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Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Bundesfinanzverwaltung

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Anordnung über die Ernennung
und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der
Bundesfinanzverwaltung



Fundstelle: GMBl 2019 Nr. 24, S. 458



hier:

Neufassung vom 11. Juni 2019


Bezug:  

Anordnung in der Fassung vom 16. Dezember 2015, bekannt gegeben mit Erlass vom 18. Dezember 2015 – Z B 1 – P 1004/08/0001:001, DOK 2015/1169179 –



Erl. d. BMF v. 19.6.2019 – Z B 1 – P 1004/18/10001:001
– 2019/0519757 –





Die anliegende Neufassung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Bundesfinanzverwaltung vom 11. Juni 2019 übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.





Bundesministerium der Finanzen

Im Auftrag

Dr. Köhler



Per E-Mail



Zum Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Finanzen
gehörende Dienststellen



 

Anlage



Anordnung über die Ernennung
und Entlassung der Beamtinnen und Beamten
der Bundesfinanzverwaltung



Vom 11. Juni 2019



I.



Nach Artikel 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten



a)
der Besoldungsgruppen A 2 bis A 16, W 2 und W 3


der Präsidentin oder dem Präsidenten der Generalzolldirektion,


b)
der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15


der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundeszentralamtes für Steuern,


der Direktorin oder dem Direktor des Informationstechnikzentrums Bund,


c)
der Besoldungsgruppen A 2 bis A 13g


den Leiterinnen und Leitern der Hauptzollämter und


den Leiterinnen und Leitern der Zollfahndungsämter


jeweils für ihren Geschäftsbereich.



II.



Diese Anordnung tritt zum 1. Juli 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Bundesfinanzverwaltung vom 16. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2486) außer Kraft.



Berlin, den 11. Juni 2019



Der Bundesminister der Finanzen
Olaf Scholz