale MindereinnahmenVorsorgliche Veranschlagung von Mindereinnahmen, wenn in verschiedenen Bereichen des Haushalts die veranschlagten Einnahmen nicht in voller Höhe erwartet werden
<marg>Obergruppe 38</marg>
- 38
- Haushaltstechnische VerrechnungenDie Einnahmen der Obergruppe 38 müssen i. d. R. den Ausgaben der Obergruppe 98 entsprechen.
<marg>Gruppe 381</marg>
- 381
- Verrechnungen zwischen KapitelnVerrechnungen zwischen Einzelplänen und Kapiteln sowie Verrechnungen anteiliger Einnahmen und Ausgaben an zentral veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (z.B. Versorgungsausgaben)
<marg>Gruppe 382</marg>
- 382
- Durchlaufende PostenDurchlaufende Posten: Im allgemeinen Beträge, die für andere vereinnahmt und in gleicher Höhe an diese weitergeleitet werden, ohne dass die Gebietskörperschaft an der Bewirtschaftung beteiligt ist bzw. bei der Verwendung der Mittel in irgendeiner Form mitwirkt,
- z.B.
- Durchlaufspenden
<marg>Gruppe 389</marg>
- 389
- SonstigesSonstige haushaltstechnische Verrechnungen
<marg>Hauptgruppe 4</marg>
- 4
- PersonalausgabenBezüge, Vergütungen, Löhne und sonstige personalbezogene Ausgaben sowie vermögenswirksame Leistungen an Personen, die in einem Dienst- oder Amtsverhältnis zur Gebietskörperschaft stehen, z.B. planmäßige Beamte, Richter, Angestellte, Arbeiter, Beamte im Vorbereitungsdienst, Aushilfs- und Vertretungskräfte, Teilzeitbeschäftigte, Ehrenbeamte, Abgeordnete usw., sowie VersorgungsbezügeNicht zu den Personalausgaben zählen Ausgaben für Käufe von Dienstleistungen auf Grund von Werkverträgen oder anderen Vertragsformen, z.B. Honorare an Sachverständige.
<marg>Obergruppe 41</marg>
- 41
- Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige
<marg>Gruppe 411</marg>
- 411
- Aufwendungen für AbgeordneteAufwendungen für die Präsidenten, Vizepräsidenten, Abgeordneten und Mitglieder des Bundestages, Bundesrates, des Landtages, des Abgeordnetenhauses, der Bezirksverordnetenversammlung, der BürgerschaftAufwandsentschädigungen, Grundentschädigungen, DiätenVersicherungenPauschalierte ReisekostenSonstige Reisekosten, Sitzungsgelder, Erstattung barer Auslagen
<marg>Gruppe 412</marg>
- 412
- Aufwendungen für ehrenamtlich TätigeEntschädigungen für ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst, z.B.
- ●
- Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beamten
- ●
- Ausgaben für Beiräte (einschließlich Reisekosten)
<marg>Obergruppe 42</marg>
- 42
- Bezüge und Nebenleistungen
<marg>Gruppe 421</marg>
- 421
- Bezüge des Bundespräsidenten, Bundeskanzlers, der Ministerpräsidenten, Minister, Parlamentarischen Staatssekretäre und sonstiger Amtsträger
<marg>Gruppe 422</marg>
- 422
- Bezüge und Nebenleistungen der Beamten und RichterGrundgehaltFamilienzuschlagZuschüsseAltersteilzeitzuschlagZulagenVergütungenAuslandsdienstbezüge, KaufkraftausgleichLeistungsstufen, Leistungsprämien und -zulagenAnwärterbezügeVermögenswirksame Leistungen
SonderzuwendungUrlaubsgeldAufwandsentschädigungenAbfindungen und ÜbergangsgelderJubiläumszuwendungenNachversicherung für ausgeschiedene BeamteSchulbeihilfenSterbegelderBekleidungsentschädigungen bei angeordneter Teilnahme an Manövern, Übungen, Katastropheneinsätzen u.ä.
<marg>Gruppe 423</marg>
- 423
- Bezüge und Nebenleistungen der Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Wehrsold und Nebenleistungen der Wehrpflichtigen sowie Sold der ZivildienstleistendenGrundgehaltFamilienzuschlagAltersteilzeitzuschlagZulagenVergütungenAuslandsdienstbezüge, KaufkraftausgleichLeistungsstufen, Leistungsprämien und -zulagenVermögenswirksame LeistungenUrlaubsgeldAufwandsentschädigungenNachversicherung für ausgeschiedene SoldatenAbfindungen und ÜbergangsgelderVersicherungsbeiträge für DienstleistendeEntlassungsgeld für WehrsoldempfängerEntlassungsgeld für die nach Ableistung des Zivildienstes zu entlassenden DienstpflichtigenWehrsold, besondere Zuwendung, Leistungszuschlag, Reserveunteroffizierzuschlag, Wehrdienstzuschlag, Mobilitätszuschlag, Verpflichtungszuschlag und Auslandsverwendungszuschlag für Wehrpflichtige, Wehrübende und Dienstleistende, Sold für Zivildienstleistende
<marg>Gruppe 424</marg>
- 424
- Zuführung an die VersorgungsrücklageZuführungen an das Sondervermögen nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz aus der Verminderung der Besoldungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage
<marg>Gruppe 425</marg>
- 425
- Vergütungen der AngestelltenTarifliche und übertarifliche VergütungenAufstockungsbeträge bei AltersteilzeitSozialversicherungsanteil (Arbeitgeberanteil)Beiträge zur zusätzlichen AltersversorgungAbfindungen und ÜbergangsgelderAufwandsentschädigungenÜberstundenvergütungenLeistungsprämien und -zulagenJährliche SonderzuwendungenJubiläumszuwendungenSchulbeihilfen
<marg>Gruppe 426</marg>
- 426
- Löhne der ArbeiterTarifliche Löhne für ArbeiterAufstockungsbeträge bei AltersteilzeitSozialversicherungsanteil (Arbeitgeberanteil)Beiträge zur zusätzlichen AltersversorgungAbfindungen und ÜbergangsgelderAufwandsentschädigungenÜberstundenvergütungenLeistungsprämien und -zulagenJährliche SonderzuwendungenJubiläumszuwendungenSchulbeihilfen
<marg>Gruppe 427</marg>
- 427.
- Beschäftigungsentgelte, Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich TätigeAusgaben für Stellvertretung und AushilfeVergütungen an PraktikantenVergütungen nach HeuertarifenVergütungen für nebenberuflich tätige Personen, die ihren Hauptberuf außerhalb der Staatsverwaltung ausübenHonorare für Dozenten und Prüfungskräfte, und zwar auch dann, wenn es sich um Bedienstete der Gebietskörperschaften handelt, die an eigenen Einrichtungen nebenamtlich tätig sindHonorare für freie Mitarbeiter und Sachverständige, soweit nicht Gruppe 526Vergütungen für LehraufträgeVergütungen für nebenamtliche Leitung von InstitutenVergütungen für nebenberuflich tätige SportlehrerVergütungen für Pfarrer als Religionslehrer
<marg>Gruppe 429</marg>
- 429
- Nicht aufteilbare PersonalausgabenZusammenfassung von Personalausgaben, die nicht auf die Gruppen 421 bis 427 aufgeteilt werden können
<marg>Obergruppe 43</marg>
- 43
- Versorgungsbezüge und dgl.RuhegehälterWitwen- und WaisengelderÜbergangsgebührnisse und -beihilfen
<marg>Gruppe 431</marg>
- 431
- Versorgungsbezüge des Bundespräsidenten, Bundeskanzlers, der Ministerpräsidenten, Minister, Parlamentarischen Staatssekretäre und sonstiger Amtsträger
<marg>Gruppe 432</marg>
- 432
- Versorgungsbezüge der Beamten und Richter
<marg>Gruppe 433</marg>
- 433
- Versorgungsbezüge der Soldaten
<marg>Gruppe 434</marg>
- 434
- Zuführung an die VersorgungsrücklageZuführungen an die Sondervermögen nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz aus der Verminderung der Versorgungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage
<marg>Gruppe 435</marg>
- 435
- Versorgungsbezüge der Angestellten
<marg>Gruppe 436</marg>
- 436
- Versorgungsbezüge der Arbeiter
<marg>Gruppe 437</marg>
- 437
- Versorgungsbezüge nach G 131
<marg>Gruppe 439</marg>
- 439
- Sonstige
<marg>Obergruppe 44</marg>
- 44
- Beihilfen, Unterstützungen und dgl.
<marg>Gruppe 441</marg>
- 441
- Beihilfen, soweit nicht für VersorgungsempfängerBeihilfen an Beamte, Richter, Soldaten, Angestellte, Arbeiter auf Grund der Vorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften), der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 31 des Soldatengesetzes und der Tarifverträge
<marg>Gruppe 443</marg>
- 443
- Fürsorgeleistungen und UnterstützungenUnfallfürsorge für Beamte (Richter und Soldaten) und sonstige AmtsträgerFürsorgeleistungen für Versorgungsempfänger und HinterbliebeneAusgaben für Reihenuntersuchungen und SchutzimpfungenEinmalige und laufende Unterstützungen an Beamte, Angestellte, Arbeiter, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene usw. nach den UnterstützungsgrundsätzenKosten für die Inanspruchnahme von überbetrieblichen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Diensten sowie von Betriebsärzten, -ärztinnen und Fachkräften für Arbeitssicherheit (als freie Mitarbeiter)Leistungen des Arbeitgebers bei Beschäftigung im Ausland nach § 17 SGB V
<marg>Gruppe 446</marg>
- 446
- Beihilfen für Versorgungsempfänger und dgl.Beihilfen an Versorgungsempfänger und Hinterbliebene auf Grund der Vorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften)
<marg>Obergruppe 45</marg>
- 45
- Sonstige personalbezogene Ausgaben
<marg>Gruppe 451</marg>
- 451
- Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung und zu Gemeinschaftsveranstaltungen sowie für soziale Einrichtungen
<marg>Gruppe 452</marg>
- 452
- Personalbezogene Zahlungen an die Sozialversicherungsträger (soweit nicht unter Obergruppen 41 bis 44 erfasst)
- z.B.
- Zahlungen an Rentenversicherungsträger im Zusammenhang mit Versorgungsausgleich
<marg>Gruppe 453</marg>
- 453
- Trennungsgeld, UmzugskostenvergütungenTrennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen nach der TrennungsgeldverordnungMietbeiträge an Bedienstete mit Anspruch auf TrennungsgeldUmzugskostenvergütungen nach dem Umzugskostengesetz und AusführungsverordnungenAuslandsbeschäftigungsvergütungen
<marg>Gruppe 459</marg>
- 459
- SonstigesVergütungen für Mehrleistungen, z.B. im AbfertigungsdienstAufwandsentschädigungen (soweit nicht Bestandteil der Bezüge), z.B. für Erprobungs-, Versuchs- und VermessungsflügeVergütungen an Beamte im VollstreckungsdienstVerlustentschädigungVergütung für ArbeitnehmererfindungenPrämien im Rahmen des VorschlagswesensZusammenfassung von Personalausgaben, die nicht auf die Gruppen 441 bis 453 aufgeteilt werden können
<marg>Obergruppe 46</marg>
- 46
- Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben
<marg>Gruppe 461</marg>
- 461
- Globale Mehrausgaben für PersonalausgabenVorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können
<marg>Gruppe 462</marg>
- 462
- Globale Minderausgaben für Personalausgaben
<marg>Hauptgruppe 5</marg>
- 5.
- Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw., Ausgaben für den SchuldendienstZur Abgrenzung gegenüber Investitionen vgl. Erläuterungen zu Hauptgruppe 8
<marg>Obergruppen 51/54</marg>
- 51/54.
- Sächliche Verwaltungsausgaben
<marg>Gruppe 511</marg>
- 511
- Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige GebrauchsgegenständeSchreib- und Zeichenbedarf und kleinere Arbeitsmittel einschl. VerbrauchsgegenständeMaterialien für die InformationstechnikFahrgelder, Ausgaben für Transport, Fracht und Lagerung; bei Beschaffungen fallen jedoch die entsprechenden Ausgaben den jeweiligen Beschaffungstiteln zur LastBücher, Landkarten, Druckschriften, Dienstvorschriften, Zeitschriften, Zeitungen, Gesetz- und Verordnungsblätter, Druck- und BuchbinderarbeitenFilme und andere Publikationsmittel für den eigenen Bedarf (für Aus- und Fortbildung bei Gruppe 525, zur Unterrichtung der Öffentlichkeit bei Gruppe 531 bis 546)Veröffentlichungen und Einzelauskünfte von Fachinformationszentren, soweit für Einzelauskünfte nicht Gruppe 526 in Betracht kommtLeistungsentgelte für Post und Fernmeldedienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehgebühren; hierunter fallen auch Ausgaben für Verlegung, Wartung und Miete von Telekommunikationsanlagen sowie Entgelte für FernmeldeleitungenErwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie TierenBeschaffungen bis zu 10 000 DM (5 000 Euro) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 10 000 DM (5 000 Euro) für den Einzelfall sowie Beschaffung von Fahrzeugen vgl. Hauptgruppe 8Hierzu gehören z.B.:Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, WohnungenInformationstechnik, Büromaschinen, Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte und -maschinenÄrztliche Instrumente; Operations-, Untersuchungs-, MessgeräteGeschirr, Wäsche und Kleidung in Anstalten und dgl.Werkzeuge, Waffen, VerkehrszeichenUnterhaltung (einschl. Wartung) von beweglichen Sachen(die Haltung von Tieren ist bei den Gruppen 531 bis 546 nachzuweisen)
<marg>Gruppe 514</marg>
- 514
- Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.Verbrauchsmittel sind Waren und Güter, die nicht zum Geschäftsbedarf der Verwaltung, der Bewirtschaftung der Grundstücke, sondern zum Verzehr und Verbrauch oder zur Verarbeitung benötigt werden. Sie haben in der Regel eine beschränkte Lebensdauer oder können unter bestimmten Bedingungen als Vorräte zum späteren Verbrauch gelagert werden. Hierzu gehören insbesondere:
- ●
- Lebensmittel (Krankenverpflegung usw.) – Futtermittel – Düngemittel – Saat- und Pflanzgut
- ●
- Arzneimittel, Verbandstoffe, sonstiges Sanitätsverbrauchsmaterial
- ●
- Chemikalien, Schädlingsbekämpfungsmittel, sonstiges Verbrauchsmaterial für Laboratorien
- ●
- Rohmaterial zur Verarbeitung in Werkstätten usw., Material für Bauhöfe, Holzhöfe, Baumateriallager(Rüstungskäufe vgl. Obergruppe 55)
Haltung von Fahrzeugen und dgl.: Kraftstoffe, Schmierstoffe, InstandsetzungenErwerb und Haltung von FahrrädernDienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände (einschließlich Zuschüsse) Beschaffungen bis zu 10 000 DM (5 000 Euro) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 10 000 DM (5 000 Euro) vgl. Gruppe 812Hierzu gehören auch:Einkleidungsbeihilfen und DienstbekleidungszuschüsseKleidergeldAbnutzungsentschädigungen
<marg>Gruppe 517</marg>
- 517
- Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und RäumeBewirtschaftung verwaltungseigener, gepachteter und gemieteter Gebäude und RäumeHeizung, Strom, Gas, Ausgaben für Reinigung, Müllabfuhr, Be- und EntwässerungAusgaben für Schneeräumen und Streuen innerhalb der Grundstücke oder auf Grund von AnliegerverpflichtungenVersicherung, Steuern und AbgabenAusgaben für Bewachungsonstige Ausgaben für die Bewirtschaftung
<marg>Gruppe 518</marg>
- 518
- Mieten und PachtenMieten und Pachten für Gebäude, einzelne Diensträume und GrundstückeMieten für Maschinen, Fahrzeuge und GeräteAusgaben für Leasingraten (Ausgaben nach Ausübung der Erwerbsoption sind unter Beachtung der Wertgrenzen in den Hauptgruppen 5 oder 8 nachzuweisen)
<marg>Gruppe 519</marg>
- 519
- Unterhaltung der Grundstücke und baulichen AnlagenLaufende Unterhaltungder verwaltungseigenen sowie der gemieteten und gepachteten Gebäude, Grundstücke, Außenanlagen und sonstigen Anlagen einschließlich des Zubehörs; hierzu gehören auch Straßen und Wege auf den vorgenannten Grundstücken oder auf Grund von Anliegerverpflichtungen.Laufende Unterhaltung sind Maßnahmen, die keine erhebliche Veränderung der Grundstücke und Gebäude in ihrem Bestand zur Folge haben.Ersatz und Ergänzung des ZubehörsBeschaffungen bis zu 10 000 DM (5 000 Euro) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 10 000 DM (5 000 Euro) für den Einzelfall vgl. Hauptgruppen 7 und 8
<marg>Gruppe 521</marg>
- 521
- Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen VermögensLaufende Unterhaltung von Straßen, Wegen, Brücken, Wasserstraßen, Dämmen, Deichbauten einschließlich Betrieb und Unterhaltung der vorhandenen Anlagen und Geräte (laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen usw. innerhalb von Liegenschaften bei Gruppe 519)Aufwendungen, die eine Vermehrung des Bestandes der vorhandenen Anlagen, Maschinen und Geräte oder eine Verbesserung oder Änderung des bisherigen Zustandes zum Ziel haben, bis zu 10 000 DM (5 000 Euro) für Beschaffungen im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Aufwendungen über 10 000 DM (5 000 Euro) im Einzelfall vgl. Hauptgruppen 7 und 8Grunderwerb ist unabhängig von der Höhe der Ausgaben bei den Hauptgruppen 7 und 8 nachzuweisen (beim Bund grundsätzlich bei der Obergruppe 82)Material für die Unterhaltung, z.B. Pflaster- und SchottermaterialAusgaben für Schneeräumen und Streuen (soweit nicht Gruppe 517)
<marg>Gruppe 523</marg>
- 523
- Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und BibliothekenErwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen bis zu 10 000 DM (5 000 Euro) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Aufwendungen über 10 000 DM (5 000 Euro) vgl. Hauptgruppe 8Bücher und Zeitschriften der BibliothekenEinzel- und Fortsetzungswerke, SondersammlungenAusgaben für Einbände
<marg>Gruppe 525</marg>
- 525
- Aus- und FortbildungAusgaben für die Aus- und Fortbildung von Bediensteten einschließlich Sprachenausbildung, Ausbildungsbeihilfen für die Teilnahme an Fortbildungskursen und -lehrgängen sowie Ausgaben für ReisenUnterhaltung von Aus- und Fortbildungsstätten für VerwaltungsangehörigeHonorare für LehrkräfteLehr- und Lernmittel, z.B.
- ●
- Ausbildungs-, Lehr-, Unterrichts- und Anschauungsmaterial
- ●
- Lehrbücher und Fachzeitschriften, Ausbildungsvorschriften, Lehrfilme und Bildmaterial
- ●
- Lernmittel für Schüler
<marg>Gruppe 526</marg>
- 526
- Sachverständige, Gerichts- und ähnliche KostenAusgaben für Sachverständige und DolmetscherAusgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen AusschüssenHonorare, Sitzungsgelder, Tagegelder und Ersatz von Auslagen einschließlich Ausgaben für ReisenPreise bei GutachterwettbewerbenGerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten, Stempelgebühren, Erstattung barer Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner und dgl. Soweit sie als Bestandteile von Hauptausgaben und Pauschalabfindungen auf Grund von Urteilen und Vergleichen gezahlt werden, sind sie der entsprechenden Ausgabeart zuzuordnen (z.B. Beurkundung von Grunderwerb bei Obergruppe 82).
<marg>Gruppe 527</marg>
- 527
- Dienstreisen
<marg>Gruppe 529</marg>
- 529
- VerfügungsmittelZur Verfügung für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen
<marg>Gruppen 531 bis 546</marg>
- 531
- bis 546 SonstigesAlle übrigen sächlichen Verwaltungsausgaben, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht eindeutig den Gruppen 511 bis 529 zugeordnet werden können,z.B. Ausgaben für
- ●
- Öffentlichkeitsarbeit
- ●
- Besichtigungen (soweit nicht Gruppe 525)
- ●
- Staatsbesuche im Ausland
- ●
- ausländische Staatsbesuche
- ●
- die Betreuung von Delegationen und Besuchergruppen
- ●
- Orden und Ehrenzeichen
- ●
- Bewachung (soweit nicht Gruppe 517)
- ●
- Fahndung
- ●
- Haltung von Tieren
- ●
- Aufwendungen im Verkehr mit Gewährspersonen (Belohnungen)
- ●
- Bergungen, z.B. Beseitigung von Schiffswracks
- ●
- Abbrüche
- ●
- Entschädigungs- und Ersatzleistungen geringeren Umfanges, die als sächliche Verwaltungsausgaben behandelt werden (im übrigen siehe Gruppe 681)
- ●
- Steuern und Versicherungen (soweit nicht Gruppe 517)
- ●
- Herstellung von Magnetbändern und anderen Datenträgern
- ●
- Geldbeschaffung, z.B. Provisionen, Sachkosten wie Papierherstellung, Druck, Inserate, Zeichnungsformulare, Schuldurkunden
- ●
- Bankgebühren und dgl.
- ●
- Prägung von Münzen (Münzwesen)
- ●
- Unfall- und Haftpflichtversicherung
- ●
- Hafengebühren, Kanalabgaben, Lotsengelder, Schifffahrtsgebühren
- ●
- Umzug und Verlegung von Dienststellen
- ●
- Fracht und Transport (soweit nicht bei Beschaffungen bei den jeweiligen Beschaffungstiteln oder bei Gruppe 511)
- ●
- Messen und Ausstellungen
- ●
- Wertprüfungen, Qualitätsuntersuchungen
- ●
- Arbeiten im Auftrage Dritter
- ●
- Überführungen und Beerdigungen
- ●
- Kranzspenden, Nachrufe
Ausgaben aus Anlass von Titelverwechslungen und aus Anlass der Rechnungsprüfung, sofern die Buchung bei dem zuständigen Titel nicht möglich ist
<marg>Gruppe 547</marg>
- 547
- Nicht aufteilbare sächliche VerwaltungsausgabenZusammenfassung von sächlichen Verwaltungsausgaben, die nicht auf die Gruppen 511 bis 546 aufgeteilt werden können
<marg>Gruppe 548</marg>
- 548
- Globale Mehrausgaben für sächliche VerwaltungsausgabenVorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können
<marg>Gruppe 549</marg>
- 549
- Globale Minderausgaben für sächliche VerwaltungsausgabenVorgesehene globale Einsparungen bei den sächlichen Verwaltungsausgaben
<marg>Obergruppe 55</marg>
- 55
- Militärische Beschaffungen, Materialerhaltung, Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige militärische Entwicklung und Erprobung sowie militärische Anlagen
<marg>Gruppe 551</marg>
- 551
- Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige militärische Entwicklung und Erprobung
<marg>Gruppe 553</marg>
- 553
- Materialerhaltung
<marg>Gruppe 554</marg>
- 554
- Militärische Beschaffungen
<marg>Gruppe 558</marg>
- 558
- Militärische Anlagen einschließlich kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
<marg>Gruppe 559</marg>
- 559
- Beiträge zu Beschaffungsvorhaben und zu Baumaßnahmen Dritter
<marg>Obergruppe 56</marg>
- 56
- Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche ZusammenschlüsseZu Obergruppen 56 und 57:Zinsen für Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstige Kredite
<marg>Gruppe 561</marg>
- 561
- Zinsausgaben an Bund
<marg>Gruppe 562</marg>
- 562
- Zinsausgaben an Länder
<marg>Gruppe 563</marg>
- 563
- Zinsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände
<marg>Gruppe 564</marg>
- 564
- Zinsausgaben an SondervermögenZur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 567</marg>
- 567
- Zinsausgaben an Zweckverbände
<marg>Obergruppe 57</marg>
- 57
- Zinsausgaben an KreditmarktSiehe Erläuterungen zu Obergruppe 56
<marg>Gruppe 571</marg>
- 571
- Zinsausgaben an öffentliche Unternehmen und EinrichtungenZur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.8.2 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 572</marg>
- 572
- Zinsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesanstalt für Arbeit
<marg>Gruppe 573</marg>
- 573
- Zinsausgaben für Ausgleichsforderungen
<marg>Gruppe 575</marg>
- 575
- Zinsausgaben an sonstigen inländischen Kreditmarkthier auch: Disagio
<marg>Gruppe 576</marg>
- 576
- Zinsausgaben an Ausland
<marg>Obergruppe 58</marg>
- 58
- Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche ZusammenschlüsseZu Obergruppen 58 und 59:Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstige Kredite
<marg>Gruppe 581</marg>
- 581
- Tilgungsausgaben an Bund
<marg>Gruppe 582</marg>
- 582
- Tilgungsausgaben an Länder
<marg>Gruppe 583</marg>
- 583
- Tilgungsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände
<marg>Gruppe 584</marg>
- 584
- Tilgungsausgaben an SondervermögenZur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 587</marg>
- 587
- Tilgungsausgaben an Zweckverbände
<marg>Obergruppe 59</marg>
- 59
- Tilgungsausgaben an KreditmarktSiehe Erläuterungen zu Obergruppe 58
<marg>Gruppe 591</marg>
- 591
- Tilgungsausgaben an öffentliche Unternehmen und EinrichtungenZur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.8.2 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 592</marg>
- 592
- Tilgungsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesanstalt für Arbeit
<marg>Gruppe 593</marg>
- 593
- Tilgungsausgaben für Ausgleichsforderungenhier auch: Rückkauf von Ausgleichsforderungen
<marg>Gruppe 595</marg>
- 595
- Tilgungsausgaben an sonstigen inländischen Kreditmarkthier auch: Kurzfristige Kursstützungsmaßnahmen
<marg>Gruppe 596</marg>
- 596
- Tilgungsausgaben an Ausland
<marg>Hauptgruppe 6</marg>
- 6
- Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für InvestitionenVgl. Erläuterungen zu Hauptgruppe 2
<marg>Obergruppe 61</marg>
- 61
- Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen BereichZur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 611</marg>
- 611
- Allgemeine Zuweisungen an Bund
<marg>Gruppe 612</marg>
- 612
- Allgemeine Zuweisungen an Länderz.B.
- ●
- Sonder- oder Ausgleichsüberweisungen des Bundes an finanzschwache Länder
- ●
- Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs
<marg>Gruppe 613</marg>
- 613
- Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbändez.B.
- ●
- Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs
- ●
- Schlüsselzuweisungen aus dem Steuerverbund
- ●
- Bedarfszuweisungen und Sonderzuweisungen (Ausgleichsstock)
- ●
- Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis
- ●
- Grundsteuerausfälle
- ●
- Amtsdotationen
<marg>Gruppe 614</marg>
- 614
- Allgemeine Zuweisungen an SondervermögenZur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 616</marg>
- 616
- Allgemeine Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesanstalt für Arbeit
<marg>Gruppe 617</marg>
- 617
- Allgemeine Zuweisungen an Zweckverbände
<marg>Obergruppe 62</marg>
- 62
- Schuldendiensthilfen an öffentlichen BereichZur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen HinweiseVgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22
<marg>Gruppe 621</marg>
- 621
- Schuldendiensthilfen an Bund
<marg>Gruppe 622</marg>
- 622
- Schuldendiensthilfen an Länder
<marg>Gruppe 623</marg>
- 623
- Schuldendiensthilfen an Gemeinden und Gemeindeverbände
<marg>Gruppe 624</marg>
- 624
- Schuldendiensthilfen an SondervermögenZur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 626</marg>
- 626
- Schuldendiensthilfen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesanstalt für Arbeit
<marg>Gruppe 627</marg>
- 627
- Schuldendiensthilfen an Zweckverbände
<marg>Obergruppe 63</marg>
- 63
- Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen BereichZur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen HinweiseVgl. Erläuterungen zu Obergruppe 23
<marg>Gruppe 631</marg>
- 631.
- Sonstige Zuweisungen an Bundz.B.
- ●
- Anteilige Verwaltungskosten für die Wahrnehmung von Landesaufgaben durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
- ●
- Abführung der Ausgleichsabgaben der Milchwirtschaft
- ●
- Abführung der Bergmannsprämie
- ●
- Rückzahlung nicht verbrauchter Bundesmittel
- ●
- Anteil des Bundes an der Spielbankabgabe
- ●
- Erstattung von Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (Wiedergutmachungsleistungen)
- ●
- Erstattung von Versorgungsbezügen
<marg>Gruppe 632</marg>
- 632
- Sonstige Zuweisungen an Länder
- z.B.
- Zuweisungen des Bundes
- ●
- zur allgemeinen Förderung der Wissenschaft und für wissenschaftliche Einrichtungen
- ●
- zur Förderung der Landwirtschaft
- ●
- zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft
- ●
- zur Förderung des Verkehrs
Erstattungen des Bundes für- ●
- Ausgaben für die Bundestagswahl
- ●
- Personal- und Sachausgaben der Verteidigungslastenverwaltung und der Lastenausgleichsverwaltung
- ●
- die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten
- ●
- Kriegsfolgenhilfeleistungen
- ●
- den Anteil des Bundes am Wohngeld
- ●
- den Anteil an den Wiedergutmachungsleistungen
- ●
- Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
- ●
- Versorgungslasten
Erstattungen von Ländern für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen
<marg>Gruppe 633</marg>
- 633
- Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände
- z.B.
- Zuweisungen
- ●
- für kulturelle Zwecke (Theater, Musik usw., Erwachsenenbildung)
- ●
- für Gastschulbeiträge
- ●
- zur Straßenunterhaltung
- ●
- zur Förderung der Jugendhilfe
- ●
- zur Förderung des Fremdenverkehrs
Erstattung von Ausgaben- ●
- für Leistungen der Sozialhilfe
- ●
- für die Schülerbeförderung
- ●
- für Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
- ●
- für Versorgungslasten
- ●
- für öffentliche Wahlen
<marg>Gruppe 634</marg>
- 634
- Sonstige Zuweisungen an SondervermögenZur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 636</marg>
- 636
- Sonstige Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesanstalt für Arbeit
- z.B.
- Erstattung an Krankenkassen für Heil- und Krankenbehandlung für KriegsversehrteVerwaltungskostenerstattung
- ●
- an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
- ●
- an die Bundesanstalt für Arbeit für die Durchführung
- –
- der Arbeitslosenhilfe
- –
- des Bundeskindergeldgesetzes
<marg>Gruppe 637</marg>
- 637
- Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände
<marg>Obergruppe 66</marg>
- 66
- Schuldendiensthilfen an sonstige BereicheVgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22
<marg>Gruppe 661</marg>
- 661
- Schuldendiensthilfen an öffentliche UnternehmenZur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" vgl. Nr. 3.8.2 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 662</marg>
- 662
- Schuldendiensthilfen an private Unternehmen
<marg>Gruppe 663</marg>
- 663
- Schuldendiensthilfen an Sonstige im Inland
- z.B.
- Zuschüsse zur Verbilligung von Wohnbaudarlehen
<marg>Gruppe 664</marg>
- 664
- Schuldendiensthilfen an öffentliche EinrichtungenZur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.8.2 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 666</marg>
- 666
- Schuldendiensthilfen an Ausland
<marg>Obergruppe 67</marg>
- 67
- Erstattungen an sonstige Bereiche
<marg>Gruppe 671</marg>
- 671
- Erstattungen an Inland
<marg>Gruppe 676</marg>
- 676
- Erstattungen an Ausland
<marg>Obergruppe 68</marg>
- 68
- Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche
<marg>Gruppe 681</marg>
- 681
- Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personenz.B.
- ●
- SozialhilfeleistungenLeistungen, die an die Begünstigten in bar oder durch Überweisung gezahlt werden (Barleistungen). Als Barleistungen gelten auch Berechtigungsscheine. Hierzu zählen nicht Leistungen an Anstalten oder Einrichtungen (für Unterbringung, Pflege und Heilbehandlung) sowie sonstige Leistungen, die an den Begünstigten nicht in bar oder durch Überweisung erfüllt werden, wie z.B. vorbeugende Gesundheitshilfe, Krankenhilfe und Krankenversorgung, Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen zur Pflege und Weiterführung des Haushalts; ferner nicht die Erstattung von Leistungen zwischen den Trägern. Diese Vorgänge sind den Obergruppen 63 und 67 zuzuordnen. Leistungen für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängern in Anstalten sind der Gruppe 671 zuzuordnen.
- ●
- Kriegsopferrenten und sonstige Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (vgl. Erläuterungen zu den Sozialhilfeleistungen)
- ●
- Arbeitslosengeld
- ●
- Unfallrenten
- ●
- Wohngeld
- ●
- Studienbeihilfen, Stipendien, Ausbildungs- und Erziehungsbeihilfen
- ●
- Fahrtkostenzuschüsse (Ausgaben zur Verbilligung der Fahrtkosten von Studierenden und Auszubildenden auch dann, wenn die Mittel aus abrechnungstechnischen Gründen unmittelbar an den Verkehrsbetrieb gezahlt werden)
- ●
- Wiedergutmachungsleistungen
- ●
- Entschädigungen, Ersatzleistungen, Abfindungen, z.B.
- –
- für Tierseuchenverluste
- –
- für Sprengschäden
- –
- für Übungsschäden
- –
- an Unfallgeschädigte
- –
- für Katastrophenschäden, Unwetterschäden usw.
- –
- Beträge geringeren Umfangs für Sachschäden sind den Gruppen 531 bis 546 zuzuordnen
- ●
- Ehrengaben, Ehrensold
- ●
- Belohnungen, Prämien, Preise, Auszeichnungen
<marg>Gruppe 682</marg>
- 682
- Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen
(soweit nicht unter 661)Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" vgl. Nr. 3.8.2 der Allgemeinen HinweiseIm Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik gewährte Zuschüsse an öffentliche Unternehmen, um deren Verkaufspreise zu beeinflussen und/oder eine hinreichende Entlohnung der Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte und Kapitaleinsatz) zu ermöglichen. Laufende Betriebszuschüsse einschließlich Zuschüsse zur Deckung von laufenden Betriebsverlusten, soweit der Verlust die Folge einer Preispolitik ist, welche die Erlöse unter den laufenden Gestehungskosten lässt, sind einzubeziehen.z.B.- ●
- Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung bestimmter Schwerbehinderter
- ●
- Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen
- ●
- Mehrwertsteuer-Rückvergütungen an eigene Betriebe im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug
- ●
- Betriebszuschüsse, z.B. an
- –
- Flughafengesellschaften
- –
- Schifffahrts- und Hafenbetriebe
- –
- Staatsbäder
Dagegen gehören Zahlungen, die eine Vermögensbildung bzw. -umverteilung bzw. eine Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Produktionsstruktur bewirken, nicht hierher, sondern zu der Gruppe 697 (= Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse) (vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 69). Desgleichen sind Zuschüsse an Versuchsbetriebe, Versuchsgüter usw. nicht hier, sondern bei Gruppe 685 nachzuweisen, da es sich bei diesen Zahlungen um keine Zuschüsse im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik handelt. Auch die Zuschüsse, die keinem einzelnen Unternehmen, sondern gesamten Wirtschaftszweigen oder Gruppen von Wirtschaftszweigen zugute kommen, wie z.B. Zuschüsse für Messen, Ausstellungen u.ä., sind nicht in die Gruppen 682 und 683, sondern in Gruppe 686 einzuordnen.
<marg>Gruppe 683</marg>
- 683
- Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen (soweit nicht unter 662)Vgl. Erläuterungen zu Gruppe 682z.B.
- ●
- Preisausgleich, Prämien und Ähnliches im Bereich der Landwirtschaft
- ●
- Frachtbeihilfen
- ●
- Absatzstabilisierung von Kokskohle
- ●
- Zuschüsse zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft
<marg>Gruppe 684</marg>
- 684
- Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen)Zuschüsse an Verbände, Vereine u.ä. Institutionen, die gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen:
- a)
- in der Regel ihre Leistungen für private Haushalte erbringen,
- b)
- von ihrer Aufgabenstellung her nicht auf die Erzielung eines Gewinnes ausgerichtet sind,
- c)
- sich überwiegend aus (Mitglieds-)Beiträgen, Spenden u.ä. freiwilligen Zahlungen von privaten Haushalten sowie aus eigenen Vermögenserträgen finanzieren und Zuschüsse aus dem öffentlichen Bereich erhalten.
Hierzu gehören u.a.- ●
- Verbände der freien Wohlfahrtspflege
- ●
- Arbeitnehmerverbände (Gewerkschaften)
- ●
- Religionsgemeinschaften
- ●
- Politische Parteien
- ●
- Sportverbände und -vereine
- ●
- Jugendverbände
- ●
- Flüchtlingsorganisationen
- ●
- Familienorganisationen
- ●
- Verbraucherverbände
(öffentliche Einrichtungen vgl. Gruppe 685; zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.8.2 der Allgemeinen Hinweise)
<marg>Gruppe 685</marg>
- 685
- Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche EinrichtungenZur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.8.2 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 686</marg>
- 686
- Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im InlandZuschüsse an Gesellschaften des privaten Rechts, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, soweit es sich nicht um öffentliche oder private Unternehmen oder um öffentliche sowie um soziale oder ähnliche Einrichtungen handelt (vgl. Zuordnungshinweise zu den Gruppen 682, 683, 684, 685 und Nr. 3.8.2 der Allgemeinen Hinweise)Hierunter fallen insbesondere Zuschüsse an Private zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie die allgemeine Wirtschaftsförderung, die keinem Unternehmen zukommt (wie z. B. Messen und Ausstellungen).Ferner sind hier zu veranschlagen die Zuschüsse an Wirtschafts- und Berufsvertretungen (wie z. B. Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen).
<marg>Gruppe 687</marg>
- 687
- Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland (soweit nicht an die EU)Beiträge an Organisationen und Einrichtungen im Ausland, z.B.
- ●
- Einrichtungen der Vereinten Nationen
- ●
- Wissenschaftliche Verbände und Vereine
Sonstige Zuschüsse an ausländische Staaten,- z.B.
- Leistungen aus Globalverträgen (Wiedergutmachung)
Geschäftsauslagen bei den Honorarkonsuln im AuslandDevisenausgleichszahlungen
<marg>Gruppe 688</marg>
- 688
- Abführung der Eigenmittel an die EU
<marg>Obergruppe 69</marg>
- 69.
- Vermögensübertragungen, soweit nicht für InvestitionenUnter Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, werden solche Zuweisungen und Zuschüsse verstanden, die – ebenso wie die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen – für mindestens einen der Beteiligten (Zahler oder Empfänger) eine Zu- oder Abnahme seines Vermögens darstellen. Als Vermögen in diesem Sinne ist das Reinvermögen, also das Sach- oder Geldvermögen abzüglich der Schulden zu verstehen. Es ist nicht relevant, ob einer der Beteiligten den einzelnen Zuschuss als laufende Ausgabe bzw. Einnahme betrachtet.Nicht in die OGr. 69 gehören Zahlungen, deren Ziel es ist, das laufende Einkommen, den Verbrauch (vgl. OGr. 63, 68) oder gezielt die Investitionstätigkeit (vgl. OGr. 88, 89) zu erhöhen.Nach der vorstehenden Definition rechnen zu den Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, alle Zahlungen, die
- ●
- zur Verbesserung der Wirtschafts- und Produktionsstruktur beitragen, jedoch keine Zuschüsse für Investitionen darstellen und/oder
- ●
- als Entschädigungen für erlittene Vermögensschäden an bestimmte Bevölkerungsgruppen bzw. Institutionen gezahlt werden und/oder
- ●
- die Vermögensbildung der Bevölkerung zum Ziele haben.
<marg>Gruppe 691</marg>
- 691
- Vermögensübertragungen an Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen
<marg>Gruppe 692</marg>
- 692
- Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht Investitionszuweisungen
<marg>Gruppe 693</marg>
- 693
- Vermögensübertragungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit nicht Investitionszuweisungen
<marg>Gruppe 697</marg>
- 697
- Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüssez.B.
- ●
- Abwrackprämien und -hilfen
- ●
- Stilllegungsprämien
- ●
- Hilfsmaßnahmen (Strukturmaßnahmen) im Bereich der Energiepolitik
- ●
- Zuschüsse zur Kapitalausstattung
<marg>Gruppe 698</marg>
- 698
- Vermögensübertragungen an Sonstige im Inland, soweit nicht Investitionszuschüssez.B.
- ●
- Sparprämien
- ●
- Abfindungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus
- ●
- Leistungen nach dem Bundesrückerstattungsgesetz
- ●
- Leistungen nach dem Reparationsschädengesetz
- ●
- Ersatzleistungen für Vermögensschäden
- ●
- Hauptentschädigungszahlungen (Lastenausgleich)
- ●
- Altsparerentschädigung (Lastenausgleich)
- ●
- Währungsausgleich (Lastenausgleich)
<marg>Gruppe 699</marg>
- 699
- Vermögensübertragungen an Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse
<marg>Hauptgruppe 7</marg>
- 7
- BaumaßnahmenEigene Baumaßnahmen des Bundes und der Länder, Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten, Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke nur, soweit nicht bei Obergruppe 82 veranschlagtBaumaßnahmen des HochbauesBaumaßnahmen des BauingenieurwesensBaumaßnahmen des WasserwesensBaumaßnahmen des EisenbahnwesensBaumaßnahmen des StraßenbauwesensBaumaßnahmen des StadtbauwesensBaumaßnahmen der LandespflegeEingeschlossen sind z.B.
- ●
- Rohbau- und Ausbau, wie z.B. Innen- und Außenanstrich, Glaserarbeiten, Tischlerarbeiten
- ●
- alle dauerhaften Einbauten und Ausstattungen, die normalerweise vor dem Bezug oder der Ingebrauchnahme installiert werden, z.B. Öfen, Herde, Zentralheizung, Gasleitung, elektrische Anlagen
- ●
- alle dauerhaften und unbeweglichen Ausstattungen, die ein wesentlicher Bestandteil dieser Bauten sind
- ●
- alle Baunebenkosten, wie Leistungen von Architekten und Ingenieuren, Behördenleistungen, Grundsteinlegungen, Richtfeste usw.
<marg>Hauptgruppe 8</marg>
- 8.
- Sonstige Ausgaben für Investitionen und InvestitionsförderungsmaßnahmenDie Zuordnung von beweglichen Sachen zu Investitionsgütern ist unter anderem abhängig von der Nutzungsdauer der Sache und einer Wertgrenze für den Beschaffungsfall.Die Nutzungsdauer soll mehr als ein Jahr betragen; die Wertgrenze ist für die einzelnen Arten von Sachen besonders festgelegt. Nur bei Überschreitung dieser Wertgrenze gilt der Beschaffungsfall als Investition.Ausgaben für die Ausübung von Erwerbsoptionen (Ausgaben für Leasingraten vgl. Erläuterungen zu Gruppe 518)
<marg>Obergruppe 81</marg>
- 81
- Erwerb von beweglichen SachenBewegliche Anlagegüter (Ausrüstungen), die aus der industriellen und handwerklichen Produktion – mit Ausnahme der baugewerblichen Produktion – kommenEin Erwerb von beweglichen Sachen mit einem Wert von mehr als 10 000 DM (5 000 Euro) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf) – Ausnahmen sind gesondert angeführt – wird zu den Ausgaben für Investitionen gezählt (Gruppe 812).Rüstungskäufe vgl. Obergruppe 55
<marg>Gruppe 811</marg>
- 811.
- Erwerb von FahrzeugenBeim Erwerb von Fahrzeugen besteht keine Wertgrenze. Es zählen dazu alle fertiggestelltenLand- und Schienenfahrzeuge, z.B.
- ●
- Personenkraftwagen – Lastkraftwagen und Anhänger – Lokomotiven – Eisenbahn- und Straßenbahnwagen – Spezialfahrzeuge für Polizei, Zoll, BGS – Krafträder (Fahrräder vgl. Gruppe 514)
Wasserfahrzeuge, z.B.- ●
- Schiffe – Boote für Polizei, BGS – Lastkähne – Fähren
Luftfahrzeuge, z.B.- ●
- Propeller- und Düsenflugzeuge – Ballone – Segelflugzeuge – Hubschrauber
<marg>Gruppe 812</marg>
- 812
- Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen SachenErwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von sonstigen beweglichen Sachen und Tieren über 10 000 DM (5 000 Euro) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen bis zu 10 000 DM (5 000 Euro) für den Einzelfall vgl. Hauptgruppe 5Zu den Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, sonstige Gebrauchsgegenständen gehören z.B.
- ●
- Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen
- ●
- Informationstechnik, Büromaschinen, Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte und – maschinen
- ●
- Ärztliche Instrumente, Operations-, Untersuchungs-, Messgeräte
- ●
- Geschirr, Wäsche und Kleidung in Anstalten und dgl.
- ●
- Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen
Zu den sonstigen beweglichen Sachen gehören z.B.- ●
- Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken
- ●
- Dienstkleidung
<marg>Obergruppe 82</marg>
- 82
- Erwerb von unbeweglichen Sachen
<marg>Gruppe 821</marg>
- 821
- GrunderwerbAnkauf von bebauten GrundstückenAnkauf von unbebauten Grundstücken für verschiedene ZweckeKauf von sonstigen Anlagen (Forstgrundstücke, Pflanzungen, Obstgärten u.ä.)Entschädigung für Landbeschaffung, Abfindungen, Renten für Abtretungen von GrundstückenAusgaben im Zusammenhang mit Grunderwerb wie Auflassung, Grundbucheintragung, Grundstückstaxen, Grunderwerbsteuer
<marg>Gruppe 823</marg>
- 823
- Erwerb privat vorfinanzierter unbeweglicher Sachen
- z.B.
- Raten für den Erwerb von privat vorfinanzierten Straßen
<marg>Obergruppe 83</marg>
- 83
- Erwerb von Beteiligungen und dgl.Erwerb von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen, von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen, Ausgaben für die Heraufsetzung des Kapitals von Unternehmen, Erwerb von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren
<marg>Gruppe 831</marg>
- 831
- Erwerb von Beteiligungen und dgl. im Inland
<marg>Gruppe 836</marg>
- 836
- Erwerb von Beteiligungen und dgl. im Auslandz.B.
- ●
- Erhöhung des Kapitalanteils der Bundesrepublik Deutschland an der Weltbank
- ●
- Beteiligungen am Grundkapital der Internationalen Entwicklungsorganisation
<marg>Obergruppe 85</marg>
- 85
- Darlehen an öffentlichen BereichZur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 851</marg>
- 851
- Darlehen an Bund
<marg>Gruppe 852</marg>
- 852
- Darlehen an Länder
<marg>Gruppe 853</marg>
- 853
- Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände
<marg>Gruppe 854</marg>
- 854
- Darlehen an SondervermögenZur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 856</marg>
- 856
- Darlehen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesanstalt für Arbeit
<marg>Gruppe 857</marg>
- 857
- Darlehen an Zweckverbände
<marg>Obergruppe 86</marg>
- 86
- Darlehen an sonstige Bereiche
<marg>Gruppe 861</marg>
- 861
- Darlehen an öffentliche Unternehmen und EinrichtungenZur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.8.2 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 862</marg>
- 862
- Darlehen an private Unternehmen
<marg>Gruppe 863</marg>
- 863
- Darlehen an Sonstige im Inland
<marg>Gruppe 866</marg>
- 866
- Darlehen an Ausland
<marg>Obergruppe 87</marg>
- 87
- Inanspruchnahme aus GewährleistungenAusgaben für die Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen oder anderen ähnlichen Zwecken dienenden Verträgen
<marg>Obergruppe 88</marg>
- 88
- Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen BereichZur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen HinweiseZu Obergruppen 88 und 89:Ausgaben, die nach ihrer Zweckbindung zur Finanzierung folgender Investitionsausgaben bestimmt sind: Bauten, Erwerb von beweglichem und sonstigem unbeweglichem Vermögen und andere Investitionsausgaben im Sinne der Hauptgruppen 7 und 8
<marg>Gruppe 881</marg>
- 881
- Zuweisungen für Investitionen an Bund
<marg>Gruppe 882</marg>
- 882
- Zuweisungen für Investitionen an LänderAnteil des Bundes an den Wohnungsbauprämien
<marg>Gruppe 883</marg>
- 883
- Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände
<marg>Gruppe 884</marg>
- 884
- Zuweisungen für Investitionen an SondervermögenZur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 886</marg>
- 886
- Zuweisungen für Investitionen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesanstalt für Arbeit
<marg>Gruppe 887</marg>
- 887
- Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände
<marg>Obergruppe 89</marg>
- 89
- Zuschüsse für Investitionen an sonstige BereicheSiehe Erläuterungen zu Obergruppe 88
<marg>Gruppe 891</marg>
- 891
- Zuschüsse für Investitionen an öffentliche UnternehmenZur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" vgl. Nr. 3.8.2 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 892</marg>
- 892
- Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen
<marg>Gruppe 893</marg>
- 893
- Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im InlandWohnungsbauprämien
<marg>Gruppe 894</marg>
- 894
- Zuschüsse für Investitionen an öffentliche EinrichtungenZur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.8.2 der Allgemeinen Hinweise
<marg>Gruppe 896</marg>
- 896
- Zuschüsse für Investitionen an Ausland
<marg>Hauptgruppe 9</marg>
- 9
- Besondere Finanzierungsausgaben
<marg>Obergruppe 91</marg>
- 91
- Zuführungen an Rücklagen, Fonds und StöckeZuführungen an eigene Rücklagen und andere Vermögensbestände (Fonds, Stöcke usw.)
<marg>Gruppe 911</marg>
- 911
- Zuführungen an Ausgleichsrücklage
<marg>Gruppe 912</marg>
- 912
- Zuführungen an Betriebsmittelrücklage
<marg>Gruppe 913</marg>
- 913
- Zuführungen an Schuldendienstrücklage
<marg>Gruppe 914</marg>
- 914
- Zuführungen an Bürgschaftssicherungsrücklage
<marg>Gruppe 915</marg>
- 915
- Zuführungen an Konjunkturausgleichsrücklage
<marg>Gruppe 916</marg>
- 916
- Zuführungen an Fonds und Stöcke
<marg>Gruppe 919</marg>
- 919
- Sonstige
<marg>Obergruppe 96</marg>
- 96
- Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus VorjahrenNachweis der Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren gemäß § 25 BHO
<marg>Obergruppe 97</marg>
- 97
- Globale Mehr- und Minderausgaben
<marg>Gruppe 971</marg>
- 971
- Globale MehrausgabenVorsorgliche Veranschlagung von globalen Mehrausgaben, die für den Gesamthaushalt erwartet werden
<marg>Gruppe 972</marg>
- 972
- Globale MinderausgabenZum Ausgleich des Haushaltsplans vorgesehene globale Einsparungen
<marg>Obergruppe 98</marg>
- 98
- Haushaltstechnische VerrechnungenVgl. Erläuterungen zu Obergruppe 38
<marg>Gruppe 981</marg>
- 981
- Verrechnungen zwischen Kapiteln
<marg>Gruppe 982</marg>
- 982
- Durchlaufende Posten
<marg>Gruppe 989</marg>
- 989
- Sonstiges
