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Rechnungswesen und Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung, hier: Änderungen des Kontenrahmens

Zurück zur Teilliste Bundesministerium für Arbeit und Soziales





Erlass
an die bundesunmittelbaren Träger
der gesetzlichen Unfallversicherung





Betr.:

Rechnungswesen und Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung


hier: Änderungen des Kontenrahmens





I.
Kontenrahmen für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung




1.
Die Kontenart 396 wird ab 01.01.2006 ersatzlos gestrichen.


2.
Die Kontenart 696 wird ab 01.01.2006 ersatzlos gestrichen.


3.
Die Kontengruppe 70 erhält ab 01.01.2006 folgende Bezeichnung:


"Gehälter und Versicherungsbeiträge"


4.
In der Kontengruppe 70 erhält die Kontenart 701 ab 01.01.2006 folgende Bezeichnung:


"Entgelte der Tarifbeschäftigten und der außertariflich Beschäftigten"


5.
Die Kontenart 702 wird ab 01.01.2006 ersatzlos gestrichen.




6.
In der Kontengruppe 70 erhält die Kontenart 703 ab 01.01.2006 folgende Bezeichnung:


"Übrige Entgelte"


7.
In der Kontengruppe 70 erhält die Kontenart 705 ab 01.01.2006 folgende Bezeichnung:


"Sozialversicherungsbeiträge und sonstige Versicherungsbeiträge für Tarifbeschäftigte und außertariflich Beschäftigte"


8.
Die Kontenart 706 wird ab 01.01.2006 ersatzlos gestrichen.




Die Änderungen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2006.