Rechnungswesen und Statistik der GKV - hier Änderungen des Kontenrahmens und der amtlichen Statistik
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Erlass an die bundesunmittelbaren
Träger der gesetzlichen
Krankenversicherung
Betr.: Rechnungswesen und Statistik der GKV
hier: Änderungen des Kontenrahmens und der amtlichen Statistik
- I.
- Änderungen des Kontenrahmens und seiner Bestimmungen
- 01.
- In der Bezeichnung zu Kontenart 025, 125, Konto 0259 und 1259 wird jeweils ab01.01.2000 "und aus der Durchführung des SVG (DDR) " ersatzlos gestrichen.
- 02.
- In Satz 2 der Bestimmung zu 0292 Nr. 1 werden ab 01.01.1999 nach den Worten "standardisierten Leistungsausgaben (Nr. 2)" die Worte" die Summe der Beiträge aus geringfügiger Beschäftigung nach § 249 b SGB V (Schlüssel-Nr. 9997 Spalte 1) und" eingefügt.
- 03.
- Die Kontenarten 209, 219, 229, 249, die Konten 2090,2091,2190,2290,2490 und die Bestimmungen hierzu werden jeweils ab 01.01.2000 ersatzlos gestrichen.
- 04.
- Kontengruppe 25, Kontenart 250 sowie die Konten 2500 und 2502 werden ab 01.01.2000 ersatzlos gestrichen.
- 05.
- In Kontenart 322 wird für die Zeit vom 01.91.2000 bis zum 31.12.2000 folgendes Konto eingerichtet:,,3224 Einnahmen nach § 64 KVLG 1989".
- 06.
- Die Bestimmung zum Konto 3743 wird ab 01.01.1999 wie folgt gefasst:"Hier ist der positive Gesamtbetrag der Korrekturen des Beitragsbedarfs aus Vorjahren (gemäß Anlage 2 des BVA-Bescheides über den Jahresausgleich) zu buchen, soweit er nicht bereits erfolgswirksam in einer früheren Jahresrechnung enthalten war."
- 07.
- In den Bestimmungen zu Kontengruppe 40 Nr. 1, Kontenart 448 Nr. 2 und Kontenart 449 Nr. 1 wird ab 01.01.2000 jeweils das Wort "Krankenhauspflege" durch das Wort "Krankenhausbehandlung" ersetzt.
- 08.
- In KG 40 werden ab 01 ;01. 2000 folgende Kontenart und folgende Konten eingerichtet:,,405 Soziotherapie nach § 37 a SGB V4050 Mitgleider ohne Rentner4051 Familienangehörige der Mitglieder4052 Rentner und ihre Familienangehörige".
- 09.
- Die Bezeichnung zu Kontenart 411 wird ab 01.01.2000 wie folgt gefasst:"Vergütungszuschläge für Füllungen (§136 b Abs. 2 SGB V)".
- 10.
- Kontenart 415 wird ab 01.01.2000 wie folgt gefasst:,,415 Kinder-Früherkennungsuntersuchungen (FU 1 bis FU 3)4150 Mitgleider ohne Rentner4151 Familienangehörige der Mitglieder4152 Rentner und ihre Familienangehörigen."
- 11.
- Kontenart 415 erhält ab 01.01.2000 folgende Bestimmung:"zu 415Aufwendungen für Kinder-Früherkennungsuntersuchungen FU 1 bis FU :3 (drittes bis sechstes Lebensjahr) nach § 26 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB V".
- 12.
- Kontenart 419 erhält ab 01.01.2000 folgende Bestimmung Nr. 3:,,3. Auch Aufwendungen für Erwachsenenindividualprophylaxe nach § 22 Abs. 4 SGB V a. F."
- 13.
- An die Bestimmung zu Kontenart 430 wird ab 01.01.2000 folgender Satz angefügt:"Aufwendungen für aus Apotheken bezogene Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysate, Elementardiäten und Sondennahrung -nach § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB V sind nicht hier, sondern unter KA 434 zu buchen."
- 14.
- An die Bestimmung zu Kontenart 434 wird folgender Satz angefügt:"Hier sind auch Aufwendungen für aus Apotheken bezogene Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysate, Etementardiäten und Sondennahrung nach § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB V zu buchen."
- 15.
- An die Bestimmung zu Kontenart 436 wird folgender Satz angefügt:"Aufwendungen für von Sonstigen bezogene Aminosäuremischungen, EiweißhydroIysate, Elementardiäten und Sondennahrung nach § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB V sind nicht hier, sondern unter KA 437 zu buchen."
- 16.
- An die Bestimmung zu Kontenart 437 wird folgender Satz angefügt:"Hier sind auch Aufwendungen für von sonstigen bezogene Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysate, Elementardiäten und Sondennahrung nach § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB V zu buchen."
- 17.
- Die Bezeichnung zu Kontenart 464 wird ab 01.01.2000 wie folgt gefasst:"Stationäre Rehabilitationleistungen - Anschlussrehabilitation (ohne 465, 504 und 505)"
- 18.
- In der Bestimmung zu Kontenart 464 Nr. 1 wird ab 01.01.2000 folgender Satz angefügt:"Aufwendungen für stationäre Rehabilitationsleistungen für versicherte Kinder, die bei Beginn der Maßnahme das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nicht hier sondern unter den KA'en 465 und 504 zu buchen."Gleichzeitig wird in Satz 1 der Bestimmung das Wort "Rehabilitationsmaßnahmen" durch das Wort "Rehabilitationsleistungen" ersetzt.
- 19.
- In der Bestimmung zu Kontenart 464 Nr. 2 wird ab 01.01.2000 das Wort "Rehabilitationsmaßnahme" durch das Wort "Rehabilitationsleistung" ersetzt.
- 20.
- In Kontengruppe 46 werden ab 01.01. 2000 folgende Kontenart, Konten und Bestim-mungen eingeführt:
465
Stationäre Rehabilitaionsleistungen
Zu 465
Anschlussrehabilitation-
1. Nur Aufwendungen für stationäre Rehabilitations-
für Kinder (ohne 464,
leistungen nach § 40 Abs. 3 Satz 5 LV. § 23 Abs 7
504 und 505)
SGB V/§ KVLG 1989 für versicherte Kinder, die bei
Beginn der Maßnahme das 14. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben.
2. Die Bestimmungen zu KA 464 gelten entsprechend.
4650 Mitglieder ohne Rentner
4651 Familienangehörige der Mitglieder
4652 Rentner und ihre Familienan
gehörigen
- 21.
- Kontengruppe 48 erhält ab 01.01.2000 folgende Bezeichnung:"Aufwendungen für Leistungen im Ausland! Umlage bei Leistungsaushilfe nach zwischenstaatlichem Recht".
- 22.
- In Kontengruppe 48 werden ab 01.01.2000 folgende Kontenart und Konten eingerichtet:,,487 Umlage bei Leistungsaushilfe nach zwischenstaatlichem Recht 4870 Mitglieder ohne Rentner4871 Familienangehörige der Mitglieder4872 Rentner und ihre Familienangehörige".
- 23.
- Kontenart 487 erhält ab 01.01.2000 folgende Bestimmung:"zu 487Hier ist die von inländischen Versicherungsträgern zu zahlende Umlage zum Aus-gleich der Kürzung der Monatspauschbeträge nach Art. 94, 95 va (EWG) Nr. 574!72 in Fällen der Leistungshilfe in der BRD zu buchen".
- 24.
- Kontengruppe 50, die Kontenarten der Kontengruppe und die Bestimmungen hierzu werden ab 01.01.2000 wie folgt gefasst:
„50 | ambulante Vorsorgeleistun- | Zu 50 |
en in anerkannten | 1. Alle von der Krankenkasse übernommenen Ko- | |
Kurorten, stationäre | sten nach den §§ 23,24,40 Abs.2 bis 7 und 41 | |
Vorsorge- und | SGB V. Leistungen nach § 40 Abs. 1 SGB V | |
Rehabilitationsleistungen, | sind unter den KA'en 546 und 547 zu buchen. | |
Medizinische Leistungen für | ||
Mütter | ||
2. Nicht hier zu buchen sind das Krankengeld bei | ||
stationären Leistungen (siehe KA' en 472 und | ||
473), die übernommenen Fahrkosten (siehe KG 49) | ||
sowie die Kosten für Anschlussrehabilitation | ||
(siehe KA 464 und 465). | ||
500 | Ambulante Vorsorgeleistun- | Zu 500 |
gen in anerkannten Kurorten | Aufwendungen für ambulante Vorsorgeleistungen | |
- Sachleistungen - | in anerkannten Kurorten nach § 23Abs. 2 Satz 1 | |
SGB V/§ 8 KVLG 1989 (z.B. Kosten für | ||
kurärztliche Behandlung, Kurmittel). | ||
501 | Ambulante Vorsorgeleistun- | Zu 501 |
gen in anerkannten Kurorten | Zuschuss zu den übrigen Kosten der ambulanten - | |
Zuschuss zu den sonstigen | Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten | |
Kosten' | (z.B. zu Unterkunft, Kurtaxe und Fahrkosten) nach | |
§ 23 Abs. 2 Sätze 2 und 3 SGB V/§ 8 KVLG 1989. | ||
502 | Stationäre Vorsorgeleistun- | Zu 502 |
gen (ohne 503) | 1. Aufwendungen für stationäre | |
Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 4 SGB V/§ 8 | ||
KVLG 1989. Aufwendungen für stationäre | ||
Vorsorgeleistungen von Kindern, die bei Beginn | ||
der Maßnahme das 14. Lebensjahr noch nicht | ||
vollendet haben, sind nicht hier zu buchen | ||
(vgl. KA 503). | ||
2. Die Bestimmung zu 46 Nr. 2 gilt auch hier. | ||
503 | Stationäre Vorsorgeleistun- | Zu 503 |
gen- | 1. Aufwendungen für stationäre | |
Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 7 SGB V/§ 8 | ||
KVLG 1989 für versicherte Kinder, die bei | ||
Beginn der Maßnahme das 14. Lebensjahr noch | ||
nicht vollendet haben. | ||
504 | Stationäre Rehabilitations | 1. Aufwendungen für stationäre Rehabili- |
leistungen -Kinder | tationsleistungen nach § 40 Abs. 3 Satz 5 i. V. | |
(ohne 464, 465 und 505) | § 23 Abs. 7 SGB V/§ 8 KVLG 1989 für versicherte | |
Kinder, die bei Beginn der Maßnahme das 14. | ||
Lebensjahr noch nicht vollendet haben,. | ||
505 | Stationäre Rehabilitations- | Zu 505 |
leistungen | 1. Aufwendungen für stationäre | |
(ohne 464,465 und 504) | Rehabilitationsleistungen nach § 40 Abs. 2 SGB | |
V/§ 8 KVLG 1989. Aufwendungen für stationäre | ||
Rehabilitationsleistungen von Kindern, die bei | ||
Beginn der Maßnahme das 14. Lebensjahr noch | ||
nicht vollendet haben, sind nicht hier zu buchen | ||
(vgl. KA'en 465 und 504). | ||
2. Die Bestimmung zu 46 Nr. 2 gilt auch hier. | ||
zu 506 bis 509 | ||
Hier sind auch die Kosten für Mutter - Kind – | ||
Maßnahmen zu buchen. | ||
506 | Medizinische Vorsorge | Zu 506 |
für Mütter - volle Kostenüber- | 1. Medizinische Vorsorge für Mütter mit voller | |
nahme | Kostenübernahme nach § 24 SGB V/§ 8 KVLG | |
1989 | ||
2. Die Bestimmung zu 46 Nr. 2 gilt auch hier. | ||
507 | Medizinische Vorsorge für | Zu 507 |
Mütter | Kostenzuschuss zur Medizinischen Vorsorge | |
- | für Mütter nach § 24 SGB V/§ 8 KVLG 1989. | |
508 | Medizinische Rehabilitation | Zu 508 |
für Mütter | 1.Medizinische Rehabilitation für Mütter mit voller | |
- volle Kostenübernahme - | Kostenübernahme nach § 41 SGB V/§ 8 KVLG | |
1989. | ||
2. Die Bestimmung zu 46 Nr. 2 gilt auch hier. | ||
509 | Medizinische Rehabilitation | Zu 509 |
für Mütter | Kostenzuschuss zur Medizinischen Rehabilitation | |
- Kostenzuschuss- | für Mütter nach § 41 SGB V/§ 8 KVLG 1989." |
Die Konten der Kontengruppe bleiben unverändert bestehen.
- 25.
- Kontengruppe 51 erhält ab 01.01.2000 die Bezeichnung:"Soziale Dienste, Prävention und Selbsthilfe".
- 26.
- Kontenart 511 erhält ab 01.01.2000 die Bezeichnung:"Primäre Prävention nach § 20 Abs. 1 SGB V".
- 27.
- Kontenart 513 erhält ab 01.01.2000 die Bezeichnung:"Förderung von Selbsthilfegruppen,- organisationen und -kontaktstellen- nur Zuschuss" .
- 28.
- Die Bestimmung zu Kontenart 513 wird ab 01.01.2000 wie folgt gefasst:,,zu 513Zu buchen sind hier ausschließlich Zuschüsse zur Förderung von Selbsthilfegruppen, organisationen- und -kontaktstellen nach § 20 Abs. 4 SGB V. Nicht hier zu buchen sind Personal- und Sachkosten (siehe auch KA 514)."
- 29.
- In Kontengruppe 51 werden ab 01.01.2000 folgende Kontenart und folgende Konten eingerichtet:,,514 Förderung von Selbsthilfegruppen,- organisationen und -kontaktstellen- ohne Zuschuss5140 Mitglieder ohne Rentner.5141 Familienangehörige der Mitglieder5142 Rentner und ihre Familienangehörigen".
- 30.
- Kontenart 514 erhält ab 01.01.2000 folgende Bestimmung:"zu 514Zu buchen sind hier ausschließlich Personal und Sachkosten zur Förderung vonSelbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen nach § 20 Abs. 4 SGB V; soweit die Krankenkasse eigenes Personal und eigene Sachmittel den Selbsthilfeträgern zur Verfügung stellt, sind die Kosten entsprechend dem zeitlichen Umfang der Inanspruchnahme zu buchen. Nicht hier zu buchen sind Zuschüsse (vgl. hierzu KA 513)."
- 31.
- In Kontengruppe 51 werden ab 01.01.2000 folgende Kontenart und folgendes Konto eingerichtet:,,515 Ergänzende Maßnahmen-Arbeitsschutz/ Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren (§ 20 Abs. 2 SGB V)5150 Mitglieder ohne Rentner".
- 32.
- Kontenart 515 erhält ab 01.01.2000 folgende Bestimmung:"zu 515Die Bestimmung zu KA 510 gilt entsprechend."
- 33.
- Kontenart 518 erhält ab 01.01.2000 folgende Bezeichnung:"Schutzimpfungen nach § 23 Abs. 9 SGB V".
- 34.
- In Kontengruppe 52 werden ab 01.01.2000 folgende Kontenart und Konten eingerichtet:,,527 Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung (§ 65 b SGB V)5270 Mitglieder ohne Rentner5271 Familienangehörige der Mitglieder5272 Rentner und ihre Familienangehörigen".
- 35.
- Kontenart 527 erhält ab 01.01.2000 folgende Bestimmung:"zu 527Die für die Berechnung der Anteile je Kassenart maßgeblichen Mitgliederwerte (§ 65 b Abs. 2 SGB V) gelten gleichermaßen für die Aufteilung und Buchung auf den Konten für Mitglieder ohne Rentner, Familienangehörige der Mitglieder und Rentner und deren Familienangehörige".
- 36.
- Die Bezeichnung zur Kontenart 526 wird ab 01.01. 2000 wie folgt gefasst:"Wissenschaftliche Begleitung von Modellvorhaben".
- 37.
- Die Bestimmung zu Kontenart 526 wird ab 01.01.2000 wie folgt gefasst:"zu 526Kosten für wissenschaftliche Begleitung und Auswertung nach § 65 SGB V für Modellvorhaben nach §§ 63 Abs. 1 und 2, 65b SGB V von anderen Verwaltungsstellen, Firmen und Privatpersonen".
- 38.
- In der Bestimmung zu Kontenart 542 wird ab 01.01.2000 nach" § 43 Nr. 2" " und 3" eingefügt.
- 39.
- In der Bestimmung zu Kontenart 546 Nr. 1 Satz 1 werden ab 01. 01. 2000 "§ 43 Satz 1 Nr. 2 SGB V" und in Satz 2 die Worte" und die Aufwendungen für ambulante Rehabilitationskuren (siehe KA 503 und 504) "ersatzlos gestrichen.
- 40.
- In der Bestimmung zur Kontenart 547 Nr. 1 wird ab 01.01.2000 " § 43 Satz 3 SGB V" durch" § 40 Abs. 1 i. V. mit Abs. 6 SGB V" ersetzt.
- 41.
- Kontengruppe 57, die Kontenarten und Konten der Kontengruppe sowie die Bestimmung zu Kontengruppe 57 werden ab 01.01.2000 ersatzlos gestrichen.
- 42.
- In Kontengruppe 59 werden ab 01.01.2000 folgende Kontenarten und Konten eingerichtet:,,596 Versichertenbonus - Hausärztliche Versorgung (§ 65a SGB V)5960 Mitglieder ohne Rentner5961 Familienangehörige der Mitglieder5962 Rentner und ihre Familienangehörigen597 Versichertenbonus - Integrierte Versorgung (§ 140 g SGB V)5970 Mitglieder ohne Rentner5971 Familienangehörige der Mitglieder5972 Rentner und ihre Familienangehörigen".
- 43.
- Die Bestimmung zum Konto 6743 wird ab 01.01.1999 wie folgt gefasst:"Hier ist der negative Gesamtbetrag der Korrekturen des Beitragsbedarfs aus Vorjahren (gemäß Anlage 2 des BVA-Bescheides über den Jahresausgleich) zu buchen, soweit er nicht bereits erfolgswirksam in einer früheren Jahresrechnung enthalten war."
- 44.
- In Kontenart 699 wird für die Zeit vom 01.01.2000 bis zum 31.12.2000 folgendes Konto eingerichtet:,,6991 Ausgaben nach § 64 KVLG 1989".
- 45.
- In Kontengruppe 73 werden ab 01.01.2000 folgende Kontenart und folgendes Konto eingerichtet:,,738 Vergütungen an berufsständische Vertretungen für Verwaltungsarbeiten (nur LKK' en)7380 Vergütungen an berufsständische Vertretungen für Verwaltungsarbeiten (nur LKK' en)".
- 46.
- In der Bestimmung zu Konto 7390 wird ab 01.01.2000 die Zahl ,,732" durch die Zahl ,,738" ersetzt.
- 47.
- In der Bestimmung zu Kontengruppe 80 Nr. 2.1 wird ab 01.01.2000 der Klammerzusatz ,,(§ 4 DÜVO)" ersatzlos gestrichen.
- 48.
- In der Bezeichnung und der Bestimmung zu Kontengruppe 94 wird jeweils ab 01.01.2000 "und nach § 83 SVG (DDR)" ersatzlos gestrichen.
- 49.
- Die Kontenarten 892, 893, 944 und 945, die Konten 8920, 8921, 8922, 8923, 8930, 8931, 8932, 8933, 9440, 9449, 9450, 9459 und die Bestimmungen zu diesen Kontenarten und Konten werden jeweils ab 01.01.2000 ersatzlos gestrichen.
- II.
- Änderungen der Statistikvordrucke und deren Ausfüllanleitungen
Statistik KG 2
Der Vordruck wird wie folgt geändert:
- 01.
- An die Bezeichnung zu den Schlüssel-Nrn. 16100, 16200 und 16300 wird jeweils ,,(einsch!. Familienangehörige)" angefügt.
Statistik KG 3
Der Vordruck wird wie folgt geändert:
- 02.
- Nach Schlüssel-Nr. 02400 wird ab 01.01. 2000 folgendes eingefügt:
Leistungsart | Schl.- | Abrechnungs- | |||
Allgemeine KV | Rentner- | Zusammen | |||
Mitglieder | Familienan- | Mitglieder und | |||
gehörige | Familienan- | ||||
gehörige | |||||
1 | 2 | 3 | 4 | ||
"Kinder- Früherkennung | 02500 | ||||
- 03.
- In der Überschrift zu 3. wird ab 01.01.2000 nach ,,§ 268GB V" ,,(ohne zahnärztliche Kinder-Früherkennung)" angefügt.
Die Ausfüllanleitung wird wie folgt geändert:
- 04.
- Nach Abschnitt 8. 4. e) wird ab 01.01.2000 folgender Text eingefügt:"f) Zu Schlüssel-Nr. 02500 (Kinder-Früherkennung)"Es sind die Fälle der Kinder-Früherkennungsuntersuchungen vom dritten bis zum sechsten Lebensjahr (FU 1 bis FU 3), deren Kosten der Kontenart 415 des Konten-rahmens der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet sind, in dem Geschäftsjahr zu erfassen, dem sie auch kostenmäßig zugeordnet werden. Die Untersuchungen FU 1 bis FU 3 sind als Einzelfälle zu zählen."
Statistik KG 5
Der Vordruck wird wie folgt geändert:
- 05.
- Nach den Worten "Leistungsfälle und - tage" auf der ersten Seite des Vordruckes wird die Aufzählung der Kurarten ab 01.01.2000 wie folgt gefasst:,,- von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten,
- -
- von stationären Vorsorgeleistungen,
- -
- von stationären Rehabilitationsleistungen,
- -
- von stationären Rehabilitationsleistungen-Anschlussrehabilitation,
- -
- von medizinischer Vorsorge für Mütter,
- -
- von medizinischer Rehabilitation für Mütter,
- -
- von Krankengeld bei Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen"
- 06.
- Die Leistungsart unter den Schlüssel-Nrn. 01001, 02001 und 03001 wird ab 01.01.2000 jeweils wie folgt gefasst:"Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten".
- 07.
- Die Leistungsart unter der Schlüssel-Nrn. 01002 wird ab 01.01.2000 wie folgt gefasst:"Stationäre Leistungen (siehe auch zu 01008)".
- 08.
- Die Leistungsart unter der Schlüssel-Nrn. 02002 wird ab 01.01.2000 wie folgt gefasst:"Stationäre Leistungen (siehe auch zu 02008)".
- 09.
- Die Leistungsart unter der SchIüssel-Nrn. 03002 wird ab 01.01.2000 wie folgt gefasst:"Stationäre Leistungen (siehe auch zu 03008)".
- 10.
- Die Leistungsart unter den Schlüssel-Nrn. 01004, 02004 und 03004 wird ab 01.01.2000 jeweils wie folgt gefasst:"Medizinische Vorsorge für Mütter- Zuschuss".
- 11.
- Die Leistungsart unter den Schlüssel-Nrn. 01005, 02005 und 03005 wird ab 01.01.2000 jeweils wie folgt gefasst:"Medizinische Vorsorge für Mütter- volle Kostenübernahme".
- 12.
- Die Leistungsart unter den Schlüssel-Nrn. 01006, 02006 und 03006 wird ab 01.01.2000 jeweils wie folgt gefasst:"Medizinische Rehabilitation für Mütter - Zuschuss".
- 13.
- Die Leistungsart unter den Schlüssel-Nrn. 01007, 02007 und 03007 wird ab 01.01.2000 jeweils wie folgt gefasst:"Medizinische Rehabilitation für Mütter - Volle Kostenübernahme".
- 14.
- Die Spalten 2 und 4 der Schlüssel-Nrn. 01001, 02001 und 03001 werden jeweils ab 01.01. 2000 gesperrt.
Die Ausfüllanleitung wird wie folgt geändert:
- 15.
- In Abschnitt B. 3.a) wird ab 01.01.2000 die Ausfüllanleitung zu den Spalten 2 und 4 ersatzlos gestrichen; der Klammerzusatz wird wie folgt gefasst:,,(Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten)".
- 16.
- In Abschnitt B.3.b) wird ab 01.01.2000 der Klammerzusatz wie folgt gefasst:,,(Stationäre Leistungen)";in der Ausfüllanleitung zu den Spalten 1 und 3 wird nach der Zahl ,,502" "und 503" ergänzt und die Worte "der Kontenart" durch die Worte "den Kontenarten" ersetzt.; in der Ausfüllanleitung zu den Spalten 2 und 4 wird nach der Zahl ,,464" " ,465, 504" ergänzt.
- 17.
- In der Ausfüllanleitung zu Abschnitt B.3.c) wird ab 01.01. 2000 der Klammerzusatz wie folgt gefasst:,,(Medizinische Vorsorge für Mütter-Zuschuss)".
- 18.
- In der Ausfüllanleitung zu Abschnitt B.3.d) wird ab 01.01.2000 der Klammerzusatz wie folgt gefasst:,,(Medizinische Vorsorge für Mütter - Volle Kostenübernahme)".Die Ausfüllanleitung wird wie folgt geändert:
- 19.
- In der Ausfüllanleitung zu Abschnitt B.3.e) wird ab 01.01.2000 der Klammerzusatz wiefolgt gefasst:,,(Medizinische Rehabilitation für Mütter-Zuschuss)".
- 20.
- In der Ausfüllanleitung zu Abschnitt B.3.f) wird ab 01.01. 2000 der Klammerzusatz wiefolgt gefasst:,,(Medizinische Rehabilitation für Mütter - Volle Kostenübernahme)".
- 21.
- In Abschnitt B.3.g) wird ab 01.01.2000 nach der Zahl ,,464 " " und 465" ergänzt und die Worte "der Kontenart" durch die Worte "den Kontenarten" ersetzt.
Statistik KJ 1
Der Vordruck wird wie folgt geändert:
- 22.
- Nach Schlüssel-Nr. 9996 wird der Vordruck ab 01.01.1999 wie folgt ergänzt:
Schl- | DM | DM | (§ 266 Abs. 6 | Pos. | Risikostruk- |
Satz 7 SGB | . turausgleich | ||||
V) DM | (RSA) | ||||
,,9997 | 5 | Summe der | |||
Beiträge aus | |||||
geringfügiger | |||||
Beschäfti- | |||||
gung nach § | |||||
249 b SGB V" |
- 23.
- In Satz 3 des Abschnittes 9.2. wird ab 01.01.1999 die Zahl ,,9995" durch die Zahl ,,9997" ersetzt.
- 24.
- Nach Abschnitt 9.2. d) wird ab 01.01.1999 folgendeseingefügt:„e) Schlüssel-Nr. .9997In Spalte 1 ist die Summe der Beiträge aus geringfügiger Beschäftigung nach§ 249 b SGB V des Geschäftsjahres aus Spalte 2 und der Korrekturen aus Vorjahren aus Spalte 3 anzugeben.In Spalte 2 ist die Summe der Beiträge aus geringfügiger Beschäftigung nach§ 249 b SGB V für das Geschäftsjahr einzusetzen.In Spalte 3 sind nachträglich festgestellte Korrekturen auszuweisen, die nichtbereits in Spalte 2 berücksichtigt wurden. Die Ausfüllanleitung zu Schlüssel:-Nr.9993 Spalte 3 gilt entsprechend."
- 25.
- Anlage 2 der Statistik wird für das Kalenderjahr 1999 wie folgt gefasst:"Berücksichtigungsfähige Leistungsausgaben (RSA) - Anlage 2
Bezeichnung | Kontengruppel |
Kontenart | |
Ärztliche Behandlung | 40 ohne 407 |
Zahnärztliche Behandlung, Zahnersatz | 41/42 |
Arznei- | |
- aus Apotheken | 43 ohne 433 |
- von anderen Stellen, Behandlung durch sonstige Heilpersonen | 44/45 |
Krankenhausbehandlung | 460 bis 463 |
Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen - Anschlussrehabilitation | 464 |
Krankengeld und Beiträge aus Krankengeld | 47 |
Aufwendungen für Leistungen im Ausland | 48 ohne 484 |
Fahrkosten | 49 |
Soziale Dienste, Krankheitsverhütung | 510,511,516 |
Früherkennungsmaßnahmen | 520 bis 523 |
Empfängnisverhütung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch | 53 ohne |
537/538 | |
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, Belastungserprobung, Arbeitsthera- | 540, 543, 544, |
pie, Behandlung in sozialpädiatrischen Zentren und psychiatrischen Instituts- | 545, 547 |
ambulanzen | |
Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft | 55 ohne |
558/559 | |
Haushaltshilfe und häusliche Krankenpflege | 563, 564, 565, |
567 | |
Sterbegeld (Regelleistungen) ohne 5804/5805 - | 580 |
Sonstige Leistungen | 59 ohne 595 |
- 26.
- Anlage 2 der Statistik wird ab 01.01.2000 wie folgt gefasst:"Berücksichtigungsfähige Leistungsausgaben (RSA) - Anlage 2
Bezeichnung | Kontengruppe/ |
Kontenart | |
Ärztliche Behandlung | 40 ohne 407 |
Zahnärztliche Behandlung, Zahnersatz | 41/42 |
Arznei- | |
- aus Apotheken | 43 ohne 433 |
- von anderen Stellen, Behandlung durch sonstige Heilpersonen | 44/45 |
Krankenhausbehandlung | 460 bis 463 |
und 469 | |
Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen - Anschlussrehabilitation | 464 |
Krankengeld und Beiträge aus Krankengeld | 47 |
Aufwendungen für Leistungen im Ausland | 48 ohne 484 |
Fahrkosten | 49 |
Soziale Dienste, Verhütung von Zahnerkrankungen | 510, 516 |
Früherkennungsmaßnahmen | 520 bis 523 |
Empfängnisverhütung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch | 53 ohne 538 |
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, Belastungserprobung, Arbeitsthera- | 540, 543, 544, |
pie, Behandlung in sozialpädiatrischen Zentren und psychiatrischen Instituts- | 545, 547 |
ambulanzen | |
Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft | 55 ohne 558 |
Haushaltshilfe und häusliche Krankenpflege | 563,564,565, |
567 | |
Sterbegeld (Regelleistungen) ohne 5804/5805 - | 580 |
Sonstige Leistungen | 59 ohne 595, |
596, 597 |
Im übrigen sind die unter I. aufgeführten Änderungen im Vordruck und der Ausfüllanleitung zu berücksichtigen.
Statistik KJ 2
Der Vordruck wird wie folgt geändert:
- 27.
- Die Schlüssel-Nrn. 8930, 8931, 8932 und 8933 werden ab 01.01. 2000 ersatzlos gestrichen.
Die Ausfüllanleitung wird wie folgt geändert:
- 28.
- Abschnitt B.12. c) wird ab 01.01. 2000 ersatzlos gestrichen. Abschnitt B. 12. d) wird Abschnitt B.12.c) (neu).
Statistik KM 1
- 29.
- Ab 01.04.2000 melden die Betriebs- und Innungskrankenkassen, ob Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte der GKV nach § 173 Abs. 2 Ziffer 4 SGB V die jeweilige Betriebs- oder Innungskrankenkasse wählen können über die dritte Stelle des Datensatzes der Statistik wie folgt:Merkmal "B" für eine nach § 173 Abs. 2 Ziffer 4 bundesweit wählbare Krankenkasse, Merkmal "R" für eine nach § 173 Abs. 2 Ziffer 4 regional wählbare Krankenkasse, Merkmal "N" für eine nicht nach § 173 Abs. 2 Ziffer 4 wählbare Krankenkasse.
Der Vordruck wird wie folgt geändert:
- 30.
- Ab 01.04.2000 werden die Spalten 2 und4 zu Schlüssel-Nr. 310 gesperrt und die Überschriften zu diesen Spalten gestrichen. Gleichzeitig wird die Überschrift zu denSchlüssel-Nm unter 3. ,,3. Allgemeiner Beitragssatz" wie folgt gefasst: ,,3. Beitrags sätze".
Die Ausfüllanleitung wird wie folgt geändert:
- 31.
- In Abschnitt B.22. wird ab 01.01.1999 die Überschrift und Ausfüllanleitung zu-Schlüssel- Nr. 310 (Spalten 2 und 4) ersatzlos gestrichen.
Statistik KM 6
Die Ausfüllanleitung wird wie folgt geändert:
- 32.
- In Abschnitt A.1. wird ab 01.01.2000 folgender Satz angefügt:"Die Spitzenverbände reichen die Statistik spätestens 28 Tage nach dem Abgabetermin beim Verband an das BMG weiter."
Statistik KV 45
Der Vordruck wird wie folgt geändert:
- 33.
- Die Schlüssel-Nrn. 2090 und 2500 werden ab 01.01.2000 ersatzlos gestrichen.
- 34.
- Unter bzw. nach Schlüssel-Nr. 4000 und vor Schlüssel-Nr. 4070 wird der Vordruck ab 01.01.2000 wie folgt gefasst:
I. Einnahmen und Ausgaben | Schl.- | Mitglieder | ohne | Rentner | |
Rentner | |||||
Pos. des Konten- | Bezeichnung | und ihre Familienangehörigen | |||
rahmens | in vollen DM | in vollen DM | |||
400 | Ärztliche Behandlung | 4000 | |||
401 | Ambulantes Operieren | 4010 | |||
405 | Soziotherapie | 4050 | |||
- 35.
- In der Bezeichnung zu Schlüssel-Nr. 4100 wird ab 01.01.2000 nach den Worten "konservierend-chirurgische Behandlung" " ,Kinder-Früherkennungsuntersuchungen " eingefügt.
- 36.
- Unter Schlüssel-Nr. 4640 lauten die Pos. des Kontenrahmens ab dem 01.01.2000,,464,465".
- 37.
- Die Bezeichnung zu Schlüssel-Nr. 4800 wird ab 01.01.2000 wie folgt gefasst:"Leistungen im Ausland/Umlage bei Leistungsaushilfe nach zwischenstaatlichem Recht".
- 38.
- Unter Schlüssel-Nr. 5010 lauten die Pos. des Kontenrahmens ab dem 01.01.2000,,500, 501 ";die Bezeichnung der Schlüssel-Nr. lautet "Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten".
- 39.
- Unter Schlüssel-Nr. 5020 lauten die Pos. des Kontenrahmens ab dem 01.01.2000,,502, 503,504 und 505";die Bezeichnung der Schlüssel-Nr. lautet "Stationäre Leistungen (ohne 4640)".
- 40.
- Unter Schlüssel-Nr. 5030 lautet ab 01.01. 2000 die Bezeichnung "Medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter".
- 41.
- Unter Schlüssel-Nr. 5100 werden ab 01.01.2000 folgende Positionen des Kontenrahmens aufgeführt:,,51 (ohne 513,514, 518)"; die Bezeichnung der Schlüssel-Nr. lautet: "Soziale Dienste, Prävention, CI.
- 42.
- Nach Schlüssel-Nr. 5100 wird der Vordruck ab 01.01.2000 wie folgt ergänzt:
I. Einnahmen und Ausgaben | Schl.- | Mitglieder ohne Rentner | Rentner | |
Pos. des Konten- rahmens | Bezeichnung | und ihre Familienangehörigen | ||
in vollen DM | in vollen DM | |||
,,513, | Selbsthilfe | 5130 | ||
514 518 | Schutzimpfungen | 5180 | ||
- 43.
- Nach Schlüssel-Nr. 5240 wird der Vordruck ab 01.01.2000 wie folgt ergänzt:
I. Einnahmen und Ausgaben | Schl.- | Mitglieder | ohne | Rentner | |
Rentner | |||||
Pos. des Konten- | Bezeichnung | und ihre Familienangehörigen | |||
rahmens | in vollen DM | in vollen DM | |||
,,527 | Förderung von Einrichtungen der Verbraucher- und Patientenberatung | 5270 | |||
- 44.
- Unter Schlüssel-Nr. 5500 werden ab 01.01.2000 folgende Positionen des Kontenrahmens aufgeführt:,,550,553-557".
- 45.
- Nach Schlüssel-Nr. 5500 wird ab 01.01. 2000 der Vordruck wie folgt ergänzt:
I. Einnahmen und Ausgaben | Schl.- | Mitglieder | ohne | Rentner | |
Rentner | |||||
Pos. des Konten- | Bezeichnung | und ihre Familienangehörigen | |||
rahmens | in vollen DM | in vollen DM | |||
,,55 1 | Hebammenhilfe | 5510 | |||
- 46.
- Schlüssel-Nr. 5700 wird ab 01.01.2000 ersatzlos gestrichen.
- 47.
- Nach Schlüssel-Nr. 5940 wird ab 01.01. 2000 der Vordruck wie folgt ergänzt:
I. Einnahmen und Ausgaben | Schl.- | Mitglieder | ohne | Rentner | |
Rentner | |||||
Pos. des Konten- | Bezeichnung | und ihre Familienangehörigen | |||
rahmens | in vollen DM | in vollen DM | |||
,,596 | Versicherten- | 5960 | |||
597 | Versicherten- | 5970 | |||
Die Ausfüllanleitung wird wie folgt geändert:
- 48.
- Die Überschrift zu Abschnitt 8.19. wird ab 01.01.2000 wie folgt gefasst:"zu den Schlüssel-Nm. 5500 und 5510".
- 49.
- In der Überschrift zu Abschnitt B. 21. wird die Zahl ,,5700" ab 01.01.2000 durch die Zahl ,,5690" ersetzt.
- 50.
- Die Überschrift zu Abschnitt B.24.2. wird ab 01.01.2000 wie folgt gefasst:"zu den Schlüssel-Nm. 5960-5980",
- 51.
- In Abschnitt B. 34. wird ab 01.01.1999 vor der Zahl ,,433" " 407, " und vor der Zahl ,,468" ,,467," sowie ab 01.01.2000 vor der Zahl ,,512" " 511,", vor der Zahl ,,518" ",514, 515, ", anstatt der Zahl ,,526" die Zahl ,,527" und anstatt "Kontenart 595" "Kontenarten 595 bis 597" eingefügt.
- 01.
- In KA 732 wird ab 01.01.2000 folgendes Konto eingerichtet:
,,7328 Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung nach§ 65 b SGB V".
Bonn, den 14. April 2000
228- 44910-1/44921-1
