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Zweites Rundschreiben zur Durchführung des Gesetzes zur Bereinigung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Vermögensrechtsbereinigungsgesetz – VermBerG) – 2. VermBerG-Rundschreiben

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DER PRÄSIDENT
DES BUNDESAUSGLEICHSAMTES

Bad Homburg v. d. Höhe, den 5. März 2003

Az.: I - II – LA 2032 – 2/02
Bei Antwortschreiben bitte Aktenzeichen angeben




Bundesausgleichsamt Postfach 12 63 61282 Bad Homburg v. d. Höhe



Ausgleichsverwaltung


Verteiler DV - 2






Zweites Rundschreiben zur Durchführung des Gesetzes zur Bereinigung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Vermögensrechtsbereinigungsgesetz – VermBerG) –
2. VermBerG-Rundschreiben



Bezug: Rundschreiben vom 1. Juni 1999 – Az.: II – LA 2032 – 2/98 –



Um die zusätzliche Arbeitsbelastung der Ausgleichsverwaltung durch das Verfahren zur Sicherung der Rückforderung nach § 349 Abs. 3a bis 3d LAG zu dokumentieren, hatte ich mit dem o. a. Bezugsschreiben die Landesausgleichsämter gebeten, zum 31. Dezember eines Jahres zusammengefaßt für ihren Bereich die jährliche Anzahl der im Zusammenhang mit durchgeführten Sicherungsverfahren erlassenen Sicherungsbescheide zu erfassen und unter Verwendung des beigefügten Arbeitsblattes zu melden.



Für die Jahre 1999 bis 2002 wurde insgesamt der Erlaß von 449 Sicherungsbescheiden durch die Ausgleichsämter angezeigt. Das Ergebnis vermittelt dem Bundesausgleichsamt einen ausreichenden Eindruck von der zahlenmäßigen Bedeutung einschlägiger Fälle. Eine weitere Meldung der im Zusammenhang mit Sicherungsverfahren erbetenen Angaben ist somit nach dem Stichtag 31. Dezember 2002 nicht mehr erforderlich.