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Durchführung des § 11 Abs. 6 VermG (LA-Berücksichtigung bei ehemals staatlich verwalteten Konten und bei der sog. Forderungsverwaltung); hier: Ersuchen der KfW und der FuB auf Vorabprüfung in "Nicht-Ersuchensfällen"

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DER PRÄSIDENT
DES BUNDESAUSGLEICHSAMTES

Bad Homburg v. d. Höhe, den 6. Mai 2004


Az.: II - LA 3483 - 4/04
Bei Antwortschreiben bitte Aktenzeichen angeben






Bundesausgleichsamt Postfach 12 63 61282 Bad Homburg v. d. Höhe



Ausgleichsverwaltung


Verteiler DV - 2






Durchführung des § 11 Abs. 6 VermG (LA-Berücksichtigung bei ehemals staatlich verwalteten Konten und bei der sog. Forderungsverwaltung);

hier: Ersuchen der KfW und der FuB auf Vorabprüfung in "Nicht-Ersuchensfällen"

Mein Rundschreiben vom 3. März 1999 - II - LA 3483 - 1/99



Anlagen: - 3





Die KfW ist Anfang des Jahres mit dem Wunsch an mich herangetreten, auch in den Fällen, in denen in der Erklärung die Frage zum Erhalt von LA-Leistungen mit "Nein" oder "Nicht bekannt" beantwortet worden ist, vor der Auszahlung die Ausgleichsverwaltung durch Übersendung eines Ersuchens um eine entsprechende Prüfung zu bitten, sofern der Anspruchsberechtigte dies wünscht oder einer solchen Vorabprüfung in der Erklärung zustimmt. Nach Aussage der KfW dürfte es sich hierbei nur um wenige Fälle handeln. Ich habe daher dem Wunsch der KfW entsprochen und dem vorgeschlagenen Verfahren zugestimmt; inzwischen ist diese Zustimmung auch auf vergleichbare Fälle der FuB (früher GAW) ausgedehnt worden.



Derartige -eigentlich von den Regelungen in Tz 1.1.2 des o. a. Rundschreibens abweichende -Ersuchensfälle werde ich an die zuständigen Ausgleichsämter oder die Auskunftstellen mit dem als Anlage 1 beigefügten Übersendungsschreiben (Muster) weiterleiten. Dem Ersuchen dürfte in der Regel eine als Anlage 2 beigefügte abgeänderte Erklärung zum Erhalt von Lastenausgleich (Muster) beigefügt sein; sie enthält ein weiteres Feld "mit Vorabprüfung einverstanden". Ein Muster der abgeänderten Erläuterungen zum Fragebogen, die von der KfW/FuB an die Anspruchsberechtigten ausgehändigt werden, ist als Anlage 3 beigefügt; sie enthält einen entsprechenden Hinweis im letzten Absatz der Seite 1.



Eine Änderung des o. a. Rundschreibens ist derzeit nicht vorgesehen.






Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Anlage 1: Muster eines Übersendungsschreibens für Amtshilfeersuchen

Anlage 2: Muster; Erklärung zum Erhalt von Lastenausgleich

Anlage 3: Muster; Erläuterungen zum Fragebogen