Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) – STLB-Bau und STLB-Bau
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Standardleistungsbuch für das Bauwesen
des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen
(GAEB) – STLB-Bau und STLB-Bau
Fundstelle: GMBl 2022 Nr. 4, S. 90
hier: | Versionen 2021- | |
Bezug: | 1) | Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB), Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren 100, Nr. 4.2.2. |
2) | Erlass BWI7- |
I. STLB-Bau Version 2021-10
Das Textsystem STLB-Bau wurde überarbeitet und aktualisiert und steht nun als Version 2021-10 zur Anwendung zur Verfügung. Die in der beiliegenden Übersicht aufgeführten Leistungsbereiche des STLB-Bau werden hiermit in der Version 2021-10 eingeführt.
Des Weiteren weise ich auf neue Funktionalitäten innerhalb der neuen Programmversion von STLB-Bau hin, die parallel zur bewährten Oberfläche STLB-Bau XML V2 verfügbar sind.
Die Neuerungen und die Schwerpunkte der Datenpflege „Was ist Neu?“ sowie die in STLB-Bau neu aufgenommenen sowie ersetzten nationalen (DIN) und europäischen/internationalen Normen (DIN EN/DIN EN ISO) finden Sie detailliert im Internet
unter www.gaeb.de/de/service/was-ist-neu sowie
unter www.gaeb.de/de/service/downloads.
Anregungen aus Ihrem Tätigkeitsbereich können direkt aus STLB-Bau heraus an das Redaktionsteam gesendet werden. Die Umsetzung der wertvollen Hinweise unterstützen die Anwender wieder bei der Nutzung von STLB-Bau.
II. STLB-BauZ Version 2021-07
Beim Standardleistungsbuch für das Bauwesen Zeitvertragsarbeiten (STLB-BauZ) wurden die nachfolgenden Leistungsbereiche überarbeitet und stehen als Ausgabe 2021-07 zur Verfügung.
LB 607 Druckrohrleitungen außerhalb von Gebäuden
LB 621 Dämmarbeiten an technischen Anlagen
LB 651 Gerüstarbeiten
LB 657 Beschlagarbeiten
LB 663 Maler- und Lackierarbeiten -Beschichtungen, Tapezierarbeiten
III. Aufhebung
Dieser Erlass ersetzt die Regelungen des Erlasses BWI7-70419/4#14 vom 21. Juni 2021.
Hinsichtlich STLB-BauZ ersetzt dieser Erlass die bisherigen Aktualisierungen zu den unter II. aufgeführten Leistungsbereichen.
Der Erlass steht unter www.gaeb.de > Service > Erlasse zum Herunterladen zur Verfügung.
Berlin, den 12. Januar 2022 |
BW I 7 – 70419/4#15 |
Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
Im Auftrag
Janssen
nur per E-Mail
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Fachaufsicht führende Ebenen in den Ländern
gemäß Verteiler „Erlasse“