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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der Stichprobenahmen zur Ermittlung der Schadstoffgehalte nach der Schadstoff-Höchstmengenverordnung bei Milch und Rahm

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Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Aufhebung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der Stichprobenahmen zur Ermittlung der Schadstoffgehalte nach der Schadstoff-Höchstmengenverordnung bei Milch und Rahm



Vom 10. Mai 2010


Nach Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes wird folgende allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen:



§ 1
Aufhebung einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der Stichprobenahmen zur Ermittlung der Schadstoffgehalte nach der Schadstoff-Höchstmengenverordnung bei Milch und Rahm (Sahne) vom 16. März 1992 (BAnz. S. 2483) wird aufgehoben.



§ 2
Inkrafttreten

Diese allgemeine Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.



Berlin, den 10. Mai 2010


Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel


Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Norbert Röttgen