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Gruppierungsplan

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Vorbemerkungen zum Gruppierungsplan


0

Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel

Hauptgruppe 0




01

Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage

Obergruppe 01

011

Lohnsteuer

Gruppe 011

012

Veranlagte Einkommensteuer

Gruppe 012




013

Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Zinsabschlag)

Gruppe 013

014

Körperschaftsteuer

Gruppe 014

015

Umsatzsteuer

Gruppe 015

016

Einfuhrumsatzsteuer

Gruppe 016

017

Gewerbesteuerumlage

Gruppe 017

018

Zinsabschlag

Gruppe 018

02

EU-Eigenmittel

Obergruppe 02

021

Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU

Gruppe 021

022

BSP-Eigenmittel der EU

Gruppe 022

023

Zölle

Gruppe 023

024

Abschöpfungen

Gruppe 024

03/04

Bundessteuern

Obergruppe 03/04

031

Mineralölsteuer

Gruppe 031

032

Tabaksteuer

Gruppe 032

033

Branntweinmonopol

Gruppe 033

034

Schaumweinsteuer

Gruppe 034

035

Kaffeesteuer

Gruppe 035

036

Versicherungsteuer

Gruppe 036

037

Stromsteuer

Gruppe 037

044

Solidaritätszuschlag

Gruppe 044

049

Sonstige

Gruppe 049

05/06

Landessteuern

Obergruppen 05/06

051

Vermögensteuer

Gruppe 051

052

Erbschaftsteuer

Gruppe 052

053

Grunderwerbsteuer

Gruppe 053

054

Kraftfahrzeugsteuer

Gruppe 054

055

Totalisatorsteuer

Gruppe 055

056

Andere Rennwettsteuern

Gruppe 056

057

Lotteriesteuer

Gruppe 057

058

Sportwettsteuer

Gruppe 058

059

Feuerschutzsteuer

Gruppe 059

061

Biersteuer

Gruppe 061

069

Sonstige

Gruppe 069

07/08

Gemeindesteuern(nur Stadtstaaten)

Obergruppen 07/08

071

Gemeindeanteil an der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer

Gruppe 071

072

Grundsteuer A

Gruppe 072

073

Grundsteuer B

Gruppe 073

075

Gewerbesteuer

Gruppe 075

076

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Gruppe 076

077

Gewerbesteuerumlage Gewerbesteuerumlage, die an den Bund und an die Länderebene des Stadtstaates gezahlt wird. Es erfolgt ein Nachweis mit negativem Vorzeichen.

Gruppe 077

078

Gemeindeanteil am Zinsabschlag

Gruppe 078

081

Vergnügungsteuer für die Vorführung von Bildstreifen

Gruppe 081

082

Sonstige Vergnügungsteuern

Gruppe 082

083

Hundesteuer

Gruppe 083

084

Getränkesteuer

Gruppe 084

085

Grunderwerbsteuer bzw. Zuschlag zur Grunderwerbsteuer

Gruppe 085

086

Schankerlaubnissteuer

Gruppe 086

087

Jagd- und Fischereisteuer

Gruppe 087

089

Sonstige

Gruppe 089

09

Steuerähnliche Abgaben

Obergruppe 09

092

Münzeinnahmen

Gruppe 092

093

Abgaben von Spielbanken

Gruppe 093

099

Sonstige

Gruppe 099



<marg>Hauptgruppe 1</marg>

1
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.

<marg>Obergruppe 11</marg>

11
Verwaltungseinnahmen

<marg>Gruppe 111</marg>

111
Gebühren, sonstige Entgelte

Gebühren und Auslagen aller Art, die in Gesetzen, Verordnungen, Gebührenordnungen, Satzungen usw. für Leistungen der Verwaltung und der Gerichte festgelegt sind (soweit nicht unter 112)

Tarifliche und gebührenartige Entgelte, die auf abgabenrechtlichen Vorschriften beruhen, einschließlich Benutzungsgebühren und -entgelten für die Inanspruchnahme der Anstalten und Einrichtungen

Beiträge im Sinne des Abgabenrechts (soweit nicht unter 341)

Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz

<marg>Gruppe 112</marg>

112
Geldstrafen und Geldbußen (einschließlich der damit zusammenhängenden Gerichts- und Verwaltungskosten)

Geldstrafen für gerichtlich oder sonst erkannte Strafen, Ordnungsstrafen, Disziplinarstrafen, Sühnegelder und Geldbußen einschließlich damit zusammenhängender Prozesskosten usw.

<marg>Gruppe 119</marg>

119
Sonstige

Einnahmen aus Veröffentlichungen

Ersatzleistungen und andere Entschädigungen aus Versicherungsverträgen und von Privaten für Schäden

Stundungs- und Verzugszinsen (nur soweit die Buchung zusammen mit der Hauptforderung nicht möglich ist)

Einnahmen aus Aufträgen Dritter

Zugunsten der Staatskasse eingezogene Vermögenswerte

Einnahmen aus der Verwertung von Pfändern

Erlöse aus dem Verkauf von Altmaterial und Abfällen sowie Fundsachen

Einnahmen aus Untersuchungen, Vorträgen, Gutachten, Beratungen und aus anderen Inanspruchnahmen der Verwaltung

Einnahmen aus dem Verfall von Kautionsbeträgen

Einnahmen aus Regressen

Haftungsentschädigungen

Rückzahlungen aufgrund von Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofes

Rückzahlung überzahlter Beträge, Frachterstattungen

Kostenbeiträge für private Benutzung amtlicher Fernsprechanschlüsse sowie verwaltungseigener Geräte, Fahrzeuge usw.

Ablieferungen aus Nebenbeschäftigungen und von Tantiemen der Bediensteten, Honorarabgaben

Sonstige Verwaltungseinnahmen von geringerer Bedeutung, die nach ihrer Zweckbestimmung keiner anderen Gruppe zugeordnet werden können oder für die im entsprechenden Haushaltskapitel kein Titel ausgebracht ist

<marg>Obergruppe 12</marg>

12
Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)

Als wirtschaftliche Tätigkeit des Bundes und der Länder ist im Sinne dieser Obergruppe zu verstehen:
Betrieb eigener Wirtschaftsunternehmen in verschiedenen Rechtsformen
Beteiligung an Wirtschaftsunternehmen
Erzeugung und Erwirtschaftung von Gütern für den Eigenbedarf und für den Verkauf an Dritte in Betriebszweigen der Verwaltung, der Anstalten und Einrichtungen

<marg>Gruppe 121</marg>

121
Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen

Ablieferungen eigener Unternehmen des Bundes und der Länder ohne Rücksicht auf die Rechtsform sowie aus Beteiligungen an Unternehmen, und zwar
Dividenden, Gewinnanteile, Gewinnbeteiligungen, Gewinn- und Überschussablieferungen

(Die Einnahmen im Haushaltsplan brutto veranschlagter Unternehmen sind nach ihrer Zweckbestimmung den entsprechenden Gruppen zuzuordnen.)

<marg>Gruppe 122</marg>

122
Konzessionsabgaben

Vertragsmäßige, periodisch gewöhnlich jährlich wiederkehrende Abgaben von Unternehmen für die Einräumung eines bevorzugten Nutzungsrechts am öffentlichen Eigentum,
z.B.
aus Bergbaukonzessionen (Fördererlöse und -abgaben für Erdöl, Erdgas, Kalisalz, Eisenerz usw.), von kommunalen Versorgungs- und Verkehrsunternehmen

<marg>Gruppe 123</marg>

123
Einnahmen aus Lotterie, Lotto und Toto

Gewinnablieferungen aus den staatlichen Lotterien, dem Zahlenlotto und dem Fußballtoto

<marg>Gruppe 124</marg>

124
Mieten und Pachten

Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung von Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Anlagen und Geräten, z.B.
Kostenbeiträge für Beleuchtung, Heizung, Wasser und andere Abgabenanteile
Pachteinnahmen für Parkplätze, Garagen, Tankanlagen, Marktplätze und Ausstellungsgelände
Pachteinnahmen für verwaltungseigene Kantinen
Jagd- und Fischereipacht

<marg>Gruppe 125</marg>

125
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit

Verkauf von erwirtschafteten Gütern und Diensten in Wirtschaftsunternehmen sowie in Betriebszweigen der Verwaltung, der Anstalten und Einrichtungen,
z.B.
Holzverkäufe und andere Erlöse aus der Bewirtschaftung der Forsten

Verkauf von Erzeugnissen der Versuchsgüter, Versuchsfelder und anderer Einrichtungen sowie von Erzeugnissen der Werkstättenbetriebe einschließlich der Werkstättenbetriebe in Justizvollzugsanstalten

Erträge aus Jagd und Fischerei

Einnahmen aus sonstigen Betriebszweigen,
z.B.
Einnahmen aus Vermessungsarbeiten, kartographischen Arbeiten, Verkauf von Karten, Katalogen

Einnahmen aus der Abgabe von Verpflegung

Verpflegungsentgelte

Verkauf von Material durch Bauhöfe und Materiallager an Dritte

<marg>Gruppe 129</marg>

129
Sonstige

frei für Einnahmen, die den Gruppen 121 bis 125 nicht zugeordnet werden können

<marg>Obergruppe 13</marg>

13
Erlöse aus der Veräußerung von Gegenständen, Kapitalrückzahlungen

<marg>Gruppe 131</marg>

131
Erlöse aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen

Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken, Grundstücksbestandteilen (z.B. Gebäuden, Bauwerken zu Abbrucharbeiten) und beschränkt dinglichen Rechten (Nutzungs-, Verwertungs- und Sicherungs- bzw. Erwerbsrechten)

<marg>Gruppe 132</marg>

132
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen

Soweit nicht bei 119 und 125

<marg>Gruppe 133</marg>

133
Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen

Erlöse aus der Veräußerung von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen

Einnahmen aus der Herabsetzung des Kapitals oder der Abwicklung von Unternehmen

Verwendung von Kapitalbeständen

Rückzahlung von Betriebsmitteln

Erlöse aus dem Verkauf von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren

<marg>Gruppe 134</marg>

134
Kapitalrückzahlungen

<marg>Obergruppe 14</marg>

14
Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen

Rückflüsse und andere Einnahmen aus der Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen oder anderen ähnlichen Zwecken dienenden Verträgen

<marg>Gruppe 141</marg>

141
Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Inland

<marg>Gruppe 146</marg>

146
Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Ausland

<marg>Obergruppe 15</marg>

15
Zinseinnahmen aus dem öffentlichen Bereich

Zinseinnahmen aus Darlehensgewährung

Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 151</marg>

151
Zinseinnahmen vom Bund

<marg>Gruppe 152</marg>

152
Zinseinnahmen von Ländern

<marg>Gruppe 153</marg>

153
Zinseinnahmen von den Gemeinden und Gemeindeverbänden

<marg>Gruppe 154</marg>

154
Zinseinnahmen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 156</marg>

156
Zinseinnahmen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesanstalt für Arbeit

<marg>Gruppe 157</marg>

157
Zinseinnahmen von Zweckverbänden

<marg>Obergruppe 16</marg>

16
Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen

<marg>Gruppe 161</marg>

161
Zinseinnahmen von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.8.2 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 162</marg>

162
Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland

Zinsen von z. B. Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten für Darlehen

Zinsen von Wertpapieren, aus Rücklagenbeständen, Stiftungsvermögen

<marg>Gruppe 166</marg>

166
Zinseinnahmen aus dem Ausland

<marg>Obergruppe 17</marg>

17
Darlehensrückflüsse aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 171</marg>

171
Darlehensrückflüsse vom Bund

<marg>Gruppe 172</marg>

172
Darlehensrückflüsse von Ländern

<marg>Gruppe 173</marg>

173
Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden

<marg>Gruppe 174</marg>

174
Darlehensrückflüsse von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 176</marg>

176
Darlehensrückflüsse von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesanstalt für Arbeit

<marg>Gruppe 177</marg>

177
Darlehensrückflüsse von Zweckverbänden

<marg>Obergruppe 18</marg>

18
Darlehensrückflüsse aus sonstigen Bereichen

<marg>Gruppe 181</marg>

181
Darlehensrückflüsse von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.8.2 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 182</marg>

182
Sonstige Darlehensrückflüsse aus dem Inland

Darlehensrückflüsse von z. B. Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten im Inland

<marg>Gruppe 186</marg>

186
Darlehensrückflüsse aus dem Ausland

<marg>Hauptgruppe 2</marg>

2
Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

Zur Abgrenzung von Zuweisungen und Zuschüssen vgl. Nr. 3.8 der Allgemeinen Hinweise

(Zur Abgrenzung der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen vgl. Hauptgruppe 3)

<marg>Obergruppe 21</marg>

21
Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise

Zuweisungen, die ohne Zweckbindung an einen Aufgabenbereich (Funktion) dem Gesamthaushalt als allgemeine Deckungsmittel zugeführt werden, insbesondere Zuweisungen im Rahmen des gesetzlich geregelten Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften

<marg>Gruppe 211</marg>

211
Allgemeine Zuweisungen vom Bund

z.B.
Zuweisungen des Bundes für finanzschwache Länder

<marg>Gruppe 212</marg>

212
Allgemeine Zuweisungen von Ländern

z.B.
Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs

<marg>Gruppe 213</marg>

213
Allgemeine Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

z.B.
Landesumlagen

<marg>Gruppe 214</marg>

214
Allgemeine Zuweisungen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 216</marg>

216
Allgemeine Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesanstalt für Arbeit

<marg>Gruppe 217</marg>

217
Allgemeine Zuweisungen von Zweckverbänden

<marg>Obergruppe 22</marg>

22
Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise

Zuweisungen zur Erleichterung des Schuldendienstes für auf dem Kapitalmarkt aufgenommene Darlehen und Anleihen, vorwiegend zur Verbilligung der Zinsleistungen

<marg>Gruppe 221</marg>

221
Schuldendiensthilfen vom Bund

<marg>Gruppe 222</marg>

222
Schuldendiensthilfen von Ländern

<marg>Gruppe 223</marg>

223
Schuldendiensthilfen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

<marg>Gruppe 224</marg>

224
Schuldendiensthilfen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 226</marg>

226
Schuldendiensthilfen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesanstalt für Arbeit

<marg>Gruppe 227</marg>

227
Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden

<marg>Obergruppe 23</marg>

23
Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise

Zweckgebundene Zuweisungen als Beteiligung an Gemeinschaftsaufgaben und zur Förderung von originären Aufgaben der einzelnen Bereiche

Leistungen, die im Rahmen der Lastenverteilung von einer Körperschaft des öffentlichen Bereichs voll oder teilweise zu tragen und an einen vorläufigen oder mit der Aufgabenerfüllung beauftragten Träger zu erstatten sind

Gesetzlich oder durch Verwaltungsabkommen geregelte Erstattungen von Verwaltungsausgaben innerhalb des öffentlichen Bereichs

<marg>Gruppe 231</marg>

231
Sonstige Zuweisungen vom Bund

z.B.
Erstattung
● von Kriegsfolgenhilfeleistungen
● des Anteils des Bundes an den Miet- und Lastenbeihilfen
● des Anteils des Bundes am Wohngeld
● von Ausgaben für die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten usw.

<marg>Gruppe 232</marg>

232
Sonstige Zuweisungen von Ländern
z.B.
Erstattung für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen

<marg>Gruppe 233</marg>

233
Sonstige Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

<marg>Gruppe 234</marg>

234
Sonstige Zuweisungen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 235</marg>

235
Sonstige Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesanstalt für Arbeit

<marg>Gruppe 236</marg>

236
Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesanstalt für Arbeit

<marg>Gruppe 237</marg>

237
Sonstige Zuweisungen von Zweckverbänden

<marg>Obergruppe 26</marg>

26
Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen

Zu Schuldendiensthilfen vgl. Erläuterungen zu OGr. 22

<marg>Gruppe 261</marg>

261
Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Inland

z.B.
Erstattungen von Verwaltungsausgaben durch
● Banken und Versicherungen
● Stiftungen und Fonds
● Religionsgemeinschaften für die Erhebung der Kirchensteuer

<marg>Gruppe 266</marg>

266
Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Ausland

<marg>Obergruppe 27</marg>

27
Zuschüsse von der EU

<marg>Gruppe 271</marg>

271
Erstattungen von der EU

<marg>Gruppe 272</marg>

272
Sonstige Zuschüsse von der EU

<marg>Obergruppe 28</marg>

28
Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen

<marg>Gruppe 281</marg>

281
Sonstige Erstattungen aus dem Inland

<marg>Gruppe 282</marg>

282
Sonstige Zuschüsse aus dem Inland

z.B.
Förderungs- und Kostenbeiträge Dritter (Körperschaften, Verbände, Stiftungen, Vereine, Private), Spenden

<marg>Gruppe 286</marg>

286
Sonstige Erstattungen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)

Erstattungen von der EU sind bei Gruppe 271 nachzuweisen

<marg>Gruppe 287</marg>

287
Sonstige Zuschüsse aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)

Sonstige Zuschüsse von der EU sind bei Gruppe 272 nachzuweisen

<marg>Obergruppe 29</marg>

29
Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen

Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 69

<marg>Gruppe 291</marg>

291
Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen

<marg>Gruppe 292</marg>

292
Vermögensübertragungen von Ländern, soweit nicht Investitionszuweisungen

<marg>Gruppe 293</marg>

293
Vermögensübertragungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit nicht Investitionszuweisungen

<marg>Gruppe 297</marg>

297
Vermögensübertragungen von Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse

<marg>Gruppe 298</marg>

298
Vermögensübertragungen von Sonstigen aus dem Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse

<marg>Gruppe 299</marg>

299
Vermögensübertragungen aus dem Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse

<marg>Hauptgruppe 3</marg>

3
Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen

Schuldenaufnahmen:
Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite sind mit dem Nominalbetrag, Diskontpapiere sind mit dem abgezinsten Betrag zu veranschlagen
Disagio- und Geldbeschaffungskosten sind den entsprechenden Ausgabearten zuzuordnen

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen:
Einnahmen, die zur Finanzierung der bei den Hauptgruppen 7 und 8 nachzuweisenden Investitionsausgaben bestimmt sind

Besondere Finanzierungseinnahmen sind:
Entnahmen aus Rücklagen und anderen Vermögensbeständen (Fonds, Stöcke usw.)
Übertragene Überschüsse aus Vorjahren
Zum Ausgleich des Haushalts veranschlagte Mehr- und Mindereinnahmen
Haushaltstechnische Verrechnungen

<marg>Obergruppe 31</marg>

31
Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftlichen Zusammenschlüssen

<marg>Gruppe 311</marg>

311
Schuldenaufnahmen beim Bund

<marg>Gruppe 312</marg>

312
Schuldenaufnahmen bei Ländern

<marg>Gruppe 313</marg>

313
Schuldenaufnahmen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden

<marg>Gruppe 314</marg>

314
Schuldenaufnahmen bei Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 317</marg>

317
Schuldenaufnahmen bei Zweckverbänden

<marg>Obergruppe 32</marg>

32
Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt

Der Kreditmarkt ist im weitesten Sinne zu verstehen, d.h. ohne Rücksicht auf die Verschuldungsform und auf die Unternehmensform des Kreditgebers. Hierzu gehören neben Anleihen. Kassenobligationen und Schuldbuchforderungen die Schuldenaufnahmen bei Banken, Sparkassen, sonstigen Geldinstituten und Versicherungen.

<marg>Gruppe 321</marg>

321
Schuldenaufnahmen bei öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.8.2 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 322</marg>

322
Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und der Bundesanstalt für Arbeit

<marg>Gruppe 325</marg>

325
Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt

<marg>Gruppe 326</marg>

326
Schuldenaufnahmen im Ausland

<marg>Obergruppe 33</marg>

33
Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 331</marg>

331
Zuweisungen für Investitionen vom Bund

Wohnungsbauprämien

<marg>Gruppe 332</marg>

332
Zuweisungen für Investitionen von Ländern

<marg>Gruppe 333</marg>

333
Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

<marg>Gruppe 334</marg>

334
Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 336</marg>

336
Zuweisungen für Investitionen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesanstalt für Arbeit

<marg>Gruppe 337</marg>

337
Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden

<marg>Obergruppe 34</marg>

34
Beiträge und sonstige Zuschüsse für Investitionen

<marg>Gruppe 341</marg>

341
Beiträge

Beiträge Dritter – sonstige Körperschaften, Verbände, Vereine u. dgl., private und öffentliche Unternehmen, private Haushalte – zu gemeinsam finanzierten einzelnen Investitionsvorhaben

Beiträge von Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden zur Deckung der Kosten für die Herstellung von Anlagen, die durch das öffentliche Interesse erforderlich werden, z.B. Anliegerbeiträge, Beiträge zu Straßenkosten u.ä.

<marg>Gruppe 342</marg>

342
Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Inland

<marg>Gruppe 346</marg>

346
Zuschüsse für Investitionen von der EU

<marg>Gruppe 347</marg>

347
Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)

<marg>Obergruppe 35</marg>

35
Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken

Allgemeine und zweckgebundene, d.h. für Einzelzwecke gebildete eigene Rücklagen, Fonds, Stöcke und andere Vermögensbestände mit besonderen Zweckbestimmungen

<marg>Gruppe 351</marg>

351
Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage

<marg>Gruppe 352</marg>

352
Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage

<marg>Gruppe 353</marg>

353
Entnahmen aus der Schuldendienstrücklage

<marg>Gruppe 354</marg>

354
Entnahmen aus der Bürgschaftssicherungsrücklage

<marg>Gruppe 355</marg>

355
Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage

<marg>Gruppe 356</marg>

356
Entnahmen aus Fonds und Stöcken

<marg>Gruppe 359</marg>

359
Sonstige

<marg>Obergruppe 36</marg>

36
Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre

Haushalts- und rechnungsmäßiger Nachweis der Übertragung von Überschüssen

<marg>Obergruppe 37</marg>

37
Globale Mehr- und Mindereinnahmen

<marg>Gruppe 371</marg>

371
Globale Mehreinnahmen

Zum Ausgleich des Haushaltsplans veranschlagte globale Mehreinnahmen, die für den Gesamthaushalt erwartet werden

<marg>Gruppe 372</marg>

372
Globale Mindereinnahmen

Vorsorgliche Veranschlagung von Mindereinnahmen, wenn in verschiedenen Bereichen des Haushalts die veranschlagten Einnahmen nicht in voller Höhe erwartet werden

<marg>Obergruppe 38</marg>

38
Haushaltstechnische Verrechnungen

Die Einnahmen der Obergruppe 38 müssen i. d. R. den Ausgaben der Obergruppe 98 entsprechen.

<marg>Gruppe 381</marg>

381
Verrechnungen zwischen Kapiteln

Verrechnungen zwischen Einzelplänen und Kapiteln sowie Verrechnungen anteiliger Einnahmen und Ausgaben an zentral veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (z.B. Versorgungsausgaben)

<marg>Gruppe 382</marg>

382
Durchlaufende Posten

Durchlaufende Posten: Im allgemeinen Beträge, die für andere vereinnahmt und in gleicher Höhe an diese weitergeleitet werden, ohne dass die Gebietskörperschaft an der Bewirtschaftung beteiligt ist bzw. bei der Verwendung der Mittel in irgendeiner Form mitwirkt,
z.B.
Durchlaufspenden

<marg>Gruppe 389</marg>

389
Sonstiges

Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen

<marg>Hauptgruppe 4</marg>

4
Personalausgaben

Bezüge, Vergütungen, Löhne und sonstige personalbezogene Ausgaben sowie vermögenswirksame Leistungen an Personen, die in einem Dienst- oder Amtsverhältnis zur Gebietskörperschaft stehen, z.B. planmäßige Beamte, Richter, Angestellte, Arbeiter, Beamte im Vorbereitungsdienst, Aushilfs- und Vertretungskräfte, Teilzeitbeschäftigte, Ehrenbeamte, Abgeordnete usw., sowie Versorgungsbezüge

Nicht zu den Personalausgaben zählen Ausgaben für Käufe von Dienstleistungen auf Grund von Werkverträgen oder anderen Vertragsformen, z.B. Honorare an Sachverständige.

<marg>Obergruppe 41</marg>

41
Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige

<marg>Gruppe 411</marg>

411
Aufwendungen für Abgeordnete

Aufwendungen für die Präsidenten, Vizepräsidenten, Abgeordneten und Mitglieder des Bundestages, Bundesrates, des Landtages, des Abgeordnetenhauses, der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerschaft

Aufwandsentschädigungen, Grundentschädigungen, Diäten

Versicherungen

Pauschalierte Reisekosten

Sonstige Reisekosten, Sitzungsgelder, Erstattung barer Auslagen

<marg>Gruppe 412</marg>

412
Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige

Entschädigungen für ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst, z.B.
Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beamten
Ausgaben für Beiräte (einschließlich Reisekosten)

<marg>Obergruppe 42</marg>

42
Bezüge und Nebenleistungen

<marg>Gruppe 421</marg>

421
Bezüge des Bundespräsidenten, Bundeskanzlers, der Ministerpräsidenten, Minister, Parlamentarischen Staatssekretäre und sonstiger Amtsträger

<marg>Gruppe 422</marg>

422
Bezüge und Nebenleistungen der Beamten und Richter

Grundgehalt

Familienzuschlag

Zuschüsse

Altersteilzeitzuschlag

Zulagen

Vergütungen

Auslandsdienstbezüge, Kaufkraftausgleich

Leistungsstufen, Leistungsprämien und -zulagen

Anwärterbezüge

Vermögenswirksame Leistungen
Sonderzuwendung

Urlaubsgeld

Aufwandsentschädigungen

Abfindungen und Übergangsgelder

Jubiläumszuwendungen

Nachversicherung für ausgeschiedene Beamte

Schulbeihilfen

Sterbegelder

Bekleidungsentschädigungen bei angeordneter Teilnahme an Manövern, Übungen, Katastropheneinsätzen u.ä.

<marg>Gruppe 423</marg>

423
Bezüge und Nebenleistungen der Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Wehrsold und Nebenleistungen der Wehrpflichtigen sowie Sold der Zivildienstleistenden

Grundgehalt

Familienzuschlag

Altersteilzeitzuschlag

Zulagen

Vergütungen

Auslandsdienstbezüge, Kaufkraftausgleich

Leistungsstufen, Leistungsprämien und -zulagen

Vermögenswirksame Leistungen

Urlaubsgeld

Aufwandsentschädigungen

Nachversicherung für ausgeschiedene Soldaten

Abfindungen und Übergangsgelder

Versicherungsbeiträge für Dienstleistende

Entlassungsgeld für Wehrsoldempfänger

Entlassungsgeld für die nach Ableistung des Zivildienstes zu entlassenden Dienstpflichtigen

Wehrsold, besondere Zuwendung, Leistungszuschlag, Reserveunteroffizierzuschlag, Wehrdienstzuschlag, Mobilitätszuschlag, Verpflichtungszuschlag und Auslandsverwendungszuschlag für Wehrpflichtige, Wehrübende und Dienstleistende, Sold für Zivildienstleistende

<marg>Gruppe 424</marg>

424
Zuführung an die Versorgungsrücklage

Zuführungen an das Sondervermögen nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz aus der Verminderung der Besoldungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage

<marg>Gruppe 425</marg>

425
Vergütungen der Angestellten

Tarifliche und übertarifliche Vergütungen

Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit

Sozialversicherungsanteil (Arbeitgeberanteil)

Beiträge zur zusätzlichen Altersversorgung

Abfindungen und Übergangsgelder

Aufwandsentschädigungen

Überstundenvergütungen

Leistungsprämien und -zulagen

Jährliche Sonderzuwendungen

Jubiläumszuwendungen

Schulbeihilfen

<marg>Gruppe 426</marg>

426
Löhne der Arbeiter

Tarifliche Löhne für Arbeiter

Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit

Sozialversicherungsanteil (Arbeitgeberanteil)

Beiträge zur zusätzlichen Altersversorgung

Abfindungen und Übergangsgelder

Aufwandsentschädigungen

Überstundenvergütungen

Leistungsprämien und -zulagen

Jährliche Sonderzuwendungen

Jubiläumszuwendungen

Schulbeihilfen

<marg>Gruppe 427</marg>

427.
Beschäftigungsentgelte, Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige

Ausgaben für Stellvertretung und Aushilfe

Vergütungen an Praktikanten

Vergütungen nach Heuertarifen

Vergütungen für nebenberuflich tätige Personen, die ihren Hauptberuf außerhalb der Staatsverwaltung ausüben

Honorare für Dozenten und Prüfungskräfte, und zwar auch dann, wenn es sich um Bedienstete der Gebietskörperschaften handelt, die an eigenen Einrichtungen nebenamtlich tätig sind

Honorare für freie Mitarbeiter und Sachverständige, soweit nicht Gruppe 526

Vergütungen für Lehraufträge

Vergütungen für nebenamtliche Leitung von Instituten

Vergütungen für nebenberuflich tätige Sportlehrer

Vergütungen für Pfarrer als Religionslehrer

<marg>Gruppe 429</marg>

429
Nicht aufteilbare Personalausgaben

Zusammenfassung von Personalausgaben, die nicht auf die Gruppen 421 bis 427 aufgeteilt werden können

<marg>Obergruppe 43</marg>

43
Versorgungsbezüge und dgl.

Ruhegehälter

Witwen- und Waisengelder

Übergangsgebührnisse und -beihilfen

<marg>Gruppe 431</marg>

431
Versorgungsbezüge des Bundespräsidenten, Bundeskanzlers, der Ministerpräsidenten, Minister, Parlamentarischen Staatssekretäre und sonstiger Amtsträger

<marg>Gruppe 432</marg>

432
Versorgungsbezüge der Beamten und Richter

<marg>Gruppe 433</marg>

433
Versorgungsbezüge der Soldaten

<marg>Gruppe 434</marg>

434
Zuführung an die Versorgungsrücklage

Zuführungen an die Sondervermögen nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz aus der Verminderung der Versorgungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage

<marg>Gruppe 435</marg>

435
Versorgungsbezüge der Angestellten

<marg>Gruppe 436</marg>

436
Versorgungsbezüge der Arbeiter

<marg>Gruppe 437</marg>

437
Versorgungsbezüge nach G 131

<marg>Gruppe 439</marg>

439
Sonstige

<marg>Obergruppe 44</marg>

44
Beihilfen, Unterstützungen und dgl.

<marg>Gruppe 441</marg>

441
Beihilfen, soweit nicht für Versorgungsempfänger

Beihilfen an Beamte, Richter, Soldaten, Angestellte, Arbeiter auf Grund der Vorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften), der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 31 des Soldatengesetzes und der Tarifverträge

<marg>Gruppe 443</marg>

443
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen

Unfallfürsorge für Beamte (Richter und Soldaten) und sonstige Amtsträger

Fürsorgeleistungen für Versorgungsempfänger und Hinterbliebene

Ausgaben für Reihenuntersuchungen und Schutzimpfungen

Einmalige und laufende Unterstützungen an Beamte, Angestellte, Arbeiter, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene usw. nach den Unterstützungsgrundsätzen

Kosten für die Inanspruchnahme von überbetrieblichen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Diensten sowie von Betriebsärzten, -ärztinnen und Fachkräften für Arbeitssicherheit (als freie Mitarbeiter)

Leistungen des Arbeitgebers bei Beschäftigung im Ausland nach § 17 SGB V

<marg>Gruppe 446</marg>

446
Beihilfen für Versorgungsempfänger und dgl.

Beihilfen an Versorgungsempfänger und Hinterbliebene auf Grund der Vorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften)

<marg>Obergruppe 45</marg>

45
Sonstige personalbezogene Ausgaben

<marg>Gruppe 451</marg>

451
Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung und zu Gemeinschaftsveranstaltungen sowie für soziale Einrichtungen

<marg>Gruppe 452</marg>

452
Personalbezogene Zahlungen an die Sozialversicherungsträger (soweit nicht unter Obergruppen 41 bis 44 erfasst)

z.B.
Zahlungen an Rentenversicherungsträger im Zusammenhang mit Versorgungsausgleich

<marg>Gruppe 453</marg>

453
Trennungsgeld, Umzugskostenvergütungen

Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen nach der Trennungsgeldverordnung

Mietbeiträge an Bedienstete mit Anspruch auf Trennungsgeld

Umzugskostenvergütungen nach dem Umzugskostengesetz und Ausführungsverordnungen

Auslandsbeschäftigungsvergütungen

<marg>Gruppe 459</marg>

459
Sonstiges

Vergütungen für Mehrleistungen, z.B. im Abfertigungsdienst

Aufwandsentschädigungen (soweit nicht Bestandteil der Bezüge), z.B. für Erprobungs-, Versuchs- und Vermessungsflüge

Vergütungen an Beamte im Vollstreckungsdienst

Verlustentschädigung

Vergütung für Arbeitnehmererfindungen

Prämien im Rahmen des Vorschlagswesens

Zusammenfassung von Personalausgaben, die nicht auf die Gruppen 441 bis 453 aufgeteilt werden können

<marg>Obergruppe 46</marg>

46
Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben

<marg>Gruppe 461</marg>

461
Globale Mehrausgaben für Personalausgaben

Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können

<marg>Gruppe 462</marg>

462
Globale Minderausgaben für Personalausgaben

<marg>Hauptgruppe 5</marg>

5.
Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw., Ausgaben für den Schuldendienst

Zur Abgrenzung gegenüber Investitionen vgl. Erläuterungen zu Hauptgruppe 8

<marg>Obergruppen 51/54</marg>

51/54. 
Sächliche Verwaltungsausgaben

<marg>Gruppe 511</marg>

511
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände

Schreib- und Zeichenbedarf und kleinere Arbeitsmittel einschl. Verbrauchsgegenstände

Materialien für die Informationstechnik

Fahrgelder, Ausgaben für Transport, Fracht und Lagerung; bei Beschaffungen fallen jedoch die entsprechenden Ausgaben den jeweiligen Beschaffungstiteln zur Last

Bücher, Landkarten, Druckschriften, Dienstvorschriften, Zeitschriften, Zeitungen, Gesetz- und Verordnungsblätter, Druck- und Buchbinderarbeiten

Filme und andere Publikationsmittel für den eigenen Bedarf (für Aus- und Fortbildung bei Gruppe 525, zur Unterrichtung der Öffentlichkeit bei Gruppe 531 bis 546)

Veröffentlichungen und Einzelauskünfte von Fachinformationszentren, soweit für Einzelauskünfte nicht Gruppe 526 in Betracht kommt

Leistungsentgelte für Post und Fernmeldedienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehgebühren; hierunter fallen auch Ausgaben für Verlegung, Wartung und Miete von Telekommunikationsanlagen sowie Entgelte für Fernmeldeleitungen

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Tieren
Beschaffungen bis zu 10 000 DM (5 000 Euro) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 10 000 DM (5 000 Euro) für den Einzelfall sowie Beschaffung von Fahrzeugen vgl. Hauptgruppe 8

Hierzu gehören z.B.:
Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen
Informationstechnik, Büromaschinen, Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte und -maschinen
Ärztliche Instrumente; Operations-, Untersuchungs-, Messgeräte
Geschirr, Wäsche und Kleidung in Anstalten und dgl.
Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen

Unterhaltung (einschl. Wartung) von beweglichen Sachen
(die Haltung von Tieren ist bei den Gruppen 531 bis 546 nachzuweisen)

<marg>Gruppe 514</marg>

514
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

Verbrauchsmittel sind Waren und Güter, die nicht zum Geschäftsbedarf der Verwaltung, der Bewirtschaftung der Grundstücke, sondern zum Verzehr und Verbrauch oder zur Verarbeitung benötigt werden. Sie haben in der Regel eine beschränkte Lebensdauer oder können unter bestimmten Bedingungen als Vorräte zum späteren Verbrauch gelagert werden. Hierzu gehören insbesondere:
Lebensmittel (Krankenverpflegung usw.) – Futtermittel – Düngemittel – Saat- und Pflanzgut
Arzneimittel, Verbandstoffe, sonstiges Sanitätsverbrauchsmaterial
Chemikalien, Schädlingsbekämpfungsmittel, sonstiges Verbrauchsmaterial für Laboratorien
Rohmaterial zur Verarbeitung in Werkstätten usw., Material für Bauhöfe, Holzhöfe, Baumateriallager

(Rüstungskäufe vgl. Obergruppe 55)

Haltung von Fahrzeugen und dgl.: Kraftstoffe, Schmierstoffe, Instandsetzungen

Erwerb und Haltung von Fahrrädern

Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände (einschließlich Zuschüsse) Beschaffungen bis zu 10 000 DM (5 000 Euro) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 10 000 DM (5 000 Euro) vgl. Gruppe 812

Hierzu gehören auch:
Einkleidungsbeihilfen und Dienstbekleidungszuschüsse
Kleidergeld
Abnutzungsentschädigungen

<marg>Gruppe 517</marg>

517
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

Bewirtschaftung verwaltungseigener, gepachteter und gemieteter Gebäude und Räume

Heizung, Strom, Gas, Ausgaben für Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung

Ausgaben für Schneeräumen und Streuen innerhalb der Grundstücke oder auf Grund von Anliegerverpflichtungen

Versicherung, Steuern und Abgaben

Ausgaben für Bewachung

sonstige Ausgaben für die Bewirtschaftung

<marg>Gruppe 518</marg>

518
Mieten und Pachten

Mieten und Pachten für Gebäude, einzelne Diensträume und Grundstücke

Mieten für Maschinen, Fahrzeuge und Geräte

Ausgaben für Leasingraten (Ausgaben nach Ausübung der Erwerbsoption sind unter Beachtung der Wertgrenzen in den Hauptgruppen 5 oder 8 nachzuweisen)

<marg>Gruppe 519</marg>

519
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

Laufende Unterhaltung
der verwaltungseigenen sowie der gemieteten und gepachteten Gebäude, Grundstücke, Außenanlagen und sonstigen Anlagen einschließlich des Zubehörs; hierzu gehören auch Straßen und Wege auf den vorgenannten Grundstücken oder auf Grund von Anliegerverpflichtungen.

Laufende Unterhaltung sind Maßnahmen, die keine erhebliche Veränderung der Grundstücke und Gebäude in ihrem Bestand zur Folge haben.

Ersatz und Ergänzung des Zubehörs
Beschaffungen bis zu 10 000 DM (5 000 Euro) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 10 000 DM (5 000 Euro) für den Einzelfall vgl. Hauptgruppen 7 und 8

<marg>Gruppe 521</marg>

521
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

Laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen, Brücken, Wasserstraßen, Dämmen, Deichbauten einschließlich Betrieb und Unterhaltung der vorhandenen Anlagen und Geräte (laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen usw. innerhalb von Liegenschaften bei Gruppe 519)

Aufwendungen, die eine Vermehrung des Bestandes der vorhandenen Anlagen, Maschinen und Geräte oder eine Verbesserung oder Änderung des bisherigen Zustandes zum Ziel haben, bis zu 10 000 DM (5 000 Euro) für Beschaffungen im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Aufwendungen über 10 000 DM (5 000 Euro) im Einzelfall vgl. Hauptgruppen 7 und 8

Grunderwerb ist unabhängig von der Höhe der Ausgaben bei den Hauptgruppen 7 und 8 nachzuweisen (beim Bund grundsätzlich bei der Obergruppe 82)

Material für die Unterhaltung, z.B. Pflaster- und Schottermaterial

Ausgaben für Schneeräumen und Streuen (soweit nicht Gruppe 517)

<marg>Gruppe 523</marg>

523
Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken

Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen bis zu 10 000 DM (5 000 Euro) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Aufwendungen über 10 000 DM (5 000 Euro) vgl. Hauptgruppe 8

Bücher und Zeitschriften der Bibliotheken

Einzel- und Fortsetzungswerke, Sondersammlungen

Ausgaben für Einbände

<marg>Gruppe 525</marg>

525
Aus- und Fortbildung

Ausgaben für die Aus- und Fortbildung von Bediensteten einschließlich Sprachenausbildung, Ausbildungsbeihilfen für die Teilnahme an Fortbildungskursen und -lehrgängen sowie Ausgaben für Reisen

Unterhaltung von Aus- und Fortbildungsstätten für Verwaltungsangehörige

Honorare für Lehrkräfte

Lehr- und Lernmittel, z.B.
Ausbildungs-, Lehr-, Unterrichts- und Anschauungsmaterial
Lehrbücher und Fachzeitschriften, Ausbildungsvorschriften, Lehrfilme und Bildmaterial
Lernmittel für Schüler

<marg>Gruppe 526</marg>

526
Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten

Ausgaben für Sachverständige und Dolmetscher

Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen

Honorare, Sitzungsgelder, Tagegelder und Ersatz von Auslagen einschließlich Ausgaben für Reisen

Preise bei Gutachterwettbewerben

Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten, Stempelgebühren, Erstattung barer Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner und dgl. Soweit sie als Bestandteile von Hauptausgaben und Pauschalabfindungen auf Grund von Urteilen und Vergleichen gezahlt werden, sind sie der entsprechenden Ausgabeart zuzuordnen (z.B. Beurkundung von Grunderwerb bei Obergruppe 82).

<marg>Gruppe 527</marg>

527
Dienstreisen

<marg>Gruppe 529</marg>

529
Verfügungsmittel

Zur Verfügung für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen

<marg>Gruppen 531 bis 546</marg>

531
bis 546 Sonstiges

Alle übrigen sächlichen Verwaltungsausgaben, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht eindeutig den Gruppen 511 bis 529 zugeordnet werden können,
z.B. Ausgaben für
Öffentlichkeitsarbeit
Besichtigungen (soweit nicht Gruppe 525)
Staatsbesuche im Ausland
ausländische Staatsbesuche
die Betreuung von Delegationen und Besuchergruppen
Orden und Ehrenzeichen
Bewachung (soweit nicht Gruppe 517)
Fahndung
Haltung von Tieren
Aufwendungen im Verkehr mit Gewährspersonen (Belohnungen)
Bergungen, z.B. Beseitigung von Schiffswracks
Abbrüche
Entschädigungs- und Ersatzleistungen geringeren Umfanges, die als sächliche Verwaltungsausgaben behandelt werden (im übrigen siehe Gruppe 681)
Steuern und Versicherungen (soweit nicht Gruppe 517)
Herstellung von Magnetbändern und anderen Datenträgern
Geldbeschaffung, z.B. Provisionen, Sachkosten wie Papierherstellung, Druck, Inserate, Zeichnungsformulare, Schuldurkunden
Bankgebühren und dgl.
Prägung von Münzen (Münzwesen)
Unfall- und Haftpflichtversicherung
Hafengebühren, Kanalabgaben, Lotsengelder, Schifffahrtsgebühren
Umzug und Verlegung von Dienststellen
Fracht und Transport (soweit nicht bei Beschaffungen bei den jeweiligen Beschaffungstiteln oder bei Gruppe 511)
Messen und Ausstellungen
Wertprüfungen, Qualitätsuntersuchungen
Arbeiten im Auftrage Dritter
Überführungen und Beerdigungen
Kranzspenden, Nachrufe

Ausgaben aus Anlass von Titelverwechslungen und aus Anlass der Rechnungsprüfung, sofern die Buchung bei dem zuständigen Titel nicht möglich ist

<marg>Gruppe 547</marg>

547
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

Zusammenfassung von sächlichen Verwaltungsausgaben, die nicht auf die Gruppen 511 bis 546 aufgeteilt werden können

<marg>Gruppe 548</marg>

548
Globale Mehrausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben

Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können

<marg>Gruppe 549</marg>

549
Globale Minderausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben

Vorgesehene globale Einsparungen bei den sächlichen Verwaltungsausgaben

<marg>Obergruppe 55</marg>

55
Militärische Beschaffungen, Materialerhaltung, Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige militärische Entwicklung und Erprobung sowie militärische Anlagen

<marg>Gruppe 551</marg>

551
Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige militärische Entwicklung und Erprobung

<marg>Gruppe 553</marg>

553
Materialerhaltung

<marg>Gruppe 554</marg>

554
Militärische Beschaffungen

<marg>Gruppe 558</marg>

558
Militärische Anlagen einschließlich kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

<marg>Gruppe 559</marg>

559
Beiträge zu Beschaffungsvorhaben und zu Baumaßnahmen Dritter

<marg>Obergruppe 56</marg>

56
Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse

Zu Obergruppen 56 und 57:
Zinsen für Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstige Kredite

<marg>Gruppe 561</marg>

561
Zinsausgaben an Bund

<marg>Gruppe 562</marg>

562
Zinsausgaben an Länder

<marg>Gruppe 563</marg>

563
Zinsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände

<marg>Gruppe 564</marg>

564
Zinsausgaben an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 567</marg>

567
Zinsausgaben an Zweckverbände

<marg>Obergruppe 57</marg>

57
Zinsausgaben an Kreditmarkt

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 56

<marg>Gruppe 571</marg>

571
Zinsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.8.2 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 572</marg>

572
Zinsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesanstalt für Arbeit

<marg>Gruppe 573</marg>

573
Zinsausgaben für Ausgleichsforderungen

<marg>Gruppe 575</marg>

575
Zinsausgaben an sonstigen inländischen Kreditmarkt

hier auch: Disagio

<marg>Gruppe 576</marg>

576
Zinsausgaben an Ausland

<marg>Obergruppe 58</marg>

58
Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse

Zu Obergruppen 58 und 59:
Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstige Kredite

<marg>Gruppe 581</marg>

581
Tilgungsausgaben an Bund

<marg>Gruppe 582</marg>

582
Tilgungsausgaben an Länder

<marg>Gruppe 583</marg>

583
Tilgungsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände

<marg>Gruppe 584</marg>

584
Tilgungsausgaben an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 587</marg>

587
Tilgungsausgaben an Zweckverbände

<marg>Obergruppe 59</marg>

59
Tilgungsausgaben an Kreditmarkt

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 58

<marg>Gruppe 591</marg>

591
Tilgungsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.8.2 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 592</marg>

592
Tilgungsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesanstalt für Arbeit

<marg>Gruppe 593</marg>

593
Tilgungsausgaben für Ausgleichsforderungen

hier auch: Rückkauf von Ausgleichsforderungen

<marg>Gruppe 595</marg>

595
Tilgungsausgaben an sonstigen inländischen Kreditmarkt

hier auch: Kurzfristige Kursstützungsmaßnahmen

<marg>Gruppe 596</marg>

596
Tilgungsausgaben an Ausland

<marg>Hauptgruppe 6</marg>

6
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

Vgl. Erläuterungen zu Hauptgruppe 2

<marg>Obergruppe 61</marg>

61
Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 611</marg>

611
Allgemeine Zuweisungen an Bund

<marg>Gruppe 612</marg>

612
Allgemeine Zuweisungen an Länder

z.B.
Sonder- oder Ausgleichsüberweisungen des Bundes an finanzschwache Länder
Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs

<marg>Gruppe 613</marg>

613
Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände

z.B.
Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs
Schlüsselzuweisungen aus dem Steuerverbund
Bedarfszuweisungen und Sonderzuweisungen (Ausgleichsstock)
Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis
Grundsteuerausfälle
Amtsdotationen

<marg>Gruppe 614</marg>

614
Allgemeine Zuweisungen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 616</marg>

616
Allgemeine Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesanstalt für Arbeit

<marg>Gruppe 617</marg>

617
Allgemeine Zuweisungen an Zweckverbände

<marg>Obergruppe 62</marg>

62
Schuldendiensthilfen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise

Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22

<marg>Gruppe 621</marg>

621
Schuldendiensthilfen an Bund

<marg>Gruppe 622</marg>

622
Schuldendiensthilfen an Länder

<marg>Gruppe 623</marg>

623
Schuldendiensthilfen an Gemeinden und Gemeindeverbände

<marg>Gruppe 624</marg>

624
Schuldendiensthilfen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 626</marg>

626
Schuldendiensthilfen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesanstalt für Arbeit

<marg>Gruppe 627</marg>

627
Schuldendiensthilfen an Zweckverbände

<marg>Obergruppe 63</marg>

63
Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise

Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 23

<marg>Gruppe 631</marg>

631.
Sonstige Zuweisungen an Bund

z.B.
Anteilige Verwaltungskosten für die Wahrnehmung von Landesaufgaben durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
Abführung der Ausgleichsabgaben der Milchwirtschaft
Abführung der Bergmannsprämie
Rückzahlung nicht verbrauchter Bundesmittel
Anteil des Bundes an der Spielbankabgabe
Erstattung von Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (Wiedergutmachungsleistungen)
Erstattung von Versorgungsbezügen

<marg>Gruppe 632</marg>

632
Sonstige Zuweisungen an Länder

z.B.
Zuweisungen des Bundes
zur allgemeinen Förderung der Wissenschaft und für wissenschaftliche Einrichtungen
zur Förderung der Landwirtschaft
zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft
zur Förderung des Verkehrs

Erstattungen des Bundes für
Ausgaben für die Bundestagswahl
Personal- und Sachausgaben der Verteidigungslastenverwaltung und der Lastenausgleichsverwaltung
die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten
Kriegsfolgenhilfeleistungen
den Anteil des Bundes am Wohngeld
den Anteil an den Wiedergutmachungsleistungen
Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
Versorgungslasten

Erstattungen von Ländern für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen

<marg>Gruppe 633</marg>

633
Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände

z.B.
Zuweisungen
für kulturelle Zwecke (Theater, Musik usw., Erwachsenenbildung)
für Gastschulbeiträge
zur Straßenunterhaltung
zur Förderung der Jugendhilfe
zur Förderung des Fremdenverkehrs

Erstattung von Ausgaben
für Leistungen der Sozialhilfe
für die Schülerbeförderung
für Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
für Versorgungslasten
für öffentliche Wahlen

<marg>Gruppe 634</marg>

634
Sonstige Zuweisungen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 636</marg>

636
Sonstige Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesanstalt für Arbeit

z.B.
Erstattung an Krankenkassen für Heil- und Krankenbehandlung für Kriegsversehrte

Verwaltungskostenerstattung
an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
an die Bundesanstalt für Arbeit für die Durchführung
der Arbeitslosenhilfe
des Bundeskindergeldgesetzes

<marg>Gruppe 637</marg>

637
Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände

<marg>Obergruppe 66</marg>

66
Schuldendiensthilfen an sonstige Bereiche

Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22

<marg>Gruppe 661</marg>

661
Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen

Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" vgl. Nr. 3.8.2 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 662</marg>

662
Schuldendiensthilfen an private Unternehmen

<marg>Gruppe 663</marg>

663
Schuldendiensthilfen an Sonstige im Inland

z.B.
Zuschüsse zur Verbilligung von Wohnbaudarlehen

<marg>Gruppe 664</marg>

664
Schuldendiensthilfen an öffentliche Einrichtungen

Zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.8.2 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 666</marg>

666
Schuldendiensthilfen an Ausland

<marg>Obergruppe 67</marg>

67
Erstattungen an sonstige Bereiche

<marg>Gruppe 671</marg>

671
Erstattungen an Inland

<marg>Gruppe 676</marg>

676
Erstattungen an Ausland

<marg>Obergruppe 68</marg>

68
Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche

<marg>Gruppe 681</marg>

681
Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen

z.B.
Sozialhilfeleistungen
Leistungen, die an die Begünstigten in bar oder durch Überweisung gezahlt werden (Barleistungen). Als Barleistungen gelten auch Berechtigungsscheine. Hierzu zählen nicht Leistungen an Anstalten oder Einrichtungen (für Unterbringung, Pflege und Heilbehandlung) sowie sonstige Leistungen, die an den Begünstigten nicht in bar oder durch Überweisung erfüllt werden, wie z.B. vorbeugende Gesundheitshilfe, Krankenhilfe und Krankenversorgung, Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen zur Pflege und Weiterführung des Haushalts; ferner nicht die Erstattung von Leistungen zwischen den Trägern. Diese Vorgänge sind den Obergruppen 63 und 67 zuzuordnen. Leistungen für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängern in Anstalten sind der Gruppe 671 zuzuordnen.
Kriegsopferrenten und sonstige Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (vgl. Erläuterungen zu den Sozialhilfeleistungen)
Arbeitslosengeld
Unfallrenten
Wohngeld
Studienbeihilfen, Stipendien, Ausbildungs- und Erziehungsbeihilfen
Fahrtkostenzuschüsse (Ausgaben zur Verbilligung der Fahrtkosten von Studierenden und Auszubildenden auch dann, wenn die Mittel aus abrechnungstechnischen Gründen unmittelbar an den Verkehrsbetrieb gezahlt werden)
Wiedergutmachungsleistungen
Entschädigungen, Ersatzleistungen, Abfindungen, z.B.
für Tierseuchenverluste
für Sprengschäden
für Übungsschäden
an Unfallgeschädigte
für Katastrophenschäden, Unwetterschäden usw.
Beträge geringeren Umfangs für Sachschäden sind den Gruppen 531 bis 546 zuzuordnen
Ehrengaben, Ehrensold
Belohnungen, Prämien, Preise, Auszeichnungen

<marg>Gruppe 682</marg>

682
Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen
(soweit nicht unter 661)

Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" vgl. Nr. 3.8.2 der Allgemeinen Hinweise

Im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik gewährte Zuschüsse an öffentliche Unternehmen, um deren Verkaufspreise zu beeinflussen und/oder eine hinreichende Entlohnung der Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte und Kapitaleinsatz) zu ermöglichen. Laufende Betriebszuschüsse einschließlich Zuschüsse zur Deckung von laufenden Betriebsverlusten, soweit der Verlust die Folge einer Preispolitik ist, welche die Erlöse unter den laufenden Gestehungskosten lässt, sind einzubeziehen.
z.B.
Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung bestimmter Schwerbehinderter
Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen
Mehrwertsteuer-Rückvergütungen an eigene Betriebe im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug
Betriebszuschüsse, z.B. an
Flughafengesellschaften
Schifffahrts- und Hafenbetriebe
Staatsbäder

Dagegen gehören Zahlungen, die eine Vermögensbildung bzw. -umverteilung bzw. eine Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Produktionsstruktur bewirken, nicht hierher, sondern zu der Gruppe 697 (= Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse) (vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 69). Desgleichen sind Zuschüsse an Versuchsbetriebe, Versuchsgüter usw. nicht hier, sondern bei Gruppe 685 nachzuweisen, da es sich bei diesen Zahlungen um keine Zuschüsse im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik handelt. Auch die Zuschüsse, die keinem einzelnen Unternehmen, sondern gesamten Wirtschaftszweigen oder Gruppen von Wirtschaftszweigen zugute kommen, wie z.B. Zuschüsse für Messen, Ausstellungen u.ä., sind nicht in die Gruppen 682 und 683, sondern in Gruppe 686 einzuordnen.

<marg>Gruppe 683</marg>

683
Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen (soweit nicht unter 662)

Vgl. Erläuterungen zu Gruppe 682

z.B.
Preisausgleich, Prämien und Ähnliches im Bereich der Landwirtschaft
Frachtbeihilfen
Absatzstabilisierung von Kokskohle
Zuschüsse zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft

<marg>Gruppe 684</marg>

684
Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen)

Zuschüsse an Verbände, Vereine u.ä. Institutionen, die gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen:

a)
in der Regel ihre Leistungen für private Haushalte erbringen,
b)
von ihrer Aufgabenstellung her nicht auf die Erzielung eines Gewinnes ausgerichtet sind,
c)
sich überwiegend aus (Mitglieds-)Beiträgen, Spenden u.ä. freiwilligen Zahlungen von privaten Haushalten sowie aus eigenen Vermögenserträgen finanzieren und Zuschüsse aus dem öffentlichen Bereich erhalten.

Hierzu gehören u.a.
Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Arbeitnehmerverbände (Gewerkschaften)
Religionsgemeinschaften
Politische Parteien
Sportverbände und -vereine
Jugendverbände
Flüchtlingsorganisationen
Familienorganisationen
Verbraucherverbände

(öffentliche Einrichtungen vgl. Gruppe 685; zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.8.2 der Allgemeinen Hinweise)

<marg>Gruppe 685</marg>

685
Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen

Zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.8.2 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 686</marg>

686
Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland

Zuschüsse an Gesellschaften des privaten Rechts, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, soweit es sich nicht um öffentliche oder private Unternehmen oder um öffentliche sowie um soziale oder ähnliche Einrichtungen handelt (vgl. Zuordnungshinweise zu den Gruppen 682, 683, 684, 685 und Nr. 3.8.2 der Allgemeinen Hinweise)

Hierunter fallen insbesondere Zuschüsse an Private zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie die allgemeine Wirtschaftsförderung, die keinem Unternehmen zukommt (wie z. B. Messen und Ausstellungen).

Ferner sind hier zu veranschlagen die Zuschüsse an Wirtschafts- und Berufsvertretungen (wie z. B. Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen).

<marg>Gruppe 687</marg>

687
Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland (soweit nicht an die EU)

Beiträge an Organisationen und Einrichtungen im Ausland, z.B.
Einrichtungen der Vereinten Nationen
Wissenschaftliche Verbände und Vereine

Sonstige Zuschüsse an ausländische Staaten,
z.B.
Leistungen aus Globalverträgen (Wiedergutmachung)

Geschäftsauslagen bei den Honorarkonsuln im Ausland

Devisenausgleichszahlungen

<marg>Gruppe 688</marg>

688
Abführung der Eigenmittel an die EU

<marg>Obergruppe 69</marg>

69.
Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen

Unter Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, werden solche Zuweisungen und Zuschüsse verstanden, die – ebenso wie die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen – für mindestens einen der Beteiligten (Zahler oder Empfänger) eine Zu- oder Abnahme seines Vermögens darstellen. Als Vermögen in diesem Sinne ist das Reinvermögen, also das Sach- oder Geldvermögen abzüglich der Schulden zu verstehen. Es ist nicht relevant, ob einer der Beteiligten den einzelnen Zuschuss als laufende Ausgabe bzw. Einnahme betrachtet.

Nicht in die OGr. 69 gehören Zahlungen, deren Ziel es ist, das laufende Einkommen, den Verbrauch (vgl. OGr. 63, 68) oder gezielt die Investitionstätigkeit (vgl. OGr. 88, 89) zu erhöhen.

Nach der vorstehenden Definition rechnen zu den Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, alle Zahlungen, die
zur Verbesserung der Wirtschafts- und Produktionsstruktur beitragen, jedoch keine Zuschüsse für Investitionen darstellen und/oder
als Entschädigungen für erlittene Vermögensschäden an bestimmte Bevölkerungsgruppen bzw. Institutionen gezahlt werden und/oder
die Vermögensbildung der Bevölkerung zum Ziele haben.

<marg>Gruppe 691</marg>

691
Vermögensübertragungen an Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen

<marg>Gruppe 692</marg>

692
Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht Investitionszuweisungen

<marg>Gruppe 693</marg>

693
Vermögensübertragungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit nicht Investitionszuweisungen

<marg>Gruppe 697</marg>

697
Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse

z.B.
Abwrackprämien und -hilfen
Stilllegungsprämien
Hilfsmaßnahmen (Strukturmaßnahmen) im Bereich der Energiepolitik
Zuschüsse zur Kapitalausstattung

<marg>Gruppe 698</marg>

698
Vermögensübertragungen an Sonstige im Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse

z.B.
Sparprämien
Abfindungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus
Leistungen nach dem Bundesrückerstattungsgesetz
Leistungen nach dem Reparationsschädengesetz
Ersatzleistungen für Vermögensschäden
Hauptentschädigungszahlungen (Lastenausgleich)
Altsparerentschädigung (Lastenausgleich)
Währungsausgleich (Lastenausgleich)

<marg>Gruppe 699</marg>

699
Vermögensübertragungen an Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse

<marg>Hauptgruppe 7</marg>

7
Baumaßnahmen

Eigene Baumaßnahmen des Bundes und der Länder, Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten, Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke nur, soweit nicht bei Obergruppe 82 veranschlagt

Baumaßnahmen des Hochbaues

Baumaßnahmen des Bauingenieurwesens

Baumaßnahmen des Wasserwesens

Baumaßnahmen des Eisenbahnwesens

Baumaßnahmen des Straßenbauwesens

Baumaßnahmen des Stadtbauwesens

Baumaßnahmen der Landespflege

Eingeschlossen sind z.B.
Rohbau- und Ausbau, wie z.B. Innen- und Außenanstrich, Glaserarbeiten, Tischlerarbeiten
alle dauerhaften Einbauten und Ausstattungen, die normalerweise vor dem Bezug oder der Ingebrauchnahme installiert werden, z.B. Öfen, Herde, Zentralheizung, Gasleitung, elektrische Anlagen
alle dauerhaften und unbeweglichen Ausstattungen, die ein wesentlicher Bestandteil dieser Bauten sind
alle Baunebenkosten, wie Leistungen von Architekten und Ingenieuren, Behördenleistungen, Grundsteinlegungen, Richtfeste usw.

<marg>Hauptgruppe 8</marg>

8.
Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Die Zuordnung von beweglichen Sachen zu Investitionsgütern ist unter anderem abhängig von der Nutzungsdauer der Sache und einer Wertgrenze für den Beschaffungsfall.

Die Nutzungsdauer soll mehr als ein Jahr betragen; die Wertgrenze ist für die einzelnen Arten von Sachen besonders festgelegt. Nur bei Überschreitung dieser Wertgrenze gilt der Beschaffungsfall als Investition.

Ausgaben für die Ausübung von Erwerbsoptionen (Ausgaben für Leasingraten vgl. Erläuterungen zu Gruppe 518)

<marg>Obergruppe 81</marg>

81
Erwerb von beweglichen Sachen

Bewegliche Anlagegüter (Ausrüstungen), die aus der industriellen und handwerklichen Produktion – mit Ausnahme der baugewerblichen Produktion – kommen

Ein Erwerb von beweglichen Sachen mit einem Wert von mehr als 10 000 DM (5 000 Euro) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf) – Ausnahmen sind gesondert angeführt – wird zu den Ausgaben für Investitionen gezählt (Gruppe 812).

Rüstungskäufe vgl. Obergruppe 55

<marg>Gruppe 811</marg>

811.
Erwerb von Fahrzeugen

Beim Erwerb von Fahrzeugen besteht keine Wertgrenze. Es zählen dazu alle fertiggestellten

Land- und Schienenfahrzeuge, z.B.
Personenkraftwagen – Lastkraftwagen und Anhänger – Lokomotiven – Eisenbahn- und Straßenbahnwagen – Spezialfahrzeuge für Polizei, Zoll, BGS – Krafträder (Fahrräder vgl. Gruppe 514)

Wasserfahrzeuge, z.B.
Schiffe – Boote für Polizei, BGS – Lastkähne – Fähren

Luftfahrzeuge, z.B.
Propeller- und Düsenflugzeuge – Ballone – Segelflugzeuge – Hubschrauber

<marg>Gruppe 812</marg>

812
Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von sonstigen beweglichen Sachen und Tieren über 10 000 DM (5 000 Euro) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen bis zu 10 000 DM (5 000 Euro) für den Einzelfall vgl. Hauptgruppe 5
Zu den Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, sonstige Gebrauchsgegenständen gehören z.B.
Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen
Informationstechnik, Büromaschinen, Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte und – maschinen
Ärztliche Instrumente, Operations-, Untersuchungs-, Messgeräte
Geschirr, Wäsche und Kleidung in Anstalten und dgl.
Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen

Zu den sonstigen beweglichen Sachen gehören z.B.
Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken
Dienstkleidung

<marg>Obergruppe 82</marg>

82
Erwerb von unbeweglichen Sachen

<marg>Gruppe 821</marg>

821
Grunderwerb

Ankauf von bebauten Grundstücken

Ankauf von unbebauten Grundstücken für verschiedene Zwecke

Kauf von sonstigen Anlagen (Forstgrundstücke, Pflanzungen, Obstgärten u.ä.)

Entschädigung für Landbeschaffung, Abfindungen, Renten für Abtretungen von Grundstücken

Ausgaben im Zusammenhang mit Grunderwerb wie Auflassung, Grundbucheintragung, Grundstückstaxen, Grunderwerbsteuer

<marg>Gruppe 823</marg>

823
Erwerb privat vorfinanzierter unbeweglicher Sachen

z.B.
Raten für den Erwerb von privat vorfinanzierten Straßen

<marg>Obergruppe 83</marg>

83
Erwerb von Beteiligungen und dgl.

Erwerb von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen, von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen, Ausgaben für die Heraufsetzung des Kapitals von Unternehmen, Erwerb von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren

<marg>Gruppe 831</marg>

831
Erwerb von Beteiligungen und dgl. im Inland

<marg>Gruppe 836</marg>

836
Erwerb von Beteiligungen und dgl. im Ausland

z.B.
Erhöhung des Kapitalanteils der Bundesrepublik Deutschland an der Weltbank
Beteiligungen am Grundkapital der Internationalen Entwicklungsorganisation

<marg>Obergruppe 85</marg>

85
Darlehen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 851</marg>

851
Darlehen an Bund

<marg>Gruppe 852</marg>

852
Darlehen an Länder

<marg>Gruppe 853</marg>

853
Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände

<marg>Gruppe 854</marg>

854
Darlehen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 856</marg>

856
Darlehen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesanstalt für Arbeit

<marg>Gruppe 857</marg>

857
Darlehen an Zweckverbände

<marg>Obergruppe 86</marg>

86
Darlehen an sonstige Bereiche

<marg>Gruppe 861</marg>

861
Darlehen an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.8.2 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 862</marg>

862
Darlehen an private Unternehmen

<marg>Gruppe 863</marg>

863
Darlehen an Sonstige im Inland

<marg>Gruppe 866</marg>

866
Darlehen an Ausland

<marg>Obergruppe 87</marg>

87
Inanspruchnahme aus Gewährleistungen

Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen oder anderen ähnlichen Zwecken dienenden Verträgen

<marg>Obergruppe 88</marg>

88
Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise

Zu Obergruppen 88 und 89:
Ausgaben, die nach ihrer Zweckbindung zur Finanzierung folgender Investitionsausgaben bestimmt sind: Bauten, Erwerb von beweglichem und sonstigem unbeweglichem Vermögen und andere Investitionsausgaben im Sinne der Hauptgruppen 7 und 8

<marg>Gruppe 881</marg>

881
Zuweisungen für Investitionen an Bund

<marg>Gruppe 882</marg>

882
Zuweisungen für Investitionen an Länder

Anteil des Bundes an den Wohnungsbauprämien

<marg>Gruppe 883</marg>

883
Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände

<marg>Gruppe 884</marg>

884
Zuweisungen für Investitionen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.8.1 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 886</marg>

886
Zuweisungen für Investitionen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesanstalt für Arbeit

<marg>Gruppe 887</marg>

887
Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände

<marg>Obergruppe 89</marg>

89
Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 88

<marg>Gruppe 891</marg>

891
Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen

Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" vgl. Nr. 3.8.2 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 892</marg>

892
Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen

<marg>Gruppe 893</marg>

893
Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland

Wohnungsbauprämien

<marg>Gruppe 894</marg>

894
Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen

Zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.8.2 der Allgemeinen Hinweise

<marg>Gruppe 896</marg>

896
Zuschüsse für Investitionen an Ausland

<marg>Hauptgruppe 9</marg>

9
Besondere Finanzierungsausgaben

<marg>Obergruppe 91</marg>

91
Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke

Zuführungen an eigene Rücklagen und andere Vermögensbestände (Fonds, Stöcke usw.)

<marg>Gruppe 911</marg>

911
Zuführungen an Ausgleichsrücklage

<marg>Gruppe 912</marg>

912
Zuführungen an Betriebsmittelrücklage

<marg>Gruppe 913</marg>

913
Zuführungen an Schuldendienstrücklage

<marg>Gruppe 914</marg>

914
Zuführungen an Bürgschaftssicherungsrücklage

<marg>Gruppe 915</marg>

915
Zuführungen an Konjunkturausgleichsrücklage

<marg>Gruppe 916</marg>

916
Zuführungen an Fonds und Stöcke

<marg>Gruppe 919</marg>

919
Sonstige

<marg>Obergruppe 96</marg>

96
Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren

Nachweis der Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren gemäß § 25 BHO

<marg>Obergruppe 97</marg>

97
Globale Mehr- und Minderausgaben

<marg>Gruppe 971</marg>

971
Globale Mehrausgaben

Vorsorgliche Veranschlagung von globalen Mehrausgaben, die für den Gesamthaushalt erwartet werden

<marg>Gruppe 972</marg>

972
Globale Minderausgaben

Zum Ausgleich des Haushaltsplans vorgesehene globale Einsparungen

<marg>Obergruppe 98</marg>

98
Haushaltstechnische Verrechnungen

Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 38

<marg>Gruppe 981</marg>

981
Verrechnungen zwischen Kapiteln

<marg>Gruppe 982</marg>

982
Durchlaufende Posten

<marg>Gruppe 989</marg>

989
Sonstiges