Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom 16. Januar 2002
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VMBl 2007 S. 99
Anordnung
zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Vom 16. Januar 2002
In der Fassung vom 15. August 2002
Nach § 33 Abs. 5, § 34 Abs. 2 Satz 2, § 42 Abs. 1 Satz 2 und § 84 Satz 2 des Bundesdisziplinargesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510) ordnet das Bundesministerium der Verteidigung für seinen Geschäftsbereich an:
- 1.
- Die Befugnis, nach § 33 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 Nr. 1 des Bundesdisziplinargesetzes die Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß festzusetzen, wirddem Präsidenten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung,dem Präsidenten des Bundesamtes für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr,dem Präsidenten des Bundesamtes für Wehrverwaltung,den Präsidenten der Wehrbereichsverwaltungen,dem Militärgeneraldekan des Evangelischen Kirchenamtes für die Bundeswehr,dem Militärgeneralvikar des Katholischen Militärbischofsamtes,dem Präsidenten des Bundessprachenamtes undden Präsidenten der Universitäten der Bundeswehr Hamburg und Münchenjeweils für ihren Geschäftsbereich übertragen.
- 2.
- Die Befugnis, nach § 34 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Bundesdisziplinargesetzes Disziplinarklage zu erheben, wird den unter Nummer 1 genannten Dienstvorgesetzten übertragen.
- 3.
- Die Zuständigkeit, nach § 42 Abs. 1 des Bundesdisziplinargesetzes den Widerspruchsbescheid zu erlassen, wird der jeweils nächsthöheren Behörde übertragen; wenn sich danach die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Verteidigung ergeben würde, ist die Behörde, die die Entscheidung erlassen hat, zuständig.
- 4.
- Die Disziplinarbefugnisse gegenüber Ruhestandsbeamten nach § 84 Satz 1 des Bundesdisziplinargesetzes werden den vor Beginn des Ruhestandes zuletzt zuständigen unter Nummer 1 genannten Dienstvorgesetzten übertragen.
Bonn, den 16. Januar 2002
Der Bundesminister der Verteidigung
Rudolf Scharping
