Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG) vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 462)
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Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts
(Dienstrechtsneuordnungsgesetz – DNeuG) vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 462)
RdSchr. des BMI vom 15. Oktober 2010
D 3 – 221 020/54
Hier: | Ergänzende Durchführungshinweise zu § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BBesG |
Bezug: | Rundschreiben vom 31. März 2010 – Az.: D 3 – 221 020/54 – (GMBl 2010, S. 599) |
Aus gegebenem Anlass bitte ich um Beachtung der mit Rundschreiben vom 31. März 2010 ergangenen ergänzenden Durchführungshinweise zur Anerkennung von Soldatenzeiten nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BBesG.
Insbesondere ist auch in den Fällen, in denen das bei der Einstellung im Beamtenverhältnis verliehene Amt gegenüber dem im Soldatenverhältnis zuletzt erreichten Dienstgrad einer niedrigeren Besoldungsgruppe zugeordnet wird, immer die Stufe der Besoldungsgruppe des im Soldatenverhältnis zuletzt erreichten Dienstgrades zugrunde zu legen. Dies gilt auch dann, wenn bei einer Überleitung mit der niedrigeren Besoldungsgruppe eine andere Zuordnung vorgenommen worden wäre.
Beispiel 1 (Ausscheiden aus dem Soldatenverhältnis nach dem 1. Juli 2009):
Eine Soldatin auf Zeit, BesGr. A 11, BDA: 1. Dezember 1997, wurde am 1. Juli 2009 der Überleitungsstufe zu Stufe 4 zugeordnet. Mit Ablauf des 30. November 2009 wird sie aus dem Soldatenverhältnis entlassen. Mit der Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe in ein Amt der BesGr. A 9 zum 1. September 2012 wird nach § 27 Absatz 2 i. V. m. § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BBesG das Grundgehalt der Überleitungsstufe zu Stufe 4 festgesetzt.
Beispiel 2 (Ausscheiden aus dem Soldatenverhältnis vor dem 1. Juli 2009):
Ein Soldat auf Zeit, BesGr. A 11, BDA: 1. Juni 1995, wird mit Ablauf des 31. Mai 2007 aus dem Soldatenverhältnis entlassen. Zu diesem Zeitpunkt hatte er die Stufe 6 des bisherigen Grundgehaltssystems erreicht. Mit dieser Stufe wäre er am 1. Juli 2009 der Überleitungsstufe zu Stufe 4 zugeordnet worden. Mit der Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe in ein Amt der BesGr. A 9 zum 1. April 2010 wird nach § 27 Absatz 2 i. V. m. § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BBesG das Grundgehalt der Überleitungsstufe zu Stufe 4 festgesetzt.
Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass das Datum in der vorletzten Zeile des Beispiels 1 des Bezugsrundschreibens zutreffend „1. Januar 2016“ lauten muss.
Im Auftrag
Christians
