Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
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VMBl 1997 S. 102
Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Vom 6. März 19971
In der Fassung vom 20. September 2002 (VMBl 2002 S. 467)
I.
Auf Grund des Artikels 1 Abs. 1 Satz 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), die zuletzt durch die Anordnung vom 11. November 1996 (BGBl. I S. 1772) geändert worden ist, übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten bis zu den Besoldungsgruppen A 15 und C 2 mit Ausnahme der Militärgeistlichen, der Professoren und der Hochschuldozenten
- 1.
- dem Präsidenten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung,
- 2.
- dem Präsidenten des Bundesamtes für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr,
- 3.
- dem Präsidenten des Bundesamtes für Wehrverwaltung,
- 4.
- den Präsidenten der Wehrbereichsverwaltungen,
- 5.
- dem Militärgeneraldekan des Evangelischen Kirchenamtes für die Bundeswehr,
- 6.
- dem Militärgeneralvikar des Katholischen Militärbischofsamtes für die Bundeswehr,
- 7.
- dem Präsidenten des Bundessprachenamtes,
- 8.
- den Präsidenten der Universitäten der Bundeswehr Hamburg und München
jeweils für ihren Geschäftsbereich.
II.
Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Beamten vor.
III.
Diese Anordnung tritt am 1. April 1997 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 13. September 1996 (BGBl. I S. 1361)2 außer Kraft.
Bonn, den 6. März 1997
Der Bundesminister der Verteidigung
In Vertretung
Wichert
Federführung: P I 6 – Az 17-02-01
