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EU-Schwellenwerte ab 2024

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EU-Schwellenwerte ab 2024



Fundstelle: GMBl 2024 Nr. 1, S. 20



Bezug:

delegierte Verordnungen (EU) zur Anpassung der Schwellenwerte



Mit den delegierten Verordnungen (EU)



2023/2495 zur Anpassung der Richtlinie 2014/24 EU


2023/2496 zur Anpassung der Richtlinie 2014/25 EU


2023/2497 zur Anpassung der Richtlinie 2014/23 EU
sowie


2023/2510 zur Anpassung der Richtlinie 2009/81 EG


vom 15. November 2023 hat die Kommission die jeweils festgelegten Schwellenwerte geändert.



I



Ab 1. Januar 2024 sind daher im Bundeshochbau alle Aufträge, die folgende Schwellenwerte erreichen oder überschreiten, verbindlich EU-weit auszuschreiben:



1.
Klassische Auftraggeber


Bauaufträge:

5.538.000 Euro



Liefer- und Dienstleistungsaufträge:

221.000 Euro



oberste und obere Bundesbehörden sowie vergleichbare Einrichtungen:

143.000 Euro



2.
Konzessionsgeber


Bau- und Dienstleistungskonzessionen:

5.538.000 Euro



3.
Auftraggeber im Bereich Verteidigung und Sicherheit:


Bauaufträge:

5.538.000 Euro



Liefer- und Dienstleistungsaufträge:

443.000 Euro



4.
(nachrichtlich) Sektorenauftraggeber:


Bauaufträge:

5.538.000 Euro



Liefer- und Dienstleistungsaufträge:

443.000 Euro



II



BMWK wird die neuen Schwellenwerte im Bundesanzeiger bekanntgeben. Der Erlass BWI7-70409/3#1 vom 16. Dezember 2021 wird zum 31. Dezember 2023 aufgehoben.



Berlin, den 9. Dezember 2023


BII6-70409/3#1



Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen



Im Auftrag



Scheinemann



– nur per E-Mail
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Fachaufsicht führende Ebene in den Ländern
gemäß Verteiler „Erlasse“