Erlass für die Vergabe der „Prof. Niklas-Medaille“
Zurück zur Teilliste Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Erlass
für die Vergabe der „Prof. Niklas-Medaille“
Fundstelle: GMBl 2020 Nr. 37, S. 784
- 1.
- Zur Würdigung hervorragender Verdienste um die Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft und von Leistungen zum Wohle der in diesem Bereich tätigen Menschen wird die „Prof. Niklas-Medaille“ gestiftet. Sie ist als Auszeichnung für Persönlichkeiten bestimmt, die sich in herausragender Weise in diesen Bereichen verdient gemacht haben.
- 2.
- Die „Prof. Niklas-Medaille“ wird für besondere Verdienste und herausragendes Engagement im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums verliehen. Eine Auszeichnung in der Zusatzkategorie „Lebenswerk“ ist ebenfalls möglich.
- 3.
- Über die Verleihung der „Prof. Niklas-Medaille“ entscheidet die Bundesministerin/der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft auf Vorschlag. Vorschläge aus den Abteilungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Verleihung der „Prof. Niklas-Medaille“ sind an die Staatssekretärin/den Staatssekretär zu richten.
- 4.
- Die „Prof. Niklas-Medaille“ wird in der Farbe „Gold“ verliehen. Es werden pro Jahr bis zu vier Medaillen vergeben.
- 5.
- Die Urkunde über die Verleihung der „Prof. Niklas-Medaille“ wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft unterzeichnet. Urkunde und Medaille werden durch die Bundesministerin/ den Bundesminister oder durch eine von ihr/ ihm beauftragte Person im festlichen Rahmen überreicht.
- 6.
- Die Medaille geht in das Eigentum der/des Beliehenen über. Eine Rückgabepflicht ihrer/seiner Hinterbliebenen besteht nicht. Erweist sich eine Beliehene/ein Beliehener durch ihr/sein späteres Verhalten, insbesondere durch Begehen einer entehrenden Straftat, der Auszeichnung unwürdig oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, so kann ihr/ihm die Befugnis zum Tragen der Medaille entzogen werden.
- 7.
- Dieser Erlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt in Kraft. Gleichzeitig werden der Erlass bezüglich der Vergabe der „Prof. Niklas-Medaille“ vom 8. März 1978 sowie die „Richtlinien für die Verleihung der Professor-Niklas-Medaille“ vom 22. September 2014 aufgehoben.
Berlin, den 9. September 2020 |
MK2 08013/0115 |
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft
Julia Klöckner