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Bekanntmachung der im internationalen Rechtshilfeverkehr in strafrechtlichen Angelegenheiten bei der Hereinschaffung und der Herausgabe von Gegenständen zu beachtenden zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen

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Bundesanzeiger Ausgabe 139, Datum: 20050727





Vom 11. Juli 2005



Nachstehende Zusammenstellung der im internationalen Rechtshilfeverkehr in strafrechtlichen Angelegenheiten bei der Hereinschaffung und Herausgabe von Gegenständen zu beachtenden zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen wird hiermit bekannt gemacht (Anlage).



Die Bekanntmachung des Bundesministers der Justiz vom 25. Februar 1987 (BAnz. S. 2341) ist damit gegenstandslos.



Berlin, den 11. Juli 2005

9350/2 - 1 - 1 -71 665/2004



Bundesministerium der Justiz



Im Auftrag






Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Anlage: Die zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen über die Hereinschaffung und Herausgabe von Gegenständen im internationalen Rechtshilfeverkehr in strafrechtlichen Angelegenheiten