VV-BHO - Anhang zur BHO, Teil I, zu § 7: Personalkostensätze/ Sachkostenpauschale/ Kalkulationszinssätze; RdSchr. d. BMF vom 12. 02.2009
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E-VSF: H 06 01–3
BETREFF | 1. | Personalkostensätze für Kostenberechnungen/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen |
2. | Sachkostenpauschale eines Arbeitsplatzes in der Bundesverwaltung für Kostenberechnungen/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen | |
3. | Kalkulationszinssätze für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen | |
ANLAGEN | 2 | |
GZ | II A 3 - H 1012- | |
DOK | 2008/0547478 | |
RdSchr. d. BMF vom 12. 02.2009
Anbei übersende ich die Übersichten über die
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- Personalkostensätze für Beamtinnen/Beamte und Richterinnen/Richter, Hochschullehrerinnen/ Hochschullehrer des Bundes und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes des Bundes,
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- Sachkostenpauschale eines Arbeitsplatzes/Beschäftigten in der Bundesverwaltung.
Die Sachkostenpauschale für einen Arbeitsplatz in der Bundesverwaltung beträgt 11.920 €.
Die Personalkostensätze enthalten die Erhöhungen der Bezüge des Jahres 2008 einschließlich der Auswirkungen des Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetzes 2008/2009 vom 29. Juli 2008 sowie die Erhöhungen der Entgelte des Jahres 2008 aufgrund des Tarifabschlusses für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 31. März 2008. Die Personalnebenkosten sowie Teile der Sachkostenpauschale wurden auf der Grundlage der Ist-Ausgaben 2007 ermittelt.
Für Beamtinnen/Beamte des Bundes der Besoldungsgruppen A 10 und höher und für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer des Bundes der Entgeltgruppen 10 bis 15Ü in den neuen Bundesländern ist bis zum 31. März 2008 von durchschnittlichen Ostbezügen in Höhe von 92,5 v. H. gegenüber den Durchschnittsbezügen in den Übersichten über die Personalkostensätze 2008 auszugehen. Ab 1. April 2008 erfolgt keine Differenzierung mehr.
Die Kalkulationszinssätze gemäß „Arbeitsanleitung Einführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen“ (Anhang zur VV‑BHO § 7) betragen 2,2 % p. a. real und 3,3 % p. a. nominal.
Für Wirtschaftlichkeitsvergleiche bei längerfristigen Maßnahmen sollen die Zinssätze für gleiche Laufzeiten und Stichtage zugrunde gelegt werden. Diese Zinssätze können dem Internet-Angebot der Deutschen Bundesbank entnommen werden (www.bundesbank.de → Statistik → Aktuelle Zahlen → Zinsen und Renditen →Tägliche Zinsstruktur am Rentenmarkt [Schätzwerte]).
Ich bitte, die Übersichten nebst Erläuterungen sowie die Kalkulationszinssätze allen mit Kostenberechnungen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen befassten Stellen - insbesondere auch den nachgeordneten Bundesbehörden - zuzuleiten und zugleich auf eine möglichst einheitliche Anwendung der Personalkostensätze (ohne Soldatinnen/Soldaten und Auswärtiges Amt) und der Sachkostenpauschale hinzuwirken.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen werden die Personalkostensätze unter www.bundesfinanzministerium.de veröffentlicht und sind über den Suchbegriff „Personalkostensätze“ zu finden.
Im Auftrag
gez. Schröder
