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Förderbekanntmachung zum 6. Energieforschungsprogramm Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung

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Förderbekanntmachung des BMU
zum 6. Energieforschungsprogramm
Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung





1. Zuwendungszweck

Die zukünftige Energieversorgung Deutschlands soll umweltschonend, zuverlässig und bezahlbar sein. Mit dem Energiekonzept und den Beschlüssen der Bundesregierung zur Energiewende sind die Weichen für die Gestaltung des künftigen Energieversorgungssystems gestellt. Bis zum Jahr 2022 steigt Deutschland aus der Kernenergie aus. Bis zur Mitte dieses Jahrhunderts soll die Energieversorgung überwiegend auf erneuerbaren Energien beruhen. Bereits heute leisten die erneuerbaren Energien einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung der Bundesrepublik. Dieser Anteil soll sich nach den Plänen der Bundesregierung auf 35 % des Stromverbrauchs und 18 % des Endenergieverbrauchs im Jahr 2020 steigern, 2050 sollen dann 80 % bzw. 60 % erreicht werden. Die Energieeffizienz soll massiv gesteigert, der Energieverbrauch bis 2050 halbiert werden.



Um die Ziele des Energiekonzeptes zu erreichen, bedarf es auch verstärkter Anstrengungen im Bereich der Energieforschung. Eine Schlüsselrolle kommt dabei der Weiterentwicklung von Technologien zur Nutzung der erneuerbaren Energien und zur Umgestaltung des Energiesystems im Hinblick auf einen Hauptanteil erneuerbarer Energien zu. Das innerhalb der Bundesregierung für erneuerbare Energien zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) weitet daher seine Forschungsförderung aus und fördert verstärkt Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den Bereichen Windenergie, Photovoltaik, Tiefe Geothermie, Niedertemperatur-Solarthermie, Solarthermische Kraftwerke, Wasserkraft und Meeresenergie sowie zur Integration erneuerbarer Energien und regenerativer Energieversorgungssysteme.



Die Grundlagen der Forschungsförderung des Bundesumweltministeriums werden im 6. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung dargestellt. Das Bundesumweltministerium verfolgt mit seiner Forschungsförderung die Ziele,



-
die Treibhausgasemissionen zu mindern und die Ausbauziele der erneuerbaren Energien zu erreichen,
-
die Kosten der Technologien durch erhöhte Wirkungsgrade und optimierte Produktion zu mindern,
-
die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen,
-
die Energiesysteme mit Blick auf einen Hauptanteil erneuerbarer Energien zu optimieren und
-
den Ausbau und die Nutzung der erneuerbaren Energien umwelt- und naturverträglich zu gestalten.


Die Ergebnisse der geförderten Projekte sollen grundsätzlich schnell in die praktische Anwendung überführt werden. Daher wird bei der Vorhabensauswahl besonderer Wert auf Vorhaben gelegt, in denen Hochschulen bzw. außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kooperieren (Verbundprojekte).



Zudem können Vorhaben mit einem systemorientierten Ansatz gefördert werden, die über die Entwicklung von Komponenten bzw. Einzeltechnologien hinausgehen. Darunter können auch Vorhaben fallen, die sich nicht allein auf die Technologien der erneuerbaren Energien beschränken, solange die erneuerbaren Energien den Schwerpunkt des Projektes bilden.



Bei besonderer wissenschaftlicher, technischer oder wirtschaftlicher Bedeutung können im Einzelfall auch andere als die nachfolgend genannten Anwendungen und Systemvarianten gefördert werden, sofern diese den Förderzielen des 6. Energieforschungsprogramms in besonderer Weise entsprechen.



Begleitstudien zur sozialen Akzeptanz der Technologieentwicklungen sind bei größeren Forschungsprojekten grundsätzlich förderfähig.





2. Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Förderbekanntmachung sowie der Richtlinien des BMU für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das BMU entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.





3. Gegenstand der Förderung

3.1
Windenergie

Die Windenergie kann in Deutschland kurz- und mittelfristig den größten und wirtschaftlichsten Beitrag zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich liefern. Um die Potenziale an Land wie auf See schnell, kostengünstig und umweltverträglich erschließen zu können, sind weitere technische Innovationen und neue Strategien notwendig.



Schwerpunkte der Forschungsförderung stellen die Technologieentwicklung für die Windenergienutzung auf See und an Land sowie der umweltverträgliche Ausbau der Windenergie dar.



Um die spezifischen Kosten zu senken, den Stromertrag zu steigern sowie die Verfügbarkeit und Umweltverträglichkeit von Windenergieanlagen zu erhöhen, werden z. B. die im Folgenden aufgelisteten Förderschwerpunkte gesehen.



3.1.1
Gesamtanlage, Weiterentwicklung kompletter Windenergieanlagen
-
Entwicklung der nächsten Generation von Multimegawattanlagen, z. B. 10 MW(Plus)-Konzepte,
-
Entwicklung von theoretischen Modellen zur Bewertung, Neuentwicklung und Optimierung von Windenergieanlagen,
-
Entwicklung innovativer Gondelkonzepte,
-
Entwicklung zuverlässiger und kostengünstiger Kleinwindenergieanlagen.

3.1.2
Antriebstrangkonzepte, elektrische Komponenten
-
neue Triebstrangkonzepte und Antriebsstrangkonfigurationen,
-
Weiterentwicklung und Erhöhung der Zuverlässigkeit von Getrieben und Lagern,
-
(Weiter-)Entwicklung elektronischer Bauteile und Bauelemente, z. B. Generatoren, Leistungselektronik.


3.1.3
Rotorblätter
-
Optimierung der Herstellungsprozesse von Rotorblättern, kosteneffiziente Produktionsautomatisierung und Qualitätssicherung, Senkung der Fertigungskosten,
-
Optimierung der aerodynamischen und aeroakustischen Eigenschaften,
-
Reduzierung des leistungsbezogenen Gewichts,
-
innovative Regelungskonzepte, intelligente Rotorblätter.


3.1.4
Gründungs-, Fundament- und Turmkonzepte, Tragstrukturen
-
Entwicklung innovativer wirtschaftlicher Konzepte,
-
Neu- und Weiterentwicklung von Gründungsvarianten und -verfahren für Offshore-Windenergieanlagen,
-
Erforschung der Boden-Bauwerksinteraktion,
-
Optimierung der Herstellungsprozesse für Gründungen,
-
Weiterentwicklung von Nabe und Maschinenträger auch im Hinblick auf zunehmende Anlagengrößen.


3.1.5
Windpotenzial, Windphysik
-
Windpotenzial- und Windfelderkundung, z. B. Bestimmung der Strömungsverhältnisse in großen Höhen (> 100 m),
-
Windströmung in und zwischen Windparks, Prognose der Windfelder in sehr großen Windparks, z. B. Nachlaufströmungen, Quantifizierung von Abschattungseffekten,
-
Verbesserung der strömungsmechanischen Eigenschaften von Windparks,
-
verbesserte Ertragsprognosen für Windparks auf See (Leistungsprognosen finden sich in Nummer 3.7.6),
-
Beschreibung und Bewertung der meteorologischen und hydrographischen Verhältnisse auf See.


3.1.6
Logistik, Anlageninstallation, Instandhaltung und Betriebsführung
-
Optimierung und Kostensenkung der Bau- und Logistikprozesse on-/ offshore,
-
Innerparkverkabelung offshore inklusive der Entwicklung von Verlegekonzepten (Stromübertragungstechniken finden sich im Kapitel3.7),
-
Entwicklung von praxistauglichen und innovativen Offshore-Zugangssystemen,
-
Condition Monitoring Systeme für die gesamte Anlage oder deren Komponenten sowie Gründungen,
-
Optimierung und Kostensenkung bei Wartung und Betriebsführung von Windenergieanlagen inklusive langlebiger Betriebs- und Verbrauchsmittel sowie geeigneter Überwachungssysteme,
-
Entwicklung innovativer Anlagensteuerungs- und -regelungskonzepte (z. B. zur Lastreduzierung im Triebstrangbereich).


3.1.7
Übergreifende Themen, weitere Themenfelder
-
Forschung in Testfeldern bzw. an Teststandorten, einschließlich Messungen und Koordinierung,
-
Automatisierung und Qualitätssicherung in der Produktion,
-
Erhebung und systematische Auswertung von Daten und Erfahrungen aus dem Betrieb der Anlagen (z. B. Datengewinnung aus kommerziellen Offshore-Windparks) mit dem Ziel der Systemverbesserung, technische Monitoringprogramme,
-
anwendungsorientierte Entwicklung und Erprobung geeigneter Werkstoffe,
-
Modellierung von Komponenten und kompletten Windenergieanlagen zur vereinfachten Weiterentwicklung und Entwicklung von neuen Konzepten,
-
Netzintegration und Netzeigenschaften von Windenergieanlagen/ Windparks (siehe Kapitel 3.7 „Integration erneuerbarer Energien und regenerative Energieversorgungssysteme“),
-
Anpassung der Windenergieanlagen an Sicherheitsanforderungen der See- und Luftfahrt,
-
Übertragung von Erkenntnissen aus anderen Technologiebereichen (Luft- und Raumfahrt, Bionik, etc.) auf die Windenergie,
-
Entwicklung von technischen Maßnahmen und Methoden, die das Genehmigungsverfahren bei der Errichtung von Offshore- und Onshore-Windenergieanlagen vereinfachen.


Um den Einsatz der Technologien in der Praxis zu untersuchen und zu bewerten, kann auch die begleitende technische und ökologische Forschung an Testfeldern bzw. Teststandorten, z. B. innerhalb kommerzieller Windparks, gefördert werden. Auch Prüfstände mit flexiblen Testeinrichtungen für einzelne Komponenten können gefördert werden.



3.1.8
Umweltaspekte, ökologische Begleitforschung, Akzeptanzforschung Windenergie
-
Entwicklung und Standardisierung von Methoden, Modellen, Mess- und Bewertungsverfahren, um Umweltauswirkungen der Windenergienutzung zu erfassen und Umweltrisiken beurteilen zu können,
-
Untersuchung von Auswirkungen der Windenergienutzung auf die Tierwelt, z. B. bei der Errichtung von Offshore-Windenergieanlagen und beim Ausbau der Windenergie im Wald,
-
Entwicklung und Erprobung geeigneter Verfahren, um negative Umwelteffekte vermeiden bzw. minimieren zu können, z.B. die Entwicklung effizienter, praktikabler und wirtschaftlicher Schallminderungsmaßnahmen für die Errichtung von Offshore-Windenergieanlagen, die Verminderung betriebsbedingter Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse,
-
Vermittlung der Erkenntnisse der ökologischen Begleitforschung in die Planungspraxis,
-
die ökologische Optimierung der Anlagentechnik (Bau, Betrieb, Rückbau, Recycling Werkstoffwahl),
-
die Entwicklung von Konzepten und technischen Lösungen zur Erhöhung der Akzeptanz von Windenergieanlagen, z.B. um Störwirkungen von Windenergieanlagen und Windparks auf Anwohner zu minimieren.


3.2 Photovoltaik

In den letzten Jahren hat sich der Weltmarkt für Photovoltaik dynamisch entwickelt. Auch in Deutschland besteht noch ein größeres Ausbaupotenzial. In der Photovoltaik konnten bereits deutliche Fortschritte insbesondere bei der Kostenentwicklung erreicht werden. Um diese Entwicklung weiter voranzubringen und das bestehende Ausbaupotential wirtschaftlich und effizient zu realisieren, sind Wirkungsgrade zu verbessern und weitere, deutliche Kostensenkungen zu erreichen. Die Forschungsförderung kann einen wichtigen Beitrag leisten, um ^



-
die Wirkungsgrade weiter zu erhöhen, insbesondere die Lücke zwischen den im Labor erzielten und in der Produktion erreichten Wirkungsgraden zu schließen,
-
die Kosten durch effizientere Produktionsverfahren und den Einsatz neuer Prozessschritte weiter zu senken,
-
den Materialeinsatz durch Effizienzmaßnahmen sowie den Einsatz neuer Materialien und Materialkombinationen zu reduzieren und
-
die Lebensdauer aller Komponenten weiter zu erhöhen.


Gefördert wird vorwiegend die anwendungsorientierte Forschung und die vorwettbewerbliche Forschung, auf deren Ergebnisse möglichst viele deutsche Unternehmen Zugriff haben. Dabei werden Forschungsaufgaben in den Bereichen Siliziumwafertechnologie, Dünnschichtsolarzellen, Systemtechnik, alternative Solarzellenkonzepte und neue Forschungsansätze sowie übergreifende Fragestellungen gesehen.



3.2.1
Siliziumwafertechnologie

In der Siliziumwafertechnologie fördert das BMU insbesondere Vorhaben in den Bereichen:



-
Rohstoff, Kristallisation und Scheiben- („Wafer“) fertigung. Hierbei sollen Verfahren entwickelt werden, um das Wirkungsgradpotenzial des Siliziums vollständig und kosteneffizient auszuschöpfen, einschließlich der Materialforschung. Im Vordergrund stehen die Reinheit des Solarsiliziums sowie die Kristallqualität. Die Möglichkeiten der Materialeinsparung in Teilprozessen sollen erschlossen werden.
-
Zellherstellung: Darunter fällt die Entwicklung von Prozessen und Anlagentechnik, um Zellkonzepte, die auf Laborebene einen Wirkungsgrad von 20 % und mehr erreichen, zu wettbewerbsfähigen Produktionskosten in die Fertigung zu übertragen.
-
Modulherstellung: Insbesondere um umweltbelastende Stoffe zu vermeiden und die Qualitätssicherung zu verbessern, sodass eine Lebensdauer von über 25 Jahren bei mindestens 90 % der Produktionsnennleistung erreicht wird. Des Weiteren ist die Anpassung der Modultechnik an neue Zellkonzepte förderfähig.
-
Parallel ist die Prozessausbeute in allen Bereichen zu steigern, beispielsweise durch Reduzierung von Bruchraten.


3.2.2 Dünnschichtsolarzellen

Im Fokus steht die Herstellung von Solarzellen auf Basis von Silizium und von Chalkopyriten (CIS/CIGS). Vorzugsweise wird die Weiterentwicklung von Fertigungstechniken gefördert:



-
die Etablierung neuer, effizienter Verfahren (z. B. Drucktechniken) und Umsetzung des Rolle-zu-Rolle-Prozesses,
-
die Optimierung von Prozessen, d. h. Erhöhung von Abscheideraten, Senkung des Material- und Energieverbrauchs, indem Prozessausbeuten erhöht und längere Anlagenlaufzeiten realisiert werden,
-
die Untersuchung von Aspekten der Langzeitstabilität der Module.


3.2.3 Systemtechnik

Unter diesen Abschnitt fällt die Weiterentwicklung dezentraler Leistungselektronik für Netzeinspeisung und Inselsysteme.



3.2.4 Alternative Solarzellenkonzepte und neue Forschungsansätze

Das BMU fördert Vorhaben zur konzentrierenden Photovoltaik und zu innovativen Zellkonzepten unter den im Folgenden genannten Voraussetzungen.



-
Konzentrierende Photovoltaik: Ziel der Vorhaben muss die Erhöhung des Systemwirkungsgrads bei gleichzeitiger Senkung der Fertigungskosten sein.
-
Innovative Zellkonzepte: Deren Übertragbarkeit in einen industriellen Fertigungsmaßstab, eine energietechnisch relevante Nutzbarkeit sowie deren Umweltverträglichkeit müssen nachweisbar sein.


3.2.5 Übergreifende Fragestellungen

Unter übergreifenden Fragestellungen werden folgende Ansätze zusammengefasst:



-
die gebäudeintegrierte Photovoltaik, insbesondere die Entwicklung standardisierter gebäudeintegrierbarer Module, um die Anforderungen für Null- oder Plusenergiegebäude zu erfüllen,
-
die Vermeidung von Stoffen, die Umwelt und Gesundheit belasten, in allen Systemkomponenten sowie die Reduzierung des Energieeinsatzes bei der Herstellung und die Entwicklung umfassender abfallarmer Recyclingtechnologien und -systeme,
-
Vorhaben der ökologischen Begleitforschung, insbesondere für Freiflächenanlagen, etwa um Auswirkungen des Baus und Betriebs der Anlagen zu erfassen, sowie begleitende Akzeptanzforschung.


3.3 Tiefe Geothermie

Die kostengünstige Gewinnung und Nutzung von Wärme und Strom aus tiefen geothermischen Reservoiren soll weiterentwickelt werden. Neben der Vergütung im EEG und möglichen finanztechnischen Lösungen zur Absicherung des Investitionsrisikos kann auch die Forschungsförderung dazu beitragen, dass diese erneuerbare Energiequelle wirtschaftlich erschlossen wird.



Den Schwerpunkt der Forschungsförderung stellt die spezifische Technologieentwicklung in diesem Sektor dar. Daneben stehen Projekte zur Verringerung des Fündigkeits- und Erfolgsrisikos und zur Erhöhung der Akzeptanz (seismische Aktivitäten, Entsorgungsfragen) im Vordergrund. Die verschiedenen Phasen bei Planung, Bau und Betrieb eines geothermischen Kraftwerks werden in der Projektförderung berücksichtigt.



3.3.1 Planungs- und Explorationsphase

Innerhalb dieser Phase fördert das BMU insbesondere



-
die Sammlung und Aufbereitung geologischer, mineralogischer, geo- und petrophysikalischer, geochemischer sowie mikrobiologischer Daten mit dem Ziel einer umfassenden Übersicht geothermischer Daten,
-
die Entwicklung von Methoden, Verfahren und Entscheidungshilfen für die Exploration, um das Erfolgsrisiko zu verringern.


3.3.2 Bohr-/Errichtungs-/Bauphase und Technologieentwicklung

Insbesondere werden hier gefördert:



-
die Weiterentwicklung der Bohrtechnologie sowie neuer Werkzeuge und Verfahren mit dem Ziel, die Bohr- und Komplettierungskosten zu reduzieren,
-
die Optimierung von Stimulationsmaßnahmen und Entwicklung grundwasserverträglicher Stimulanzien, mit denen Wegsamkeiten im Gestein geschaffen, erhalten oder durch beispielsweise die Anbindung an natürliche Störungszonen erweitert werden können,
-
die Entwicklung und Optimierung von Komponenten, insbesondere Pumpen, Filtern, Messsystemen, Rohren., die hitze-, druck- und korrosionsbeständig sind und den typischen geothermischen Bedingungen genügen,
-
die Weiterentwicklung von Systemen zur Stromerzeugung in geothermischen Kraftwerken, wie Organic-Rankine-Cycle (ORC)- sowie Kalina-Anlagen und anderen,
-
Untersuchungen zum Verständnis, der Erklärung und der Vorhersage seismischer Aktivität im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb der geothermischen Anlage.


3.3.3 Test- und Betriebsphase

Innerhalb der Test- und Betriebsphase fördert das BMU insbesondere die



-
Entwicklung von Monitoring-Systemen, um die gesamte Geothermie-Anlage inklusive einzelner Komponenten technisch zu überwachen, mit dem Ziel, den Betrieb der Anlage zu optimieren, Störungen frühzeitig zu detektieren, Standzeiten zu reduzieren und somit die Wirtschaftlichkeit der Anlage zu erhöhen,
-
Entwicklung von Verfahren zum Schutz vor Scaling und Korrosion, z. B. durch Inhibitoren,
-
Entwicklung von Methoden zur Vermeidung, Immobilisierung und Entsorgung schwach- bis mittelradioaktiver Rückstände aus dem Betrieb geothermischer Anlagen,
-
Untersuchungen zur Auswirkung des Betriebs geothermischer Anlagen auf das Grundwasser und Reduktion bzw. Verhinderung möglicher Beeinträchtigungen.


3.3.4 Übergreifende Themen

Unter diesem Punkt werden folgende Forschungsaufgaben zusammengefasst:



-
die numerische Simulation und Modellierung sowie die Entwicklung mathematisch-physikalischer Verfahren zur Analyse, Vorhersage und Optimierung des unter- wie obertägigen geothermischen Systems und seiner einzelnen Komponenten (Exploration, Bohrung, Lagerstätten-Management usw.),
-
Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikationsmanagement, die/das sich insbesondere den Themen Seismizität und Radioaktivität widmet, um durch Aufklärung und projektbegleitende Maßnahmen die Akzeptanz der Geothermie in der Bevölkerung zu steigern.


3.4 Niedertemperatur-Solarthermie

Über die Hälfte des Endenergieverbrauches in Deutschland wird heute zur Wärme- und Kälteerzeugung eingesetzt. Solarthermie kann in Verbindung mit energieeffizientem Bauen sowie in Kombination mit anderen erneuerbaren Energien bzw. Effizienztechnologien einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige, versorgungssichere und umweltgerechte Wärme- und Kälteversorgung leisten. Entscheidende Voraussetzungen dafür sind insbesondere eine weitere signifikante Kostensenkung und eine verbesserte Systemintegration sowie die nachweisliche Primärenergieeinsparung.



Gegenstand der Forschungsförderung sind insbesondere die Kollektoren, die Systemtechnik der Niedertemperatur-Solarthermie im Gebäudebereich, die neuen Anwendungsgebiete wie die solare Kühlung und die solare Prozesswärme sowie die Wärmespeicherung.



3.4.1 Kollektortechnik

In Bezug auf die Kollektortechnik fördert das BMU insbesondere



-
den Einsatz neuer kostengünstiger und langzeitstabiler Materialien, insbesondere Aluminium und Kunststoffe in Verbindung mit neuen Konstruktions- und Fertigungsprinzipien,
-
die weitere Effizienzsteigerung bei Flachkollektoren und Reduzierung der Wärmeverluste,
-
neue Konstruktionsprinzipien zur Wirkungsgradsteigerung, insbesondere im Mitteltemperaturbereich von 100- 250°C für solare Prozesswärme,
-
die Entwicklung von Methoden zur Temperaturbegrenzung bei Stagnation und Verbesserung der Frostsicherheit,
-
die Entwicklung multifunktionaler gebäudeintegrierter Kollektor- und Fassadenkonzepte sowie von Hybridkollektoren,
-
die weitere Rationalisierung und Automatisierung der Kollektorfertigung.


3.4.2 Systemtechnik / Niedertemperatur-Solarthermie im Gebäudebereich

Unter diesem Abschnitt zusammengefasste Forschungsvorhaben behandeln insbesondere



-
die Entwicklung neuer integraler Systemkonzepte einschließlich regelungstechnischer Lösungen für hohe solare Deckungsanteile am Heizenergiebedarf bis 100 % für Neubau und Bestandsgebäude,
-
die Entwicklung geeigneter Tools zur EnEV/EEWärmeG-kompatiblen Planung und Bewertung von Gebäuden mit hohen solaren Deckungsanteilen > 50 %,
-
die Entwicklung und Umsetzung in Pilotanwendungen geeigneter Konzepte zur Solarisierung von Wärmenetzen einschließlich Netzoptimierung,


die Entwicklung geeigneter Verfahren, Methoden und Konzepte zur Qualitäts- und Ertragssicherung, um die Betriebssicherheit zu erhöhen und solare Systeme ganzheitlich bewerten zu können sowie ausgewählte begleitende Demonstrationsvorhaben einschließlich Monitoring.



3.4.3 Solare Kühlung und solare Prozesswärme



Um eine effiziente Kühlung bzw. hohe Temperaturen für gewerbliche Prozesse durch die Technik im Zusammenhang mit der Niedertemperatur-Solarthermie bereitzustellen, fördert das BMU insbesondere



-
Untersuchungen zum Einsatz neuer Sorptionsmaterialien bzw. Stoffsysteme für solarthermisch angetriebene Kälteprozesse einschließlich entsprechender Wärmeübertragungs- und Transportsysteme,
-
die weitere Standardisierung der Systemtechnik bei der solaren Kühlung einschließlich der Entwicklung von effizienten Rückkühltechniken,
-
die Entwicklung von geeigneten hydraulischen und systemtechnischen Konzepten zur Integration von Solarwärme in industrielle Prozesse, wobei vorhandene Abwärmepotenziale und eine Reduzierung des Energieverbrauches vorrangig berücksichtigt werden sollen,
-
die Erarbeitung von Fallstudien und Konzepten für Prozesswärmeanlagen für aussichtsreiche Branchen,
-
die Entwicklung von geeigneten Auslegungs- und Simulationswerkzeugen für eine integrale Planung, Bewertung und Betriebsführung sowie die Entwicklung geeigneter Monitoringkonzepte,
-
ausgewählte innovative Pilot-und Demoanlagen für neue Anwendungsgebiete, insbesondere solare Prozesswärmeanlagen einschließlich Monitoring


3.4.4 Wärmespeicherung

Gefördert werden Entwicklungen in Verbindung mit der solaren Energieversorgung, insbesondere



-
die Weiterentwicklung thermischer Speichertechniken (PCM, TCM) mit gegenüber Wasser deutlich höheren spezifischen Speicherkapazitäten,
-
die Weiterentwicklung von Warmwasserspeichern mit verbesserten thermodynamischen Eigenschaften und kostengünstigen sowie effizienten Konstruktionsprinzipien und Materialien zur Reduzierung der Speicherverluste insbesondere für Langzeitspeicher,
-
die Entwicklung intelligenter Speicherlösungen zur baulichen und systemtechnischen Integration in bestehende Anlagen, Gebäude bzw. in das Umfeld,
-
die Weiterentwicklung der Speicherung bei verschiedenen Temperaturniveaus für Kälte- und Prozesswärmespeicher.


3.5 Solarthermische Kraftwerke

Solarthermische Kraftwerke werden in der Energieversorgung der Zukunft international eine wichtige Rolle spielen, weil sie Sonnenenergie mit einem hohen Direktstrahlungsanteil effizient in Elektrizität umwandeln. In Verbindung mit Wärmespeichern oder mit Zusatzfeuerung (Hybridisierung) ermöglichen sie eine Stromerzeugung nach Bedarf, tragen zur Lastabsicherung in Stromnetzen bei und unterstützen so hohe Einspeisungen fluktuierender Strommengen aus erneuerbaren Energien in die Stromnetze.



Im Sonnengürtel der Erde, also den Ländern mit einem hohen Anteil an solarer Direkteinstrahlung, steht ein großes Potential zur Verfügung, um den dort steigenden Energiebedarf und perspektivisch auch einen Teil des gesamteuropäischen Elektrizitätsbedarfs mit solarthermischen Kraftwerken zu decken.



Die Technologie für solarthermische Kraftwerke besitzt ein hohes Exportpotenzial. Deutsche Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind auf dem Gebiet der solarthermischen Stromerzeugung technologisch noch weltweit führend. In Deutschland entwickelte Schlüsselkomponenten der solarthermischen Stromerzeugung erzielen hohe Lieferanteile in Kraftwerksprojekten.



Die Förderung von anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung hat zum Ziel, die Technologie der solarthermischen Kraftwerke mit ihren Vorteilen hinsichtlich einer bedarfsorientierten Elektrizitätserzeugung zur Marktreife zu führen bzw. am Markt weiter zu etablieren.



Gegenstand der Forschungsförderung sind Projekte in den Bereichen Parabolrinnenanlagen, Fresnel-Anlagen, solare Turmkraftwerke, integrierte Speicher sowie übergreifende Fragestellungen.



3.5.1
Parabolrinnenanlagen

Im Bereich Parabolrinnenanlagen fördert das BMU insbesondere



-
Maßnahmen zur Etablierung der Technologie,
-
Konzepte für Betrieb, Wartung und Monitoring,
-
Kraftwerkskonzepte mit alternativen Wärmeträgermedien.


3.5.2 Fresnel-Anlagen

Hinsichtlich der Fresnel-Anlagen werden Projekte gefördert zu



-
Prozessverbesserungen, u.a. bei Frischdampf-Parametern von über 450 °C und 70 bar (Überhitzung),
-
der Weiterentwicklung von Kraftwerkskomponenten.


3.5.3 Solare Turmkraftwerke

Für eine Optimierung der Turmkraftwerke fördert das BMU insbesondere



-
die Weiterentwicklung der Konzepte mit volumetrischem Luftreceiver oder Rohrreceiver einschließlich der notwendigen Kraftwerkskomponenten,
-
die Heliostatentwicklung sowie die Entwicklung von Heliostat- und Heliostatfeldsteuerung.


3.5.4 Integrierte Speicher

Unter diesen Abschnitt fällt die Entwicklung kostengünstiger Wärmespeicher abgestimmt auf das Wärmeträgermedium und den Temperaturbereich des jeweiligen Kraftwerkstyps.



3.5.5 Übergreifende Fragestellungen

Zu übergreifenden Fragestellungen zählt das BMU insbesondere



-
die Entwicklung von Mess- und Qualifizierungsmethoden einschließlich der Entwicklung von Standards und Normen für die Absicherung der Entwicklung,
-
die Entwicklung von Wartungskonzepten für einen effizienten, kostengünstigen Anlagenbetrieb,
-
die Anpassung konventioneller Kraftwerkskomponenten an die Betriebsweise solarthermischer Kraftwerke.


Die Förderung kann neben Forschungsprojekten auch Versuchs- und Demonstrationsanlagen umfassen, um die auf der Basis von Labormustern, Komponenten und Teilsystemen erzielten Fortschritte im realen Betrieb zu erforschen und zu optimieren.



3.6 Wasserkraft und Meeresenergie

Die Wasserkraft ist für die Stromversorgung neben der Windenergienutzung eine bewährte regenerative Energiequelle in Deutschland. Insbesondere im Grundlastbereich nimmt die Wasserkraft im Energiemix eine wichtige Rolle ein.



Die Technik der Wasserkraftanlagen ist weitgehend ausgereift. Technische Neuerungen bei Turbinen und der Generatorenanordnung verbessern insbesondere den Wirkungsgrad. Allerdings steigen die ökologischen Anforderungen an die Wasserkraftnutzung.



Im Gegensatz zur konventionellen Wasserkraftnutzung befindet sich die Nutzung der Meeresenergie weltweit noch in einem Demonstrationsstadium. Für die deutsche Industrie besteht insbesondere die Chance auf wachsende Exportmärkte.



Projekte in den Bereichen Wasserkraft und Meeresenergie werden in Einzelfällen gefördert, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die ökologische Eignung der Technologien gelegt wird.



3.7 Integration erneuerbarer Energien und regenerative Energieversorgungssysteme

Die Stromerzeugung der Zukunft ist in technischer, ökonomischer und rechtlich-administrativer Hinsicht für einen hohen Anteil erneuerbarer Energien auszulegen. Dies setzt ein intelligentes Zusammenspiel zwischen Stromerzeugung und Verbrauch voraus, in das Energiespeicher und moderne Netztechnik einbezogen werden müssen. Hierfür sind technologische Fortschritte, die die Kosten des Gesamtsystems optimieren und die gewohnte Versorgungssicherheit erhalten, dringend erforderlich.



Gefördert werden Projekte zur Forschung, Entwicklung und Demonstration insbesondere in den folgenden Bereichen.



3.7.1
Regenerative Kombikraftwerke – virtuelle Kraftwerke

Kombikraftwerke oder virtuelle Kraftwerke bieten als Zusammenschlüsse von Erzeugungsanlagen mit Speichern und/oder Lastmanagement eine Möglichkeit zur bedarfsgerechten Einspeisung und Erbringung von Systemdienstleistungen und damit auch zur Direktvermarktung des regenerativ erzeugten Stroms. In diesem Bereich werden folgende Förderschwerpunkte gesehen:



-
Entwicklung von wettbewerbsfähigen Kombikraftwerken,
-
Entwicklung und Optimierung von Regelungskonzepten, Informations- und Kommunikationsstrukturen und deren Standards,
-
die Einbindung stromgeführter KWK-Anlagen,
-
Last-/Erzeugungsprognosen für Kombikraftwerke,
-
Systemdienstleistungen durch Kombikraftwerke, Einbindung in Regelleistungsmärkte.


3.7.2
Intelligente Netze – Lastmanagement

Der dezentrale Ausgleich von Fluktuationen erneuerbarer Energien ist über ein „Intelligentes Netz“ möglich. Damit können neue Energiemärkte und neue Formen von Energiedienstleistungen und -produkten erschlossen werden, wodurch auch Privatverbraucher und Erzeuger aktiv an den Energiemärkten teilnehmen können. Förderschwerpunkte sind:



-
die Entwicklung und Erprobung von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Vernetzung von Netzbetriebsmitteln, Erzeugung und Verbrauch für einen flexiblen Netzbetrieb,
-
die Entwicklung intelligenter Steuerungsgeräte und Zähler für das Zusammenspiel von Verbrauch und regenerativer Erzeugung innerhalb des Hauses und mit dem Netz,
-
die Etablierung dezentraler aggregierter Subsysteme zum Management des Netzbetriebs, z B. Verteilnetzautomation,
-
innovative Verfahren, Geräte und Konzepte, um das Potenzial des Lastmanagements sowohl im industriellen als auch im privaten Bereich weiter zu erschließen,
-
die Einbindung von erneuerbaren Energien in Fernwärme- und Gasnetze.


3.7.3
Netztechnologien

Die Netzinfrastruktur muss weiterentwickelt und der Netzbetrieb auf die Eigenschaften der erneuerbaren Energien angepasst werden. Förderschwerpunkte sind daher Projekte in folgenden Bereichen:



-
Modifizierung und Flexibilisierung bestehender Netzbetriebsmittel,
-
Entwicklung aktiver und für hohe Anteile erneuerbarer Energien ausgelegte Netzbetriebsmittel,
-
Weiterentwicklung der Netzanschlussregeln und des Netzbetriebs für ein regeneratives Energiesystem,
-
Entwicklung neuer Konzepte zum Netzschutz (adaptive Schutzsysteme) und zur Netzsicherheit,
-
verbesserte Zustandserkennung der Netze und die Entwicklung notwendiger Messtechnik für die optimale Ausnutzung der vorhandenen Netzkapazitäten,
-
Betriebsführung von Verteilnetzen mit hohem Anteil erneuerbarer Energien,
-
Anpassung der Leitwarten zur Beherrschung hoher Anteile fluktuierender erneuerbarer Energien,
-
innovative Stromübertragungstechnologien für den Anschluss erneuerbarer Energieanlagen (z. B. Hochspannungsgleichstromübertragungsnetze für Offshore-Windparks),
-
Entwicklung robuster offshore-tauglicher Komponenten zur Netzintegration der Offshore-Windenergie,
-
Entwicklung von Netzsimulationsmodellen und Planungsinstrumenten für eine ganzheitliche Netzplanung.


3.7.4
Speichertechnologien

Wegen der fluktuierenden erneuerbaren Energien (v. a. Wind und Photovoltaik) besteht Bedarf an Speichertechnologien mit unterschiedlichen Anforderungen, vom Ausgleich kurzfristiger Fluktuationen bis hin zur Langzeitspeicherung saisonaler Schwankungen von erneuerbaren Energien. Das BMU fördert insbesondere



-
die Weiterentwicklung von Speichertechnologien und Anpassung an fluktuierende Einspeisung im kurz- und mittelfristigen Zeitbereich (z. B. Redox-Flow-Batterien),
-
die Weiterentwicklung und Anpassung von Speichertechnologien zur Erhöhung des Eigenverbrauchs von PV-Strom und zur Netzentlastung (z. B. Lithium-Ionen-Batterien),
-
die Langzeitspeicherung erneuerbarer Energien, beispielsweise durch Umwandlung in Wasserstoff bzw. Methan und deren Speicherung (z. B. im bestehenden Gasnetz),
-
die Entwicklung von flexiblen Elektrolyseuren für schnelle Lastschwankungen,
-
die Koordinierung und Verknüpfung einer großen Zahl von kleinen dezentralen Speichern zu virtuellen Großspeichern,
-
die Reduzierung der Investitionskosten und Anfahrzeiten sowie die Verbesserung des Wirkungsgrads und der Lebensdauer/Zyklenlebensdauer,
-
die Nutzung der Speicherkapazität von Elektrofahrzeugen für Lastmanagement und Rückspeisung sowie für Regelenergiedienstleistungen.


3.7.5
Systemdienstleistungen

Zurzeit werden Systemdienstleistungen vor allem durch fossile Kraftwerke erbracht, eine Aufgabe, die künftig von Erneuerbare-Energien-Anlagen und Energiespeichern übernommen werden muss. Obwohl schon heute teilweise möglich, werden diese Systemdienstleistungen bisher oft nicht abgerufen. Um diese Situation zu verbessern, besteht Forschungsbedarf bei folgenden Themenfeldern:



-
Entwicklung spezifischer Möglichkeiten für Systemdienstleistungen durch erneuerbare Energien und Speicher, z. B. Entwicklung von Konzepten zur Frequenzregelung,
-
Netzregelung in Netzen mit hohem Anteil an Stromrichtern und geringer Massenträgheit,
-
Reduzierung bzw. Vermeidung der konventionellen „Must-Run-Unit“-Leistung,
-
dezentrale Spannungsregelung über Netzbetriebsmittel und erneuerbare Energien,
-
Entwicklung von Konzepten und Regelungsverfahren für eine Teilnahme von Erneuerbare-Energien-Anlagen am Regelenergiemarkt,
-
Weiterentwicklung von Systemkomponenten, wie beispielsweise Wechselrichtern, um Systemdienstleistungen zu erbringen.


3.7.6
Prognosen für Erzeugung und Verbrauch

Vorhersagen zur Einspeisung fluktuierender erneuerbarer Energien sind ein wichtiges Element zur Planung des Netzbetriebs und des Energiehandels. Zukünftig werden auch Lastprognosen an Bedeutung gewinnen, um z. B. Kapazitäten für Lastmanagementmaßnahmen abzuschätzen. Der Forschungsbedarf umfasst:



-
Verbesserungen der Vorhersagen für die Stromerzeugung aus Wind und Photovoltaik,
-
Verlängerung des Prognosezeitraums (z. B. 96 Stunden, Woche),
-
Verbesserung regionaler Prognosen, Berücksichtigung von Sonderwetterlagen und regionalen Phänomenen,
-
Verbesserung der Prognosen von Extremereignissen,
-
Entwicklung eines Risikomanagements mit Warnungen und Unsicherheiten,
-
Vorhersagen zur Leistungskapazität von Leitungen zur besseren Ausnutzung der Netzkapazitäten,
-
Lastprognosen, z. B. für die Abschätzung der verfügbaren Kapazitäten für Lastmanagementmaßnahmen (inkl. Elektrofahrzeuge).




4 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz und Schwerpunktaktivitäten in Deutschland. Diese müssen personell und materiell in der Lage sein, die Forschungsaufgaben durchzuführen. Die Antragsteller müssen außerdem die notwendige fachliche Qualifikation besitzen. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU)1) werden zur Antragstellung ermutigt.



Grundsätzlich ist auch die Förderung von Verbundprojekten mit ausländischen Partnern möglich. Der ausländische Partner hat seine Aufwendungen ohne Bundeszuwendung zu finanzieren.



Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.





5 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Themen, die im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung gefördert werden können, sind im 6. Energieforschungsprogramm „Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“ im Kapitel 4 „Forschungsförderung des BMU“ beschrieben. Das Programm gibt den fachlich-inhaltlichen Rahmen vor, formuliert die Grundzüge der Förderpolitik und bildet die Basis, auf deren Grundlage Förderentscheidungen getroffen werden.



Wesentlich ist die bestmögliche Verwertung der Forschungsergebnisse sicherzustellen. Daher ist bereits bei Antragstellung eine genaue Darlegung der späteren Ergebnisverwertung in Form eines Verwertungsplans vorzusehen. Zuwendungsempfänger werden mit dem Zuwendungsbescheid verpflichtet, eine Umsetzung dieses Verwertungsplans anzustreben und dies entsprechend den dann zugrundeliegenden Nebenbestimmungen nachzuweisen.



Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln und einen Koordinator zu benennen, der als zentraler Ansprechpartner für den Fördermittelgeber fungiert und sicherstellt, dass die einzelnen Teilprojekte effektiv zusammenarbeiten und die Ergebnisse zusammengeführt werden. Eine grundsätzliche Übereinkunft ist bereits vor einer Förderentscheidung zu treffen. Einzelheiten können dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“, Vordruck 0110, entnommen werden2) (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf).



Bezüge zu anderen Förderbereichen oder früheren Fördermaßnahmen des Bundes, der Länder oder der EU und deren Bedeutung für den geplanten Forschungsansatz sind anzugeben. Bisherige und geplante entsprechende Aktivitäten sind zu dokumentieren.



Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Vorfeld der Antragstellung mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Grundsätzlich ist zu prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld national oder in Kooperation mit europäischen Partnern beabsichtigter Vorhaben ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.





6 Art, Umfang und Höhe der Förderung

Um Vorhaben durchzuführen, können Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.



Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilig finanziert werden. Das BMU setzt grundsätzlich eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten voraus.



Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis 100 % gefördert werden können.



Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU Bonusregelungen zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.





7 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98)2).



Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98)2).





8 Verfahren

8.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Betreuung der Fördermaßnahme hat das BMU den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt.

Projektträger Jülich (PtJ) – Geschäftsbereich EEN
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Telefon: 0 24 61/61-31 72
E-Mail: ptj-een@fz-juelich.de

http://www.ptj.de/



Ansprechpartner:

zu Nummer 3.1 – Windenergie
Dr. Klaus Korfhage
k.korfhage@fz-juelich.de



zu Nummer 3.2 – Photovoltaik
Dr. Christoph Hünnekes
ch.huennekes@fz-juelich.de



zu Nummer 3.3 – Geothermie
Dr. Volker Monser
v.monser@fz.juelich.de



zu Nummer 3.4 – NT-Solarthermie
PtJ-Außenstelle Berlin
Dr. Peter Donat
p.donat@fz-juelich.de



zu Nummer 3.5 – Solarthermische Kraftwerke
zu Nummer 3.6 – Wasserkraft und Meeresenergie
Dr. Hermann Bastek
h.bastek@fz-juelich.de



zu Nummer 3.7 – Integration erneuerbarer Energien und regenerative Energieversorgungssysteme
Dr. Klaus Korfhage
k.korfhage@fz-juelich.de



Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen sowie der Antragsassistent zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen (easy) können abgerufen werden unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.html.



8.2 Antrags-, Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Interessenten können bis zum 31. Dezember 2014 Skizzen eines geplanten Projekts sowie formelle Förderanträge auf Basis dieser Bekanntmachung beim Projektträger Jülich einreichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.



8.2.1 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist grundsätzlich zweistufig, bestehend aus Projektskizze und anschließendem förmlichen Förderantrag. Vordrucke für Projektskizzen, Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Die Nutzung des elektronischen Systems „easy“ wird für beide Stufen dringend empfohlen (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf).



8.2.1.1 Vorlage der Projektskizzen

In der ersten Stufe sind zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache, bestehend aus der easy-Skizze und der Vorhabenbeschreibung, in schriftlicher Form in zweifacher Ausfertigung auf dem Postweg und in elektronischer Form auf einem Speichermedium bzw. als E-Mail vorzulegen. Bei Verbundpartnern reicht der Koordinator eine gemeinsame Projektskizze im Umfang von maximal 10 DIN A4- Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) sowie eine gemeinsame easy-Skizze-Datei ein.



Die Projektskizze muss eine Darstellung mit folgender Gliederung enthalten:



Kurzfassung und Ziele
Bezug zu förderpolitischen Zielen
Aktueller Stand von Wissenschaft und Technik
Arbeitsplan
Verwertungsplan in wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Hinsicht
Notwendigkeit der Förderung
geschätzter gesamter Zeit- und Mittelaufwand
kurze Information zu Qualifikation und Expertise des Skizzeneinreichers/der Verbundpartner.


Darüber hinaus sind bei Skizzen für Verbundvorhaben folgende Angaben erforderlich:



Deckblatt mit Angaben zum Verbundkoordinator
Tabelle „Adressen und Ansprechpartner der Verbundpartner“
Tabelle „Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner“


Es steht den Skizzeneinreichern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Bei Verbundvorhaben ist die Vorlage einer förmlichen Kooperationsvereinbarung für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Phase, siehe unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn schließen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.



Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:



Fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung und zum Energieforschungsprogramm
Realisierungsaussicht des Arbeitsplans bzw. Verwertungsplans,
Risiken und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes
Technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung
Eigenbeteiligung der Unternehmen
Qualifikation und Expertise des Antragstellers bzw. des Projektkonsortiums
Einbeziehung von KMU


Die Skizzeneinreicher werden vom Projektträger Jülich über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator informiert. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.



8.2.1.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen (bei Verbundvorhaben in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator), über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.



Förmliche Förderanträge sind dem Projektträger in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Dafür müssen der elektronische Antragsassistent (siehe Nummer 8.1) sowie die für die jeweilige Finanzierungsart vorgesehenen Antragsformulare benutzt werden. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.



Die Förderanträge werden vertieft nach den auch für die Skizzen geltenden Kriterien geprüft. Unter Berücksichtigung des Bundesinteresses werden dabei insbesondere bewertet



Beitrag zu den förderpolitischen Zielen des Energieforschungsprogramms,
Arbeitsziel und Realisierungschancen (Innovationsgehalt unter Berücksichtigung des Stands der Technik, Originalität etc.)
Arbeitsplan (Ressourcenplanung, Meilensteinplanung/Abbruchkriterien, Aufwand- und Zeitplanung)
Verwertungsplan (wissenschaftliche und wirtschaftliche Erfolgsaussichten, Anschlussfähigkeit)
Zuwendungsfähigkeit und Angemessenheit von Kosten bzw. Ausgaben,
Qualifikation und Expertise der Antragsteller,
Bonität der Antragsteller.


Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten insbesondere die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderbekanntmachung Abweichungen zugelassen sind.





9. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.



Berlin, den 13. Dezember 2011



Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Im Auftrag





Kerstin Deller